Eine Studie hat ergeben … Frauen bekommen ein Viertel weniger Rente. Über das Spiel mit den Zahlen und dem nicht nur methodisch fragwürdigen Gender Pension Gap

Viele Frauen haben ein Problem. Also mit der Rente. Oder sie werden es bekommen, wenn sie in den Ruhestand gehen. Diese Botschaft wird seit Jahren immer wieder in den Medien verbreitet und sie ist ja auch für nicht wenige Frauen absolut zutreffend. »Die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen wird im Alter zur riesigen Kluft: Im Schnitt erhält eine Rentnerin in Deutschland 57 Prozent weniger Geld als ein Rentner. Eine Studie zeigt die Gründe«, so Florian Diekmann im März 2016 unter der Überschrift Frauen bekommen nicht mal halb so viel Rente wie Männer. Dort hat man aus der Studie Große Rentenlücke zwischen Männern und Frauen aus dem Jahr 2016 von Christina Klenner, Peter Sopp und Alexandra Wagner geschöpft. Laut der Studie »sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern bei der Alterssicherung so groß, dass der Begriff Rentenlücke als eine Verharmlosung erscheint.« Und weiter: »Vielmehr muss man von einer großen Rentenkluft sprechen: Laut den aktuellsten Daten von 2011 bezieht eine Frau im Schnitt nur 43 Prozent der Altersbezüge eines Mannes. Die Rentenkluft zwischen den Geschlechtern beträgt also 57 Prozent. Berücksichtigt wurden dabei alle drei Säulen der Altersvorsorge in Deutschland – außer der gesetzlichen Rentenversicherung also auch die betriebliche sowie die private Altersvorsorge.«

Im Jahr 2017 ging es dann weiter. Erneut meldete sich Florian Diekmann zu Wort, diesmal unter der Überschrift Frauen erhalten in Deutschland nur halb so viel Rente wie Männer. »Frauen erhalten im Schnitt 53 Prozent weniger Geld als Männer. Die Kluft wird zwar stetig kleiner – eine vollkommene Angleichung wird aber noch Jahrzehnte dauern.«

Und nun, im Jahr 2019, werden wir mit dieser Botschaft konfrontiert: Frauen bekommen ein Viertel weniger Rente. »Im Schnitt bekommt eine Frau, die mit 67 in den Ruhestand geht, im Monat 140 Euro weniger gesetzliche Rente als ein Mann, haben Forscher berechnet. Bezieht diese Frau 15 Jahre Rente, fehlten ihr im Vergleich rund 25.000 Euro«, so Hendrik Munsberg in seinem Artikel.

mehr

Eine erste Runde der Positionierung zum umstrittenen Entwurf eines „Intensivpflege-Stärkungsgesetzes“ aus dem Bundesgesundheitsministerium. Und das Dilemma mit dem Entweder-Oder von Daheim oder Heim

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) feuert derzeit aus mehreren gesetzgeberischen Rohren auf dem unübersichtlichen Feld dessen, was eigentlich mehr als euphemistisch als Gesundheitspolitik bezeichnet wird, geht es hier doch in den meisten Fällen und Konstellationen um Krankheitspolitik. Und eines der vielen Vorhaben, die der Minister mit seinem Haus auf den Weg gebracht hat, ist das bislang als Referentenentwurf vorliegende „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG). Wieder einmal kann man auf den ersten Blick nur gute Absichten erkennen: »Beatmungspatientinnen und -patienten sollen nach dem Krankenhausaufenthalt besser betreut werden. Das ist Ziel eines Referentenentwurfs … Danach sollen die Qualitätsstandards für die Versorgung von Menschen, die z. B. nach einem Unfall oder aufgrund einer Erkrankung künstlich beatmet werden müssen, erhöht werden«, so die frohe Botschaft des Ministeriums unter der Überschrift Intensivpflege-Patienten sollen besser betreut werden. Da kann man ja nun wirklich einfach nur zustimmen und sagen: Danke. Angesichts der immer wieder einmal bekannt gewordenen Fälle von schlechter Versorgung dieser auf wahrhaft existenzielle Hilfe angewiesenen Menschen – und das zu horrenden Preisen – wird es erst einmal große Zustimmung geben, wenn hier die Qualität gesteigert wird. Wenn, ja wenn.

mehr

Wenn eine als untere Schutzgrenze konzipierte Personalvorgabe zur problematischen und in der Praxis von zahlreichen Kliniken nicht erreichbaren Obergrenze mutiert: Anmerkungen zu den Pflegepersonaluntergrenzen

Und wieder wird von großer Aufregung berichtet im Umfeld des umstrittenen Themas Pflegepersonaluntergrenzen für die Krankenhäuser. Genauer: Untergrenzen das Pflegepersonal in bestimmten, ausgewählten „pflegesensitiven“ Bereichen der Kliniken betreffend. Die ersten davon gibt es seit Januar 2019 und bereits die haben für ziemlichen Ärger und handfeste Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen gesorgt. Und wer legt diese Untergrenzen fest? Eigentlich sollte das die Selbstverwaltung aus „Kostenträgern“ und „Leistungsanbietern“ erledigen. Also die Krankenkassen und die Krankenhäuser. Nach § 137i SGB V sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) aufgefordert, Pflegepersonaluntergrenzen für „pflegesensitive Bereiche“ im Krankenhaus festzulegen.

Ganz offensichtlich werden wir hinsichtlich des Auftrags an die beiden Akteure mit einem echten Dilemma konfrontiert: »Der Gesetzgeber beauftragt ausschließlich die Kostenträger (= Krankenversicherungen) sowie die Leistungserbringer (= Krankenhäuser) mit der Ausarbeitung von Personaluntergrenzen in der Pflege. Man muss keine längeren Überlegungen anstellen, dass es hier eine Menge Interessenkonflikte geben muss, denn die Kostenträger haben vor Augen, dass sie eventuelle Mehrkosten finanzieren müssen und die Krankenhausträger stehen vor dem Problem, dass solche Untergrenzen bei Nicht-Einhaltung dazu führen können bzw. werden, dass sie beispielsweise mit Belegungs- und Aufnahmestopps und den damit verbundenen Einnahmeverlusten konfrontiert sein könnten. Wer von den beiden soll ein Interesse daran haben, kosten- bzw. erlösrelevante Verbesserungen bei der Personalausstattung auf die Gleise zu setzen?«, so bereits meine Beschreibung in dem Beitrag Wenn das aus der Systemlogik definierte Unterste am Ende zum Obersten wird, sollte man sich nicht wundern. Zur Ambivalenz der geplanten Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege vom 3. Juni 2018.

Und so ist es nicht erstaunlich, dass die beiden großen Player schon in der ersten Runde keine Einigung finden konnten. Doch mit Blick auf einen solchen Ausgang hatte der Gesetzgeber vorgesorgt: Für den Fall, dass diese Vereinbarung nicht zustande kommt, war vorgesehen, dass das BMG per Rechtsverordnung Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 festsetzt (Ersatzvornahme). Genau das ist dann auch passiert. Und nun passiert es wieder.

mehr

Das kann weg!? Vollsanktionierte Hartz IV-Empfänger, ein Bestätigungsstempel vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen für 100-Prozent-Sanktionen und das Warten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Thema Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger ist ein Dauerbrenner in der Debatte über die Ausgestaltung der – eben nicht-bedingungslosen – Grundsicherung nach SGB II. Während für die einen die Sanktionierung, also der in Prozentsätzen gestufte Entzug eines Teils der Hartz IV-Leistungen oder der gesamten Geldleistungen aufgrund von Pflichtverletzungen des Leistungsbeziehers, eine notwendige Maßnahme darstellt, um die Mitwirkung des Hilfeempfängers sicherzustellen (oder eben die Nicht-Mitwirkung zu bestrafen), laufen seit Jahren Betroffene und zahlreiche Organisationen Sturm gegen die Absenkung dessen, was das „sozio-kulturelle Existenzminimum“ eines Menschen sicherstellen soll. Und schon vor Jahren ist die Grundsatzfrage, ob Sanktionen an sich gegen das Verfassungsrecht verstoßen, per anfangs zurückgewiesener, dann doch in einem erneuten Anlauf angenommener Richtervorlage seitens des Sozialgerichts Gotha dem höchsten Gericht unseres Landes, also dem Bundesverfassungsgericht, vorgelegt worden.

Das laufende Jahr wurde mit einer großen Anhörung zum Thema Sanktionen beim Bundesverfassungsgericht eröffnet: Am 15. Januar 2019 hat diese in Karlsruhe stattgefunden – mit einem umfangreichen Fragenkatalog des Gerichts (vgl. dazu Verhandlungsgliederung in Sachen „Sanktionen im SGB II“). Und seitdem ist wieder Stille eingekehrt – seit 2016 warten wir nun auf die ausstehende Entscheidung des hohen Gerichts zu dieser im wahrsten Sinne des Wortes existenziellen Frage.

mehr

Rechnen als Problemfall der Bildungspolitik. Der Lehrermangel wird in den kommenden zehn Jahren noch größer als bislang schon erwartet

Die Klage über mangelhafte Mathematik-Kenntnisse der Schüler und Studenten füllt Regalwände. Und tatsächlich tun sich viele schwer mit der Zahlenkunde – und damit sind hier weniger esoterische Ansätze wie Differential- und Integralrechnung gemeint, sondern beispielsweise (scheinbar) simples Prozentrechnen. Dafür kann und wird es viele Gründe geben. So fehlen einigen möglicherweise die erforderlichen synaptischen Verbindungen im Gehirn (das wären dann die Nicht-Zahlen-Menschen, denen man auch nicht mit zwei persönlichen Mathe-Assistenten weiterhelfen kann). Anderen wird der Mathematik-Unterricht in der Schule den Rest gegeben haben, da hätte man vielleicht noch was machen können mit einem besseren Unterricht. Andere wiederum scheitern an der ganz eigenen Logik vieler Mathematiker, was in diesem Bonmot über die nach Disziplinen divergierenden Sichtweisen auf die Welt angeleuchtet wird:

Ein leerer Bus kommt an eine Haltestelle, 10 Fahrgäste steigen ein. An der nächsten Station steigen 11 Fahrgäste aus.
Biologe: „Die Fahrgäste haben sich vermehrt.“
Physiker: „10 Prozent Messtoleranz sind immer drin.“
Mathematiker: „Wenn jetzt einer einsteigt, ist der Bus leer.“
(unbekannter Verfasser)

Allerdings sollte man gesichert davon ausgehen können, dass in den Ministerien durchaus Menschen sitzen, die beispielsweise berechnen können, wie viele Kinder in die Schulen unseres Landes kommen (werden). Der naive Bürger wird davon ausgehen, dass man abzüglich eines überschaubaren Verlustes damit rechnen muss, dass in etwa sechs Jahren nach der Geburt eines Menschen dieser eingeschult werden wird. Man könnte also die entsprechenden Geburtenzahlen, die uns ja selbst einschließlich der in Babyklappen abgegebenen Neugeborenen vorliegen, irgendwie hochrechnen. Und das man das sicher macht, davon geht der Bürger aus, denn der Staat, der eine Schulpflicht installiert hat, muss ja wissen, wie viele Stühle und Tische er in den Grundschulen braucht. Und wie viele Lehrkräfte, um die kleinen Racker in die Bildungsrepublik Deutschland aufzunehmen.

mehr