Ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Integrationskurs dient der „Freizeitgestaltung“. Da kommt jetzt die Umsatzsteuer oben drauf. Aus den niederen Niederungen des Steuerrechts

Generell gilt ja bekanntlich die Lebensweisheit: Achten Sie auf das Kleingedruckte. Und wir kennen aus dem Alltag zugleich: Das liest kaum jemand. Und grundsätzlich ist das mit den vielen kleinteiligen Regelungen in Gesetzen – vor allem, wenn sie sozialpolitisch relevante oder bzw. hier und steuerrechtliche Aspekte betreffen – auch so. Man sieht selbst als geübter Leser den Wald vor lauter Verweisungsbäumen nicht mehr.

Und nun bekommen wir erneut ein Beispiel dafür serviert. Das bezieht sich auf den in Sonntagsreden vielbeschworenen Aspekt der Weiterbildung, der ja die Zukunft gehören soll, in Verbindung mit der aus Sicht des Staates „schönsten“ Steuerart, also der Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. „Schön“ deshalb, weil die Einnahmen aus dieser Steuer bei jedem Verkauf am Ende anfallen und abgeführt werden müssen. Selbst Schwarzarbeiter bekommt man am Ende zumindest umsatzsteuermäßig wieder eingefangen, wenn sie ihre Einnahmen in den normalen Wirtschaftskreislauf einspeisen. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer sprudeln kräftig.

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Digitalisierung im Gesundheitswesen: Zu den Nebenwirkungen ihrer Daten fragen Sie – wen? Wenn Hilfesuchende im Internet vermarktet werden

In dieser Zeit könnte man sein Leben verbringen mit den Tagungen und Kongressen, auf denen uns die (angeblichen) Segnungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen angepriesen werden. Die modernen Technologien werden das Gesundheitswesen – endlich – effizienter und effektiver machen. Mit modernen Technologien sind hier aber nicht die wirklich hilfreichen Innovationen beispielsweise in der Medizintechnik gemeint wie OP-Roboter, die beim Eingriff weniger zittern als der humanoide Chirurg. Sondern unter dem Allesbegriff Digitalisierung geht es vor allem um den Zugriff auf die zahlreichen Daten und deren Verwertung.

Nun kann man viele auf dem Papier gute Argumente finden, warum eine einheitliche Patientenakte, auf der dann mal alles, was die Krankheitsbiografie des einzelnen Menschen hergibt, abgespeichert und abrufbar ist, durchaus Vorteile haben kann. Wenn man dann noch die Krankheitsbiografie verknüpfen könnte gewissermaßen mit ihrem Spiegelbild, also der Gesundheitsbiografie in Form zahlreicher Daten über entsprechende Aktivitäten, was den Kern der grassierenden „Gesundheits- und Fitness-Apps“ darstellt, dann würden sich ganz wunderbare Welten der Erkenntnis offensichtlich. Und ganz neue Dimensionen der Vermarktung dieses Wissens, was heutzutage mit Hilfe von Big Data-Technologien auch ohne weiteres machbar wäre.

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Das bislang sozialhilferechtlich geöffnete Portemonnaie der Kinder für die Pflegekosten der Eltern als Objekt politischen Handelns: Das „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ und seine Einordnung auf der weiterhin unübersichtlichen Baustelle der Pflegefinanzierung

Das die Eltern für ihre Kinder aufzukommen haben, ist bekannt und von immer vorhandenen Ausnahmefällen abgesehen auch als selbstverständlich akzeptiert. Dass die Unterhaltsverpflichtung aber keine Einbahnstraße ist, stößt dann, wenn es ernst wird, nicht selten auf Erstaunen und auch Verärgerung, weil viele damit nicht gerechnet haben. Und dass sich der Staat, genauer: der Träger der Sozialhilfe, von ihm (vor)finanzierte Leistungen bei den Kindern, die nach den amtlichen Definition als leistungsfähig eingestuft werden, wieder zurückholt bzw. das mehr oder weniger intensiv versucht, ist in Zeiten einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Kombination mit einem erheblichen Anteil an selbst zu finanzierenden Pflegekosten beispielsweise bei einer Heimunterbringung naturgemäß eine sichere Quelle für eine wachsende Zahl an Fällen, wo die Kinder in die Finanzierungspflicht genommen werden.

Im Netz hat sich über die Jahre eine Vielzahl an mehr oder weniger seriösen Ratgebern etabliert, wo Menschen, die ein entsprechendes Schreiben eines Sozialamtes bekommen, nachlesen können, was möglicherweise auf sie zukommen wird – bis hin zu Elternunterhalts-Rechnern, mit deren Hilfe man berechnen können soll, wie hoch die monatliche Rechnung ausfallen wird.

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„Deutsche unterstützen Maßnahmen gegen Ungleichheit in der Bildung“ versus „Mehrheit der Deutschen gegen gezielte Förderung von benachteiligten Kindern“. Was denn nun? Zum ifo-Bildungsbarometer

»Die Deutschen unterstützen Maßnahmen zur Verringerung von Ungleichheit in der Bildung. Das ist das Ergebnis des neuesten ifo-Bildungsbarometers, für das 4000 Bundesbürger befragt wurden.« So beginnt eine Mitteilung des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung in München, die man mit dieser Überschrift versehen hat: ifo Institut: Deutsche unterstützen Maßnahmen gegen Ungleichheit in der Bildung. Das Zentrum für Bildungsökonomik des ifo Instituts hat sein Bildungsbarometer in diesem Jahr dem Thema Bildungsungleichheit gewidmet. Mehr als 4.000 erwachsene Personen in Deutschland wurden nach ihren Einstellungen zu Chancengerechtigkeit und Bildungspolitik befragt.

Die Relevanz des Themas Bildungsungleichheit ist seit Jahren immer wieder herausgestellt worden: »Deutschland wird immer wieder dafür kritisiert, dass der Bildungserfolg von Kindern hier besonders stark von der sozialen Herkunft ihrer Eltern abhängig ist. Das belegte unter anderem eine Sonderauswertung der Pisa-Studie … Demnach hatten 15-Jährige aus sozial benachteiligten Familien Lernrückstände von bis zu dreieinhalb Jahren gegenüber Gleichaltrigen mit privilegierten Eltern – bei vergleichbaren kognitiven Voraussetzungen. Weitere Studien zeigten, dass Kinder aus besser gestellten Familien 2,5-mal so oft eine Gymnasialempfehlung erhalten, die Studierendenquote ist unter Akademikerkindern fast dreimal so hoch wie unter Nicht-Akademikerkindern«, so Inga Barthels in ihrem Artikel Das denken Deutsche über Bildungsungleichheit, in dem sie über die Ergebnisse des neuen Bildungsbarometers berichtet.

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Das mehr als umstrittene „Intensivpflege-Stärkungsgesetz“: Zwischen existenzieller Bedrohung, den unterschiedlichen Betroffenen und einer Selbstverpflichtung etablierter Institutionen auf Landesebene

Was war – und ist – das für ein Aufruhr von Betroffenen und Aktivisten aus der Behindertenbewegung: Das geplante „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ (RISG) des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (VDU) schlägt ziemlich hohe Wellen. Darüber wurde bereits ausführlich informiert in dem Beitrag RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben vom 24. August 2019. Mit diesem Beitrag wurde versucht, über die soweit derzeit erkennbaren Intentionen des Gesetzentwurfs und die – sollte das Wirklichkeit werden – fatalen Folgen für einen Teil der betroffenen Menschen und ihrer Angehörigen aufzuklären. Es geht hier um „Beatmungspatienten“ und die Heftigkeit, Härte und Verbitterung, die dem umtriebigen Minister entgegenschlägt (vgl. dazu nur als ein Beispiel den Artikel „Dann will ich nicht mehr leben“), kann man nur verstehen, wenn man sich der existenziellen Einschränkung der Betroffenen, aber auch der für viele Außenstehende nicht vorstellbaren, tatsächlich aber gegebenen Vielgestaltigkeit der unterschiedlichen Lebenslagen der als „Beatmungspatienten“ zu einer irgendwie technokratisch daherkommenden und homogen erscheinenden Personengruppe aggregierten Menschen bewusst wird.

Über wen wird hier also gesprochen und was sind das für Menschen, deren Aufenthaltsort und Versorgung man meint, schematisch und typisierend regeln zu können?

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