Immer öfter keiner mehr da. Ambulante Pflegedienste sowie Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stoßen zunehmend an Grenzen

Werfen wir den Blick auf eine absolute Boombranche: ambulante Pflegedienste. Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode mit den Pflegestärkungsgesetzen Milliarden Euro in „die“ Pflege gegeben und dabei vor allem die Leistungsansprüche im Bereich der ambulanten Pflege ausgebaut. Durchaus passend zu dem Wunsch vieler Menschen, im Pflegefall solange wie möglich zu Hause zu bleiben und dort von den Angehörigen versorgt zu werden – dabei nicht selten unter Beteiligung ambulanter Pflegedienste. Ende 2017 wurden in Deutschland etwa 830.000 der insgesamt 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen von ambulanten Diensten versorgt. Vor allem am aktuellen Rand zeigt sich mit dem deutlichen Anstieg der auch von ambulanten Diensten versorgten Pflegebedürftigen der Effekt der angesprochenen Leistungsverbesserungen und -ausweitungen.

Doch nun stoßen die ambulanten Pflegedienste – bei denen man bedenken muss, dass weit über 90 Prozent von ihnen auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V erbringen – offensichtlich zunehmend an massive Kapazitätsgrenzen.

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Der Gesetzgeber will Leiharbeit in der Pflege „weitgehend verhindern“. Selbst wenn er wollte – wie will er das machen?

Derzeit geistert immer wieder die angebliche Botschaft durch die Medienwelt, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wolle die Leiharbeit in der Pflege „verbieten“. Da geht allerdings einiges durcheinander.

Eine nüchterne Bestandsaufnahme der Daten zur tatsächlichen Bedeutung von Leiharbeit in der Pflege wie auch der unterschiedlichen Motive für entleihende Unternehmen wie auch für die Leiharbeiter selbst zeichnet ein differenziertes Bild, dahingehend, dass man zum einen die quantitative Bedeutung der Leiharbeit nicht überschätzen sollte, zum anderen aber tatsächlich vielfältige praktische Probleme mit dem Rückgriff auf dieses personalpolitische Instrument verbunden sind (vgl. dazu den Beitrag „Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege vom 23. September 2019). In diesem Beitrag findet man auch einen Passus, der sich mit der (angeblichen) Forderung nach einem Verbot der Leiharbeit in der Pflege beschäftigt.

So wurde der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits im Sommer des vergangenen Jahres mit diesen vorsichtigen Worten zitiert: »Die Leiharbeit im Pflegebereich mache die Dinge nach Spahns Auffassung angesichts der aktuellen Probleme mit der Stellenbesetzung eher schwieriger als leichter. „Ich hätte lieber weniger Leiharbeit in der Pflege und mehr Festangestellte“, sagte Spahn.« In einem anderen Bericht heißt es: »Es müsse dringend jetzt etwas getan werden, vor allem gegen die Leiharbeit. Denkbar wäre, überlegte Spahn, ein Verbot von Leiharbeit in unterbesetzten Facharbeitsbereichen – auch wenn dies einen ziemlichen Eingriff bedeuten würde.« Wobei die dazu gehörende Überschrift des Artikels – Jens Spahn spricht sich für ein Verbot von Leiharbeit aus – dann angesichts der konkreten Formulierung des Ministers eine nun ja, sehr weit ausgreifende Interpretation ist. Der Mann weiß sicher, warum er semantisch so herumeiert bei dem Thema „Verbot der Leiharbeit“ in der Pflege.

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„Gute Leiharbeit“? Zur medialen und tatsächlichen Bedeutung der Leiharbeit in der Kranken- und Altenpflege

Wenn man die letzten Jahre zurückschaut, dann dominiert in der Berichterstattung über die Leiharbeit in Deutschland eine negative Erzählung. Leiharbeiter gelten als Symbol für prekäre Beschäftigung und sie sind ja auch tatsächlich mit einer Vielzahl von schlechten Bedingungen konfrontiert: Sie bekommen deutlich weniger Geld als Stammbeschäftigte, sie sind überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen, sie leben aufgrund des betriebswirtschaftlichen Mechanismus „last in, first out“ in permanenter Unsicherheit, sie bekommen kaum oder keinen Zugang zu Krediten aufgrund ihres Status. Sie sind überdurchschnittlich von Arbeitsunfällen betroffen. Um nur einige Aspekte zu nennen.

Vor diesem Hintergrund sind viele sicherlich erst einmal überrascht, wenn sie mit solchen Meldungen konfrontiert werden: Pflegekräfte fliehen in die Leiharbeit: »In der Leiharbeit ist die Arbeitsbelastung für Pflegekräfte mitunter geringer als bei einer Festanstellung … in der Pflegebranche wächst die Leiharbeit rapide.« Oder: »Keine Nachtschichten mehr, kein Einspringen am Wochenende, beste Bezahlung – mit paradiesischen Arbeitsbedingungen werben Leiharbeitsfirmen um Altenpflegekräfte. Die profitieren dabei vom Fachkräftemangel«, so in diesem Artikel: Pflegekräfte auf Pump. Dazu passend: Leiharbeit in der Pflege: „Deutlich über dem Tarif“: »In der Pflege geht es Zeitarbeitenden inzwischen besser als Festangestellten. Sie werden mit Geld und Extras verwöhnt – auch in Tübingen.« So könnte man jetzt noch eine ganze Reihe an entsprechenden Berichten aufzählen. Bleibt die offensichtliche Frage: Gibt es eine schöne, andere Welt der Leiharbeit? Und ist das wirklich ein Massenphänomen? Dazu ein erster Blick auf die Zahlen, um die es hier geht:

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Aus den Zwischenwelten der Euthanasie: Tötung auf Verlangen – oder doch nicht? Ein Fall aus den Niederlanden und fundamentale Fragen darüber hinaus

Wie so oft kann ein Begriff ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. Nehmen wir als Beispiel die Euthanasie, ein in Deutschland aus historischen Gründen höchst belasteter Terminus, steht er doch als Euphemismus für die systematische Tötung kranker bzw. behinderter Menschen in der Zeit des Nationalsozialismus – deshalb wird er hier auch nicht verwendet bzw. gemieden. Man kann allerdings auch darauf verweisen, dass der Begriff ursprünglich ein aus der Sicht des Sterbenden und seiner Angehörigen „guten Tod“ zum Ausdruck bringen soll. Heutzutage wird Euthanasie – zumindest in anderen Ländern als in Deutschland – assoziiert mit passiver und aktiver Sterbehilfe, also die Unterstützung von Sterbenden in der letzten Lebensphase oder bei der vom Sterbenskranken gewünschten Herbeiführung des Todes.

Und über die Sterbehilfe, vor allem die Frage nach einer Zulassung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland, wird seit langem diskutiert und gestritten. Dazu wurden hier zahlreiche Beiträge veröffentlicht, in dem es neben der durchaus verständlichen individuellen Dimension der Befürworter aktiver Sterbehilfe immer auch um mögliche negative gesellschaftliche Folgewirkungen ging. Das muss notwendigerweise spekulativ bleiben. Dagegen liefert der Blick zu unseren Nachbarn in den Niederlande nicht nur ganz handfestes Zahlenmaterial, wie es aussieht, wenn die Tötung auf Verlangen zugelassen ist.

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Mit dem „Paketboten-Schutz-Gesetz“ will der Bundesarbeitsminister den Wilden Westen der Paketzustellung einhegen. Die Nachunternehmerhaftung soll kommen. Aber das wird nicht reichen

Das muss man dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lassen – er verzichtet auf die emotionalisierende Ummäntelung eines seiner neuen Gesetze und hat sich nicht zu einem „Gute-Arbeit-für Paketboten-Gesetz“ verführen lassen. Aber selbst der nüchterner daherkommende Titel „Paketboten-Schutz-Gesetz“ atmet noch etwas von diesem Geist, denn die Botschaft ist klar und unmissverständlich: Endlich werden die schwächsten Glieder am Ende einer langen Meile unter die Schutzfittiche des Staates genommen: die Tag für Tag einer immer beschwerlicher werdenden Don Quichotterie gegen Verkehrschaos in den Straßen, nicht anwesenden Kunden und uneinlösbaren Mengen- und Zeitvorgaben kämpfenden Paketzusteller. Jeder kennt diese teilweise nur noch zu bedauernden Menschen, die einzigen lebenden Menschen, die man nach dem online getätigten Kaufakt zu Gesicht bekommt – wenn man denn zufällig da ist, wenn der Paketbote klingelt. Und die haben wahrlich viel zu tun – allein in diesem Jahr wird mit etwa 3,7 Milliarden Paketen in Deutschland gerechnet. Und wir sprechen von einer Branche, in der mehr als 200.000 Beschäftigte unterwegs sind.

„Es geht darum, dass wir fairen Wettbewerb wollen, dass anständige Unternehmen nicht die Dummen sein sollen“, sagte Heil. Die in der Branche arbeitenden Menschen bräuchten faire Arbeitsbedingungen. In vielen Bereichen werde mit „Konstruktionen von Sub-, Sub-, Subunternehmern gearbeitet“. Dort würden Löhne gedrückt und Sozialbeiträge hinterzogen: „Das werden wir nicht weiter zulassen.“ So wird der Minister in dem Beitrag Ein Gesetz gegen Ausbeutung von Sub-, Sub-, Subunternehmern zitiert. Selbst das Ministerium macht mit der Überschrift der eigenen Pressemitteilung eine klare Ansage, die jeder verstehen kann: „Ausbeutung einen Riegel vorschieben“. Und auch darin finden wir einen O-Ton des Ministers: „Die Entwicklung in Teilen der Paketbranche ist so schon länger nicht mehr akzeptabel. Arbeitende Menschen werden ausgebeutet, oft Menschen aus Mittel- und Osteuropa, die nur wenig Deutsch sprechen. Dieser üblen Praxis schieben wir mit dem Paketboten-Schutz-Gesetz einen Riegel vor, indem wir die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge auch für die Paketbranche auf den Weg bringen.“ Na endlich, werden viele denken und zustimmend zur Kenntnis nehmen, dass nun etwas auf den konkreten gesetzgeberischen Weg gebracht wurde.

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