Aus der Welt der in sich verhedderten Zuständigkeiten: „Klassischer“ Verbraucherschutz als wahrhaft existenzielle Frage und zugleich der Blick auf die Umrisse eines Staatsversagens

„Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen der staatlichen Fürsorgepflicht. Sein Anliegen ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel zu schützen.“ (Bundesrechnungshof 2012)

Und erneut werden wir konfrontiert mit mehreren „Lebensmittelskandalen“. Wobei die Begrifflichkeit an sich schon zu hinterfragen wäre, denn sicher sind die einen oder anderen Lebensmittel von skandalös schlechtem Geschmack, aber sie können an sich keinen Skandal hervorrufen. Dahinter stehen Menschen, konkrete Unternehmen – und wieder einmal das (Nicht-)Handeln staatlicher Autoritäten, die eigentlich in einem Kernbereich der staatlichen Daseinsfürsorge unterwegs sind bzw. sein sollten.

Und bei den Fragen des Verbraucherschutzes geht es nicht nur um das von möglichst unabhängigen Institutionen zu prüfende Preis-Leistungsverhältnis bei Nassrasierern oder Waschmaschinen, wie man zuweilen bei der dominierenden Warentesterei annehmen könnte, sondern im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod, wie wir diese Tage erneut leider wieder zur Kenntnis nehmen müssen. Die Ereignisse rund um den Wursthersteller Wilke werden als ein weiterer Fall in die Geschichte der (bekannt gewordenen) „Lebensmittelskandale“ eingehen.

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Ein Stärkungsgesetz für Betriebsrenten als totes Pferd. Nahles ist weg und die „Nahles-Rente“ auch? Keine Überraschung bei den Ungleichgewichten im Bauplan

Jeder, der heutzutage neben der gesetzlichen Rente Zahlungen aus einer Betriebsrente bekommt, kennt deren entlastende Funktion für das im Alter geschrumpfte Haushaltsbudget. Und gerade die Risikogruppen für Altersarmut zeichnen sich leider dadurch aus, dass bei ihnen neben den zumeist niedrigen Leistungen aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung kaum oder gar keine anderen Einkommensquellen im Alter vorhanden sind. Vor einer solchen Kulisse sind erst einmal alle Bemühungen, mehr Arbeitnehmern den Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen, mit Wohlwollen zu betrachten. Insofern könnte man rückblickend durchaus zu dem bereits in der Wortwahl vergifteten Fazit „Sie war bemüht“ kommen, wenn es um eine der letzten rentenpolitischen Vorstöße der früheren Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) geht, die nach einem Ausflug an die SPD-Spitze mittlerweile die politische Bühne vollständig verlassen hat. Denn Nahles hat das „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ auf den Weg gebracht. In diesem Gesetz enthalten war und ist sogar eine weitere, eine neue Form der betrieblichen Altersvorsorge – die zwischenzeitlich als „Nahles-Rente“ bezeichnet wird (was vor dem Hintergrund der Wahrnehmung personenbezogener Rentenvorgänger wie „Riester-Rente“ oder „Rürup-Rente“ nicht gerade optimistisch stimmen sollte). Um was genau geht es hier?

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Tödliche Ungleichheit: Männlich, arbeitslos, zwischen 30 und 59 Jahre alt. Dann ist das Sterberisiko acht Mal höher als das von Männern am oberen Ende

Viele kennen die Jubelmeldungen über eine stetig steigende Lebenserwartung. Und weil wir angeblich alle immer älter werden, kommen sofort interessierte Kreise ans Tageslicht, die uns verkaufen wollen, dass vor diesem Hintergrund einer weitere Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters zum einen unumgänglich sei, zum anderen aber auch unproblematisch, siehe gleichzeitig die steigende Lebenserwartung. Das wurde und muss äußerst kritisch bewertet werden, denn hier wird wie so oft mit Durchschnittswerten operiert, die möglicherweise mehr verdecken als sie uns weiterhelfen. Denn schaut man sich beispielsweise die Streuung der Lebenserwartungswerte an, dann wird schnell erkennbar, dass es eine erhebliche und zugleich sozial höchst selektive Spannbreite gibt. Vereinfacht gesagt: Arm stirbt (deutlich) früher und Wohlstand bzw. Reichtum führen natürlich nicht für alle, aber eben für viele auf der (materiellen) Sonnenseite des Lebens zu einem deutlich längeren Leben.

»Diese Grafik zeigt das Sterberisiko unter den Einflussfaktoren Einkommensniveau und Bildungsstand für Männer und Frauen in Ost- und Westdeutschland. Dabei ergeben sich 20 unterschiedliche Einkommens- und Bildungsgruppen, die alle zum Referenzwert 1, der Gruppe mit der höchsten Bildung und dem höchsten Einkommen ins Verhältnis gesetzt werden. In Ostdeutschland zählen 14 Prozent der Männer zur Gruppe mit dem niedrigsten Einkommen und der niedrigsten Bildung. Im Vergleich zur Gruppe Männer mit dem höchsten Einkommen und der höchsten Bildung, haben sie ein achtfaches Risiko zu sterben.« Quelle: MPIDR, 08.10.2019

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Die Steuern auf Tampons werden abgesenkt und zahlreiche Angebote der Weiterbildung werden von der Steuerbefreiung befreit. Aus den Untiefen des Steuer- und Weiterbildungswesens in Zeiten der Sonntagsreden

Der Bundesfinanzminister und Vizekanzler des Landes, Olaf Scholz (SPD), ist offensichtlich Feminist. Er hat zahlreiche Stimmen gehört, die sich über die angeblich ungerechte volle Umsatzbesteuerung beim Verkauf von Tampons beschweren. Ein klarer Fall von Frauendiskriminierung, denn die Männer brauchen das nicht.

Scholz ist Politprofi und als solcher hat er erkannt, dass man sich hier profilieren kann durch die wohlfeile Inaussichtstellung, dass Tampons in Zukunft genau so behandelt werden wie Hundefutter, denn das wird bereits mit dem abgesenkten Mehrwertsteuersatz von nur 7 Prozent gepampert – übrigens die humanoiden, also echten Pampers gehen zum vollen Satz über die Ladentheke, da gibt es keine Reduktion. Egal, ein Hashtag wie #pinktax trendet bestimmt, hat sich der ansonsten spröde daherkommende Hanseat wohl gedacht.

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Australien und der Versuch, das Verhalten von Sozialhilfeempfängern über ein bargeldloses Gängelband zu steuern

Die Diskussionen über angeblichen oder tatsächlichen Missbrauch von Sozialhilfe werden seit Urzeiten geführt und auch bei uns in Deutschland gibt es immer wieder – und gerne im Kontext von geplanten oder zu legitimierenden Leistungskürzungen – mediale Schlammschlachten, in denen man das „abweichende“ Verhalten bestimmter Sozialhilfeempfänger über die Bildschirme und Zeitungsseiten verbreitet. In der Realität der Leistungsgewährung gibt es ganz handfeste Konsequenzen, wenn die Menschen, denen man Geldleistungen gewährt, bestimmte Verhaltenserwartungen nicht erfüllen (wollen). Man denke hier an die Sanktionen, die wir im Hartz IV-System haben. Die Frage, ob diese überhaupt und wenn, dann in welcher Form überhaupt verfassungsgemäß sind, beschäftigt das höchste deutsche Gericht seit Jahren. Die Entscheidung darüber soll am 5. November 2019 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet werden. Dabei wird es auch um die Frage gehen, ob man eine Sozialhilfeleistung, die das Existenzminimum abdecken soll, kürzen darf, wenn die Betroffenen bestimmte Verhaltensauflagen hinsichtlich ihrer Mitwirkung nicht erfüllen, was beispielsweise die Einhaltung von Meldeterminen oder der Auflagen aus „Eingliederungsvereinbarungen“ angeht. Aber ob der Hartz IV-Empfänger an einer gegen oder für was auch immer gearteten Demonstration teilnimmt, geht das Jobcenter nichts an und kann auch nicht zu einer Leistungskürzung führen. In Australien möchte man genau das aber machen.

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