Bei der Umsetzung der neuen Pflegeausbildung gibt es eine Menge praktischer Probleme. Im Mangelberuf könnte zusätzlicher Mangel entstehen

Karl-Josef Laumann (CDU), der Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen, ist ein Mann, der sich auskennt in der Pflege. Von Dezember 2013 bis Juni 2017 war Laumann Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit und Bevollmächtigter der Bundesregierung für Patienten und Pflege. Er weiß, wie es um die Pflege bestellt ist. Und er nimmt kein Blatt vor den Mund: Er hält das Problem des Fachkräftemangels in der Pflege für nicht lösbar. „Es wird eine dauerhaft angespannte Situation bleiben, weil wir in den nächsten Jahren drei bis vier Prozent mehr Pflegebedürftige haben in NRW. Wo sollen diese Pflegekräfte denn herkommen, die sich um die Menschen kümmern?“, so der Minister am Rande einer Tagung des Bundesverbands für Ambulante Dienste und stationäre Pflege (bad) in Essen. Eine ehrliche Analyse – aber er ist zugleich Vollblutpolitiker und weiß, dass man anders als Hochschullehrer oder Journalisten nicht bei der Diagnose stehen bleiben darf, vor allem, wenn sie negativ daherkommt. Man muss irgendwas präsentieren, das nach Anpacken aussieht.

»Neben der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland will Laumann das Thema Ausbildung stärker in den Blick nehmen. „Wir wollen jedem, der den Pflegeberuf erlernen will, eine Ausbildungsgarantie geben“, kündigte Laumann an. Noch immer müssten Altenpflegeschulen Bewerber ablehnen, da sie nicht ausreichend Plätze anbieten können. Laumann möchte daher die Kliniken in NRW in die Pflicht nehmen, wieder mehr auszubilden. In den vergangenen Jahren hätten die Krankenhäuser speziell im Pflegebereich die Ausbildung immer stärker zurückgefahren und stattdessen ausländische Fachkräfte eingestellt.« Das berichtet Jennifer Schumacher in ihrem Artikel Minister Laumann will Ausbildungsgarantie in der Altenpflege. Und die folgende Aussage lässt tief blicken: »Vor allem in den sozialen schwächeren Regionen in NRW, „wie dem Essener oder Dortmunder Norden“, sehe er noch großes Potenzial, um für die Ausbildung in der Pflege zu werben.«

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Die Entsorgung der Pflegenoten und ein neuer Pflege-TÜV, der keiner sein kann. Anmerkungen zu den neuen Qualitätsprüfungen in der stationären Altenpflege

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) findet klare Worte: „Der bisherige Pflege-TÜV war leider eine Farce.“ Deshalb kann und muss der weg und etwas Neues her. Nach längeren Geburtswehen tritt am 1. Oktober 2019 ein neues System der Qualitätsprüfungen in der stationären Altenpflege in Kraft. „Pflegenoten“ wird es nicht mehr geben.

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über diese „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden geraten sind, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. In der Vergangenheit lag die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen. Dem soll nun durch ein neues System der Qualitätsprüfungen Rechnung getragen werden.

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Neben den Gleisen. Seit 1894. Bahnhofsmissionen als letzter Halt in einer mobilen Welt

Die einen lieben es, auf Bahnhöfen zu sein, den Strom der vielen Menschen zu beobachten und die Atmosphäre des Ankommens und Wegfahrens zu genießen. Viele andere haben eine rein funktionale Beziehung zu Bahnhöfen, sie wollen irgendwo hin und Gefühle entwickeln sich bei ihnen meistens nur dann, wenn etwas nicht funktioniert. Verspätungen, Zugausfälle, fehlende Sitzplatzreservierungen. Was ziemlich häufig der Fall ist.

Zugleich gibt es gerade an diesen Orten unserer Bewegungsgesellschaft eine eigene Welt des scheinbaren Stillstandes, des völligen Gegensatzes zu den mobilen Menschen, die im wahrsten Sinne des Wortes auf der Durchreise sind. Gemeint sind die Menschen, die den öffentlichen Raum Bahnhof als Ort des Daseins, des Bleibens benutzen, obdachlose Menschen, Suchtkranke und die vielen anderen Einzelschicksale aus der großen Gruppen derjenigen, die man ansonsten kaum oder gar nicht zu Gesicht bekommt.

Und für viele von Ihnen gibt es in zahlreichen Bahnhöfen (noch) ein letztes Auffangnetz, das die meisten von uns kennen: Bahnhofsmissionen. Und die haben eine lange, eine sehr lange Geschichte. Genauer: Sie blicken zurück auf 125 Jahre. Denn 1894 wurde die erste Bahnhofsmission am Schlesischen Bahnhof, dem heutigen Berliner Ostbahnhof, ins Leben gerufen.

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Neue alte Zahlen aus dem Land der Rechtsansprüche und des strukturellen Mangels: Die Kitas und ihr Personal

Was für eine Erfolgsgeschichte, folgt man diesen Zahlen: »Mit dem Kita-Ausbau ist von 2008 bis 2018 die Zahl des pädagogischen Personals um 54 Prozent angestiegen, von 379.146 auf 582.125 … Zudem zeigt sich seit 2013 – dem Jahr der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz – eine im bundesweiten Durchschnitt verbesserte Personalsituation in den Kitas.« So steht das am Anfang dieser Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung: Kitapersonal braucht bessere Arbeitsbedingungen. »Konkret heißt das: Am 1. März 2013 war eine vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft in Krippengruppen rein rechnerisch noch für 4,6 ganztagsbetreute Kinder zuständig. Am 1. März 2018 waren es 4,2 Kinder. Auch in Kindergartengruppen gab es eine Verbesserung: verantworteten Erzieherinnen und Erzieher 2013 die Förderung von 9,6 Kindern, waren es im Jahr 2018 nur noch 8,9 Kinder.« Das hört sich doch endlich mal nach einer guten Nachricht an. Nun ahnt man schon, was kommen muss: Aber.

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Die Bundesregierung will die Angehörigen von Pflegebedürftigen entlasten. Eine gute Sache. Wie immer ist es dann aber etwas komplizierter

Endlich kann man mal positive Nachrichten unters Volk bringen. Die Angehörigen von Pflegebedürftigen sollen entlastet werden. Die Bundesregierung hat dazu ein „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ auf den parlamentarischen Weg gebracht. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)“ wurde als Bundestags-Drucksache 19/13399 vom 23.09.2019 im Bundestag behandelt und zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen (vgl. dazu den Bericht Regierung will An­ge­hörige von Pfle­gebe­dürftigen unterstützen über die erstmalige Behandlung des Gesetzentwurfs im Bundestag vom 27. September 2019).

Das kommt bei vielen erst einmal gut an: »Können die Betroffenen die Kosten nicht selbst stemmen, müssen Angehörige einspringen. Für viele Ältere ist die Vorstellung ein Graus, sie könnten ihren Kindern „zur Last fallen“. Die wiederum müssen oft erhebliche Beiträge aufbringen. Das kann Familien bis an den Rand der finanziellen Belastbarkeit führen … Die Bundesregierung geht dieses Problem jetzt an. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) soll vielen betroffenen Familien helfen: Künftig müssen die allermeisten Angehörigen nicht mehr zahlen«, so beispielsweise Thomas Hauser in seinem Artikel Eltern ins Heim, Kinder müssen zahlen? Bundesregierung entlastet hunderttausende Angehörige. Mit diesem Gesetz würden „Eltern und Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen spürbar entlastet“, wird Minister Heil zitiert. „Sie sind durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen ohnehin stark belastet und tragen eine große Verantwortung. Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen.“ Da kann man doch nun wirklich angesichts der enormen Eigenanteile, die mittlerweile vor allem in der stationären Pflege von den Pflegebedürftigen (und ihren Angehörigen) aufgebracht werden müssen, nur zu dem Ergebnis kommen: Danke!

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