Der an sich selbstverständliche Schutzauftrag von Pflegeheimen und wenn eine unwahrscheinliche Gefahr zum realen Einzelfall wird. Über so einen hat der Bundesgerichtshof geurteilt

Wenn bei einem dementen Pflegeheimbewohner die Gefahr erkennbar ist, dass er sich selbst schädigen könnte, muss er sicher untergebracht werden. Das hört sich a) selbstverständlich an und ist b) zugleich weniger trivial, als es erscheinen mag. Nicht nur den Juristen stellt sich sofort die Frage, wann und in welchem Ausmaß eine Gefahr erkennbar ist und was denn eine „sichere“ Unterbringung ist. Man ahnt bereits an dieser Stelle, dass die Abgrenzung eine komplexe Angelegenheit werden und dass die Umsetzung in der Praxis dessen, was Tag für Tag und Nacht für Nacht in den mehr als 14.500 Pflegeheimen unter anerkannt mehr als prekären Bedingungen geleistet werden muss, eine nett formuliert Herausforderung darstellen kann.

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Und der „Gewinner“ ist … Eine neue Qualifikations- und Berufsprojektion zeigt: 2040 soll das Gesundheits- und Sozialwesen der größte Wirtschaftsbereich sein

Auch wenn derzeit verständlicherweise alles von den beobachtbaren Auswirkungen und den (möglichen) Folgen der Corona-Krise beherrscht wird – die großen Entwicklungslinien, die wir vor Corona diskutiert haben, sind ja nicht verschwunden und sie werden wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Beispielsweise die demografische Entwicklung, die auch erhebliche Auswirkungen haben wird auf den Arbeitsmarkt.

Mittlerweile liegt der Altersschwerpunkt der Belegschaften in den meisten Unternehmen zwischen 50 und 60 Jahren, auch die Zahl der 60 bis 65 Jahren alten Beschäftigten hat erheblich zugenommen. Die „Babyboomer“ dominieren den Arbeitsmarkt der Gegenwart. Viele dieser Arbeitnehmer werden zum einen aufgrund der rentenrechtlichen Änderungen der zurückliegenden Jahre und Jahrzehnte so lange wir möglich arbeiten müssen (was wiederum neue Herausforderungen für viele Unternehmen bedeutet, die in der Vergangenheit eine eher jugendzentrierte Strategie haben fahren können), zugleich werden aber Jahr für Jahr viele Arbeitnehmer altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen und in den Ruhestand wechseln (oder wechseln müssen). Und zugleich werden „unten“ deutlich weniger Arbeitskräfte „nachwachsen“ aufgrund der demografischen Entwicklung, denn die Geburtenrate seit Anfang der 1970er Jahre lag kontinuierlich in einem Bereich, in dem es zu Schrumpfungsprozessen kommen muss, auf alle Fälle sind die jüngeren Jahrgänge, aus denen heraus die altersbedingten Abgänge kompensiert sowie ggfs. wachstumsbedingte Zusatzbedarfe gedeckt werden müssten, deutlich kleiner bestückt als die geburtenstarken Jahrgänge. Das kann nicht ohne Folgen bleiben für das Arbeitsangebot auf dem Arbeitsmarkt. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Eine scheinbar widersprüchliche Angelegenheit: Einerseits Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, anderseits eine konjunkturell und strukturell steigende Arbeitslosigkeit vom 10. August 2019, dort auch diese Abbildung:

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Über die fatale Verselbstständigung der Forderung nach einer Impfpflicht für die Pflegekräfte: Falscher Zeitpunkt, falsche Zielgruppe, offensichtliches Ablenkungsmanöver

Man lernt das wohl in den vielen völlig überbezahlten Kursen für Führungskräfte und Politiker: Wenn Du keine ordentlichen Arbeitsergebnisse abgeliefert hast und in den Fokus der Kritik kommst, dann mach eine andere Baustelle auf, am besten eine, auf der sich das Publikum so richtig austoben kann (nur nicht auf Deine Kosten und mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass Du selbst wieder aus dem Scheinwerferlicht treten kannst).

In diesen Tagen werden wir erneut Zeugen einer solchen Konstellation: In meinem Beitrag Sichtbare und unsichtbare Hochrisikogruppen der Corona-Pandemie? Eine große offene Frage mit Blick auf die vielen Pflegebedürftigen, die nicht im Heim sind vom 11. Januar 2021 wurde am Anfang auf die „Phantom-Diskussion“ über die angebliche Notwendigkeit einer Impflicht für das Pflegepersonal (explizit die Pflegekräfte waren und sind Gegenstand dieser Diskussion) hingewiesen und bilanziert: Eine »solche Debatte zu einem Zeitpunkt, in dem für die vielen, die sich lieber heute als morgen oder gar am Ende des gerade begonnen Jahres impfen lassen würden, das zeigt die „nervöse Überspanntheit“, die man diese Tage beobachten muss.«

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Sichtbare und unsichtbare Hochrisikogruppen der Corona-Pandemie? Eine große offene Frage mit Blick auf die vielen Pflegebedürftigen, die nicht im Heim sind

Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte es ja bereits angekündigt – am Beginn der nun anlaufenden Impfungen könne es „etwas ruckeln“. In dem vergangenen Tagen konnte man hingegen durchaus den Eindruck bekommen, dass es nicht nur ein wenig ruckelt, sondern dass der Impfkarren gegen die Wand gefahren wurde. Massive Beschwerden nicht nur über ein angebliches Versagen bei der Beschaffung ausreichender Impfstoffmengen oder der mehr als überschaubare Start zahlreicher Impfzentren wurde und wird diskutiert, sondern auch eine – angebliche – Impfzurückhaltung der Pflegekräfte (und der Ärzte) wird mit Inbrunst debattiert, obgleich keine auch nur annähernd repräsentativen Daten vorliegen und man sich vor allem der anekdotischen Evidenz bedient.

Und selbst hier wird die Hierarchie der Gesundheitsberufe reproduziert: »Die Impfkampagne gegen das Coronavirus in Deutschland läuft derzeit nur schleppend an. Ausgerechnet Heim- und Klinikmitarbeiter halten sich bisher zurück. Zum Teil geben Kliniken die Dosen sogar zurück«, so beginnt beispielsweise dieser Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Warum so viele Pflegekräfte die Impfungen scheuen. Es ist auffällig, dass schon im Titel nur von den Pflegekräften die Rede ist. Was ist mit den Ärzten? Auch aus diesem Lager wird immer wieder von einer gewissen Impfzurückhaltung gesprochen?

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Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte stärken, das Kanzleramt will das nicht bei den Mitbestimmungsrechten. Ein Update zum Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetz

Kurz vor dem Ende des nunmehr vergangenen Jahres 2020 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht, der einen skeptischen Unterton schon in der Überschrift enthält: Schafft er das vor dem „Nichts geht mehr“? Der Bundesarbeitsminister will Betriebsräte mit einem Stärkungsgesetz unter die Arme greifen. Am 28. Dezember 2020 war das. In dem dort besprochenen Entwurf für ein „Betriebsrätestärkungsgesetz“ (Stand: 21.12.2020) ist nicht nur die Ausweitung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer enthalten, die versuchen, etwas an sich Selbstverständliches zu machen, also einen Betriebsrat ins Leben zu rufen (im hier maßgeblichen § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“). Das deckt sich übrigens mit dem, was Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 als eines der vielen gemeinsamen Vorhaben fixiert haben: „Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern“, so heißt es dort.

Aber der vorliegende Referentenentwurf geht weiter: Mit dem Betriebsrätestärkungsgesetz »soll Betriebsräten zudem mehr Mitspracherechte in Sachen Digitalisierung zu verschaffen – zum Beispiel auch zur Frage, unter welchen Bedingungen das sogenannte mobile Arbeiten („Homeoffice“) stattfinden darf. Ebenso sollen die Betriebsräte systematisch mitreden dürfen, wie neue Systeme mit Künstlicher Intelligenz beschaffen sein müssen, wenn der Betrieb sie einführen will. Und sie sollen dabei auch eigene Sachverständige einschalten dürfen, deren Vergütung der Arbeitgeber übernehmen muss,« so dieser Artikel: Heil baut Kündigungsschutz für Betriebsräte aus. Das nun geht weit über den Ansatz hinaus, die Gründung eines Betriebsrates zu fördern. Offensichtlich will man auch eine Zuständigkeitserweiterung im Kernbereich der betrieblichen Mitbestimmung realisieren.

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