Von einer „ausgepressten Zitrone“ auf der einen und einem aus dem Ruder laufenden Ausgabentreiber auf der anderen Seite. Die Arzneimittel und ihre Preise

„Wir haben uns viele Dinge angeschaut und gesehen, bei der Pharmaindustrie ist die Zitrone ausgepresst“. Mit diesen Worten wird der Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei (CDU), in dem Beitrag Bundesregierung macht Pharmaindustrie große Versprechungen zitiert, der Ende November 2025 veröffentlicht wurde. Das wird man auf Seiten der Arzneimittelhersteller gerne gehört haben. 

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Taschenspielertricks im Haifischbecken: Augen zu und auf Wiedervorlage legen. Die vergiftete Pflaster-Sozialpolitik der neuen Bundesregierung für die Kranken- und Pflegeversicherung in Form von „Darlehen“

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung hängen bekanntlich finanziell schwer in den Seilen. Die Ausgaben steigen stärker als die Einnahmen und zugleich hat der Bund in den zurückliegenden Jahren die Sozialversicherungen ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. 

Man denke hier an die Milliarden Euro-Beträge, die während der Corona-Pandemie aus der Kasse der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung ausgegeben werden mussten für pandemiebedingte Ausgaben, die selbst von der Bundesregierung anerkannt gesamtgesellschaftliche Leistungen waren, so dass man eine – bis heute aber nicht vollzogene – Rückerstattung von fünf Milliarden Euro aus Steuermitteln versprochen hat. Oder an den ehemaligen Bundesgesundheitsminster Jens Spahn (CDU), der zur vorübergehenden Vermeidung von Anhebungen des Zusatzbeitrags der Krankenkassen sowie von möglichen Einschnitten auf der Leistungsseite seit 2018 die GKV gezwungen hat, ihre Rücklagen abzubauen, bis quasi nichts mehr im Topf war.1 In den vergangenen Jahren hat sich die Politik wiederholt an den Rücklagen bedient, um die strukturellen Defizite auszugleichen und das Finanzierungsproblem in die Zukunft zu verschieben. Nun fehlen diese Rücklagen und die Beitragszahler müssen höhere Zusatzbeiträge in Kauf nehmen.

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Die oftmals vergessenen stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit (zu) wenig Personal und sanktionsfähigen Personaluntergrenzen

Die Neuordnung der Krankenhauslandschaft in Deutschland ist zum einen verbunden mit zahlreichen föderalen Zuckungen und noch lange nicht gelösten Finanzierungsfragen gesetzgeberisch auf den Weg gebracht worden, zum anderen läuft vor und neben diesem ambitionierten gesundheitspolitischen Unterfangen eine „kalte Strukturbereinigung“ der Kliniklandschaft mit zahlreichen Insolvenzen. Dazwischen angesiedelt sind Vorreiter wie Nordrhein-Westfalen, die bereits mit dem Umbau der dortigen Krankenhäuser begonnen haben. Das ist nicht nur eine finanzielle Großbaustelle, es ist auch ein hochgradig emotionalisiertes Themen- bzw. besser: Minenfeld.

Den meisten wird dabei noch gar nicht aufgefallen sein, dass ein in den vielen hitzigen Debatten über die Krankenhausversorgung oftmals vergessener Bereich explizit nicht Bestandteil der großen Um- und Abbaupläne ist: gemeint sind hier die stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik. Die haben auch schon Anfang des Jahrtausends bei der Einführung eines „durchgängig fallpauschalierenden Systems“ der Krankenhausvergütung gespielt. Und so ist das auch jetzt wieder. Dabei reden wir über einen wichtigen Versorgungsbereich des Gesundheitswesens, dessen Bedeutung man gar nicht überschätzen kann.

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Die oftmals Vergessenen der Krankenhauswelt: Psychiatrische Krankenhäuser. Dort wird häufig (auch) zu wenig Personal eingesetzt

Über „die“ Krankenhäuser wird andauernd berichtet und diskutiert – nicht nur angesichts ihrer Bedeutung während der zurückliegenden Corona-Pandemie-Jahre, sondern seit langem und zunehmend vor dem Hintergrund des Personalmangels, vor allem in der Pflege. Und seit kurzem auch im Kontext des im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“: Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung. Dritte Stellungnahme und Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung, so sind die überschrieben. Interessant dabei: Die psychiatrischen Krankenhäuser spielen hier keine Rolle – wie so oft in der Debatte über „die“ Kliniken. Dabei bilden sie eine bedeutsame Säule der Versorgung in unserem Land.

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Long Covid in Deutschland auf der Basis von Arbeitsunfähigkeiten: Die Zahl der Betroffenen ist überschaubar, die aber haben lange Ausfallzeiten

Erst vor kurzem wurde hier am 28. August 2022 über neue Zahlen Long Covid betreffend aus den USA berichtet, die darauf hindeuten, dass das bisher geschätzte Ausmaß wohl größer zu sein scheint: Das „Schattenmonster“ Long Covid bekommt Umrisse. Und die sind in den USA ziemlich groß. Nun kann man dazu anmerken, dass es sich zum einen um Zahlen die USA betreffend handelt, zum anderen aber auch die neuen Schätzungen auf Hochrechnungen basieren, die aus Haushaltsbefragungen resultieren.

Wie ist die Situation in Deutschland? Dazu hat sich nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zu Wort gemeldet: Krankschreibungen aufgrund von Long-COVID oder Post-COVID: Wenige Betroffene, aber lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten, so ist deren Bericht überschrieben. Danach zeigen den Daten der Krankenkasse, dass seit Pandemiebeginn mehr als jeder Fünfte durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen ist. In der Folge waren 3,8 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht etwa 0,9 Prozent aller erwerbstätigen AOK-Versicherten.

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