Was für ein Durcheinander: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ja, die allgemeine Impfpflicht möglicherweise ja, aber vielleicht nur etwas oder ganz bestimmt auch nicht

Der Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag hat oder besser: soll zugehört (haben). Am 21. März 2022 stand eine auf drei Stunden angesetzte öffentliche Anhörung auf dem Programm der Parlamentarier: Anhörung zur Impfpflicht im Gesundheitsausschuss, so hat der Bundestag selbst die Mitteilung an uns alle dazu überschrieben. »Der Ausschuss befasst sich mit fünf Vorlagen.« Das hört sich nach einer Menge Arbeit an und schon die Zahl unterschiedlicher Anträge bzw. Initiativen deutet darauf hin, dass hier eine höchst umstrittene Angelegenheit verhandelt wurde. Da ist einmal ein Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, der Vorschlag für eine Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung, ein Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht, das Plädoyer der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz und schlussendlich ein nicht überraschender Antrag der AfD gegen eine Impfpflicht. Mithin die gesamte denkbare Spannbreite zu dem Thema Impflicht ist im Parlament auf den Tisch gelegt worden.

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Überall Milliarden-Löcher. Nicht nur bei den Krankenkassen. Auch die Pflegeversicherung hängt schwer angeschlagen in den Seilen

»In den Kranken- und Pflegekassen klaffen gewaltige Lücken, die nur mit viel Mühe gestopft werden können: mit erhöhten Beiträgen, dem Rückgriff auf Reserven, vor allem aber aus Steuermitteln. Der ohnehin hohe Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppelt sich 2022 auf 28,5 Milliarden Euro.« Das findet man in dem Beitrag AOK reißt Krankenkassenfinanzen tief ins Minus von Christian Geinitz. »Doch die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Allein der Platzhirsch am Markt, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), melden für das zurückliegende Jahr ein nie dagewesenes Defizit. Es ist sogar höher als die Rekordunterdeckung aller Kassen zusammen zu Beginn der Zweitausenderjahre. 2002 und 2003 überstiegen in sämtliche Versicherungen zusammengenommen die Ausgaben die Einnahmen um rund 3,4 Milliarden Euro. Dann folgten fünfzehn Jahre, in denen es vorwiegend Überschüsse gab, bis 2019 die Rechnung wieder ins Minus drehte. 2020 sah es mit minus 2,7 Milliarden Euro besonders übel aus. Doch das ist nichts gegen die Horrorzahlen der AOK für 2021.« Nach vorläufigen Daten »betrug die Finanzierungslücke im vergangenen Jahr sage und schreibe 4,1 Milliarden Euro.«

Aus Krankenkassenkreisen wird berichtet, dass die Belastungen nicht an der Corona-Pandemie lagen. Es habe, im Gegenteil, eine „pandemiebedingte Zurückhaltung der Versicherten bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen“ gegeben. »Vielmehr habe der Fehlbetrag mit der Vermögensabgabe zu tun, also dem Rückgriff in die Reserven. Diesen hatte die zurückliegende Bundesregierung mit Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Kassen auferlegt, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren. Der Grund dafür war, dass die Kassenrücklagen ein Mehrfaches der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve betrugen«, so Christian Geinitz.

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Wenn unter der Untergrenze noch eine Kelleretage ist. Die an sich fragwürdigen Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern und ihre Nicht-Einhaltung

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte „pflegesensitive“ Bereiche in den Krankenhäusern – die von diesen „Untergrenzen“ betroffenen Bereiche wurden seitdem in mehren Schritten erweitert. Man muss sich klar machen, um was es hier geht: Um Mindestpersonalschlüssel, die ein (von vielen kritisiertes) Minimum abbilden sollen, aber nicht etwa die Personalanforderungen für eine fachlich fundierte Pflege. Es ist eine Schutzgrenze nach unten, bei deren Unterschreiten die Patienten in Gefahr geraten (können). Anders formuliert: Wir reden hier nicht darüber, wie die Personalausstattung im Normalfall sein sollte oder gar über eine quantitativ hochwertige Besetzung der Schichten, sondern um das Mindeste, unter dem nichts mehr kommen darf.

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