Die einen wollen nicht mehr genau hinschauen, die anderen mobile Impfteams in „Hochhaus-Siedlungen“ schicken. Das Ungleichheitsvirus ist angekommen in der impfpolitischen Debatte. Aber zu spät?

»Die Stadt München hat entschieden, künftig nicht mehr aufzuschlüsseln, aus welchen Vierteln besonders viele Corona-Neuinfektionen gemeldet werden. Hintergrund sind Befürchtungen, die Menschen dort könnten stigmatisiert werden. Köln geht einen anderen Weg – und wird Menschen zum Beispiel in Hochhaussiedlungen bald bevorzugt impfen«, kann man einer Meldung des Deutschlandfunks entnehmen. Erneut ein Beispiel für das föderale Durcheinander? Selbst im angesprochenen Freistaat Bayern gibt es offensichtlich keine eindeutige Linie: »Während Nürnberg die „Problemviertel“ im Auge hat, verzichtet München darauf«, so dieser Beitrag: Hohe Inzidenzen in „Problemvierteln“: Keine Zahlen in München. »Die bayerische Landeshauptstadt verzichtet auf eine Aufschlüsselung der Statistik, um einzelne „Problemviertel“ nicht zu stigmatisieren. „Stadtviertel mit besonders hoher Inzidenz würden gebrandmarkt,“ so lautet die offizielle Begründung der Stadt München, weshalb sie keine gesonderten Infektionszahlen je nach Stadtviertel erhebt. Man erhalte keine Auskunft darüber, wo die Infektion stattfand, sondern lediglich darüber, wo infizierte Menschen wohnten,«, so die Auskunft der bayerischen Landeshauptstadt. Man kann die Augen natürlich verschließen vor der ungleichen Verteilung. Man kann aber auch genauer hinschauen, nicht um zu stigmatisieren, sondern um eine gezielte Pandemiebekämpfung vornehmen zu können.

»In Städten wie Hamburg hat die Auswertung des Wohnorts der Infizierten anhand von Daten der Sozialämter dagegen gezeigt, dass sich in sozial schwächeren Gegenden wohnende Menschen bis zu sechs Mal häufiger mit Corona infizierten als andere. Auch Nürnberg verzeichnet deutlich höhere Infektionszahlen in sozial angespannten Quartieren, was auch mit dem vorhandenen Wohnraum zusammenhängt.«

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Die Intensivstationen weiter unter Druck und eine Zwölf-Monats-Bilanz der Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeiten

Tag für Tag veröffentlicht das DIVI Intensivregister die Zahlen zu den intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Patienten und der Auslastung der Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern. Am 22. April 2021 wurde die 5.000er-Marke erstmals wieder überschritten – mit genau 5.049 Patienten, davon 2.840 (56 Prozent) invasiv beatmet. Am 13. März war der Tiefpunkt nach der zweiten Welle mit 2.713 Patienten erreicht – seitdem steigen die Zahlen Tag für Tag wieder an. innerhalb von fünf Wochen ist damit die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen um mehr als 86 Prozent nach oben gegangen.

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Wo ist sie geblieben, die „Corona-Prämie“ des Jahres 2020 für die Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege? Sie ist nicht bei allen angekommen

»Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.« Und nicht nur das: »Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.«

Das konnte man am 23. Mai 2020 auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums lesen unter der Überschrift: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

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Die Intensivstationen werden (wieder) voller. Andauernde Überlastungsszenarien seien „nicht zielführend“ sagt der eine und der CDU-Bundesvorsitzende Laschet denkt (noch) nach

Auf Twitter gibt es eine teilweise mit sehr viel Humor gefüllte neue Kategorie: #laschetdenktnach. Falls jetzt jemand schon wissen möchte, ob und was dabei herausgekommen ist, so muss man dahingehend bremsen: Ostern ist ja noch nicht vorbei. »Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach sich dafür aus, über Ostern neue Wege im Kampf gegen die dritte Corona-Welle zu prüfen. Nach dem Aus für die geplante „Osterruhe“ müssten alle „gemeinsam über Ostern nachdenken“, wo weitere Schutzmechanismen eingeführt werden könnten … Es gebe aber noch nicht die Lösung. Laschet sagte, es müsse jetzt gut überlegt werden, was wirkungsvoll sei«, so diese Meldung Manche handeln, Laschet will nachdenken, die am 1. April 2021 veröffentlicht worden ist. Theoretisch kann man also auf ein gedankliches Auferstehungswunder noch hoffen. Bleiben wir inzwischen bei den Fakten, wobei selbst die Gegenstand höchst umstrittener Einordnungen sind.

„Wenn jetzt keine Maßnahmen für einen bundesweiten harten Lockdown von zwei Wochen ergriffen werden, müssen wir bald wieder mit einer historischen Spitzenbelastung der Intensivstationen mit Covid-19 rechnen“, so Christian Karagiannidis, Präsident der Intensivmediziner-Gesellschaft DGIIN in einem Artikel vom 28. März 2021, der unter dieser Überschrift veröffentlicht wurde: „Erst am Anfang eines massiven Anstiegs von Intensivpatienten“. Zu dem Zeitpunkt wurden 3.334 Covid-19-Patienten intensivmedizinisch behandelt, 55 Prozent davon mussten invasiv beatmet werden. Nur wenige Tage später muss zur Kenntnis genommen werden, dass die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen die Marke von 4.000 überschritten hat.

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Der Corona-Zuschuss in der Grundsicherung: eine einmalige Angelegenheit. Zu gering und sogar verfassungswidrig? Das meint ein Sozialgericht. Aber man muss genauer hinschauen

Am 5. März 2021 hat der Bundesrat dem Sozialschutz-Paket III zugestimmt, das Gesetz soll zum 1. April in Kraft treten. »Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen stellt sicher, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Daher werden die im SGB II, SGB XII, BVG und Bundeskindergeldgesetz (BKGG) getroffenen Sonderregelungen bis zum 31.12.2021 verlängert«, kann man diesem Bericht entnehmen: Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung erneut verlängert. Im Einzelnen betrifft das die befristete Aussetzung der Berücksichtigung von Vermögen, sofern das nicht „erheblich“ ist, sowie eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung als angemessen. Das gilt auch für die erleichterte Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge in Deutschland sollen weiterhin nach dem SodEG finanziell unterstützt werden, damit sie nicht in ihrem Bestand gefährdet sind, längstens bis zum 31.12.2021. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wird geregelt, dass ein Unterschreiten des mindestens erforderlichen Jahreseinkommens von 3.900 EUR auch im Jahr 2021 keine negativen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung hat. Der Bund stellt im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ flankierend zum Sozialschutzpaket III eine weitere Milliarde Euro für Kulturschaffende bereit.

Und dann gibt es noch einen Einmalbetrag für Menschen, die sich in der Grundsicherung befinden:

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