Kommt sie oder kommt sie nicht? Über eine mögliche Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts

Wer erinnert sich noch an den Mai 2019? Damals erschienen Artikel mit solchen Überschriften: Kommt die Stechuhr für alle? Dort ging es um das Plädoyer von Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Verfahren, in dem die Frage nach der Dokumentation von Arbeitszeiten im Mittelpunkt stand: »Was Pitruzzella in Bezug auf einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE vorlegt, wird in Expertenkreisen schon als „arbeitszeitrechtliches Manifest“ tituliert. Es könnte der Anfang vom Ende der Entgrenzung der Arbeit sein.«

Nun mag der eine oder andere vielleicht einwenden, was denn wir mit dem spanischen Arbeitszeitrecht zu tun haben. Neben der Tatsache, dass das spanische Recht der Arbeitszeiterfassung große Ähnlichkeiten mit dem deutschen aufweist (so muss bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitszeit nur dann festgehalten werden, wenn sie über acht Stunden täglich hinausgeht), war es vor allem das dann vom EuGH verkündete Urteil: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, so das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Und zwar alle Mitgliedstaaten der EU. Vgl. dazu auch den Beitrag Wieder einmal ein Paukenschlag aus dem EuGH: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, der am 14.05.2019 in diesem Blog veröffentlicht wurde.

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Diesseits der Versprechungen und verloren im abgemagerten föderalen Durcheinander: Ein Update zum Staatsversagen beim Arbeitsschutz

»Das sind harte Vorwürfe: Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Das habe der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: „2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden.“ So ein O-Ton von Wolfhard Kohrte von der Universität Halle-Wittenberg. Er sieht darin ein Staatsversagen.«

So begann der Beitrag Der Arbeitsschutz zwischen Staatsversagen und „Vision Zero“, der hier am 23. September 2018 veröffentlicht wurde. Darin wurde festgestellt: »In allen Bundesländern – die für den Arbeitsschutz zuständig sind – wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt.«

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Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel: Von leeren Regalen in Supermärkten über die angeblich guten Seiten des Mangels bis hin zu einer Gefahr für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit

Schaut man in die Berichterstattung der letzten Monaten, so häufen sich die Meldungen über fehlende Fachkräfte, nicht selten geht es sogar um das Fehlen von überhaupt irgendwelchen Arbeitskräften. Dieser Mangel ist hinsichtlich seiner Ursachen (und der tatsächlichen Ausmaße) im gleichen Maße umstritten wie der Mangel an Jobs bei der Debatte über Arbeitslosigkeit. An dem einem Ende des Diskussionsstrangs gibt es eine grundsätzliche Infragestellung der Existenz eines „Fachkräftemangels“ und eine oftmals in diesem Kontext vorgetragene Empfehlung, man müsse die Leute nur besser bezahlen und gut behandeln, dann würde man auch ausreichend Personal finden können. Auf der anderen Seite ist es nicht nur anekdotische Evidenz, wenn aus unterschiedlichsten Branchen berichtet wird, dass man überhaupt keinen Bewerber mehr finden kann. Und natürlich kann und darf man diese Diskussion nicht losgelöst führen von den Rahmenbedingungen, unter denen die Arbeitsmärkte agieren müssen (Stichwort Corona-Pandemie, Zuwanderungsentwicklung oder Sonderfaktoren wie die Auswirkungen des Brexit, wenn wir an Großbritannien denken).

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