Erfolgsgeschichte Kurzarbeit? Anmerkungen zur befristeten Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition im November 2024 sind zahlreiche sozialpolitisch relevante Gesetzgebungsverfahren kurz vor der notwendigen parlamentarischen Finalisierung liegen geblieben (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Ein sozialpolitisches Trümmerfeld als Hinterlassenschaft. Zahlreiche Gesetzesvorhaben der Ampel-Koalition bleiben auf den letzten parlamentarischen Metern liegen vom 9. November 2024). Die öffentlichen Diskussionen fokussierten auf die Neuwahl des Deutschen Bundestages. Vor diesem Hintergrund fallen die wenigen Abweichungen vom Stillstand fast schon nicht mehr auf. Beispielsweise die „Dritte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“. Deren Entwurf wurde am 18. Dezember 2024 vom Reste-Bundeskabinett beschlossen und sie ist zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Mit der Dritten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert (im Regelfall kann es für für maximal zwölf Monate bezogen werden). Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

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Sie wächst weiter. Die Zahl der Mehrfachbeschäftigten

In Zeiten, in denen immer wieder schlagzeilenträchtig darüber Klage geführt wird, dass „die“ Menschen in Deutschland angeblich immer weniger erwerbsarbeiten (wollen), dass in voller Lebenskraft stehende Jüngere nach einer Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich streben und zugleich in vielen Bereichen händeringend nach Arbeitskräften gesucht wird – in solchen Zeiten sollte man Meldungen wie diese aufmerksam zur Kenntnis nehmen: »Auch im dritten Quartal 2024 stieg die Zahl der Beschäftigten mit mehreren Jobs. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort«, so Anja Schreiber in ihrem Beitrag Darum haben immer mehr Menschen einen Zweitjob. „Im dritten Quartal 2024 gingen insgesamt rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach“, so Susanne Wanger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. Damit habe mittlerweile fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job. „Diese Entwicklung folgt einem langfristigen Aufwärtstrend.“

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Dunkle Wolken über dem Arbeitsmarkt. Die anhaltende Wirtschaftsflaute hinterlässt ihre Spuren. Schlechte Aussichten für die kommenden Monate

„Rückblickend hat die anhaltende Wirtschaftsflaute im Jahr 2024 zwar zunehmend tiefere Spuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen. Im Kern behauptete er sich alles in allem aber weiterhin“. Mit diesen Worten zitiert die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles am Anfang des neuen Jahres. Die Arbeitslosigkeit ist 2024 jahresdurchschnittlich deutlich gestiegen. Der Anstieg beruht dabei besonders auf der schwachen Wirtschaftsentwicklung mit einer nur geringen Zunahme in der Erwerbstätigkeit und einer weiter rückläufigen Arbeitskräftenachfrage, wodurch es für Arbeitslose schwieriger war, eine neue Stelle zu finden. So erhöhte sich die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 178.000 auf 2.787.000 Menschen. Ausführlich kann man das nachlesen im Jahresbericht:

➔ Bundesagentur für Arbeit: Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dezember 2024 und Jahr 2024, Nürnberg, Januar 2025.

Den schon seit dem Frühjahr 2022 anhaltenden Abwärtstrend hinsichtlich der Beschäftigung bzw. der Beschäftigungserwartungen kann man auch an der Entwicklung des ifo Beschäftigungsbarometers ablesen:

© Aktuelle Sozialpolitik

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Zur Gleichzeitigkeit von scheinbar guten und möglicherweise schlechten Zeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ein erster Blick auf die Beschäftigungsentwicklung 2024

Verständlich ist es – gerade in diesen von negativen Meldungen beherrschten Zeiten, in denen man schnell den Eindruck bekommen kann, das alles den Bach runtergeht, haben positive Nachrichten einen besonderen Stellenwert. Pünktlich zum Jahresbeginn bekommen wir dann so eine serviert: Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2024 auf neuem Höchststand, berichtet das Statistische Bundesamt rückblickend auf das, was auf dem Arbeitsmarkt bis zum Ende des gerade vergangenen Jahres passiert ist: »Im Jahresdurchschnitt 2024 waren rund 46,1 Millionen Menschen mit Arbeitsort in Deutschland erwerbstätig. Das waren so viele Erwerbstätige wie noch nie seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990.«

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Ein Lehrstück medialer Skandalisierung: Von einem „Erwerbszuschuss“ zu einer „Anschubfinanzierung“ und runter zu einer „Arsch-hoch“-Prämie

Wir haben in den vergangenen Monaten an vielen Stellen im medialen (und parteipolitischen) Raum wuchtige Kampagnen gegen das „Bürgergeld“ erleben müssen. Unabhängig von der Tatsache, dass es nun wirklich gute Gründe für Kritik an der derzeitigen Ausgestaltung des Grundsicherungssystems gibt, muss man feststellen, dass ein Teil der Kampagnen das unterste Niveau erreicht hat. Zugleich sind die Kampagne aber aufgrund der reißerischen Aufmachung und der gezielten Adressierung von mehr oder weniger reflektierten Gerechtigkeitsvorstellungen bei vielen Menschen in der Lage, hochgradig emotionalisierte Abwehrreaktionen und Aggressionen auszulösen, bei denen mehrere Millionen Menschen, die in äußerst heterogenen Lebenslagen und für einige Zeit bis hin zu vielen Jahren auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, in Kollektivhaft genommen werden.

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