Erwerbsminderungsrente: Eine „erhebliche Verbesserung“ soll es geben – und diesmal nicht nur für zukünftige Rentner

In der vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die Situation der Menschen berichtet, die auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind – es handelt sich dabei um Menschen, die vor dem Erreichen der normalen Altersgrenzen so krank sind, dass sie nicht mehr voll oder gar keiner Erwerbsarbeit nachgehen können – sowie gesetzgeberische Aktivitäten in diesem Bereich wurden dargestellt und eingeordnet (vgl. dazu diese Beiträge). Und tatsächlich hat es in den zurückliegenden Jahren mehrfach Verbesserungen auf der Leistungsseite gegeben. Am 10. Juni 2020 wurde beispielsweise in dem Beitrag Die Erwerbsminderungsrenten steigen. Aber wie so oft kommt es darauf an, wie man was rechnet ausgeführt:

»Die Bundesregierung weist immer wieder gerne darauf hin, dass man die Situation „der“ Erwerbsminderungsrentner in den vergangenen Jahren mehrfach verbessert habe durch konkrete gesetzliche Veränderungen. Die Reformen des Leistungsrechts der Erwerbsminderungsrente seit 2014 wurden vor allem auf die Verlängerung der Zurechnungszeit ausgerichtet. Mit dem Rentenpaket 2014 wurde Zurechnungszeit bei Rentenneuzugängen ab 1. Juli 2014 um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte wurden dadurch so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62. statt wie vorher bis zum 60. Geburtstag weitergearbeitet. Das heißt, es werden zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit steigert so die Rente. Die nächste Reform gab es dann 2017: Die Zurechnungszeit wird bei Rentenneuzugängen ab 1. Januar 2018 schrittweise um weitere drei Jahre verlängert. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2024 werden Erwerbsgeminderte dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 65. Geburtstag weitergearbeitet hätten.«

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Frankreich wählt einen neuen (alten?) Präsidenten – und möglicherweise die Rente mit 65. Die rentenpolitischen Vorhaben des Emmanuel Macron

Im April 2022 wählen die Französinnen und Franzosen in zwei Wahlgängen ihr Staatsoberhaupt – am 10. April wird der erste Wahlgang stattfinden, die Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten dann am 24. April 2022. Der amtierende Staatspräsident Emmanuel Macron gilt (derzeit) als aussichtsreichster Kandidat. Bei seinem Wahlsieg 2017 profitierte Emmanuel Macron von seinem Image als Quereinsteiger und Alternative zu den traditionellen Parteienfamilien. In diesem Jahr muss er auf andere Botschaften setzen. Bislang ging die Mehrheit der Beobachter davon aus, dass Macron auch angesichts des zersplitterten gegnerischen Bewerberfeldes erneut den Sprung an die Spitze der Grande Nation schaffen wird.

Auf Seiten der Républicains tritt nach ihrem überraschenden Sieg bei den Vorwahlen im Dezember des vergangenen Jahres Valérie Pécresse an, die ihre poltische Ausrichtung selbst so beschreibt: „Ich bin zu zwei Dritteln Merkel und zu einem Drittel Thatcher“. Sie ist derzeit Präsidentin der Region Île-de-France. In den vergangenen Jahren hat sie sich einen Ruf als rigorose Haushälterin erarbeitet. Auf dieser Grundlage greift sie nun Präsident Macron an und verurteilt die rapide Zunahme der Staatsverschuldung in den vergangenen Jahren.

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Was ist eigentlich aus den „Totengräbern“ geworden? Frankreich möchte den Orpea-Konzern verklagen

Anfang Februar 2022 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: „Die Totengräber“: Ein Pflegeheimskandal erschüttert Frankreich und mit Orpea geht es wieder einmal um die großen renditeorientierten Pflegeheimbetreiber. Darin ging es um schwerwiegende Vorwürfe gegen den Orpea-Konzern in Frankreich – ein Pflegeheimkonzern, der in Europa mehr als 1.000 Einrichtungen betreibt, darunter auch in Deutschland. Auslöser war das Buch „Les Fossoyeurs“ („Die Totengräber“) von Victor Castanet. Personalmangel, Essensrationierung und Bewohner, die stundenlang in ihren eigenen Exkrementen liegen: Der Betreiber Orpea steht massiv in der Kritik, so ein Bericht in der FAZ.

Was ist daraus geworden? Erneut berichtet die FAZ unter der Überschrift Orpea-Skandal: Frankreich verklagt Pflegeheimkonzern: »Die Kritik am französischen Pflegeheimbetreiber Orpea wegen unlauterer Geschäftspraktiken reißt nicht ab. Eine Untersuchungskommission der französischen Regierung hat die seit einigen Wochen erhobenen Vorwürfe gegen das Unternehmen nun in weiten Teilen bestätigt. Wie das Haus der zuständigen Ministerin Brigitte Bourguignon am Wochenende mitteilte, wiesen die Autoren des Berichts auf „erhebliche Funktionsstörungen in der Organisation der Gruppe hin“. Diese gingen zulasten der Versorgung der Bewohner in den Pflegeheimen von Orpea. Das betreffe beispielsweise die Ernährungspolitik. Sie stelle nicht sicher, dass die Bedürfnisse der Bewohner erfüllt werden.«

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Fragile Selbstverständlichkeiten oder: Stell Dir vor es brennt, aber keiner kann kommen. Und der Notarzt braucht auch immer länger, wenn es denn noch einen gibt

Gerade in diesen Tagen wird einem zwangsweise erneut bewusst, wie zerbrechlich scheinbar unerschütterliche Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Lebens werden können. Man nehme dafür die Diskussion über die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Zumindest kurzfristig würde ein sofortiger Stopp der Gaslieferungen aus dem kriegführenden Russland zu massiven, nicht nur für viele Unternehmen existenziellen Verwerfungen führen. Auch die Tatsache, dass viele Häuser und Wohnungen mit Gas versorgt werden müssen und dass der russische Anteil daran eben nicht von heute auf morgen (oder übermorgen?) ersetzt werden kann, steht im Raum und muss mitbedacht werden bei den anstehenden Entscheidungen.

Es ist sicher unbestreitbar, dass die Energieversorgung, ein beheizbare Wohnung und warmes Wasser zu dem gehört, was unter dem scheinbar angegrauten Begriff der „Daseinsvorsorge“ eingeordnet werden muss. Darunter versteht man die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Dies umfasst beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Rundfunk, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung. Und sicher werden alle zustimmen, wenn wir in die Liste mit den Beispielen für Daseinsvorsorge auch den Rettungsdienst und die Feuerwehr aufnehmen. Selbstverständlich erwartet jeder von uns, dass professionelle Hilfe kommt, wenn unser Haus in Flammen steht oder wenn ein Familienmitglied mit einem Herzinfarkt zusammengebrochen ist. Aber was ist schon selbstverständlich?

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Sozialhilfe in Österreich: Eine Hilfe, die „langsamer“ und „weniger effizient“ ist? Ein Gesetz, das vor Hilfe abschottet?

Österreich wird seit einiger Zeit regiert von einer „türkis-grünen“ Bundesregierung. Davon hatte man in unserem Nachbarland eine „türkis-blaue“ Regierung (also eine Koalition aus ÖVP und FPÖ), damals noch unter Führung des seit Ende des vergangenen Jahres privatisierten Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP). Über eines der Prestigeprojekte der damaligen Koalition wird so berichtet: »Nach ausgiebigen Klagen über „Zuwanderung in das Sozialsystem“ und angeblich arbeitsfeindlich hohe Leistungen ersetzten ÖVP und FPÖ die bestehende Mindestsicherung 2019 durch ein neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die Koalition drehte dabei das Prinzip um: Statt Mindeststandards gelten nun Höchstlimits … Der Verfassungsgerichtshof hob zwar zwei umstrittene Vorschriften – mit der Kinderzahl sinkende Leistungen, Kopplung an Sprachkenntnisse – auf, doch einige Verschärfungen blieben. Bei der notwendigen Umsetzung in eigene Gesetze genießen die Bundesländer allerdings einen gewissen Spielraum – und wie stark die neuen Vorgaben eine Verschlechterung bedeuten, hängt auch von der früheren jeweiligen Regelung ab. Sechs Länder haben ein Sozialhilfegesetz beschlossen, Tirol, Wien und das Burgenland sind säumig.«

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