Zunehmende Energiearmut: Anmerkungen zu der im bestehenden System überaus komplexen Aufgabe der Sicherung des „Energie-Existenzminimums“

»Schon seit Monaten steigen die die Verbraucherpreise in Deutschland, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Entwicklung noch zusätzlich verstärkt. Im März stiegen die Verbraucherpreise auf über sieben Prozent. Besonders hoch ist der Preisanstieg von Energieprodukten, die Haushaltsenergie verteuerte sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum fast um 40 Prozent. Aber auch Lebensmittel sind über sieben Prozent teurer. Besonders für Menschen, die sowieso schon in Armut leben müssen, bedeutet der Preisanstieg reale, existenzielle Not. Sie können weder auf Erspartes zurückgreifen noch Ausgaben einsparen, da sie sowieso nur Geld für das Notwendigste haben«, so Lisa Ecke unter der Überschrift Grundsicherung schrumpft. Aber die Bundesregierung hat doch bereits gehandelt? Richtig, auch darauf wird hingewiesen: „Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro. Das wird in den wenigsten Fällen ausreichen, die ansteigenden Stromkosten aufzufangen.“ Mit diesen Worten wird Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zitiert. Man muss der Vollständigkeit halber anmerken, dass es sich bei den genannten Beträgen um Einmalzahlungen handelt.

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Bisherige Muster lösen sich angeblich auf: Wem geben Deutsche mit Migrationsgeschichte ihre Stimme?

Es gab ja mal eine Zeit, in der intensiv darüber diskutiert wurde, dass Deutschland angeblich kein Einwanderungsland sei. Schaut man sich dann solche aktuelle Meldungen an, dann wird klar, dass wir (schon seit langem) natürlich in einer Einwanderungsgesellschaft leben: Gut jede vierte Person in Deutschland hatte 2021 einen Migrationshintergrund, berichtet das Statistische Bundesamt in einer Mitteilung vom 12. April 2022. »Im Jahr 2021 hatten 22,3 Millionen Menschen und somit 27,2 % der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund.« Das sind viele.

Was muss man sich unter diesem „Migrationshintergrund“ vorstellen, eine immer wieder auftauchende Begrifflichkeit, die so abstrakt und fast schon konturlos daherkommt? Die Statistiker verwenden für ihre Zählung diese Definition: »Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.«

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Eine (nur vorübergehende?) Corona-Delle im System der dualen Berufsausbildung in Deutschland?

Der eine oder andere auf der Suche nach positiven Nachrichten in diesen wahrlich dunklen Zeiten wird eine solche Meldung aus dem Statistischen Bundesamt sicher neugierig zur Kenntnis genommen haben: Zahl der neuen Ausbildungsverträge leicht über Vorjahresniveau. In den zurückliegenden zwei Corona-Jahren war doch immer wieder von Einbrüchen im System der dualen Berufsausbildung die Rede, sogar von einer „verlorenen Corona-Generation“ wurde stellenweise spekuliert. Geht es also wieder aufwärts in diesem für die Zukunft so bedeutsamen Bereich der Ausbildung?

Lesen wir weiter, was uns die Bundesstatistiker an Zahlen präsentieren: »Im Jahr 2021 haben rund 467.100 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Das waren … 0,3 % mehr als im Vorjahr, das aufgrund der Corona-Pandemie mit 465.700 Ausbildungsverträgen einen historischen Tiefstand verzeichnet hatte.«

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Der erste Branchenmindestlohn soll der erste sein, der von den Arbeitgebern beerdigt wird. Die Arbeitgeber der Baubranche haben die Lohnuntergrenze gekippt

Früher war wahrlich nicht alles besser, aber manches wurde gemeinsam klarer gesehen: »Der Branchenmindestlohn in der Bauwirtschaft wurde vor 25 Jahren eingeführt – er war der erste seiner Art in Deutschland. Seinerzeit waren sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch einig, dass es angesichts der oftmals harten Arbeit am Bau bei Wind und Wetter eine attraktive Bezahlung braucht, um Fachkräfte zu gewinnen«, berichtet Frank-Thomas Wenzel unter der dann allerdings ernüchternden Überschrift Baubranche: Arbeitgeber kippen Branchenmindestlohn. Robert Feiger, der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), äußert sich dazu so: „Dies hat sich über die Jahrzehnte bewährt, ich kann nicht verstehen, dass die Arbeitgeber dieses System jetzt zerschlagen wollen. Nach meinem Kenntnisstand sind es die Arbeitgeber selbst, die immer wieder nach Fachkräften und Auszubildenden rufen“.

Die Bundesagentur für Arbeit berichtet in ihrer im Dezember 2021 veröffentlichten Fachkräfteengpassanalyse 2020: »In den Berufen des Hochbaus und des Tiefbaus, aber auch in der Bodenverlegung, im Bereich der Klempnerei, Sanitär, Heizung und Klimatechnik, aber auch in Teilen im Aus- und Trockenbau zeigte sich 2020 ein bundesweiter Engpass.« (S. 21)

Und in so einer einer Situation will man eine über dem gesetzlichen Mindestlohn liegende branchenbezogene Lohnuntergrenze streichen? Was ist da los?

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„Wilde Streiks“ scheitern weiterhin an der jahrzehntelang zementierten Abwehrfront des deutschen Arbeitsrechts: Die Kündigungen nach einem „wildem Streik“ beim Lebensmittellieferdienst Gorillas in Berlin sind zulässig

»Mitarbeiter des Lieferdienstes hatten die Arbeit niedergelegt und wurden entlassen. Zentraler Streitpunkt in dem Verfahren war, ob ein Streik zulässig sein kann, wenn er nicht gewerkschaftlich organisiert ist«, berichtet Katja Gelinsky und gibt mit ihrer Artikelüberschrift auch schon die Antwort, wie das (vorläufig) ausgegangen ist: Kündigung von Gorillas-Mitarbeitern war rechtens. Beim hier verantwortlichen Arbeitsgericht Berlin findet man dazu unter der Überschrift Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an „wildem“ Streik wirksam eine Pressemitteilung vom 6. April 2022, der wir entnehmen können: »Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war.«

Zum Sachverhalt berichtet das Arbeitsgericht: »Die Arbeitgeberin hatte den klagenden Parteien vorgeworfen, sich an einem viertägigen Streik beteiligt zu haben. Der Streik wurde von Mitarbeitenden des Fahrradkurierdienstes organisiert, unter anderem um pünktliche Bezahlung sowie die Ausstattung mit Regenkleidung zu erreichen. Die Arbeitgeberin hatte die Teilnehmenden des Streiks mehrfach aufgefordert, ihre Arbeit wiederaufzunehmen. Als diese sich weigerten, kündigte sie die Arbeitsverhältnisse außerordentlich und fristlos.«

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