Österreich: Von roten Karten, vier Großbaustellen in der Pflege und einer ambitioniert daherkommenden Pflegereform

Nein, am 12. Mai eines jeden Jahres wird nicht der „Tag der Pflege“ begangen, wie man in vielen Medienberichten zu lesen oder hören bekam, sondern der International Nurses Day, der Tag der (beruflich) Pflegenden. Der Tag soll an den Geburtstag von Florence Nightingale, der Pionierin der modernen Krankenpflege, erinnern. Auch der Bundestag hat das aufgegriffen: »Die teilweise schlechten Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen nach Ansicht von Fachpolitikern nachhaltig verbessert werden. In einer Debatte über die Pflegeversorgung machten Redner am Donnerstag, 12. Mai 2022, im Bundestag auf die Diskrepanz zwischen der großen Fachkräftelücke einerseits und der zunehmenden Zahl an Pflegefällen sowie dem schwierigen Arbeitsalltag der Pflegekräfte andererseits aufmerksam«, so der Bericht des Parlaments unter der wieder einmal verheißungsvollen Überschrift Der Pflegeberuf soll attraktiver werden. Aber es soll hier gar nicht um die deutsche Debatte gehen, sondern der Blick geht in das Nachbarland Österreich.

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„Nächstenpflege“: Alleingelassen im Dickicht der Bürokratie. Ergebnisse einer Befragungsstudie zur Situation der häuslichen Pflege in Deutschland

In der öffentlichen Berichterstattung über „die“ Pflege geht viel durcheinander, beispielsweise die Vermischung von Krankenhaus- und Alten- bzw. Langzeitpflege. Und wenn über die Altenpflege berichtet wird, dann geht es meistens um die Situation in den Pflegeheimen. Deutlich seltener wird über die vielen Menschen in den ambulanten Pflegediensten berichtet. Und zuweilen eher als eine große „black box“ kommt die häusliche Pflege daher. Und allein das ist schon eine groteske Verzerrung der Realitäten, was man an dem Vergleich zweier Anteilswerte verdeutlichen kann: Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf der Pflegebedürftigen (80 Prozent bzw. 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, so die veraltete aktuelle Pflegestatistik des Bundes vom Jahresende 2019 – „nur“ 20 Prozent in den Pflegeheimen unseres Landes.

➔ Wir haben es hier mit einer im wahrsten Sinne des Wortes „beweglichen“ Zahl zu tun. So berichtet das Bundesgesundheitsministerium – Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (Stand April 2022) – für das Jahresende 2021 von 3.763.305 ambulanten Leistungsbeziehern in der sozialen Pflegeversicherung (hinzu kamen 218.332 in der privaten Pflege-Pflichtversicherung, Stand: Jahresende 2020). Ende 2021 waren es also bereits über vier Millionen Menschen, die ambulante Pflegeleistungen bezogen haben. Zu den stationären Leistungsempfängern werden 843.185 (plus 54.358 aus der privaten Pflegeversicherung) gemeldet, in den 842.185 Heimbewohner/innen sind 141.126 Leistungsempfänger in Einrichtungen der Eingliederungshilfe enthalten.

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Vom „Fallbeil“ für Mütter, den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen und dem Rollenmodell des Sozialstaates in Deutschland

Im März 2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Dort wurde auf eine Studie hingewiesen, in der verglichen wurde, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Studienautoren haben dafür Daten aus Österreich, Deutschland, Schweden, Dänemark, Großbritannien und den USA analysiert. Eine Geburt bedeutet in jedem dieser Länder für Frauen, dass sie in den Folgejahren weniger verdienen. Wobei es enorme Unterschiede gibt.

Interessant ist die Langzeitbetrachtung. Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.

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Mangelland: Millionen werden fehlen. Die Baby-Boomer und die Arbeitsmärkte der Zukunft

»Die Zahl der älteren Beschäftigten über 55 Jahre ist von 2013 bis 2020 von 4,8 Millionen auf 7,3 Millionen gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von 2,5 Millionen Beschäftigten oder rund 50 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten in den meisten anderen Altersgruppen ist hingegen nur um sechs Prozent und damit deutlich moderater gestiegen. Insgesamt ist die Zahl der Beschäftigten über alle Altersklassen hinweg in Deutschland seit dem Jahr 2013 um 3,9 Millionen Personen gestiegen. Der größte Teil dieses Zuwachses (67,7 Prozent) entfällt auf Beschäftigte, die 55 Jahre und älter sind.«

Das kann man der Studie Ältere am Arbeitsmarkt. Herausforderungen und Chancen für die Fachkräftesicherung entnehmen, die von dem am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) angesiedelten Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) erstellt wurde. Und dann der Ausblick auf die vor uns liegenden Jahre: »Aktuell ist derzeit fast jeder vierte Beschäftigte (22,8 Prozent) über 55 Jahre alt. Die große Zahl an älteren Beschäftigten bedeutet aber auch, dass 7,3 Millionen Menschen voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden werden.«

An anderer Stelle wurde diese Botschaft sogleich aufgegriffen: Mehr als sieben Millionen gehen bald in Rente – und werden fehlen: »Fast jeder dritte Lkw-Fahrer ist bereits über 55, in der Pflege liegt der Anteil noch höher. Dabei fehlt diesen Branchen schon jetzt der Nachwuchs.«

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Mindestlohn auch für die Arbeit der Strafgefangenen? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber. Es wird sich aber wahrscheinlich nichts ändern

Am Tag der Arbeit des Jahrs 2022 wurde die vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nunmehr auch als Gesetzentwurf in das Parlament eingebrachte, im Wahlkampf des vergangenen Jahres versprochene Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde sicher in vielen Reden als eine erfreuliche und erfolgreiche Sache hervorgehoben. Ansonsten hätte es noch Jahre gedauert, bis man die 12 Euro erreicht hätte. Im Umfeld des „Entwurfs eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“, BT-Drs. 20/1408 vom 13.04.2022 gibt es nun natürlich einen Aufschrei aus dem Lager der Arbeitgeberfunktionäre, die schlagzeilenträchtig mit einer möglichen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht drohen – und dafür zwei Auftragsgutachten eingekauft haben (vgl. dazu 12 Euro waren schon beschlossen – Jetzt eskaliert der Streit um den „Staatslohn“). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat gleich zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die – wenig überraschend – zum Schluss kommen, dass der Mindestlohn in die Tarifautonomie eingreife und womöglich sogar gegen das Grundgesetz verstoße. Die Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit eines solchen Vorstoßes: »Allzu große Chancen räumen Juristen dem Verband allerdings nicht ein.«

In der öffentlichen Diskussion wenig beachtet wird der gesetzliche Mindestlohn an einer ganz anderen Stelle tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Da geht es allerdings nicht um seine Erhöhung, sondern um die Nicht-Gewährung dieser Lohnuntergrenze. Konkret geht es um die Vergütung der Arbeit der Strafgefangenen in den Justizvollzugsanstalten unseres Landes.

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