Zwischen Ad hocerie-Dominanz und Masterplan-Illusion: Die Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Segeln auf Sicht und viele Köche rühren in der Suppe

Es kommen immer mehr Menschen als Flüchtlinge nach
Deutschland. Darunter viele, die hier werden bleiben dürfen, beispielsweise
Kriegsflüchtlinge aus Syrien. Aber auch immer noch viele, beispielsweise aus
den Staaten des Westbalkans, die mit über 99 prozentiger Sicherheit keine
Chance bekommen werden, hier Asyl zu erhalten. Viele von ihnen werden wieder
zurück gehen oder auch abgeschoben, andere tauchen schlichtweg unter und
verschwinden von der offiziellen Bildfläche, leben aber als Illegale unter uns.
Und dann sind da auch noch die Flüchtlinge, die eigentlich zurück müssten, weil
ihr Asylantrag abgelehnt worden ist, aber aus ganz unterschiedlichen Gründen
als „Geduldete“ hier bleiben dürfen, da man sie nicht abschieben kann. Bereits
diese noch vollkommen grobschlächtige Aufzählung verdeutlicht einerseits, dass
es eben nicht „die“ Flüchtlinge gibt, sondern eine Vielzahl an
unterschiedlichen aufenthaltsrechtlichen Konstellationen zu bedenken sind. Die
andererseits auch deshalb von Bedeutung sind, weil mit ihnen ganz
unterschiedliche Konsequenzen hinsichtlich der Möglichkeit, eine Arbeit oder
Ausbildung aufzunehmen, verbunden sind.

Wer sich da vertiefend mit beschäftigen will, der kann sich
beispielsweise die an Arbeitgeber gerichtete Informationsbroschüre Potenziale
nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen
der Bundesagentur für Arbeit
heranziehen. Da wird darauf hingewiesen, dass es Asylsuchende mit einer
Aufenthaltsgestattung, anerkannten Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis oder
eben Geduldete gibt.
Nun wird nicht nur darüber diskutiert, wie viele Menschen
eigentlich zu uns kommen werden – wer erinnert sich nicht daran, wie
„beweglich“ diese Größe ist: Anfang des Jahres hieß es, es könnten 450.000
Menschen sein, die im laufenden Jahr kommen werden. Dann wurde bzw. musste die
Prognose auf 800.000 angehoben werden und mittlerweile gibt es gar Stimmen aus
der Bundesregierung, die eine Million Zuwanderer für möglich halten. Eines der
zentralen Probleme in den vor uns liegenden Monaten der kalten Jahreszeit wird
die existenzielle Frage sein, wie und wo man diese Menschen überhaupt halbwegs
erträglich unterbringen kann. Darüber hinaus läuft aber eine Diskussionslinie
parallel, die sich mit der Frage der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge
beschäftigt. Aber auch die steht vor einem vergleichbaren Problem wie bei der
Unterbringungsfrage: Letztendlich ist es immer eine (quantitative) Frage von
Angebot und Nachfrage und dann in einem zweiten Schritt eine (qualitative)
Frage der Passungsfähigkeit von konkreten Stellen und den Einzelpersonen.

Die in den Medien geführte Debatte über die
Arbeitsmarktperspektiven der Flüchtlinge ist vor diesem zweifachen Hintergrund
auffällig unterkomplex. Während die eine Seite die Gefahren und Probleme
herausstellt bis hin zu der Warnung, dass es eine gefährliche Mixtur werden
würde, wenn sich »Dienstleistungsproletarier und prekär Wohlhabende … in
einem diffusen Misstrauen gegen das gesellschaftliche System in Deutschland
verbünden«, so der Soziologe Heinz Bude in seinem Gastbeitrag für die FAZ unter
der Überschrift Die
Koalition der Angst
, wird an anderer Stelle die Vision eines „neuen
Wirtschaftswunders“ durch die vielen Zuwanderer in den Raum gestellt, so
beispielsweise Daimler-Chef
Zetsche hält neues Wirtschaftswunder für möglich
.  In der Meldung wird er so zitiert:

»Mehr als 800.000 Menschen aufzunehmen, sei eine
Herkulesaufgabe, sagte Zetsche … „Aber im besten Fall kann es auch eine
Grundlage für das nächste deutsche Wirtschaftswunder werden – so wie die
Millionen von Gastarbeitern in den 50er und 60er Jahren ganz wesentlich zum
Aufschwung der Bundesrepublik beigetragen haben.“ Natürlich sei nicht jeder
Flüchtling ein brillanter Ingenieur, Mechaniker oder Unternehmer, sagte
Zetsche. Aber wer sein komplettes Leben zurücklasse, sei hoch motiviert. „Genau
solche Menschen suchen wir bei Mercedes und überall in unserem Land.“«

Sie
steigern das Bruttosozialprodukt!
, so die scheinbar folgerichtige
Überschrift eines Artikels von Ingo Arzt in der taz, der allerdings sogleich
anmerkt: »Doch der Ökonomisierung von
Menschen sind Grenzen gesetzt.« Auch Kristiana Ludwig arguemntiert in die
ökonomische Richtung. In ihrem Artikel in der Print-Ausgabe der Süddeutschen
Zeitung vom 17.09.2015 unter der Überschrift „Flüchtlinge als Wirtschaftsmotor“
schreibt sie: »Zuwanderer helfen der Konjunktur – weil sie öffentliches Geld
ausgeben.« Sie bezieht sich auf Ferdinand Fichtner, der die Abteilung
Konjunkturpolitik am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) leitet. »Wenn dieses Jahr zu Ende geht,
werden voraussichtlich 800000 Menschen nach Deutschland gekommen sein.
Zuwanderer, die Lebensmittel kaufen und zum Friseur gehen. Die Kleidung
brauchen und Decken, Möbel und Mietwohnungen. Flüchtlinge bringen nicht viel
mit, aber sie bekommen Geld vom Staat und werden es ausgeben – für deutsche
Produkte. Die „konsumnahen Unternehmen“ werden am meisten von Flüchtlingen
profitieren.« Das DIW schätzt, dass Bund, Länder und Kommunen im kommenden Jahr
insgesamt 9,2 Milliarden Euro in die Unterbringung und Versorgung von
Flüchtlingen investieren werden.


Und dann kommt vom DIW auch was zum hier besonders
interessierenden Arbeitsmarkt:
Das DIW »schätzt, das dem Arbeitsmarkt in diesem Jahr
zusätzlich 47.000 erwerbstätige Flüchtlinge zur Verfügung stehen werden. In den
kommenden zwei Jahren seien es jeweils etwa 120.000. Zusammen mit den
Zuwanderern aus den europäischen Nachbarstaaten glichen sie den demografischen
Wandel aus.« Was sich hinter dieser Formulierung verbirgt, mag die folgende
Abbildung verdeutlichen, die ich erstellt habe auf der Grundlage der jährlichen
Arbeitsmarktberichte des IAB, in dem immer auch die Arbeitsangebotsseite
behandelt wird, also wie viele Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen, was nicht bedeutet, dass sie auch arbeiten (können).

Für das laufende Jahr schätzt das IAB, dass der Verlust an
Arbeitsangebot durch die demografische Entwicklung, also dadurch, dass mehr
Menschen altersbedingt den Arbeitsmarkt verlassen als „unten“ an jungen
Erwerbspersonen nachkommen, vor allem durch den Migrationseffekt, also aus der
Zuwanderung, kompensiert werden kann.
Aber das sind erst einmal nur nackte Zahlen über
Größenordnungen. Angebot und Nachfrage müssen nicht immer zueinander passen und
bekanntlich ist genau dieses Auseinanderfallen auf dem Arbeitsmarkt ein
zentrales Problem. Mit Blick auf die Flüchtlinge wird das offensichtlich: Auch
wenn man zeitweise den Eindruck hatte, es kommen nur noch hoch qualifizierte
Kräfte nach Deutschland, vor allem aus Syrien, so muss man doch konstatieren,
dass der syrische Neurochirurg eher die absolute Ausnahme ist.
Umso erstaunlicher bzw. entlarvender ist die Tatsache, dass
Ökonomen in der Debatte gerne die eine oder die andere Seite der angeblichen
Qualifikation heranziehen, um ganz andere, nämlich ihre Interessen unter das
Volk zu bringen. Zwei Beispiele dazu:
Da gibt es zum einen die Vorreiter derjenigen, denen es vor
allem darum geht, das Arbeitsangebot – das wie gezeigt allein aus
demografischen Gründen stark rückläufig ist – wieder zu erhöhen, denn
bekanntlich gilt die Regel, dass der Preis steigen müsste, wenn das Angebot zurück
geht, die Nachfrage aber gleich bleibt oder gar steigen sollte. Der Preis auf
dem Arbeitsmarkt sind die Löhne. Protagonist dieser Richtung ist Michael
Hüther: »Der Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft fordert die
Politik auf, Flüchtlinge und Zuwanderer stärker nach den Bedürfnissen des
Arbeitsmarktes zu steuern. Er hält jährlich 500.000 Zuwanderer für verkraftbar«,
verkündet er in einem Interview.
Und dann legt er richtig los: » Keiner muss wegen der Flüchtlinge um seinen Job
fürchten – … Sogar der Bundeshaushalt mit seiner schwarzen Null bietet
derzeit genug Spielraum, um die Integration zu finanzieren.« Dann ist ja alles
gut. Arbeitsmarktlich besonders relevant ist dann so eine Äußerung: »Viele
Zuwanderer sind hoch qualifiziert. Zehn Prozent aller erwachsenen Zuwanderer
haben einen Hochschulabschluss in einem MINT-Fach. In der Gesamtbevölkerung
Deutschlands sind es nur sechs Prozent.« Punkt.

Nun wird sich der eine oder
andere kritische Geist vielleicht trauen zu fragen: Woher weiß er das
eigentlich? Ist es nicht vielmehr so, dass wir keine wirklich validen
Erkenntnisse haben, wie der Qualifikationsstand der Flüchtlinge, die es zu uns
geschafft haben, ist?

So ist das. Was wir derzeit haben sind alles nicht
repräsentative Daten dazu. Das IAB der Bundesagentur für Arbeit hat die
Qualifikationsstruktur der Flüchtlinge zusammengestellt. Hier die Ergebnisse,
die sich auf Befragungsdaten des SOEP aus dem Jahr 2013 (!) und auf
Asylbewerber und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis, die sich schon relativ
lange in Deutschland aufhalten, beziehen:
Hochschulabschluss 13%, mittlerer Bildungsabschluss 24%,
kein Berufsabschluss 58%
Bei den erst vor kurzem eingereisten Flüchtlingen ist die
Lage noch ungünstiger. Eine Befragung unter 20.000 Teilnehmern am ESF-
geförderten „Bleiberechtsprogramm“ ergab folgendes:
24 Prozent haben eine berufliche Bildung abgeschlossen. 18
Prozent haben eine Hochschule besucht, unter ihnen haben 40 Prozent ihr Studium
abgeschlossen. Rund zwei Drittel der Befragten verfügten über keine
abgeschlossene Berufsausbildung. Eine Befragung unter den Teilnehmern an Early
Intervention kam zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. IAB: Asyl- und
Flüchtlingsmigration in die EU und nach Deutschland
. Aktuelle Berichte
8/2015, Nürnberg 2015). So viel dazu.
Und auch andere Interessenvertreter rühren fleißig in der
Suppe. So die Ökonomen, die lange gegen einen gesetzlichen Mindestlohn  gewettert haben und jetzt – bei ausbleibenden
Katastrophenmeldungen vom Arbeitsmarkt, die sie vorhergesagt haben (vgl. dazu
meinen Beitrag Es
tut doch gar nicht weh … Gewerkschaften zwischenbilanzieren den – natürlich
erfolgreichen – Mindestlohn und die Gegenseite greift auf Flüchtlinge zurück,
um es noch mal zu versuchen
vom 15. September 2015) – versuchen, über die
Flüchtlinge den zum Leben erweckten gesetzlichen Mindestlohn  wieder zu kippen. Protagonist dieser Seite
ist Hans-Werner Sinn. In einem Artikel mit der knackigen Überschrift Ohne
Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit
doziert er:
»Viele Migranten sind schlecht qualifiziert und haben Sprachprobleme. Damit sie
trotzdem eine Arbeit finden, bedarf es einer stärkeren Lohnspreizung in
Deutschland.« Ja was denn nun, wird sich der eine oder andere an dieser Stelle
völlig zu Recht fragen. Und man wird sich daran erinnern, was Zetsche und
Hüther gesagt haben, wenn man diese Zeilen liest:

»Die Menschen, die kommen, sind jung und arbeitswillig, aber
im Durchschnitt nur wenig gebildet. So ist der Anteil der Analphabeten unter
ihnen sehr viel höher als unter der in Deutschland ansässigen Bevölkerung. Deutschland
wird viel Geld aufwenden müssen, um die Flüchtlinge auszubilden und
einzugliedern. Daher ist die Bedeutung, die die Zuwanderer für die deutsche
Wirtschaft haben, nicht vergleichbar mit der Rolle der Flüchtlinge nach dem
Zweiten Weltkrieg, die dank ihres Könnens damals ganz erheblich zum
wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands beitrugen.«

Und es ist für den Mainstream der deutschen
„Volkswirtschaftslehre“ nicht verwunderlich, dass sich dann bei der
Legitimation der eigentlichen Zielsetzung, also den Mindestlohn wieder
aufzubohren, die betriebswirtschaftliche Denke Bahn bricht:

»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt
zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr
Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen
nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen
arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden
sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Die gleiche
Argumentation haben wir im Vorfeld der Einführung des gesetzlichen
Mindestlohnes hören müssen.

Das führt uns nicht wirklich weiter. In der Realität sind
wir hingegen mit zahlreichen Schwierigkeiten konfrontiert, die sich daraus
ergeben, dass die gewachsenen Regelsysteme 
enorme Probleme haben, mit dieser Ausnahmesituation klar zu kommen.
Zahlreiche Beispiele findet man in solchen Artikeln: Heute
Flüchtling, morgen Arbeitsloser?
von Kolja Rudzio  So
schwer ist es, Jobs für Flüchtlinge zu schaffen
von Timo Stukenberg oder Flüchtlinge
einstellen ist kompliziert
von Stefan Sauer.
Fazit: Wenn es einem um wirkliche Arbeitsmarktintegration
geht, dann muss man aktuell klare Prioritäten setzen – und bei denen steht an
erster Stelle der Aspekt der Sprach- und Integrationskurse. Und die so schnell
wir möglich. Auch wenn davon möglicherweise Flüchtlinge profitieren, die nicht
hier werden bleiben können. Egal. Aber die Sprachkenntnisse – in Verbindung mit
einer Einführung und Heranführung an unser Gesellschaftssystem – sind das A und
O einer Gelingensmöglichkeit von echter Arbeitsmarktintegration. Dazu müsste
man jetzt sehr viel Geld in die Hand nehmen – aber wenn man überlegt, was die
Betroffenen später an Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abdrücken, wenn
sie eine Ausbildung und eine Arbeit bekommen, dann ist das eine richtig
spannende Investition. Von oben betrachtet, nicht vom Einzelfall. Zugleich sind
diese Kompetenzen, die man erst einmal schaffen muss, unabdingbare
Voraussetzung für eine Integration in Berufsausbildung, gerade im Handwerk und
der klassischen Facharbeit in der Industrie. Und die muss man ebenfalls
fördern, beispielsweise durch das 3+2-Modell bei den geduldeten Flüchtlingen,
also man garantiert den Menschen, die eine Ausbildung machen, dass sie diese
absolvieren können und nicht abgeschoben werden. Und wenn sie die bestanden
haben, dann können sie noch (mindestens) zwei Jahre arbeiten. Das alles wird
aber erst einmal erhebliche Investitionen erforderlich machen, man stelle sich
einfach mal mit Blick auf die Sprache vor, wir würden in den arabischen Raum
flüchten müssen und sollen nun die dortige Sprache erlernen. So geht es gerade
vielen Flüchtlingen. Auch den besser Qualifizierten.
Aber da beißt die Maus keinen Faden ab – man muss darauf
hinweisen, dass sich die Konkurrenzsituation vor allem in den unteren Etagen
des Arbeitsmarktes in der vor uns liegenden Zeit massiv verschärfen wird. Und
nicht nur das: Wir werden einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit unter
den Flüchtlingen erleben. Auch der BA-Chef Frank-Jürgen Weise, der heute „in
Personalunion“ auch noch Präsident des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge geworden ist (vgl. dazu meine kritischen Anmerkungen in dem Beitrag
Aber
selbst einer, der Herkules wäre, kann nicht zugleich noch Odysseus sein. In
Deutschland wird gerade genau das mal ausprobiert
auf der Facebook-Seite
dieses Blogs), sieht das, was auf uns zukommt: Vielen
Flüchtlingen droht Arbeitslosigkeit
. Daraus:

»Für das laufende Jahr hält Weise an der Prognose von knapp
2,8 Millionen Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt fest, da die Konjunktur gut
sei und viele Flüchtlinge wegen des Registrierungsprozesses in der
Arbeitsmarkt-Statistik schlicht noch nicht auftauchten. 2015 verzeichnet die
Arbeitsagentur bislang rund 380 000 neue Arbeitssuchende aus den klassischen
Herkunftsländern Afrikas oder des Nahen Ostens. Genauso viele Menschen aus
diesen Regionen seien schon in Deutschland sozialversichert beschäftigt … Eine
… Hürde ist die geringe Qualifikation vieler Flüchtlinge. Laut erster Daten
der Agentur dürfte mehr als die Hälfte keine abgeschlossene Berufsausbildung
haben …  Selbst bei vorhandener
Qualifikation stehen einer erfolgreichen Vermittlung an Arbeitgeber häufig noch
mangelnde Deutschkenntnisse im Weg, sagt Weise … „Die vielen
Geringqualifizierten bringen mehr Druck in die Arbeitswelt“, schätzt Weise.«

 Mehr Druck in die Arbeitswelt – das lassen wir mal so im
Raum stehen. 

Jetzt mal die Daumenschrauben auspacken. Wenn Juristen über einen Katalog der Grausamkeiten nachdenken und das in Worte fassen. Die andere Seite der Flüchtlingspolitik

»Die Bundesregierung plant die schärfsten Leistungseinschränkungen für Flüchtlinge, die es in der Bundesrepublik je gab,« berichtet Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift Regierung plant Verschärfung des Asylrechts. Es geht um einen Gesetzentwurf, der sich seit Montag in der Ressortabstimmung befindet und heute von der Organisation Pro Asyl öffentlich gemacht wurde. Sicherlich nicht mit Zustimmung und Unterstützung der Bundesregierung, denn die dort enthaltenen Maßnahmen haben es wahrlich in sich.

Von den teilweise drastischen Einschränkungen betroffen wären im Wesentlichen – soweit man das derzeit beurteilen kann – drei Flüchtlingsgruppen:

Zum einen die so genannten „Dublin-Flüchtlinge“.

»Nach dem Dublin-System ist stets derjenige Staat, den der Flüchtling auf seiner Flucht nach Europa als erstes betreten hat, für das Asylverfahren und die Aufnahme zuständig. Dieses System war unter dem Druck der hohen Zahl von Flüchtlingen zumal aus Syrien in den vergangenen Wochen zusammengebrochen … (das) würde grundsätzlich auch die Syrer betreffen, die in den vergangenen Wochen über Ungarn und Österreich nach Deutschland gekommen sind.«

Sie sollen veranlasst werden, sich wieder in den Staat zu begeben, den sie in der EU als erstes betreten haben. »Sie werden künftig, „ausschließlich eine Reisebeihilfe zur Deckung des unabweisbaren Reisebedarfs“ erhalten. Sie sollen auch keinen Anspruch auf ein Bett oder ein Dach über dem Kopf haben, auch keinen Anspruch auf medizinische Betreuung. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird für sie quasi abgeschaltet. Die Bundesregierung will offenbar auf diese Weise das Dublin-System wieder stabilisieren.«

In der Konsequenz würde das bedeuten, dass zahlreiche Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen, wenn es denn zu diesem radikalen Leistungsausschluss käme.

»Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (auch Albanien, Kosovo und Montenegro sollen dazu zählen) müssen statt wie bisher drei künftig bis sechs Monate im Aufnahmelager bleiben. In dieser Zeit sollen sie kein Bargeld, sondern nur Sachleistungen erhalten.«

Und drittens wären auch geduldete Flüchtlinge von einer Verschlechterung betroffen.

»Ein Teil derjenigen Flüchtlinge, die bisher eine „Duldung“ erhalten haben, weil sie nicht abgeschoben werden können, wird künftig einen noch wackeligeren Status haben – der ihnen mit einer neueingeführten „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ attestiert wird. Menschen mit diesem Papier darf „Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden“. Der Übergang von der Duldung in einen legalen Aufenthalt … wird in diesen Fällen künftig unmöglich sein: ohne Arbeit keine Stabilisierung des Aufenthalts.«

Besonders skurril kommt dieses Vorhaben daher:

»Bei der Versorgung derjenigen Flüchtlinge, denen ein medizinischer Anspruch zusteht, wird künftig auch auf „Asyl- und Schutzsuchende zurückgegriffen werden, die über ärztliche Ausbildung verfügen“. Für sie soll „eine Ermächtigung zur vorübergehenden Ausübung von Heilkunde befristet eingeführt werden“.«

Also anders gesprochen: Die sollen sich offenbar untereinander behandeln, denn die befristete Zulassung zur Ausübung der Heilkunde bezieht sich nur auf die Versorgung der Flüchtlinge, „denen ein medizinischer Anspruch zusteht“.

Neben diesem Katalog der Grausamkeiten gibt es eine erwähnenswerte Verbesserung im Vergleich zu heute:

»Zu den Erleichterungen des neuen Rechts zählt, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag voraussichtlich Erfolg haben wird, schon während des Asylverfahrens zu Sprach- und Integrationskursen zugelassen werden können.«

Hier wird sich in der Praxis natürlich sofort die Frage stellen, wer denn wie beurteilt, ob der Asylantrag „voraussichtlich Erfolg haben wird“.

Abschließend sei angemerkt, dass es sich um einen ersten Gesetzentwurf handelt, der sicher so nicht das Licht der Welt erblicken wird. Auf der anderen Seite lässt es tief blicken, mit welcher Radikalität man hier Vorschläge in Paragrafen gegossen hat.

Die Organisation Pro Asyl, die den Entwurf in die Öffentlichkeit gehoben hat, betitelte ihre Pressemitteilung dazu mit Abschottung, Abschreckung und Obdachlosigkeit werden zum Programm.

Der fast 150 Seiten umfassende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Flüchtlingspolitik mit weitreichenden Einschnitten im Aufenthalts-, Asyl- und Sozialrecht kann hier im Original als PDF-Datei abgerufen werden:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze, Stand: 14.09.2015

Eine expandierende Großbaustelle mit offensichtlichen Baumängeln: Die Wohnungsfrage als eines der zentralen sozialen Probleme der vor uns liegenden Jahre

Wir haben eine Menge sozialpolitischer Herausforderungen und die große Zuwanderungswelle wird viele dieser auch vorher schon vorhandenen Baustellen erheblich vergrößern. Es gehört wenig Phantasie dazu vorherzusagen, dass die Wohnungsfrage für Menschen mit keinen oder geringen Einkommen zu einer ganz großen und überaus konflikthaften sozialen Frage der vor uns liegenden Jahre werden wird. Und gerade an diesem Punkt, bei einer existenziellen Angelegenheit, die verständlicherweise höchst aufgeladen ist, werden dann „die da unten“ gegeneinander in Stellung gebracht bzw. dem „Markt“ überlassen. Dazu einige Zahlen: »770.000 Wohnungen fehlen derzeit in Deutschland – und der Bedarf nimmt auch wegen der hohen Zuwanderung zu. Einer Studie zufolge müssten bis 2020 jedes Jahr 400.000 neue Einheiten gebaut werden.«

»Um den Bedarf zu decken, müssten bis 2020 jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen geschaffen werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prognose des auf Stadtentwicklung spezialisierten Pestel Instituts. Von diesen neu zu bauenden Wohneinheiten müssten 80.000 preisgebundene Sozialwohnungen sein, heißt es in der Studie.« 

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Ist das alles kompliziert. Der EuGH über die Zulässigkeit der Nicht-Gewährung von Sozialleistungen für einen Teil der arbeitsuchenden EU-Bürger

Man kann in diesen Tagen so gut wie kein anderes Thema aufrufen als die vielen Flüchtlinge, die zu uns gekommen sind oder es derzeit versuchen, was angesichts der um sich greifenden Abschottungsversuche der Aufnahmeländer zunehmend schwieriger wird. Da werden Staatsgrenzen geöffnet und nachdem man feststellt, dass dies eine erhebliche Sogwirkung entfaltet, vollzieht man innerhalb weniger Tage eine veritable Rolle rückwärts und führt gar wieder Grenzkontrollen ein, wie das Deutschland gerade der staunenden Öffentlichkeit vorführt. Da errichten die Ungarn einen Zaun an der Grenzen nach Serbien und behandeln die Flüchtlinge, die trotzdem ihr Staatsterritorium betreten, als Straftäter. Und die Menschen, die noch auf dem Weg sind, müssen (und werden) andere Routen finden, um in die Nähe der von ihnen begehrten Länder zu gelangen.

Mit Blick auf die Flüchtlinge, die es geschafft haben – und wir sprechen hier von Hunderttausenden -, wird sich in der vor uns liegenden Zeit die Aufgabe stellen, sie unterzubringen und zu versorgen sowie die Kinder in das Bildungssystem und die Älteren in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Natürlich wird das viel Geld kosten und dann wird auch wieder sortiert werden zwischen denen, die man nicht abweisen kann, weil sie „berechtigt“ hier sind beispielsweise als Kriegsflüchtlinge oder aus anderen anerkannten Asylgründen, während der Blick auf die so genannten „Armuts-“ oder „Wirtschaftsflüchtlinge“ ein ganz anderer sein wird und auch heute schon ist. Denen wird unterstellt, sie wollen „lediglich“ ein besseres Leben erreichen, nicht selten auch durch eine Zuwanderung in „unsere“ Sozialsysteme. Wobei die Abgrenzung wenn überhaupt dann nur auf dem Papier einfach daherkommt.

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Es tut doch gar nicht weh … Gewerkschaften zwischenbilanzieren den – natürlich erfolgreichen – Mindestlohn und die Gegenseite greift auf Flüchtlinge zurück, um es noch mal zu versuchen

Heute ist das Tag der Zwischenbilanz. Aber nicht über die potenziellen und tatsächlichen Fortschritte beim angeblich im Bau befindlichen Berliner Flughafen BER, sondern die Gewerkschaften versuchen eine Bilanz des gesetzlichen Mindestlohnes und es wird sicherlich nicht überraschen, dass die aus deren Sicht mehr als positiv ausfällt. Löhne rauf, Aufstocker runter, Entwarnung bei Jobs und Preisen, so zackig ist die entsprechende Pressemitteilung des DGB überschrieben. Das wird dann so begründet:

»Zahlen der Bundesbank belegten, dass insbesondere Un- oder Angelernte in Ostdeutschland vom Mindestlohn profitierten, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell: „Es gab Lohnsteigerungen von bis zu 9,3 Prozent, das ist doppelt bis dreifach so viel wie in höheren Gehaltsgruppen.“

Positiv wertete Körzell auch die Entwicklung bei den so genannten Aufstockern. Die Bundesagentur für Arbeit gehe davon aus, dass die Zahl der Menschen, deren Lohn so niedrig ist, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld-II-Anspruch haben, im laufenden Jahr um rund 60.000 sinken werde. „Der Mindestlohn kostet auch keine Jobs“, so Körzell. Im Frühjahr 2015 seien beispielsweise im Handel und im Gastgewerbe mehr Beschäftigte gemeldet gewesen als ein Jahr zuvor. Auch die Preise seien nur moderat gestiegen.« Dazu – vor allem zu den angesprochenen Daten der Bundesbank – vgl. bereits meinen Beitrag Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich vom 21. August 2015.

Passend zum heutigen Tag hat man dann auch gleich ein ganzes Buch mit verschiedenen Beiträgen veröffentlicht: Stefan Körzell, Claudia Falk (Hg.): Kommt der Mindestlohn überall an? Eine Zwischenbilanz, VSA, Hamburg 2015. Darin auch der Beitrag „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – eine erste Zwischenbilanz“ von Thorsten Schulten vom WSI und Claudia Weinkopf vom IAQ. Dazu eine zusammenfassende Darstellung unter der Überschrift Mindestlohn: Keine negativen Arbeitsmarkteffekte, Verbesserungen bei Durchsetzung und Kontrolle nötig. Einige Aspekte daraus:

»Unter dem Strich hat der Mindestlohn in Deutschland bislang keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist spürbar gestiegen, und zwar gerade in traditionellen Niedriglohnbranchen. Zurückgegangen ist lediglich die Zahl oft sehr niedrig bezahlter und schlecht abgesicherter Minijobs.«

Sicher nicht überall Freude wird dieser Punkt auslösen:

Die beiden »sehen trotzdem noch Nachbesserungsbedarf: Kontrolle und Durchsetzbarkeit des Mindestlohns sollten gestärkt werden, empfehlen die Wissenschaftler.«

Da war doch was? Genau, die Debatte über das „Bürokratiemonster“ Mindestlohn beispielsweise.
Schauen wir uns die Anmerkungen und Vorschläge der beiden einmal genauer an:

»So gehe aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, welche Vergütungsbestandteile bei der Berechnung von Stundenlöhnen berücksichtigt werden dürfen. Zahlreiche Anrufe bei den Hotlines des Bundesarbeitsministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegten, dass dies zu Unsicherheit bei Betrieben und Beschäftigten geführt hat.
Die Kritik von Arbeitgeberverbänden und Unionsparteien an der Verpflichtung zur Dokumentation von Arbeitszeiten halten Schulten und Weinkopf dagegen für unberechtigt. Zum einen sei die Aufzeichnung von Arbeitszeiten in vielen Bereichen ohnehin schon immer üblich gewesen und denkbar unaufwändig. Zum anderen seien ohne entsprechende Dokumentationen „wirksame Kontrollen der Mindestlohneinhaltung schlichtweg unmöglich“. Darauf, betonen die Forscher, habe auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als zuständige Kontrollbehörde bereits mehrfach hingewiesen.
Die Kontrolleure des Zolls müssten zahlenmäßig möglichst rasch aufgestockt werden, empfehlen die beiden Wissenschaftler. Zudem sollten Beschäftigte dabei unterstützt werden, ihre Mindestlohnansprüche gegenüber unwilligen Arbeitgebern durchzusetzen. „Die Last der Klage darf nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen.“ So sei es sinnvoll, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht einzuräumen, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorzugehen.«

Die parallel geführte Debatte über das Arbeitszeitgesetz wird leider nicht erwähnt, denn dahinter steckt durchaus ein Problem, weniger mit der Höhe des Mindestlohnes als mit der Tatsache, dass die Stundenvorgaben des Gesetzes durchaus knolligeren mit tatsächlichen Arbeitsarrangements in bestimmten Branchen, die bislang auch schon gegen das Gesetz verstoßen haben, aber kaum oder gar nicht von irgendeinem verfolgt wurden, nunmehr aber gleichsam im Windschatten der Mindestlohnkontrollen zum Problem werden können. Vgl. dazu ausführlicher den bereits am 18. Mai 2015 veröffentlichten Beitrag Die Aufregung über den gesetzlichen Mindestlohn scheint langsam hinter den Kulissen zu verschwinden. Ein besonderer Grund, erneut hinzuschauen.

Ach, die Kontrollen. Möglicherweise erledigt sich das Thema von selbst. Denn schon vor der Einführung und nach der Einführung wurde immer wieder kritisiert, dass die Zahl der Kontrolleure beim dafür zuständigen Zoll viel zu niedrig sei, man das viel früher hätte aufstocken müssen, denn die fallen ja nicht vom Himmel, sondern brauchen eine ordentliche Ausbildung und außerdem gibt es ja auch noch andere Aufgaben, die von denen zu erledigen sind. Und auch ungeplante Verschiebungen kommen hinzu, beispielsweise die Abordnung des Personals für andere, als dringlicher eingestufte Tätigkeiten. Dazu der Beitrag Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure. Dort wurde auch angesprochen, dass die – wohlgemerkt: die an sich schon unterbesetzte und jetzt auch noch weiter ausgedünnte – Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Zukunft auch noch die für den Herbst geplante Neuregelung bei den Werkverträgen kontrollieren soll. Das wird so nicht klappen können, da muss man nicht viel rechnen.

Ein Fazit nach den ersten Monaten Mindestlohn – gerade auch im Lichte der Untergangsszenarien und der aufgeregten Debatten vor und kurz nach der Einführung des Mindestlohnes: Das wird sich alles schon einwickeln und wenn erst einmal klar wird, dass die Lohnuntergrenze wirklich eine solche ist und kein Arbeitnehmer darüber bereit ist zu verhandeln, dann werden wir uns anderen Themen zuwenden können.

Um aber überhaupt zu diesem Punkt kommen zu können, braucht man neben vielen anderen Dingen vor allem zwei Rahmenbedingungen: Die Ausnahmen von dieser Lohnuntergrenze müssen äußerst begrenzt gehalten werden und man darf die Grenze an sich nicht mit Blick auf größere Gruppen am Arbeitsmarkt (wieder) in Frage stellen. Aber genau dieser Versuch passiert derzeit im Windschatten des alles beherrschenden Themas Flüchtlinge.

Denn mit Blick auf die anstehende Mega-Aufgabe einer auch arbeitmarklichen Integration der Flüchtlinge wird deren schwierige Situation sogleich verknüpft mit der Infragestellung der Gültigkeit des Mindestlohns für sie. Vorreiter mal wieder Hans-Werner Sinn. Ex cathedra verkündet er: Ohne Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit. Punkt und aus. Die (sicher nicht nur) Sinn’sche Logik geht so:

»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«

Über diese Schiene wird die nächste Angriffswelle gegen den gesetzlichen Mindestlohn laufen.