Heute ist das Tag der Zwischenbilanz. Aber nicht über die potenziellen und tatsächlichen Fortschritte beim angeblich im Bau befindlichen Berliner Flughafen BER, sondern die Gewerkschaften versuchen eine Bilanz des gesetzlichen Mindestlohnes und es wird sicherlich nicht überraschen, dass die aus deren Sicht mehr als positiv ausfällt. Löhne rauf, Aufstocker runter, Entwarnung bei Jobs und Preisen, so zackig ist die entsprechende Pressemitteilung des DGB überschrieben. Das wird dann so begründet:
»Zahlen der Bundesbank belegten, dass insbesondere Un- oder Angelernte in Ostdeutschland vom Mindestlohn profitierten, so DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell: „Es gab Lohnsteigerungen von bis zu 9,3 Prozent, das ist doppelt bis dreifach so viel wie in höheren Gehaltsgruppen.“
Positiv wertete Körzell auch die Entwicklung bei den so genannten Aufstockern. Die Bundesagentur für Arbeit gehe davon aus, dass die Zahl der Menschen, deren Lohn so niedrig ist, dass sie zusätzlich Arbeitslosengeld-II-Anspruch haben, im laufenden Jahr um rund 60.000 sinken werde. „Der Mindestlohn kostet auch keine Jobs“, so Körzell. Im Frühjahr 2015 seien beispielsweise im Handel und im Gastgewerbe mehr Beschäftigte gemeldet gewesen als ein Jahr zuvor. Auch die Preise seien nur moderat gestiegen.« Dazu – vor allem zu den angesprochenen Daten der Bundesbank – vgl. bereits meinen Beitrag Der Mindestlohn läuft, bestimmte Arbeitnehmer dürfen sich monetär freuen und die Zahlen sprechen für sich vom 21. August 2015.
Passend zum heutigen Tag hat man dann auch gleich ein ganzes Buch mit verschiedenen Beiträgen veröffentlicht: Stefan Körzell, Claudia Falk (Hg.): Kommt der Mindestlohn überall an? Eine Zwischenbilanz, VSA, Hamburg 2015. Darin auch der Beitrag „Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – eine erste Zwischenbilanz“ von Thorsten Schulten vom WSI und Claudia Weinkopf vom IAQ. Dazu eine zusammenfassende Darstellung unter der Überschrift Mindestlohn: Keine negativen Arbeitsmarkteffekte, Verbesserungen bei Durchsetzung und Kontrolle nötig. Einige Aspekte daraus:
»Unter dem Strich hat der Mindestlohn in Deutschland bislang keine negativen Arbeitsmarkteffekte gebracht. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist spürbar gestiegen, und zwar gerade in traditionellen Niedriglohnbranchen. Zurückgegangen ist lediglich die Zahl oft sehr niedrig bezahlter und schlecht abgesicherter Minijobs.«
Sicher nicht überall Freude wird dieser Punkt auslösen:
Die beiden »sehen trotzdem noch Nachbesserungsbedarf: Kontrolle und Durchsetzbarkeit des Mindestlohns sollten gestärkt werden, empfehlen die Wissenschaftler.«
Da war doch was? Genau, die Debatte über das „Bürokratiemonster“ Mindestlohn beispielsweise.
Schauen wir uns die Anmerkungen und Vorschläge der beiden einmal genauer an:
»So gehe aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, welche Vergütungsbestandteile bei der Berechnung von Stundenlöhnen berücksichtigt werden dürfen. Zahlreiche Anrufe bei den Hotlines des Bundesarbeitsministeriums und des Deutschen Gewerkschaftsbundes belegten, dass dies zu Unsicherheit bei Betrieben und Beschäftigten geführt hat.
Die Kritik von Arbeitgeberverbänden und Unionsparteien an der Verpflichtung zur Dokumentation von Arbeitszeiten halten Schulten und Weinkopf dagegen für unberechtigt. Zum einen sei die Aufzeichnung von Arbeitszeiten in vielen Bereichen ohnehin schon immer üblich gewesen und denkbar unaufwändig. Zum anderen seien ohne entsprechende Dokumentationen „wirksame Kontrollen der Mindestlohneinhaltung schlichtweg unmöglich“. Darauf, betonen die Forscher, habe auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als zuständige Kontrollbehörde bereits mehrfach hingewiesen.
Die Kontrolleure des Zolls müssten zahlenmäßig möglichst rasch aufgestockt werden, empfehlen die beiden Wissenschaftler. Zudem sollten Beschäftigte dabei unterstützt werden, ihre Mindestlohnansprüche gegenüber unwilligen Arbeitgebern durchzusetzen. „Die Last der Klage darf nicht alleine bei den einzelnen Beschäftigten liegen.“ So sei es sinnvoll, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ein Verbandsklagerecht einzuräumen, um wirksam gegen Mindestlohnverstöße vorzugehen.«
Die parallel geführte Debatte über das Arbeitszeitgesetz wird leider nicht erwähnt, denn dahinter steckt durchaus ein Problem, weniger mit der Höhe des Mindestlohnes als mit der Tatsache, dass die Stundenvorgaben des Gesetzes durchaus knolligeren mit tatsächlichen Arbeitsarrangements in bestimmten Branchen, die bislang auch schon gegen das Gesetz verstoßen haben, aber kaum oder gar nicht von irgendeinem verfolgt wurden, nunmehr aber gleichsam im Windschatten der Mindestlohnkontrollen zum Problem werden können. Vgl. dazu ausführlicher den bereits am 18. Mai 2015 veröffentlichten Beitrag Die Aufregung über den gesetzlichen Mindestlohn scheint langsam hinter den Kulissen zu verschwinden. Ein besonderer Grund, erneut hinzuschauen.
Ach, die Kontrollen. Möglicherweise erledigt sich das Thema von selbst. Denn schon vor der Einführung und nach der Einführung wurde immer wieder kritisiert, dass die Zahl der Kontrolleure beim dafür zuständigen Zoll viel zu niedrig sei, man das viel früher hätte aufstocken müssen, denn die fallen ja nicht vom Himmel, sondern brauchen eine ordentliche Ausbildung und außerdem gibt es ja auch noch andere Aufgaben, die von denen zu erledigen sind. Und auch ungeplante Verschiebungen kommen hinzu, beispielsweise die Abordnung des Personals für andere, als dringlicher eingestufte Tätigkeiten. Dazu der Beitrag Flüchtlingsbetreuung sticht Mindestlohn-Kontrolle. Der Zoll muss umverteilen – und es trifft vor allem die Mindestlohn-Kontrolleure. Dort wurde auch angesprochen, dass die – wohlgemerkt: die an sich schon unterbesetzte und jetzt auch noch weiter ausgedünnte – Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Zukunft auch noch die für den Herbst geplante Neuregelung bei den Werkverträgen kontrollieren soll. Das wird so nicht klappen können, da muss man nicht viel rechnen.
Ein Fazit nach den ersten Monaten Mindestlohn – gerade auch im Lichte der Untergangsszenarien und der aufgeregten Debatten vor und kurz nach der Einführung des Mindestlohnes: Das wird sich alles schon einwickeln und wenn erst einmal klar wird, dass die Lohnuntergrenze wirklich eine solche ist und kein Arbeitnehmer darüber bereit ist zu verhandeln, dann werden wir uns anderen Themen zuwenden können.
Um aber überhaupt zu diesem Punkt kommen zu können, braucht man neben vielen anderen Dingen vor allem zwei Rahmenbedingungen: Die Ausnahmen von dieser Lohnuntergrenze müssen äußerst begrenzt gehalten werden und man darf die Grenze an sich nicht mit Blick auf größere Gruppen am Arbeitsmarkt (wieder) in Frage stellen. Aber genau dieser Versuch passiert derzeit im Windschatten des alles beherrschenden Themas Flüchtlinge.
Denn mit Blick auf die anstehende Mega-Aufgabe einer auch arbeitmarklichen Integration der Flüchtlinge wird deren schwierige Situation sogleich verknüpft mit der Infragestellung der Gültigkeit des Mindestlohns für sie. Vorreiter mal wieder Hans-Werner Sinn. Ex cathedra verkündet er: Ohne Abstriche beim Mindestlohn finden viele Zuwanderer keine Arbeit. Punkt und aus. Die (sicher nicht nur) Sinn’sche Logik geht so:
»Um die neuen Arbeitskräfte in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird man den gesetzlichen Mindestlohn senken müssen, denn mehr Beschäftigung für gering Qualifizierte gibt es unter sonst gleichen Bedingungen nur zu niedrigerem Lohn. Nur bei einem niedrigeren Lohn rutschen arbeitsintensive Geschäftsmodelle über die Rentabilitätsschwelle und finden sich Unternehmer, die bereit sind, dafür ihr Geld einzusetzen.«
Über diese Schiene wird die nächste Angriffswelle gegen den gesetzlichen Mindestlohn laufen.