Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung

Es ist ja wirklich gut, dass die Situation, die Probleme und der Reformbedarf in der Altenpflege Gegenstand vieler Diskussionen ist. Und die Politik reagiert auf die vielen Meldungen aus einem zunehmend heiß laufenden „System“. So wurden Anfang dieses Jahres erste Zwischenergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ von gleich drei Bundesministern der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag 111 Luftballons für mehr Auszubildende in der Pflege oder doch mehr als das? Die Konzertierte Aktion Pflege und eine Zwischenbilanz, präsentiert von drei Bundesministern vom 28. Januar 2019).

Aber selbst wenn wir mal hypothetisch annehmen, der Ernst der Lage wurde erkannt und wir werden in den kommenden Monaten mit mutigen und weit ausgreifenden Veränderungen wie beispielsweise einer deutlichen Anhebung der Vergütung der Altenpflegekräfte in Verbindung mit klaren und schrittweise anzuhebenden Personalschlüsseln konfrontiert, dann öffnet sich sogleich der Blick auf eine andere sehr große Baustelle der miteinander vernetzten Systeme: die Frage der Finanzierung dieser zusätzlichen Aufwendungen und damit die Debatte über einen dringend notwendigen Umbau der Pflegeversicherung einschließlich der Aufteilung des Finanzierungsvolumens diesseits und jenseits der Sozialversicherung.  

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Die Jobcenter und die „angemessenen“ Kosten der Unterkunft. Hoffnung auf höhere Zuschüsse durch neue Entscheidungen des Bundessozialgerichts

Gerade in den zurückliegenden Monaten hatten wir wieder einmal eine „Hartz IV-Debatte“. Dabei ging es auch und vor allem um die Frage, ob und wie man das Grundsicherungssystem (SGB II) weiterentwickeln sollte und könnte. Auch das vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren zur Frage der verfassungsrechtlichen (Nicht?-)Zulässigkeit von Sanktionen wurde und wird diskutiert.

Man sollte an dieser Stelle daran erinnern, dass das Grundsicherungssystem nicht nur Arbeitslose bzw. Langzeitarbeitslose absichern soll, die immer im Zentrum der „Hartz IV-Debatten“ stehen. Die bilden sogar nur mit mehr als 1,4 Mio. Menschen eine Minderheit der insgesamt 5,9 Mio. Menschen, die in „Bedarfsgemeinschaften“ leben (müssen). Und auch die vieldiskutierten 424 Euro für einen Alleinstehenden pro Monat sind nur ein Teil der Hartz IV-Leistungen. Als zweite wichtige Säule der Grundsicherung ist die Übernahme der „angemessenen“ Wohnkosten für die Leistungsbezieher zu nennen.

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Am Gelde hängt es, wie so oft. Die eigentlich von allen gewollte Entlastung doppelverbeitragter Betriebsrentner im Schwebezustand

Erst am 22. Januar 2019 wurde hier unter der Überschrift Schwarzer-Peter-Spiel oder das Hoffen auf den Reise-nach-Jerusalem-Effekt? Die Große Koalition und die Entlastung der doppelverbeitragten Betriebsrentner über die sich zäh wie Kaugummi gestaltende Behandlung des Problems der „Doppelverbeitragung“ von Betriebsrenten berichtet. Endlich scheint Bewegung in die Sache zu kommen und eigentlich sind sich alle darüber einig, dass eine Korrektur dieser 2004 – damals als klassischer Verschiebebahnhof zur Stabilisierung der klammen Krankenkassen in die Welt gesetzten – Regelung längst überfällig ist. Nicht nur zum Abbau einer teilweise erheblichen Zusatzbelastung der Betriebsrentner, sondern auch mit Blick auf das Ziel, die Säule der betrieblichen Altersvorsorge stärken zu wollen.

Aber der letzte Beitrag zu diesem Thema endet so: »Bleibt weiter die offene Finanzierungsfrage. Also muss man sich auf den Verschiebebahnhöfen umschauen: »Als mögliche Kompromisslinie gilt, die Mindereinnahmen der Krankenkassen bei den Betriebsrenten mit zusätzlichem Steuergeld für die Versorgung von Hartz-IV-Empfängern auszugleichen. So würden Union und SPD auch einen Punkt aus dem Koalitionsvertrag abräumen: Die Bundesregierung hat sich nämlich zum Ziel gesetzt, die bislang nicht kostendeckenden Beiträge für die Krankenversicherung von Hartz-IV-Beziehern zu erhöhen.« Dass nun das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, wird offensichtlich auch in der GroKo so gesehen und für problematisch erachtet. Wie es weitergeht? Wir wissen es (noch) nicht.« Da können und müssen wir nun nahtlos anschließen.

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