Rund 1,3 Millionen Erwerbstätige in Deutschland stockten 2014 ihr Einkommen mit Hartz-IV-Leistungen auf. Den Staat kostete diese Subventionierung von Niedrigeinkommen insgesamt 10,85 Milliarden Euro – das ist der höchste Wert seit der Wirtschaftskrise. Auch im Vergleich mit 2007 und 2008, den beiden Jahren vor der Wirtschaftskrise, musste der Staat deutlich mehr Geld aufwenden, um die Einkommen von Geringverdienern auf Hartz-IV-Niveau aufzustocken. Das kann man dem Beitrag Aufstocker vor Mindestlohn-Einführung: Staat subventionierte Niedrigeinkommen 2014 mit 10,85 Milliarden Euro entnehmen. Es handelt sich also um die Zahl vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Wer waren diese 1,3 Millionen Menschen? Es handelte sich bei 44 Prozent um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (in Voll- oder Teilzeit), 47 Prozent waren Minijobber und 9 Prozent gehörten zur Gruppe der Selbstständigen. Der durchschnittliche Betrag, den Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Aufstockern monatlich ausbezahlt bekamen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 2014 waren es 776 Euro. Aber 2015 müsste alles besser geworden sein – oder?
In dem Beitrag von O-Ton Arbeitsmarkt finden wir einen entsprechenden Hinweis:
»Für das Jahr 2015 ist davon auszugehen, dass sowohl die Jahressumme der gezahlten Leistungen als auch der monatliche Durchschnittsbetrag durch den zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohn deutlich sinken werden, denn bei Personen, die zuvor weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienten, muss der Staat nun deutlich weniger oder nichts mehr hinzuzahlen.«
Aber: Bisher liegen noch keine Daten zu den Beträgen vor. Sie sollen im Sommer 2016 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht werden, wie eine Nachfrage ergeben hat.
Die Zahl der Aufstocker insgesamt ist allerdings bereits zurückgegangen – vor allem bei den Minijobbern. Die Zahl der Aufstocker mit einem sozialversicherungspflichtigen Voll- oder Teilzeitjob hat hingegen leicht zugenommen.
Offensichtlich geht es hier um die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, der ja seit dem 1. Januar 2015 für fast alle Gültigkeit hat bzw. haben sollte. Die arbeitsmarktlichen Auswirkungen der Lohnuntergrenze werden vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit begleitend untersucht. Und das IAB hat nun den ersten Arbeitsmarktspiegel: Entwicklungen nach Einführung des Mindestlohns als Forschungsbericht veröffentlicht.
Dazu gibt es auch eine Kurzfassung. Was sind die wichtigsten Erkenntnisse, die man den ersten Befunden entnehmen kann?
Die Beschäftigung insgesamt hat sich auch nach bzw. trotz der Einführung des Mindestlohns positiv entwickelt. Vgl. dazu auch den Beitrag Rückblick und Blick nach vorne: Der Mindestlohn. Von Horrorszenarien am Jahresanfang über einen offensichtlich mindestlohnresistenten Arbeitsmarkt hin zur Quo vadis-Frage im kommenden Jahr vom 30.12.2015.
Auch das IAB führt mit Blick auf 2015 aus, dass das Wirksamwerden des Mindestlohns einherging mit einem kontinuierlichen Anstieg der Beschäftigung insgesamt, der aktuell anhält. Der positiven Gesamtbeschäftigung gegenüber fällt eine negative Entwicklung bei ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten auf: »Die Anzahl ausschließlich geringfügig entlohnter Beschäftigter sank zum 31. Januar 2015 im Vergleich zum Vormonat um etwas mehr als 160 000 Personen (ca. 3,3 %), wovon etwa 95 000 (1,9 %) nicht durch saisonale Muster erklärt werden können. « Das wurde von denen, die grundsätzlich der Auffassung sind, der Mindestlohn sei des Teufels, als Beleg für die arbeitsplatzvernichtende Wirkung der Lohnuntergrenze zitiert. Aber die Erkenntnisse des IAB sprechen eine andere Sprache. Es geht um die Frage, ob es sich um einen reinen Wegfall geringfügig entlohnter Beschäftigung handelt, oder ob diese in andere Beschäftigungsformen umgewandelt worden ist. Anders formuliert: Was steckt hinter der Zunahme an verlorenen Minijobs?
»Insgesamt betrachtet lässt sich festhalten, dass sich die Steigerung etwa zur Hälfte durch Übergänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und zu etwa 40 Prozent durch Abgänge mit unbekanntem Ziel erklären lässt. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen die Person beispielsweise durch die Aufnahme einer selbstständi- gen Tätigkeit, eine vorübergehende oder dauerhafte Nichterwerbstätigkeit (ohne SGB II/III-Leistungsbezug), eine Arbeitsaufnahme im Ausland oder Eintritt in den Ruhestand nicht länger durch die Bundesagentur für Arbeit erfasst wird. Übergänge in Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsbezug tragen hingegen kaum zum Anstieg bei.«
Aggregierte Zahlen der BA-Statistik zeigen, dass die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten bis einschließlich September 2015 im Vorjahresvergleich um 194.000 Beschäftigte zurückgegangen ist. Dieser Rückgang ist vor allem zu Beginn des Jahres 2015 zu beobachten und er war in Ostdeutschland deutlich stärker ausgeprägt als im Westen (-7 Prozent zu -3,3 Prozent). In einigen Bereichen, wie beispielsweise im Einzelhandel, in denen Minijobs stärker rückläufig sind, gibt es in der Tendenz einen überdurchschnittlichen Aufwuchs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ein signifikanter Teil der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse wurde offenbar in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt. In den vom Mindestlohn stark betroffenen Bereichen ist es zu keinem spürbaren Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Dies kann allerdings auch damit zusammenhängen, dass Minijobs bei Schülern, Studenten oder Rentnern weggefallen sind – Personen, die in der Arbeitslosigkeit nicht aufscheinen, so das IAB in der Publikation Auswirkungen des Mindestlohns im Jahr 2015.
Und wie verhält es sich mit den Aufstocken? Das IAB weist darauf hin, dass die Zahl der Aufstocker zu Beginn des Jahres 2015 nur in geringem Maße zurückgegangen sei.
Offen bleiben muss angesichts der derzeitigen Datenlage, ob die an die Aufstocker ausgereichten Mittel durch den Mindestlohn wirklich gesunken sind. Dazu brauchen wir die Daten, die für den Sommer dieses Jahres in Aussicht gestellt werden.
Es ist aber davon auszugehen, dass die Subventionierung der Niedrigeinkommen weiter auf einem hohen Niveau liegen wird. Die vielen Minijobber werden auch weiterhin einen Anspruch auf aufstockende Leistungen haben und auch viele derjenigen, die in einem Teil- oder gar Vollzeitjob arbeiten, werden weiter Leistungen bekommen, vor allem, wenn sie in Bedarfsgemeinschaften leben, also mit zwei oder mehr Personen, die hilfebedürftig sind. Zurückgehen müssten allerdings die Zahlbeträge, wenn der Mindestlohn wirkt. Aber wie gesagt – ohne die entsprechenden Daten seitens der BA kann man hier nur spekulieren. Vielleicht stellt ja mal einer der Parlamentarier aus der Opposition im Bundestag eine kleine Anfrage zu diesem Thema und man kann so die Zeit etwas verkürzen.