Mindestlohn: Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt über zwei Jahre. Ab 2019

Die Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19 Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten. Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann auch exekutiert hat. Wie kam man auf so einen krummen Betrag? Das erschließt sich nur, wenn man in das für die Kommission maßgebliche Gesetz, das Mindestlohngesetz (MiLoG) schaut und dort in den § 9. In dessen Absatz 2 findet man diese Vorschrift: » Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.«

Und genau das hat man im Sommer des Jahres 2016 dem Grunde nach zur Anwendung gebracht: Damals lag der Tarifindex für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 der Entscheidung zugrunde. Danach hätte der Mindestlohn zum 1. Januar 2017 auf 8,77 Euro steigen dürfen. Moment, es sind doch aber 8,84 Euro geworden? Deshalb ja auch „dem Grunde nach“, denn damals gab es das Problem, dass der kurz zuvor geschlossene Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst, der aber erst zum August 2016 in Kraft getreten ist, formal nicht für die Anpassungsentscheidung berücksichtigt werden durfte. Außer, die Kommission trifft eine davon abweichende Entscheidung, was sie auch getan hat. Auf Wunsch der Gewerkschaftsseite. Resultat: 8,84 Euro. Aber: Zugleich wurde vereinbart, dass die ursprünglich aus dem Tarifindex abgeleiteten 8,77 Euro die Basis für die nächste Mindestlohnerhöhung sein sollen. Um die es heute ging. Insofern hatte sich damals an der engen Regelbindung nichts geändert.

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Von abhängiger und selbständiger Einkommensarmut und vor allem von vielen, die einen Hartz IV-Anspruch nicht einlösen

Ob nun bewusst oder unbewusst – wenn von Armut die Rede ist und von Hartz IV, dann denken viele Menschen an Arbeitslose, an Langzeitarbeitslose. Aber die fast sechs Millionen Hartz IV-Empfänger sind weitaus heterogener in ihrer Zusammensetzung. Beispielsweise waren im Dezember 2017 über eine Million oder 27 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende erwerbstätig. Hin und wieder taucht diese große und ebenfalls sehr bunte Gruppe als „Aufstocker“ in der öffentlichen Debatte auf. Da gibt es tatsächlich diejenigen, die einem Vollzeitjob nachgehen und dennoch aufstockende Leistungen vom Jobcenter beziehen. Allerdings ist das nicht die Mehrzahl. Da sind die „Aufstocker“, die einen Minijob ausüben. Und da gibt es auch die Selbständigen, deren Einkommen unterhalb des Regelbedarfs liegen.

»Trotz des Rekordstands bei der Beschäftigung und acht guten Konjunkturjahren ist das Armutsrisiko für Geringverdiener in Deutschland nicht geringer geworden … Demnach stagnierte die Armutsrisikoquote nach den zuletzt verfügbaren Daten von 2016 bei 7,7 Prozent der Erwerbstätigen. Sie stagniert damit seit 2011. Die Armutsrisikoschwelle liegt nach gängiger EU-Festlegung bei 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens. In Deutschland lag die Schwelle für einen Einpersonenhaushalt 2016 bei 969 Euro pro Monat.« Das kann man dem Artikel Wer weniger als 969 Euro im Monat hat, gilt als arm entnehmen. Der Beitrag bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag: „Erwerbstätige Arme in Deutschland“ (Bundestags-Drucksache 19/2804 vom 18.06.2018).  

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Auch der Bildungsbericht 2018 berichtet von Gewinnern und Verlierern. Und was die Kitas mit der Pflege gemeinsam haben

„Uns“ geht es gut, „wir“ leben auf der Sonnenseite. Dieses Narrativ wird nur hin und wieder, allerdings nachhaltig gestört durch die Nörgeleien der Berufspessimisten, die von „steigender Armut“, „zunehmender Ungleichheit“ und anderen unangenehmen Dingen berichten, die sie angeblich für Deutschland diagnostizieren müssten. So beginnt der Beitrag Die gesellschaftliche Polarisierung schreitet voran. Eine zunehmende soziale Ungleichheit im Spiegel neuer Befunde vom 25. Mai 2018, in dem einige neuere Befunde präsentiert wurden, die man für die These einer fortschreitenden Polarisierung als Beleg heranziehen kann.

Nun wird gerade dem deutschen Bildungssystem seit Jahren immer wieder vorgeworfen, dass hier die Ungleichheit nicht nur besonders stark ausgeprägt sei, sondern die Bildungsinstitutionen einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die Schere zwischen Bildungsgewinnern und -verlierern, zwischen unten und oben, zwischen Einheimischen und Migranten weiter auseinandergeht (vgl. dazu auch die Hinweise in dem Beitrag In den Kindertageseinrichtungen fängt es an und bei den Urgroßeltern hört es noch nicht auf. Neue Befunde zur Entstehung und Verfestigung sozialer Ungleichheit vom 15. Juni 2018). Dass das nicht nur eine aus der Luft gegriffene Vermutung ist, legen auch solche Schlagzeilen nahe: Bildungsbericht 2018: Spaltung zwischen Gewinnern und Verlierern vertieft sich: »Zu wenig Lehrer und Erzieher, eine wachsende Kluft zwischen Bildungsgewinnern und -verlierern: Kitas und Schulen in Deutschland müssen nach Ansicht von Experten besser für den stetig wachsenden Zulauf von Kindern und Jugendlichen gerüstet werden. Dabei müssten sie benachteiligte Kinder, etwa aus zugewanderten Familien, besser fördern.« 

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Hinter den Kulissen geht es wie so oft kleinkrämerisch zu: Von den Betroffenen eines Terroranschlags und den Mühlen der Bürokratie

Am 19. Dezember 2016  wurden bei einem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet und etwa 70 weitere teilweise schwer verletzt. Das Attentat von Anis Amri  auf dem Berliner Breitscheidplatz war der bislang schwerste islamistische Anschlag in Deutschland. Verletzte, Hinterbliebene und Rettungskräfte kämpfen noch heute mit den Folgen.

Als eine Folge des Attentats wurde nicht nur Stück für Stück erfahrbar, welche vielfältigen Probleme in den einzelnen Sicherheitsapparaten den Alltag bestimmen, so dass man letztendlich nicht das verhindert hat, was man hätte verhindern können. Wieder einmal wurden wir konfrontiert mit dieser weit verbreiteten Mischung aus Nicht-Zuständigkeiten und Nicht-Verantwortung. Und von anderer interessierter Seite wurde dieser Anschlag ausgeschlachtet als ein weiterer Mosaikstein in der Rhetorik der Gefahren, die mit angeblich „den“ Flüchtlingen verbunden sind. Zuweilen kann man sich mit Blick auf dieses extreme Lager nicht des Eindrucks erwehren, dass es hier eine Art „klammheimliche Freude“ an jedem neuen Anschlag gibt, weil man dann die Ängste und Bedrohungsszenarien weiter mit Stoff befüllen kann.

Aber was ist eigentlich mit den Opfern und ihren Hinterbliebenen? Und den Beteiligten, die geholfen haben an diesem Tag? Wer hat sich eigentlich um die und wie gekümmert? Man könnte naiv annehmen, dass ihnen die volle Fürsorge der Gesellschaft und der Politik sicher ist, allein schon deshalb, weil jeder von uns ja zufälligerweise auch in diese Situation hätte kommen können. Um die wird sich „der“ Staat sicher mitfühlend und aufmerksam gekümmert haben. Könnte man denken. Ist aber nicht so. Ganz im Gegenteil.

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Die Rechnung bitte – für die anderen. Die „Mütterrente“ und die Beitragszahler

Die „Mütterrente“ war ja schon beim letzten großkoalitionären „Rentenpaket“ im Jahr 2014 neben der „Rente mit 63“ eines der Aufreger-Themen, auch deshalb, weil gerade die Finanzierung der „Mütterrente“ aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung als verfehlt klassifiziert wurde.

Es geht hier um Rentenansprüche aus Kindererziehungszeiten. Bis 2014 war es so, dass Frauen (oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Männer) vereinfacht gesagt für Kinder, die nach 1992 geboren wurden (und werden), drei Entgeltpunkte zugeschrieben bekommen, während es für Kinder, die vor 1992 das Licht der Welt erblickt haben, nur einen Entgeltpunkt gab. Das hat die letzte große Koalition 2014 geändert – und die von vielen beklagte „Gerechtigkeitslücke“ gleichsam halbiert, in dem für die Kinder vor 1992 nun zwei Entgeltpunkte gewährt werden, immer noch weniger als für die jüngeren Kinder. Aber immerhin.

Das war nicht umsonst zu bekommen – die Kosten für diese Aufstockung werden auf zehn Milliarden Euro taxiert. Pro Jahr. Und zu zahlen war und ist dieser Betrag aus der Kasse der Rentenversicherung, also aus Beitragsmitteln.

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