Alles hat seinen Preis? Eine Streikbruchprämie ist ein zulässiges Kampfmittel für den Arbeitgeber, so das Bundesarbeitsgericht

Ein Streik funktioniert definitionsgemäß nur, wenn die streikenden Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitgeber hat natürlich ein Interesse daran, das zu verhindern. Immer wieder wurde beispielsweise davon berichtet, dass Unternehmen Leiharbeiter als Ersatz für arbeitskämpfende Beschäftigte eingesetzt haben. Auf dieses Form des Streikbruchs hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich zu reagieren versucht. Aber noch besser für den Arbeitgeber wäre es natürlich, wenn die eigenen Mitarbeiter dem Streikaufruf der Gewerkschaft gar nicht erst folgen würden.

Um das zu erreichen, kann man daran denken, den Beschäftigten die Streikbereitschaft abzukaufen, sie gleichsam zum Dableiben finanziell „ermuntern“ bzw. sie zu bestechen. Das passiert sich immer wieder in der Praxis. Darüber ist die andere Seite verständlicherweise not amused. Mit so einem Fall hat sich das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und eine eindeutige Entscheidung getroffen, die der Gewerkschaftsseite nicht gefallen wird.

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Konzertierte Aktion Arbeitgeber-Pflege?

Zehntausende zusätzliche Pflegestellen, verbesserte Arbeitsbedingungen, gesteuerte Migration für ausländische Pfleger und konkrete Vereinbarungen innerhalb des kommenden Jahres – das wurde uns Anfang Juli über die Zeitung mit den großen Buchstaben frei Haus geliefert. Und damit das nun auch wirklich rüberkommt bei den bedenkenträgerisch veranlagten Deutschen haben sich gleich drei Bundesminister – Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – an einen Tisch gesetzt und sogar einen „Pflege-Schwur“ geleistet. Das hat eine schöne Schlagzeile gebracht: Drei Minister leisten den Pflege-Schwur. Die Ziele: mehr Pfleger, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Offensichtlich – so die wirklich nicht mehr subkutane Botschaft der drei Minister – wird diesmal wirklich was getan.

Und schaut man auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums, dann bekommt man das beruhigende Gefühl, dass die einen Plan haben: Schritt für Schritt – So machen wir Pflege besser. Dort werden dem nach einer Strategie Suchenden fünf Punkte serviert, mit denen es vorangehen soll: 1. Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetze), 2. Ausbildung verbessern (Pflegeberufegesetz), 3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege), 4. Stellen besetzen (Konzertierte Aktion Pflege), 5. Standards definieren (Personaluntergrenzen). In diesem Beitrag soll es vor allem um die „Konzertierte Aktion Pflege“ gehen.

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Von der Einkommensarmut, der Zuwanderung und der ambivalenten Bedeutung des Arbeitsmarktes

Regelmäßig werden die sogenannten „Armutsquoten“ veröffentlicht – genauer gesagt, die Quoten der von Einkommensarmut bedrohten Menschen, wie das die Statistiker offiziell nennen. Bekanntlich sind die immer wieder gerne Gegenstand interessierter Kritik, bei der es um die Infragestellung der Werte als Indikator für die Messung von Einkommensarmut geht. Die meisten Argumente, die dabei vorgetragen werden, sind allerdings nicht haltbar (vgl. dazu beispielsweise mit weiteren Nachweisen die Beiträge Von Armutsgefährdungsquoten und bedenklichen Entwicklungen hinter den großen Zahlen vom 29. August 2017 sowie Die ritualisierte (Nicht-)Debatte über Armut und Armutsgefährdung, weitere Armutsberichte und ein wissenschaftlicher Ordnungsruf vom 20. März 2017).

Nun hat das gewerkschaftsnahe Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine aktuelle Auswertung der jüngst erschienenen Daten des Statistischen Bundesamtes auf der Basis des Mikrozensus 2017 vorgenommen und veröffentlicht. Florian Diekmann hat eine Kernaussage der Analyse in der Überschrift seines Artikels so zusammengefasst: Armutsrisiko unter Einwanderern steigt. Seine Kurzfassung geht so: »Das Risiko, von Armut betroffen zu sein, hat im vergangenen Jahr … einen Höchststand erreicht – trotz glänzender Lage auf dem Arbeitsmarkt. Gestiegen ist die Gefahr ausschließlich für Migranten.«

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Die Bayern (wollen) kommen. Genauer: Die CSU. Mit einem bayerischen Familiengeld. Für alle. Wenn da nicht – auch und gerade – die Bayern in Berlin wären

Man kann es wirklich. Man kann sein Leben verbringen mit der Exegese der Leistungsvoraussetzungen und Bezugsbedingungen im deutschen Sozialstaat. Wer bekommt wann welche Leistung und wie viel über welchen Zeitraum und wann aus welchen Gründen nicht – der Stoff, aus dem sich sozialpolitische Alpträume speisen. Und zwangsläufig verheddern sich die Akteure in diesem nur historisch nachvollziehbaren Regelungswirrwarr. Das gilt auch für die Politiker, vor allem, wenn sie – wohlwollend interpretiert – wirklich einmal versucht sein sollten, etwas einfacher und unbürokratischer auszugestalten,  bzw. wenn sie eine Leistung in die Welt bringen möchten, die der „einfache“ Bürger (= Wähler = entsprechende Wahlentscheidung) auch versteht und wohlwollend zur Kenntnis nehmen kann.

Und am 14. Oktober 2018 wird wieder einmal gewählt – diesmal der neue Landtag in Bayern. Bei der letzten Landtagswahl in Bayern am 15.09.2013 kam die CSU dort auf 47,7 Prozent der Stimmen. Das waren noch Zeiten für die nach eigenem Selbstverständnis bayerische „Staatspartei“ CSU. Denn wirft man einen Blick auf die aktuellen Umfrageergebnisse seit Anfang Juli dieses Jahres, dann werden dort Werte um die 38 Prozent ausgewiesen, was natürlich ein gewaltiger Absturz für die CSU wäre, sollte es so kommen. Da muss man natürlich was tun, um die Gunst der (potenziellen) Wähler wieder auf die bereits bei den letzten Bundestagswahlen mit mehr als 7 Prozent weniger Zweitstimmen gebeutelte Partei zu lenken. 

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Und jährlich grüßen die Zuckungen der Erregungsgesellschaft. Einige Anmerkungen zum Thema Kindergeld, „wir“ in Deutschland und „die“ im Ausland

Es gibt unbestreitbar einen Vorteil, wenn man älter wird: man kann sich erinnern an Dinge, die einem als aktuell verkauft werden, die aber – wenn überhaupt – nur ein wiedergekäutes Spektakel darstellen. Diese Tage kann man dieses Muster wie im Lehrbuch studieren am Beispiel der „Kindergeld-Debatte“, genauer: der Aufregung angesichts von solchen Meldungen: »Deutschland zahlt immer mehr Geld für Kinder im EU-Ausland. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link sieht den sozialen Frieden gefährdet«, so beispielsweise dieser Artikel unter der Überschrift Immer mehr Kindergeld ins Ausland – Link schlägt Alarm. Mehrere Oberbürgermeister schlagen Alarm und sprechen von einer massiven Zunahme einer gezielten Migration in das deutsche Sozialsystem. „Die Bundesregierung verschläft dieses Problem, sie muss endlich was dagegen tun, dass es Armutsflüchtlinge in Europa gibt“, wird Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) zitiert.

Und bei der sich nun entwickelnden Inszenierung in den Medien dürfen Zahlen natürlich nicht fehlen: »Die Zahl ausländischer Kindergeldempfänger ist nach Angaben der Bundesregierung stark angestiegen. „Im Juni 2018 wurde für 268.336 Kinder, die außerhalb von Deutschland in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum leben, Kindergeld gezahlt“, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Das ist eine Zunahme um 10,4 Prozent. Ende 2017 lag die Zahl noch bei 243.234 Empfängern, 2016 bei 232.189.« Und natürlich darf das Geld nicht fehlen: »Allein 2017 wurden 343 Millionen Euro an Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen.« Wahnsinn, so viel Geld, werden viele denken – und es wird immer „schlimmer“, weil mehr. 

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