Konzertierte Aktion Arbeitgeber-Pflege?

Zehntausende zusätzliche Pflegestellen, verbesserte Arbeitsbedingungen, gesteuerte Migration für ausländische Pfleger und konkrete Vereinbarungen innerhalb des kommenden Jahres – das wurde uns Anfang Juli über die Zeitung mit den großen Buchstaben frei Haus geliefert. Und damit das nun auch wirklich rüberkommt bei den bedenkenträgerisch veranlagten Deutschen haben sich gleich drei Bundesminister – Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) – an einen Tisch gesetzt und sogar einen „Pflege-Schwur“ geleistet. Das hat eine schöne Schlagzeile gebracht: Drei Minister leisten den Pflege-Schwur. Die Ziele: mehr Pfleger, bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne. Offensichtlich – so die wirklich nicht mehr subkutane Botschaft der drei Minister – wird diesmal wirklich was getan.

Und schaut man auf die Seite des Bundesgesundheitsministeriums, dann bekommt man das beruhigende Gefühl, dass die einen Plan haben: Schritt für Schritt – So machen wir Pflege besser. Dort werden dem nach einer Strategie Suchenden fünf Punkte serviert, mit denen es vorangehen soll: 1. Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige & Angehörige (Pflegestärkungsgesetze), 2. Ausbildung verbessern (Pflegeberufegesetz), 3. Stellen schaffen (Sofortprogramm Pflege), 4. Stellen besetzen (Konzertierte Aktion Pflege), 5. Standards definieren (Personaluntergrenzen). In diesem Beitrag soll es vor allem um die „Konzertierte Aktion Pflege“ gehen.

Natürlich widmet man dieser „Konzertierten Aktion Pflege“ eine eigene Seite im Netz: Konzertierte Aktion Pflege – für mehr Wertschätzung, bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung. »Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung will die Bundesregierung mehr Menschen für die Pflege begeistern«, erfahren wir dort. Und was genau soll das nun sein? Dazu das Bundesgesundheitsministerium:

»Die Konzertierte Aktion Pflege bezieht alle Akteure ein: Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner. Sie sollen gemeinsam mit Bund und Ländern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung verbindlich festhalten. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.«

„Wir wollen da kein Kaffeekränzchen abhalten“ und man leide auch nicht unter „Kommissionitis“, hat Jens Spahn gesagt, als er unlängst eines jener Beratungs- und Beschlussvorbereitungsgremien vorstellte, die zur Grundausstattung modernen Regierens gehören. Der christdemokratische Gesundheitsminister rief eine „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben, ordnet Albert Funk diesen Ansatz ganz grundsätzlich in seinem Artikel Angela Merkels Bundes-Kommissionsrepublik ein, denn »der Name deutet an, wann das moderne Regieren begonnen hat: Spahn knüpfte mit der Benennung der Runde an die Konzertierte Aktion an, welche die erste große Koalition 1967 ins Leben rief, um angesichts einer eher moderaten Wirtschaftskrise Gewerkschaften und Arbeitgeber an einen Tisch zu bringen und die keynesianische Steuerungs- und Lenkungspolitik abzusichern, welche Wirtschaftsminister Karl Schiller (SPD) und Finanzminister Franz Joseph Strauß (CSU) ins Werk setzen wollten.« Und den aktuellen Spahn’schen Versuch ordnet Funk so ein: »In einem Politikfeld, das streitanfällig ist, die Akteure unter Erfolgsdruck zu setzen und sie zu zwingen, sich – gesteuert von der Regierung – auf Lösungen zu verständigen. Die Gesetzgebung ist dann leichtes Spiel. Spahn will so einige Probleme – Ausbildung der Pfleger, deren Bezahlung und Arbeitsbedingungen, die Qualität der Pflege, ausländische Fachkräfte – im Konsensverfahren lösen. Um Erfolg melden zu können, setzt er auf Zeitdruck: Zwölf Monate soll die Sache dauern.«

Die Grünen im Bundestag wollten genauer wissen, was es mit dieser „Konzertierten Aktion Pflege“ auf sich hat. Sie haben eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt: Zusammensetzung, Arbeitsaufträge und Inhalte der „Konzertierten Aktion Pflege“. Mit Bundestags-Drucksache 19/3582 vom 24.07.2018 wurde die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium übermittelt. Aber leider erfährt man da auch nicht mehr als das, was auf der Webseite des Ministeriums geschrieben steht:

Um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein:
Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“
Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“
Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“
Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“
Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

Das klingt alles sehr abstrakt und nach schönen Powerpoint-Folien. Aber es wird konkreter: Konzertierte Aktion zur Pflege ist gestartet, berichtet Helmut Laschet in der Ärzte-Zeitung: »Mit drei Pilotprojekten arbeiten die Ministerien für Gesundheit, Bildung und Arbeit zusammen mit Arbeitgebern in der Pflege daran, dass die zusätzlich finanzierten Stellen besetzt werden können.«

Da wird der eine oder andere schon mal stolpern und möglicherweise misstrauisch – zusammen mit Arbeitgebern aus der Pflege? Etwa mit ganz bestimmten Arbeitgebern? Die sich in der aktuellen Debatte über den Pflegenotstand mit solchen Beiträgen zu Wort melden: Arbeitgeberverband: „Pflegeberuf ist schon heute attraktiv“. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) widersprach den verbreiteten Klagen einer Vielzahl von Pflegeberufsverbänden über mangelnde Wertschätzung und schlechte Arbeitsbedingungen insbesondere in der Altenpflege. Die Beschäftigung nimmt stetig zu und die Bezahlung der Pflegekräfte sei in Ordnung. Und die eigentlich Stoßrichtung der Intervention kann man dem folgenden Passus entnehmen: »Einen flächendeckenden Tarifvertrag lehnt Verbandspräsident Thomas Greiner ab. Wichtig sei aber eine Absicherung nach unten. Dazu müsse die Pflegemindestlohnkommission, die der ehemalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz ins Leben gerufen hatte, ihre Arbeit wieder aufnehmen.« Klar, die privaten Pflege-Arbeitgeber wehren sich mit Händen und Füßen gegen eine tarifvertragliche Strukturierung der Altenpflege und der damit verbundenen Vergütungsbedingungen (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die einen wollen Tariflöhne in der Altenpflege, die anderen die Arbeitgeber genau davor bewahren. Der Weg wird kein einfacher sein vom 1. Juli 2018).

Und noch deutlich die Überschrift im Deutschen Ärzteblatt: Arbeitgeber sehen bei Altenpflegelöhnen keinen Handlungsbedarf, dem man zugleich die zweite strategische Stoßrichtung der privaten Altenheimbetreiber entnehmen kann: »Angesichts einer positiven Gehaltsentwicklung im Altenpflegebereich hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) die Diskussion um höhere Löhne als „Debatte aus der politischen Mottenkiste“ kritisiert und stattdessen bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz in- und ausländischer Arbeitskräfte gefordert.« Diese Stellungnahme kommt vom bpa Arbeitgeberverband. »Vor diesem Hintergrund plädierte Brüderle dafür, ein unbürokratisches Einwanderungsgesetz zu verabschieden, damit die Unternehmer in der Altenpflege, künftig mehr Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen können.«

Zurück zu den drei „Pilotprojekten“, mit denen die Konzertierte Aktion Pflege nun gestartet ist. Hier die Beschreibung der drei Projekte, mit denen die „Wünsch-dir-was“-Liste der Arbeitgeber abgearbeitet werden soll:

➔ Pilotprojekt 1: »Unter Koordination der Ministerien für Gesundheit und Arbeit wurde ein zwei Jahre laufendes Projekt gestartet, mit dem bis zu 15.000 ausländische Pflegefachkräfte für die Versorgung in Deutschland gewonnen werden sollen. Dazu soll auf Bundesebene eine zentrale Anerkennungsstelle eingerichtet werden. Ferner wird es eine Koordinierungsstelle geben, die Rekrutierungsagenturen zertifiziert, für die schnelle Visa-Erteilung sorgt und die Sprachförderung für die ausländischen Pflegekräfte organisiert.
Auf Initiative des Arbeitgeberverbandes Pflege wurde bereits am 17. Mai die Bundesarbeitsgemeinschaft Ausländische Pflegekräfte gegründet. Sie ist eine landesweite trägerübergreifende Plattform für einen Erfahrungsaustausch und die Vernetzung aller an der Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte beteiligten Organisationen.
Der Arbeitgeberverband Pflege fordert nun, dass Ausländer, die innerhalb von sechs Monaten als Fachkraft anerkannt werden und einen Arbeitsvertrag haben, in Deutschland ein Bleiberecht erhalten.«

➔ Pilotprojekt 2: »In einem zweiten Projekt geht es darum, 15.000 Pflegehilfskräfte im Rahmen einer Qualifizierungsoffensive für die medizinische Behandlungspflege in Altenheimen weiterzubilden. Die zentrale Steuerung hat das Bundesgesundheitsministerium in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium übernommen.
Das Weiterbildungsprogramm sieht ein Training von 188 Stunden mit einer abschließenden Prüfung vor. Diese Qualifikation soll die so aufgewerteten Pflegehilfskräfte dazu befähigen und berechtigen, medizinische Behandlungspflege durchzuführen. Für die Heime wichtig ist, dass diese Pflegekräfte auf die Fachkraftquote angerechnet werden.
Die Kosten des Projekts belaufen sich auf rund 2400 Euro pro Teilnehmer, insgesamt 36 Millionen Euro.«

➔ Pilotprojekt 3: »Ein drittes Projekt ist darauf gerichtet, medizinische und pflegerische Assistenzberufe wie Ergo- und Physiotherapeuten, Heilerziehungspfleger oder Sozialassistenten auch für Tätigkeiten in der Altenpflege zu mobilisieren und anzuerkennen. Auch dieser Personenkreis soll für Tätigkeiten in der medizinischen Behandlungspflege eine Berechtigung erhalten.«

Und dann wird am Ende noch auf einen technokratisch daherkommenden Punkt hingewiesen: Notwendig ist allerdings nach Auffassung des Arbeitgeberverbandes Pflege eine neue Rechtsverordnung auf der Basis von Paragraf 83 SGB XI. Genauer: Die privaten Arbeitgeber beziehen sich auf den § 83 Absatz 1 Nr. 4 SGB XI, darin heißt es: „Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über … 4. Maßstäbe und Grundsätze für eine wirtschaftliche und leistungsbezogene, am Versorgungsauftrag (§ 72 Abs. 1) orientierte personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen.“ Man kann das Anliegen der Arbeitgeber auch so formulieren: Die „Fachkraftquote“ von mindestens 50 Prozent soll fallen (vgl. dazu bereits den Beitrag Wenn private Pflegeheimbetreiber eine „ideologiefreie Diskussion“ vorschlagen … Die Altenpflege, ihre Personalmisere und die das Geschäft störende Fachkraftquote vom 22. August 2017) und wenn man den strategischen Ansatz, der in den drei Pilotprojekten erkennbar wird, umsetzen will in der Versorgungsrealität der Altenpflege, dann muss man den Fachkraftbegriff, der bisher Anwendung gefunden hat und der auch den Vereinbarungen die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen betreffend zugrunde liegt, entsprechend aufweichen und schleifen. Das ist ganz offensichtlich das Ziel (der Arbeitgeber).

Nun könnte man die drei beschriebenen „Pilotprojekte“ im Detail auseinander nehmen und auf mehr als fragwürdige Punkte hinweisen – aber hier geht es vor allem darum, zu sensibilisieren, dass die drei „Piloten“ der Konzertierten Aktion Pflege alle in die gleiche Richtung fliegen, deren Koordinaten von Arbeitgeber-Interessen vorgegeben werden. Um eine aktuelle Analogie aus der Welt der Luftverkehrsunternehmen zu verwenden: Offensichtlich steht hier das „Ryanair-Modell“ Pate. Und das bedeutet in der Altenpflege praktisch: Tarifverträge (und damit verbunden in der Altenpflege ein deutlich bessere Vergütung) unbedingt verhindern (der Verweis auf den Branchen-Mindestlohn als Spielfeld soll genau das erreichen – eine Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags zu verhindern) und den Personalmangel durch die Zufuhr ausländischer „Pflegekräfte“ abmildern (und gleichzeitig über diese zusätzlichen Kräfte den „Kostendruck“ durch den offensichtlichen Personalmangel mit darauf resultierenden Forderungen der vorhandenen Pflegekräfte nach spürbaren Lohnerhöhungen abblocken).

Unabhängig davon, dass die Illusionen die vielen ausländischen „Pflegekräfte“ betreffend, die man gerne importieren möchte, bald als Seifenblasen zerplatzen werden (außer eben, man senkt die Anforderungen und Hürden, wer hier als „Pflegefachkraft“ unterwegs sein darf ab) – von der Politik gibt es für diesen Ansatz der Arbeitgeber wohlwollende Unterstützung. Nicht nur vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Wir werden bis zu 50.000 zusätzliche Pflegekräfte brauchen. Da werden wir auch im Ausland suchen müssen“, so wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in dem Artikel Regierung will Zehntausende Pfleger aus Ausland holen – bei über 10 Euro Mindestlohn zitiert. Es sei kaum mehr möglich, in Deutschland ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung ohne ausländische Pflegekräfte zu betreiben. Besonders im Kosovo und in Albanien gibt es laut Spahn ein hohes Potenzial an jungen Fachkräften: „Dort ist die Pflegeausbildung häufig besser, als wir denken.“

Die Vorstellung, das Ausland sei irgendwie ein Steinbruch, an dem man sich bedienen kann, wird auch von dem sozialdemokratischen Bundesarbeitsminister Heil geteilt, der zudem auch noch aus nationaler Sicht durchaus konsequent für eine Strategie der Rosinenpickerei plädiert: Heil will befristete Visa unter anderem für Pflegekräfte. Man sollte sich das aufmerksam zur Kenntnis nehmen, was er sagt:

»In der Debatte um das geplante Fachkräfte-Einwanderungsgesetz ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dafür, Bewerber aus besonders nachgefragten Berufen wie der Pflege eine befristete Einreise zum Zweck der Arbeitssuche zu gestatten. „Ich kann mir vorstellen, dass Pflegekräfte aus dem Ausland für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen und sich hier Arbeit suchen“ … Sollte ihnen das nicht gelingen, müssten sie nach Ablauf der Zeit wieder zurück: „Der Bezug von Sozialleistungen muss natürlich ausgeschlossen sein.“ Bei dem Gesetz dürfe es „nicht nur um höchstqualifizierte Arbeitnehmer“ gehen, betonte Heil. Es sei wichtig, „möglichst unbürokratische Prozesse einzurichten“.«

Das muss man erst mal sacken lassen.

Nachtrag am 18.08.2018:

Zwischenzeitlich hat das Bundesgesundheitsministerium auf die Meldung der Ärzte-Zeitung, die auch in diesem Blog-Beitrag zitiert und verarbeitet worden ist (vgl. Konzertierte Aktion zur Pflege ist gestartet vom 13.08.2018), reagiert – allerdings erst am 17.08.2018:

Angeblich handelt es sich also (noch) nicht um offizielle KAP-Projekte. Irgendwie hat das natürlich ein Gechmäckle, wenn erst Tage nach der Meldung so reagiert wird, nachdem es viele kritische Reaktionen gegeben hat. Wie dem auch sei, man darf gespannt sein, was und wie viel von den Arbeitgeber-Projektvorschlägen am Ende dann doch auftaucht.

Eines hingegen ist gewiss: Die am Ende dieses Blog-Beitrags angesprochene Idee des sozialdemokratischen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil die Arbeitsuche in Deutschland betreffend, denn die hat es offensichtlich auf seinen Druck in das gerade heftig diskutierte Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Einwanderungsgesetz geschafft. Das hatte Heil schon vor Wochen gefordert – dazu beispielsweise dieser Artikel: Arbeitsminister Heil plädiert für Schnupper-Visa. Und nun kann man den Eckpunkten aus dem CSU-geführten Bundesinnenministerium entnehmen: »Beruflich Qualifizierte dürfen auch dann einwandern, wenn sie keinen konkreten Arbeitsplatz vorweisen können – allerdings nur befristet und um einen Job zu finden. Sie müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, Sozialleistungen erhalten sie nicht. Dafür dürfen sie vorübergehend einen Job unterhalb ihrer Qualifikation annehmen.« Florian Diekmann merkt dazu in seinem Artikel Noch verdammt viel Arbeit an: In dem Eckpunktepapier sei »die Möglichkeit vorgesehen, auch ohne zugesicherten Arbeitsplatz für eine bestimmte Zeit ins Land zu dürfen, um sich einen Job zu suchen – eine Option, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor einigen Wochen ins Spiel brachte und die auf dessen Druck hin aufgenommen worden sein dürfte.«