Ein höherer Mindestlohn in den USA – nicht wie gefordert und geplant für die Millionen, aber für Hunderttausende, wenn sie für die Regierung arbeiten

Am 31. Januar 2021 wurde hier am Ende des Beitrags „Raise the Wage Act of 2021“: Und am Ende gibt es 15 Dollar Mindestlohn für alle in den USA. Wenn das Gesetz endlich verabschiedet wird geschrieben: »Man kann nur hoffen, dass es diesmal gelingt, die Gesetzgebung durch beide Häuser des Kongresses, also dem Repräsentantenhaus wie auch dem Senat, zu bekommen. In Deutschland kann man sich angesichts des hier vorhandenen, sicher an vielen Stellen zu kritisierenden, aber dennoch im Vergleich zu den USA auf einem deutlich höheren Niveau angesiedelten sozialen Sicherungssystems nur in Umrissen vorstellen, welche Bedeutung die geplante Anhebung der Lohnuntergrenze und deren Gültigkeit für alle Arbeitnehmer in den Vereinigten Staaten für Millionen Familien hat. Oder haben wird. Wie gesagt: Hoffentlich klappt es diesmal.«

Konkret bezog sich diese Hoffnung auf den Raise the Wage Act, der von den Demokraten auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde und der den Versuch darstellt, eine zentrale Forderung von Unterstützern des am Ende dann auch erfolgreichen demokratischen Präsidentschaftskandidaten Joe Biden umzusetzen: Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene auf 15 Dollar pro Stunde. Im Kern beinhaltet der Gesetzentwurf eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von derzeit $7,25 auf $15 im Jahr 2025. In den Jahren danach soll es eine automatische und regelgebundene Anpassung des Mindestlohns geben, die an das Wachstum des Median-Lohns in den USA gekoppelt wird, so dass es nicht wie in der Vergangenheit zu einer erheblichen Realwert-Erosion aufgrund einer Nicht-Dynamisierung der Lohnhöhe kommen kann.

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Sana Kliniken AG: Ankündigung einer Massenentlassung – von Menschen, die in der Stationsassistenz, im Hol- und Bringedienst oder an den Eingangspforten von Krankenhäusern arbeiten. Weil der Euro in die andere Richtung rollt?

Die Sana Kliniken AG gehört mit 58 Krankenhäusern 44 Medizinischen Versorgungszentren und einigen Altenheimen zu den größten privaten Klinikkonzernen in Deutschland. Insgesamt beschäftigt der Konzern ca. 33.000 Beschäftigte.

Der Konzern ist 1976 von den privaten Krankenversicherern gegründet worden. Bis heute sind 25 Gesellschaften der privaten Krankenversicherung die Aktionäre der Sana Kliniken AG. Sitz des Konzernes ist Ismaning (bei München).

Die Sana DGS pro.service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sana Immobilien Service GmbH und somit Teil der Sana Kliniken AG. Die Tochter bietet ihrem „konzerninternen Kunden im Gesundheitswesen innovative und wirtschaftliche Lösungen im Bereich des infrastrukturellen Facility Managements an“. Sie ist an allen Standorten der Sana Kliniken AG tätig. Neben der Reinigung der Sana Kliniken gehören auch Stationsassistenz, Hol- und Bringedienste, Pforten und Sicherheitsdienste zum Portfolio. Das Unternehmen hat rund 3.000 Beschäftigte, die Mehrheit davon in Teilzeit.

Offensichtlich haben wir es hier mit einem dieser Konstrukte zu tun, wo man bestimmte Bereiche, die früher einmal ganz selbstverständlich Teil der Kliniken und ihrer Belegschaften waren, ausgelagert hat. Sicher nicht, damit es die dort Beschäftigten dann schöner oder ruhiger haben oder gar mehr verdienen können. Man ahnt schon, dass es bei solchen Auslagerungen vor allem um eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Kostenreduktion geht.

Und aus diesem Gebilde, die ansonsten immer unter der Wasseroberfläche agieren müssen, erreichen uns nun auf den ersten Blick verstörende Meldungen.

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Soll der deutsche Spargel jetzt zu Fischstäbchen verarbeitet werden? Was die Änderung des Seefischereigesetzes damit zu tun hat, günstige Erntehelfer noch günstiger importieren zu können

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff. Das wurde dann in diesem Beitrag am 13. März 2021 aufgegriffen: Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat. Dort konnte dann als „Erfolg“ vermeldet werden: Es werden nicht 115 Tage, sondern „nur“ 102 Tage. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung konnte unter der Überschrift Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung den Landwirten die Erfolgsmeldung kabeln: »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« 

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Die Intensivstationen weiter unter Druck und eine Zwölf-Monats-Bilanz der Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeiten

Tag für Tag veröffentlicht das DIVI Intensivregister die Zahlen zu den intensivmedizinisch behandelten Covid-19-Patienten und der Auslastung der Intensivstationen in deutschen Krankenhäusern. Am 22. April 2021 wurde die 5.000er-Marke erstmals wieder überschritten – mit genau 5.049 Patienten, davon 2.840 (56 Prozent) invasiv beatmet. Am 13. März war der Tiefpunkt nach der zweiten Welle mit 2.713 Patienten erreicht – seitdem steigen die Zahlen Tag für Tag wieder an. innerhalb von fünf Wochen ist damit die Zahl der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen um mehr als 86 Prozent nach oben gegangen.

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Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften: Das Bundesverfassungsgericht soll sich damit beschäftigen, ob ein Alleinstehender automatisch durch die anderen Geld sparen kann

Es gibt ja diese Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die immer wieder aufgerufen werden, da man in ihnen wegweisende Hinweise finden kann, zuweilen auch in beeindruckender Eindeutigkeit ausformulierte Stopp-Schilder, die der Politik vor die Nase gestellt werden. Der eine oder andere wird beim Thema Asylbewerber sicher an die grundlegende Entscheidung des hohen Gerichts aus dem Jahr 2012 denken (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 – 1 BvL 10/10), mit der die Verfassungswidrigkeit der damaligen Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz festgestellt wurde. Die Leitsätze dieser Entscheidung haben Schneisen geschlagen im Bereich der Existenzsicherung: »Die Höhe der Geldleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist evident unzureichend, weil sie seit 1993 nicht verändert worden ist.« Und dann dieser Passus: »Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums … Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.«

Das vom BVerfG hervorgehobene Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums war bereits im Urteil des Verfassungsgerichts zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) aus dem Jahr 2020 Dreh- und Angelpunkt (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09. Februar 2010 – 1 BvL 1/09). Dieses Grundrecht als Gewährleistungsrecht »ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden.« Auch in der BVerfG-Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 findet man daran anknüpfend deutliche Worte.

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