„Aufstocker“ im Hartz IV-System. Darunter sind überdurchschnittlich viele Alleinerziehende (mit ihren Kindern)

Im vergangenen Jahr mussten 13,4 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Einkommen unterhalb der offiziellen Armutsgefährdungsschwelle über die Runden kommen. Die Armutsquote lag damit bei 16,1 Prozent der Bevölkerung, folgt man dem Armutsbericht 2021 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der sich das nicht ausgedacht oder gewürfelt hat, sondern auf die Zahlen der amtlichen Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes zurückgreift. Besonders auffällig bei einem Blick auf einzelne Personengruppen sind die Alleinerziehenden in unserem Land, ganz überwiegend Mütter: Bei Ihnen lag die Armutsquote im vergangenen Jahr bei über 40 Prozent.

Und mit Blick auf as vergangene Jahr: Fast jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte hatte 2020 Einkommen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit (insgesamt waren das 933.234), so die Darstellung der Aufstocker-Zahlen in diesem Beitrag vom 12. September 2021: Von einem Kellner mit Leistungskürzung, weil er eine kostenlose Mahlzeit bei der Arbeit hätte essen können, zu den „Aufstockern“ im Hartz IV-System allgemein. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass „Erwerbstätigkeit“ erst einmal nur eine Oberkategorie darstellt, unter der ganz unterschiedliche Beschäftigungsformen versammelt sind – von der Vollzeitbeschäftigung bis hin zu einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung.

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Von Tarif- und anderen Löhnen, einer Inflation, die das Land spaltet und dem Schlossgespenst der „Lohn-Preis-Spirale“

»Derzeit ist viel die Rede von der angeblichen Gefahr einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale. Das bedeutet, dass Gewerkschaften aufgrund der Preiserhöhungen höhere Löhne einfordern, was wiederum die Inflationsrate nach oben drückt. Doch tatsächlich ist – bis auf die hohe Teuerungsrate – davon noch nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil: So sind die Tarifabschlüsse dieses Jahr besonders niedrig und bedeuteten für die Beschäftigten letztlich Reallohnverluste«, kann man diesem Artikel entnehmen: Inflation frisst Löhne auf. Die Bedeutung dessen, was da gerade vor unseren Augen abläuft, kann man dieser Formulierung entnehmen: »Wegen der hohen Inflation schrumpfen die Tarifgehälter preisbereinigt um 1,4 Prozent – das gab es seit Jahrzehnten nicht«, so Alexander Hagelüken unter der Überschrift Arbeitnehmer verlieren real Einkommen. Die Gewerkschaften haben sich offensichtlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise zurückgehalten: »Vor Abzug der Inflation nahmen die Tarifgehälter bundesweit mit 1,7 Prozent geringer zu als in früheren Jahren – zwischen 2012 und 2019 waren die Löhne nominal immer zwischen 2,4 und 3,1 Prozent gewachsen.«

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Als „Verwahrentgelte“ titulierte „Negativzinsen“ treffen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Rentenversicherung

»Immer mehr Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden ein Verwahrentgelt. Zumindest wenn diese viel Geld auf dem Konto haben. Wer dem nicht zustimmt, dem droht die Kündigung seines Kontos«, so beginnt einer der vielen Artikel – hier unter der Überschrift Negative Zinsen: Wer sparen will, muss immer häufiger zahlen – zum Thema „Negativzinsen“ und ihre Weitergabe an (immer mehr) Bankkunden. „Die Vereinnahmung von Verwahrentgelten auf Giro- und sonstigen Konten beruht auf der Verwahrleistung, die das Institut erbringt,“ rechtfertigt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Strafzinsen. Jetzt kann man natürlich – wie die Verbraucherschützer das auch machen – trefflich über die Leistung der Bank bei der „Verwahrung“ – von was eigentlich? – disputieren und diesen Legitimationsversuch demaskieren. Es handelt sich um den Versuch, Kosten der Bank auf die Kunden zu verlagern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Beispiel: Auch die ING, die größte Direktbank Deutschlands, erhebt jetzt deutlich früher Negativzinsen und will Kosten auf seine Kunden abwälzen. »Die ING teilte vor Kurzem ihren Kunden in einem Schreiben mit, dass man das Geld sicher anlegen wolle. Dabei entstünden durch den negativen Einlagenzins der EZB (Europäische Zentralbank) und den negativen Renditen am Kapitalmarkt hohe Kosten für die Direktbank. Trotz eines Gewinns, der im vergangenen Jahr bei fast 700 Millionen Euro lag, gibt man die Kosten an die Kunden weiter.«

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Wenn unter der Untergrenze noch eine Kelleretage ist. Die an sich fragwürdigen Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern und ihre Nicht-Einhaltung

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte „pflegesensitive“ Bereiche in den Krankenhäusern – die von diesen „Untergrenzen“ betroffenen Bereiche wurden seitdem in mehren Schritten erweitert. Man muss sich klar machen, um was es hier geht: Um Mindestpersonalschlüssel, die ein (von vielen kritisiertes) Minimum abbilden sollen, aber nicht etwa die Personalanforderungen für eine fachlich fundierte Pflege. Es ist eine Schutzgrenze nach unten, bei deren Unterschreiten die Patienten in Gefahr geraten (können). Anders formuliert: Wir reden hier nicht darüber, wie die Personalausstattung im Normalfall sein sollte oder gar über eine quantitativ hochwertige Besetzung der Schichten, sondern um das Mindeste, unter dem nichts mehr kommen darf.

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Same procedure as 2020? Der geplante Bonus für Intensivpflegekräfte wird erst einmal verschoben

Man kann derzeit den vielen Berichten in den Medien über die Lage auf vielen Intensivstationen wirklich nicht entkommen. Land unter, Verzweiflung inmitten der vierten Corona-Welle und das in dem Krankenhausbereich, wo es um (Über)Leben oder Tod geht. Auch in den Reihen derjenigen, die den neuen Koalitionsvertrag ausgehandelt haben, wurde das aufgenommen und man hat darauf reagiert: »Es klang gut, was Olaf Scholz versprach: „Für die besonders geforderten Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen werden wir eine Bonuszahlung veranlassen.“ Eine Milliarde Euro stehe dafür bereit, so der designierte Kanzler bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages Ende November.« Und nicht nur die Neuen wollen das: »Auch Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten die Prämie zuvor bereits in Aussicht gestellt – speziell für die Intensivpflege, als Anerkennung ihrer Leistung in der vierten Welle. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn hatte „5.000 Euro plus x“ gefordert.« Die tun was.

Oder doch erst einmal nicht? Denn das Zitat stammt aus diesem Artikel von Christiane Hübscher, der so überschrieben ist: Vorerst keine Prämie für Intensivpfleger. Bitte? »Der geplante Bonus für Intensivpflegekräfte wird verschoben. Das Geld ist da, doch die neue Ampel-Regierung kann sich nicht auf die Formalitäten einigen.«

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