Weiterhin gibt es einen konstant hohen Anteil von Niedriglöhnern. Und Millionen von ihnen würden von einem Mindestlohn von 12 Euro in der Stunde profitieren

Im April 2021 lag der Medianverdienst in der Gesamtwirtschaft (ohne Auszubildende) bei 18,41 Euro brutto je Stunde. Der Median ist der mittlere Wert einer aufsteigend geordneten Datenreihe. Ober- beziehungsweise unterhalb des Medians des Bruttostundenverdienstes liegt jeweils die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse. Die eine Hälfte hat also mehr, die andere weniger als die genannten 18,41 Euro brutto in der Stunde. Der Median ist weniger durch (mögliche) Ausreißereffekte verzerrt als das arithmetische Mittel, was viele normalerweise verwenden, um einen Durchschnitt auszurechnen.

Wenn man also die 18,41 Euro brutto in der Stunde verdient, dann gehört man zum Durchschnitt. Aber wann ist man soweit darunter, dass man zu den immer wieder ins Feld geführten Nedriglöhnern in diesem Land gezählt wird? Auch darauf haben die offiziellen Statistiker eine Antwort, die sie sich nicht ausgedacht haben, sondern die international Anwendung findet – so verwendet die OECD wie auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) den folgenden Maßstab: »Zum Niedriglohnbereich zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Verdienstes (also 12,27 Euro brutto je Stunde im April 2021) entlohnt werden. Auszubildende sind bei dieser Analyse nicht berücksichtigt.«

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Jede Art der Hilfe zur Selbsttötung zu verbieten sei verfassungswidrig, so ein Urteil aus dem Jahr 2020. Nun wurde in Österreich ein „Sterbeverfügungsgesetz“ ins Leben gerufen

Deutschland und Österreich sind in Teilen sehr unterschiedliche Länder, aber es gibt auch interessante Parallelen. So bei dem höchst umstrittenen Thema Sterbehilfe und konkret der Suizidassistenz. Im Februar 2020 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht eine dieser wegweisenden Entscheidungen gefällt, die wie ein Fallbeil wirken. Unter der unmissverständlichen Überschrift Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig wird über BVerfG, Urteil vom 26. Februar 2020 – 2 BvR 2347/15 berichtet: »Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.«

Der Bundestag muss nun für eine gesetzliche Neuregelung der Suizidassistenz sorgen, allerdings tun sich die Abgeordneten erkennbar schwer. In einigen Wochen werden zwei Jahre seit dem BVerfG-Urteil vergangen sein, ohne dass eine gesetzgeberische Lösung auf der Zielgeraden zu finden wäre.

Anders die Situation in Österreich.

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„Aufstocker“ im Hartz IV-System. Darunter sind überdurchschnittlich viele Alleinerziehende (mit ihren Kindern)

Im vergangenen Jahr mussten 13,4 Millionen Menschen in Deutschland mit einem Einkommen unterhalb der offiziellen Armutsgefährdungsschwelle über die Runden kommen. Die Armutsquote lag damit bei 16,1 Prozent der Bevölkerung, folgt man dem Armutsbericht 2021 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der sich das nicht ausgedacht oder gewürfelt hat, sondern auf die Zahlen der amtlichen Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter der Länder und des Bundes zurückgreift. Besonders auffällig bei einem Blick auf einzelne Personengruppen sind die Alleinerziehenden in unserem Land, ganz überwiegend Mütter: Bei Ihnen lag die Armutsquote im vergangenen Jahr bei über 40 Prozent.

Und mit Blick auf as vergangene Jahr: Fast jeder vierte erwerbsfähige Leistungsberechtigte hatte 2020 Einkommen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit (insgesamt waren das 933.234), so die Darstellung der Aufstocker-Zahlen in diesem Beitrag vom 12. September 2021: Von einem Kellner mit Leistungskürzung, weil er eine kostenlose Mahlzeit bei der Arbeit hätte essen können, zu den „Aufstockern“ im Hartz IV-System allgemein. Dort wurde auch darauf hingewiesen, dass „Erwerbstätigkeit“ erst einmal nur eine Oberkategorie darstellt, unter der ganz unterschiedliche Beschäftigungsformen versammelt sind – von der Vollzeitbeschäftigung bis hin zu einer ausschließlich geringfügigen Beschäftigung.

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Von Tarif- und anderen Löhnen, einer Inflation, die das Land spaltet und dem Schlossgespenst der „Lohn-Preis-Spirale“

»Derzeit ist viel die Rede von der angeblichen Gefahr einer sogenannten Lohn-Preis-Spirale. Das bedeutet, dass Gewerkschaften aufgrund der Preiserhöhungen höhere Löhne einfordern, was wiederum die Inflationsrate nach oben drückt. Doch tatsächlich ist – bis auf die hohe Teuerungsrate – davon noch nichts zu spüren. Ganz im Gegenteil: So sind die Tarifabschlüsse dieses Jahr besonders niedrig und bedeuteten für die Beschäftigten letztlich Reallohnverluste«, kann man diesem Artikel entnehmen: Inflation frisst Löhne auf. Die Bedeutung dessen, was da gerade vor unseren Augen abläuft, kann man dieser Formulierung entnehmen: »Wegen der hohen Inflation schrumpfen die Tarifgehälter preisbereinigt um 1,4 Prozent – das gab es seit Jahrzehnten nicht«, so Alexander Hagelüken unter der Überschrift Arbeitnehmer verlieren real Einkommen. Die Gewerkschaften haben sich offensichtlich vor dem Hintergrund der Corona-Krise zurückgehalten: »Vor Abzug der Inflation nahmen die Tarifgehälter bundesweit mit 1,7 Prozent geringer zu als in früheren Jahren – zwischen 2012 und 2019 waren die Löhne nominal immer zwischen 2,4 und 3,1 Prozent gewachsen.«

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Als „Verwahrentgelte“ titulierte „Negativzinsen“ treffen auch die aus Beitragsmitteln finanzierte Rentenversicherung

»Immer mehr Banken und Sparkassen berechnen ihren Kunden ein Verwahrentgelt. Zumindest wenn diese viel Geld auf dem Konto haben. Wer dem nicht zustimmt, dem droht die Kündigung seines Kontos«, so beginnt einer der vielen Artikel – hier unter der Überschrift Negative Zinsen: Wer sparen will, muss immer häufiger zahlen – zum Thema „Negativzinsen“ und ihre Weitergabe an (immer mehr) Bankkunden. „Die Vereinnahmung von Verwahrentgelten auf Giro- und sonstigen Konten beruht auf der Verwahrleistung, die das Institut erbringt,“ rechtfertigt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Strafzinsen. Jetzt kann man natürlich – wie die Verbraucherschützer das auch machen – trefflich über die Leistung der Bank bei der „Verwahrung“ – von was eigentlich? – disputieren und diesen Legitimationsversuch demaskieren. Es handelt sich um den Versuch, Kosten der Bank auf die Kunden zu verlagern – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ein Beispiel: Auch die ING, die größte Direktbank Deutschlands, erhebt jetzt deutlich früher Negativzinsen und will Kosten auf seine Kunden abwälzen. »Die ING teilte vor Kurzem ihren Kunden in einem Schreiben mit, dass man das Geld sicher anlegen wolle. Dabei entstünden durch den negativen Einlagenzins der EZB (Europäische Zentralbank) und den negativen Renditen am Kapitalmarkt hohe Kosten für die Direktbank. Trotz eines Gewinns, der im vergangenen Jahr bei fast 700 Millionen Euro lag, gibt man die Kosten an die Kunden weiter.«

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