Fragile Selbstverständlichkeiten oder: Stell Dir vor es brennt, aber keiner kann kommen. Und der Notarzt braucht auch immer länger, wenn es denn noch einen gibt

Gerade in diesen Tagen wird einem zwangsweise erneut bewusst, wie zerbrechlich scheinbar unerschütterliche Selbstverständlichkeiten des alltäglichen Lebens werden können. Man nehme dafür die Diskussion über die Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Zumindest kurzfristig würde ein sofortiger Stopp der Gaslieferungen aus dem kriegführenden Russland zu massiven, nicht nur für viele Unternehmen existenziellen Verwerfungen führen. Auch die Tatsache, dass viele Häuser und Wohnungen mit Gas versorgt werden müssen und dass der russische Anteil daran eben nicht von heute auf morgen (oder übermorgen?) ersetzt werden kann, steht im Raum und muss mitbedacht werden bei den anstehenden Entscheidungen.

Es ist sicher unbestreitbar, dass die Energieversorgung, ein beheizbare Wohnung und warmes Wasser zu dem gehört, was unter dem scheinbar angegrauten Begriff der „Daseinsvorsorge“ eingeordnet werden muss. Darunter versteht man die staatliche Aufgabe, Güter und Leistungen bereitzustellen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind. Dies umfasst beispielsweise die Energie- und Wasserversorgung, Verkehrsleistungen, Telekommunikation, Rundfunk, Straßenreinigung sowie Abwasser- und Müllentsorgung. Und sicher werden alle zustimmen, wenn wir in die Liste mit den Beispielen für Daseinsvorsorge auch den Rettungsdienst und die Feuerwehr aufnehmen. Selbstverständlich erwartet jeder von uns, dass professionelle Hilfe kommt, wenn unser Haus in Flammen steht oder wenn ein Familienmitglied mit einem Herzinfarkt zusammengebrochen ist. Aber was ist schon selbstverständlich?

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Sozialhilfe in Österreich: Eine Hilfe, die „langsamer“ und „weniger effizient“ ist? Ein Gesetz, das vor Hilfe abschottet?

Österreich wird seit einiger Zeit regiert von einer „türkis-grünen“ Bundesregierung. Davon hatte man in unserem Nachbarland eine „türkis-blaue“ Regierung (also eine Koalition aus ÖVP und FPÖ), damals noch unter Führung des seit Ende des vergangenen Jahres privatisierten Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP). Über eines der Prestigeprojekte der damaligen Koalition wird so berichtet: »Nach ausgiebigen Klagen über „Zuwanderung in das Sozialsystem“ und angeblich arbeitsfeindlich hohe Leistungen ersetzten ÖVP und FPÖ die bestehende Mindestsicherung 2019 durch ein neues Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Die Koalition drehte dabei das Prinzip um: Statt Mindeststandards gelten nun Höchstlimits … Der Verfassungsgerichtshof hob zwar zwei umstrittene Vorschriften – mit der Kinderzahl sinkende Leistungen, Kopplung an Sprachkenntnisse – auf, doch einige Verschärfungen blieben. Bei der notwendigen Umsetzung in eigene Gesetze genießen die Bundesländer allerdings einen gewissen Spielraum – und wie stark die neuen Vorgaben eine Verschlechterung bedeuten, hängt auch von der früheren jeweiligen Regelung ab. Sechs Länder haben ein Sozialhilfegesetz beschlossen, Tirol, Wien und das Burgenland sind säumig.«

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Was für ein Durcheinander: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ja, die allgemeine Impfpflicht möglicherweise ja, aber vielleicht nur etwas oder ganz bestimmt auch nicht

Der Ausschuss für Gesundheit im Deutschen Bundestag hat oder besser: soll zugehört (haben). Am 21. März 2022 stand eine auf drei Stunden angesetzte öffentliche Anhörung auf dem Programm der Parlamentarier: Anhörung zur Impfpflicht im Gesundheitsausschuss, so hat der Bundestag selbst die Mitteilung an uns alle dazu überschrieben. »Der Ausschuss befasst sich mit fünf Vorlagen.« Das hört sich nach einer Menge Arbeit an und schon die Zahl unterschiedlicher Anträge bzw. Initiativen deutet darauf hin, dass hier eine höchst umstrittene Angelegenheit verhandelt wurde. Da ist einmal ein Gesetzentwurf für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren, der Vorschlag für eine Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung, ein Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht, das Plädoyer der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz und schlussendlich ein nicht überraschender Antrag der AfD gegen eine Impfpflicht. Mithin die gesamte denkbare Spannbreite zu dem Thema Impflicht ist im Parlament auf den Tisch gelegt worden.

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Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen derzeit nicht vor, aus der Branche werden aber weiter steigende Zahlen seit dem Sommer des vergangenen Jahres berichtet.

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Die Corona-Pandemie hat viele Verwerfungen mit sich gebracht. Beispielsweise bei den Schülern am Ende ihrer Grundschulzeit

Die mittlerweile zwei vollen Corona-Jahre haben die allermeisten Menschen belastet und müde gemacht. Aber immer noch viel zu wenig Berücksichtigung findet in den Diskussionen unter den Erwachsenen die Situation der Kinder und Jugendlichen. Die haben die Einschränkungen, die man ihnen in den vergangenen Monaten zugemutet hat, in den allermeisten Fällen klaglos hingenommen und mitgemacht, was man auch als einen großen Akt gesellschaftlicher Solidarität der jungen Generation verstehen kann und sollte.

Zugleich wurden die Kinder und Jugendlichen gleichsam zu Objekten einer Corona-Pandemiebekämpfungspendelei. In den ersten Corona-Wellen wurden die Schüler und Schülerinnen nach Hause geschickt und auf ein – in einigen Fällen erfolgreiches, in vielen anderen aber auch katastrophales – Setting des Homeschooling verwiesen. Viele Stunden des Lernens und gemeinsamen Lebens in den Schulen (und das bei einer schon unter Normalbedingungen überschaubaren und von zahlreichen Unterbrechungen charakterisierten Lernzeit) sind ausgefallen bzw. wurden in die Familien privatisiert, wo die aufgepumpte Rolle der Ersatzbeschulung naturgemäß nur teilweise und in vielen Fällen eben auch gar nicht übernommen werden konnte. Man muss eigentlich keine Studien machen, um zu ahnen, dass das alles nicht folgenlos bleiben kann.

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