Das EU-Parlament hat „sozialpolitische Geschichte in Europa“ geschrieben: Eine neue Richtlinie zu „angemessenen“ Mindestlöhnen und zur Tarifbindung

Das Europaparlament und der Ministerrat, das Gremium der Mitgliedstaaten, haben sich auf eine (umstrittene) EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen und Tarifbindung geeinigt. »Der CDU-Abgeordnete Dennis Radtke, einer von zwei Verhandlungsführern des Parlaments, sagte in Straßburg, damit „schreiben wir sozialpolitische Geschichte in Europa“«, so Björn Finke in seinem Artikel Brüssel will Gewerkschaften in Deutschland stärken – und anderswo. Die überschwänglich daherkommende Einordnung der neuen Richtlinie durch den Abgeordneten Dennis Radtke muss richtig verstanden werden vor dem Hintergrund, dass – eigentlich – die europäische Ebene wenig Befugnisse in der Sozialpolitik hat. Normalerweise reklamieren die Mitgliedsstaaten dieses Politikfeld für sich und verweigern sich einer wie auch immer gearteten europäischen Regulierung. Und wenn die EU-Ebene dann mal tätig wird, dann gibt es viele Blockierer und man muss mit langen Zeiträumen rechnen (generell dazu die Beiträge zur EU-Sozialpolitik, die in den vergangenen Jahren in diesem Blog veröffentlicht wurden).

Den Entwurf für die neue Richtlinie hat die EU-Kommission bereits im Herbst 2020 vorgelegt. Und in der Zwischenzeit gab es eine Menge Querschüsse aus einzelnen Mitgliedsstaaten, von den üblichen Blockade- und Verwässerungsaktionen der Lobbyisten abgesehen. Und noch sind die lange Zeit nassen Tücher auch noch nicht wirklich trocken, denn die Arbeits- und Sozialminister der Mitgliedstaaten müssen dem gefundenen Kompromiss bei einem Treffen in Luxemburg noch zustimmen.

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Hartz IV: Wenn die Familie schrumpft, muss das auch beim selbst bewohnten Wohneigentum passieren. Sagt das Bundesverfassungsgericht zum Verwertungsschutz

Was das Bundesverfassungsbericht (BVerfG) am 2. Juni 2022 unter der sperrig daherkommenden Überschrift Abhängigkeit sozialrechtlichen Verwertungsschutzes für selbst bewohntes Wohneigentum von der aktuellen Bewohnerzahl verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz mit Bezug auf BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 28. April 2022 – 1 BvL 12/20 ausgeführt hat, ist keineswegs eine absonderliche Fallkonstellation, sondern eine höchst lebenspraktische Frage: »Es ist ein Fall, der theoretisch irgendwann jeden einmal treffen kann: Man hat sich eine Immobilie gekauft, wird arbeitslos und ist auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob man weiterhin in seiner Wohnung oder Haus bleiben darf. Oder ob man die Immobilie verkaufen muss, bevor man staatliche Leistungen bekommt«, so Klaus Hempel am Anfang seiner Besprechung der Entscheidung des BVerfG: Wie groß darf die Immobilie sein? »Ist selbst bewohntes Eigentum von Hartz-IV-Empfängern angemessen? Diese Bewertung darf von der Zahl der Bewohner abhängen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.« Und Hempel ergänzt: »Nur wer wirklich darauf angewiesen ist, soll staatliche Leistungen bekommen.« Das scheint schlüssig vor dem Hintergrund, dass es sich bei Hartz IV ja um eine „bedürftigkeitsabhängige Leistung“ handelt, die eben Bedürftigkeit voraussetzt, zu der offensichtlich eine Villa nicht gehört oder gehören sollte. Aber bei einer Villa endet dann schon die Offensichtlichkeit, was ist mit einer überschaubaren Eigentumswohnung oder dem sprichwörtlichen „kleinen Häuschen“?

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Neue Zahlen zum real existierenden Pflegenotstand: Bis zu 50.000 Pflegekräfte sollen auf den Intensivstationen fehlen, so eine neue Studie

Da war doch vor einiger Zeit was jeden Tag in den Medien? Irgendwas mit diesen Intensivstationen, die – für eine Zeit lang – sichtbarste Speersitze der Corona-Pandemie. Parallel zu den Corona-Wellen wurde täglich über die Belegungszahlen der Intensivstationen berichtet. Und immer wieder wurde auch auf das Problem hingewiesen, dass vorne und hinten Personal fehlt. Dass (nicht nur) viele Pflegekräfte nach Monaten außergewöhnlicher Zusatzbelastungen am Ende ihrer Kräfte waren und sind.

Aber zwischenzeitlich ist das alles schon Geschichte, die Sorgen der Nation haben sich verschoben auf die Realisierung des anstehenden Sommerurlaubs oder der Frage, ob die Mineralölkonzerne nun auch wirklich die Steuersenkung der Bundesregierung für Benzin und Diesel weitergeben an die tankenden Kunden. Und ob die Züge der Deutschen Bahn nicht unter dem Massenansturm der mit 9-Euro-Monatstickets gedopten Bundesbürger auseinanderbrechen werden.

Da ist es mehr als passend, wenn mal wieder das Augenmerk auf die Intensivstationen und den dort anzutreffenden real existierenden Pflegenotstand geworfen wird.

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Die Reallöhne schmelzen wie Butter in der Sonne und die nächste teuerungsbedingte Hitzewelle ist auf dem Weg

In vielen Artikeln in der Wirtschaftspresse wird immer wieder das Gespenst einer „Lohn-Preis-Spirale“ an die Wand geworfen (korrekterweise wäre eher der Terminus Preis-Lohn-Preis-Spirale zu verwenden, wenn es die denn geben sollte). Also die Gewerkschaften setzen sehr hohe Lohnforderungen durch und die stark steigenden Personalkosten führen zu einem weiteren Inflationsschub in der Volkswirtschaft. Nun ist es zumindest in Deutschland eben nicht so, dass permanent Lohnverhandlungen geführt werde (können) und die bisher vorliegenden aktuelle Lohnabschlüsse sind doch eher überschaubar, teilweise sind die Tarifabschlüsse mit sehr langen Laufzeiten versehen.

Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in unserem Land haben ganz andere Sorgen, folgt man den Daten des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Reallöhne, bei denen die Inflationsentwicklung berücksichtigt wird.

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Sonderzahlungen ab, während der Reallohnindex über die preisbereinigte Verdienstentwicklung Auskunft gibt. Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2007 bis zum Berichtsjahr 2021 ist die Vierteljährliche Verdiensterhebung, die mit dem 4. Quartal 2021 eingestellt wurde. Datenquelle der Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2022 ist die neue Verdiensterhebung.

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Hashtag #IchBinArmutsbetroffen auf Twitter: Zwischen Selbst-Bestärkung der von Armut Beschämten und der Ambivalenz eines viralen „Aufstands der Armen“

Seit Mitte Mai kann man es auf Twitter beobachten und mit Hilfe des Hashtags #IchBinArmutsbetroffen auf Twitter verfolgen oder sich beteiligen: Seitdem berichten viele Menschen öffentlich aus ihrem Leben. Der Hashtag soll im Umfeld der Initiative (ar)-MUT – mit dem anspruchsvollen Motto „Raus aus der Nische – aber richtig“ – entstanden sein und wurde durchaus erfolgreich auf Twitter platziert, wenn man denn Erfolg erst einmal quantitativ bemisst. Der Anspruch der Initiative wird so selbst beschrieben: »ar-MUT steht für Bestärkung von Armutsbetroffenen sowie für Sensibilisierung und Aufklärung für Nichtbetroffene. Armut ist nach wie vor ein Thema das von Scham, Vorurteilen, Unwissen, Stigmatisierungen und falschen Vorstellungen davon begleitet wird. Umso wichtiger ist es, Wissen über strukturelle Armut, die Zahlen, die Hintergründe, den Alltag, die Folgen von Armut und Beschämung sowie darüber warum Armutsbekämpfung nur beschämungsfrei funktionieren kann, zu vermitteln.«

»Was es mit Armut auf sich hat, warum es kein individuelles Versagen ist, wie sehr Sprache beschämen und ausgrenzen kann, welche Folgen das für Betroffene hat, was man unter struktureller Armut und sozialer Ungleichheit versteht und vor allem – warum es es so wichtig ist unsere lange antrainierten Bilder über Armutsbetroffene zu hinterfragen« – das versucht die Initiative voranzutreiben.

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