Was ist eigentlich aus der „Vier-Tage-Woche“ in Belgien geworden, die auch in Deutschland Staub aufgewirbelt hat?

Am 26. Februar 2022 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Pralinen und (angeblich) die weltbesten Fritten. Nun liefert Belgien auch noch (scheinbar) die Blaupause für eine Vier-Tage-Woche, die viele auf den ersten Blick gerne hätten. Darin wurde berichtet, dass sich die belgische Regierung auf eine Arbeitsmarktreform verständigt hatte. Arbeitnehmer in Belgien sollen ihre Arbeit künftig flexibel an vier statt fünf Tagen verrichten können, so ein Bestandteil der damaligen Pläne. Die sind dann auch tatsächlich Gesetz geworden, im November 2022 trat im Rahmen des sogenannten Jobdeals eine Maßnahme in Kraft, die es belgischen Arbeitnehmern ermöglicht, nur noch an vier Tagen pro Woche zu arbeiten.

Kaum hatten die Belgier ihr Vorhaben angekündigt, ging eine dieser typischen Wellen durch die deutsche Berichterstattung, für ein paar Tage stürzten sich die Medien auf die Frage, ob nun nicht auch in Deutschland – „wie in Belgien“ – die „Vier-Tage-Woche“ kommen sollte und müsste. Dabei wurde in Belgien keineswegs eine solche Vier-Tage-Woche und dann auch noch für alle eingeführt, sondern eine der Maßnahmen beinhaltete die Ermöglichung, eine bestimmte Variante der Verkürzung der Wochenarbeitstage unter bestimmten Bedingungen – zu denen beispielsweise die Zustimmung des Arbeitgebers gehört – wählen zu können. Dazu wollte und hat die Politik bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen: „Vollzeit-Arbeitnehmer sollen am Tag länger arbeiten dürfen, damit alle erforderlichen Stunden in vier Tagen geleistet werden können.“ Mit diesen Worten wurde hier vor zwei Jahren der belgische Premierminister Alexander De Croo zitiert.

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Zahlen bitte! Sanktionen im Hartz IV- bzw. im Bürgergeld-System. Und potemkinsche „Einsparungen“ mit den geplanten Verschärfungen der Sanktionen im SGB II

Deutschland, am Jahresende 2023: Im Dezember 2023 lebten in 2.897.000 Bedarfsgemeinschaften 5.473.000 Personen, die einen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II hatten. Hinter dieser einen großen Zahl von fast 5,5 Millionen Menschen, die auf Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) angewiesen sind, verbergen sich nicht nur 5,5 Millionen Einzelschicksale, sondern auch extrem unterschiedliche Fallkonstellationen, die zu einer Hilfebedürftigkeit geführt haben. In der öffentlichen und diese formatierenden medialen Diskussion muss man als unbedarfter Beobachter aber den Eindruck bekommen, als sind alle Hartz IV- bzw. neudeutsch „Bürgergeld“-Empfänger Arbeitslose, genauer: Erwerbsarbeitslose und das Hauptproblem des „neuen“ Bürgergeldes besteht darin, dass es keine „Anreize“ geben würde, irgendeine Erwerbsarbeit aufzunehmen oder dass sogar Jobs hingeschmissen werden, weil man mit dem Bürgergeld angeblich besser, vor allem angenehmer leben könne. In diesem höchst selektiven Kontext, der viele Millionen Hilfebedürftige und deren Lebenslagen komplett ignoriert, passt dann die Forderung nach einer (Wieder-)Verschärfung der Sanktionen, also der Leistungsminderungen in der Grundsicherung. Besonders populär, weil auf den ersten Blick für viele nachvollziehbar ist die Forderung, dass die Ablehnung einer angebotenen Erwerbsarbeit und die damit einhergehende Verlängerung des steuerfinanzierten Leistungsbezugs zu einer „knallharten“ Sanktionierung führen müsse, damit man sich nicht von Faulenzern und den Sozialstaat missbrauchenden Menschen an der Nase durch den Ring ziehen lassen muss und damit die Solidargemeinschaft geschützt wird vor einer Über-Inanspruchnahme aus „niederen“ Beweggründen.

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Sanktionen „mit Augenmaß“. Das befürwortet eine Mehrheit in der Bevölkerung, so eine Studie

»Sanktionen in der Grundsicherung, also die vorübergehende Absenkung der finanziellen Leistungen für Grundsicherungsbeziehende, sind ein kontrovers diskutiertes Instrument. Die Befunde einer IAB-Befragung zeigen, dass auf der einen Seite Sanktionen eine relativ breite gesellschaftliche Akzeptanz genießen. Auf der anderen Seite sollte das Existenzminimum nach fast einhelliger Auffassung der Befragten unangetastet bleiben«, so Matthias Collischon et al. in ihrem Beitrag Eine Mehrheit in der Bevölkerung befürwortet Sanktionen mit Augenmaß. Angesichts der wieder einmal eskalierenden und zu gesetzgeberischen Aktivitäten führenden Debatte über die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im Grundsicherungsstem ist das ein interessanter Aspekt aus der Forschung. Aber wie kommen die Wissenschaftler zu dieser Einschätzung der Mehrheitsmeinung in der Bevölkerung?

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Sanktionen im SGB II: Es dürfen doch nur maximal 30 Prozent gekürzt werden, hat das Bundesverfassungsgericht gesagt. Hat es nicht

Im Kontext der vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigten (Wieder)Einführung von 100 Prozent-Sanktionen (unter Ausklammerung der Kosten für die Unterkunft, die davon unberührt bleiben sollen) im nunmehr zum Bürgergeld umbenannten Hartz IV-System wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass doch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Sanktionierung von maximal 30 Prozent für zulässig erklärt habe. Dem ist aber nicht so – der vollständige Entzug von Leistungen wurde auch vom höchsten deutschen Gericht als Möglichkeit in den politisch gestaltbar Raum gestellt. Man muss das hier angesprochen Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16 des BVerfG zu Sanktionen im Sozialrecht nur genau lesen.

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Armut kennt keine Feiertagspause. Die deutschen Tafeln in der Weihnachtsschleife – und was man von der Tafel-Diskussion in Großbritannien lernen kann

„Dieses Jahr sind im bundesweiten Durchschnitt etwa 50 Prozent mehr Menschen zu den Tafeln gekommen als im Jahr zuvor“, sagt der Bundesvorsitzende der Tafel Deutschland, dem Dachverband von mehr als 960 Tafeln hierzulande … „Wir reden über etwa 2 Millionen Menschen, die zu den Tafeln kommen.“ Das sind Zahlen, auf die auch die Tafeln nicht vorbereitet waren. „Zeitweise hatten in diesem Jahr rund 30 Prozent der Tafeln einen Aufnahmestopp“, sagt er. Es seien einfach zu wenige Lebensmittel und Kapazitäten für zu viele Menschen gewesen. „Mehr als 70 Prozent der Tafeln haben zudem angegeben, dass sie weniger Lebensmittel haben.“ Das sei auch darauf zurückzuführen, dass Supermärkte zielgerichteter bestellten und dadurch weniger überbleibe, das später an die Tafeln gehe.

„Armut kennt keine Pause und keine Feiertage“. Wahre Worte, die allerdings bereits vor einem Jahr, am 30. Dezember 2022, in diesem Beitrag zitiert wurden: Tafeln am Limit: „Armut kennt keine Pause und keine Feiertage“. Damals war noch Jochen Brühl der Bundesvorsitzende der Tafel Deutschland, dem Dachverband der mehr als 970 Tafeln mit ihren über 2.000 Ausgabestellen. Im Sommer 2023 ist er von Andreas Steppuhn abgelöst worden.

„Auch das Jahr 2023 war ein schwieriges. Die Tafeln sind in einem Dauerkrisenmodus“ – mit diesen Worten wird der neue Vorsitzende pünktlich zum Weihnachtsfest 2023 zitiert: Tafel-Chef Steppuhn: „Rund ein Drittel der Tafeln hat temporäre Aufnahmestopps oder Wartelisten“. »Insgesamt hat rund ein Drittel der Tafeln in Deutschland temporäre Aufnahme­stopps oder Wartelisten. Es gibt auch Tafeln, die die Öffnungszeiten anpassen.« Es liest sich wie eine Dauerschleife aus der sich verfestigenden Mangelwirtschaft.

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