500 Euro mehr für alle auf dem Bau. Die Gewerkschaft der Bauarbeiter läuft sich warm für die anstehenden Tarifverhandlungen

Auf die Bauwirtschaft war in den vergangenen Jahren eigentlich immer Verlass – selbst in den harten Zeiten der Corona-Pandemie, als viele Bereiche stillstanden, ging es auf den Baustellen weiter. Und der Bedarf – man denke an den Wohnungsbau – ist ja auch enorm und es müsste viel mehr gebaut werden. Aber auch wenn der Baubereich, in dem Hunderttausende arbeiten, während der Pandemie noch einer der Stabilitätsanker war, so haben doch die Folgen der neuen Krisen und der Krisenbewältigungsmaßnahmen wie beispielsweise die erhebliche Anhebung der Leitzinsen 2002 und 2023 eine Schneise des Einbruchs geschlagen und erstmals wird auch davon gesprochen, dass Beschäftigte auf dem Bau ihren Job verlieren (könnten).

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Auf der Rutschbahn in eine seit langem absehbare Verschärfung der Wohnungsnot

»Bereits in den Jahren vor 2022 war es nicht gelungen, gemäß den jeweiligen politischen Zielsetzungen deutlich über 300.000 Wohnungen pro Jahr fertigzustellen und ausreichend viel und bezahlbaren Wohnraum gemäß der bestehenden Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Durch den Ukrainekrieg haben sich die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in 2022 nun deutlich verschlechtert, aber gleichzeitig hat sich infolge der kriegsbedingten Zuwanderung die Nachfrage nach Wohnraum noch über dem Niveau des Jahres 2015 verstärkt. Das ambitionierte Ziel des Neubaus von jährlich 400.000 Wohnungen, von denen gemäß der Ampel-Regierung 100.000 Sozialmietwohnungen sein sollen, erhält durch die reale Entwicklung eine höhere Dringlichkeit und Bedeutung.« So beginnen die Forderungen des Bündnis „Soziales Wohnen“, die am 12. Januar 2023 veröffentlicht wurden. Kein Druckfehler: Anfang 2023 war das. Nicht Anfang 2024.

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Lebenszeit in Pflegeheimen immer kürzer. Das hat Konsequenzen vor und in den stationären Pflegeeinrichtungen

Jahrelang ist die durchschnittliche Lebenszeit, die pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe verbringen, stabil geblieben. Das ist nicht mehr so: Seit 2019 sind die Verweildauern in der stationären Altenhilfe kontinuierlich gesunken, so das Ergebnis einer bundesweiten Erhebung des Deutschen Caritasverbandes. „Die Situation in der Altenpflege hat sich radikal verändert und der Fokus der pflegepolitischen Debatten ist dem nur ungenügend gefolgt. Bei meinen Besuchen in unseren Caritas-Einrichtungen höre ich von den Kolleginnen und Kollegen immer wieder, wie sehr sich die Arbeit gewandelt hat. Die Bürokratie hat zugenommen, die Zahl der dementiell Erkrankten in den Einrichtungen steigt, Personal ist knapp. Und die durchschnittliche Verweildauer sinkt“, so wird die Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa in diesem Bericht zitiert: Caritas-Erhebung: Lebenszeit in Pflegeeinrichtungen immer kürzer. »Die durchschnittliche Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner ist demnach innerhalb von vier Jahren um drei Monate zurückgegangen, sie beträgt nun 25 Monate. Fast die Hälfte der befragten Caritas-Altenhilfeeinrichtungen gibt an, dass der Anteil der Pflegebedürftigen, die bereits im ersten Jahr in der Einrichtung versterben, bei über 30% liegt. Deutlich weniger als die Hälfte der Einrichtungen meldet, dass mehr als ein Drittel der Bewohnerinnen und Bewohner drei Jahre und länger in der Einrichtung lebt.«

„Hinter der Nebelwand der Corona-Belastungen hat sich in den letzten Jahren die Situation der Altenpflege einschneidend verändert“, so Welskop-Deffaa.

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(Monetäre) Anreize für berufliche Qualifizierung: Kaum eingeführt, schon ist er wieder weg. Der „Bürgergeldbonus“. Und Österreich macht es anders

Als das „Bürgergeld“ Anfang 2023 den ungeliebten Namens-Vorgänger Hartz IV wenigstens semantisch ersetzen sollte, ging es auch um inhaltliche Veränderung im System der Grundsicherung nach SGB II. Durch gesetzgeberische Korrekturen wollte man arbeitsmarktpolitisch neue Impulse setzen, neben „mehr Augenhöhe“ zwischen den „Kunden“ und den Jobcentern ging es auch um eine – seit langem im Fachdiskurs angemahnte – Stärkung des Qualifizierungsgedankens. So wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass zahlreiche erwerbsfähige und als arbeitslos registrierte Leistungsbezieher – die übrigens die Minderheit derjenigen, die auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen sind, darstellen – erhebliche „Vermittlungsprobleme“ haben, weil viele von ihnen beispielsweise keine berufliche Ausbildung haben und fehlende Qualifikationen eine Integration auf der Erwerbsarbeitsmarkt erschweren oder gar verunmöglichen. Mit dem Bürgergeld hat man den „Vermittlunsgvorrang“ (so schnell wie möglich in irgendeinen Job vermitteln) abgeschafft und die Teilnahme an der beruflichen Qualifizierung alternativ platziert. Vor diesem Hintergrund war die angestrebte Stärkung der beruflichen Weiterbildungsförderung ein wichtiger Ansatz. Und den wollte man u.a. auch durch monetäre Anreize, an einer beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, fördern.

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Was ist eigentlich aus der „Vier-Tage-Woche“ in Belgien geworden, die auch in Deutschland Staub aufgewirbelt hat?

Am 26. Februar 2022 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Pralinen und (angeblich) die weltbesten Fritten. Nun liefert Belgien auch noch (scheinbar) die Blaupause für eine Vier-Tage-Woche, die viele auf den ersten Blick gerne hätten. Darin wurde berichtet, dass sich die belgische Regierung auf eine Arbeitsmarktreform verständigt hatte. Arbeitnehmer in Belgien sollen ihre Arbeit künftig flexibel an vier statt fünf Tagen verrichten können, so ein Bestandteil der damaligen Pläne. Die sind dann auch tatsächlich Gesetz geworden, im November 2022 trat im Rahmen des sogenannten Jobdeals eine Maßnahme in Kraft, die es belgischen Arbeitnehmern ermöglicht, nur noch an vier Tagen pro Woche zu arbeiten.

Kaum hatten die Belgier ihr Vorhaben angekündigt, ging eine dieser typischen Wellen durch die deutsche Berichterstattung, für ein paar Tage stürzten sich die Medien auf die Frage, ob nun nicht auch in Deutschland – „wie in Belgien“ – die „Vier-Tage-Woche“ kommen sollte und müsste. Dabei wurde in Belgien keineswegs eine solche Vier-Tage-Woche und dann auch noch für alle eingeführt, sondern eine der Maßnahmen beinhaltete die Ermöglichung, eine bestimmte Variante der Verkürzung der Wochenarbeitstage unter bestimmten Bedingungen – zu denen beispielsweise die Zustimmung des Arbeitgebers gehört – wählen zu können. Dazu wollte und hat die Politik bestimmte rechtliche Voraussetzungen geschaffen: „Vollzeit-Arbeitnehmer sollen am Tag länger arbeiten dürfen, damit alle erforderlichen Stunden in vier Tagen geleistet werden können.“ Mit diesen Worten wurde hier vor zwei Jahren der belgische Premierminister Alexander De Croo zitiert.

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