Bohren geht immer. Die zahnärztliche Einzelpraxis als Auslaufmodell in Zeiten des „Dentalbusiness“ und der heuschreckenfinanzierten renditeträchtigen Bohr-Kombinate?

Über Zahnärzte zu schreiben, kostet Überwindung. Nicht nur, wenn man zur Mehrheit der Menschen gehört, die sich gewiss einen anderen Zeitvertreib vorstellen können, als bei denen auf dem Stuhl zu sitzen. Und auch nicht deshalb, weil man bei nicht wenigen Vertretern dieser Zunft den Eindruck hat, dass nicht unbedingt die Interessen des Patienten primär handlungsleitend sind, sondern die geschickte Kombination abrechnungsfähiger Leistungen mit dem gerade hier anfallenden Universum an privaten Zuzahlungen, dem dann auch mal der eine oder andere Zahn zum Opfer fallen kann, der ansonsten noch vielleicht Aussicht auf Rettung gehabt hätte.

Das Problem, dass die Monethik einen ganz eigenen Stellenwert hat bei dem einen oder der anderen in diesem Feld der Gesundheitsversorgung, an dem wir alle nicht vorbeikommen, ist ja nicht wirklich begrenzt auf die oder viele Zahnärzte – vergleichbare Debatten führt man auch mit Blick auf andere Mediziner, die sich nicht festbeißen müssen an den zahnärztlichen Vergütungsregeln und der Zahlungsbereitschaft wie auch -fähigkeit der Patienten. Letztendlich wird man hier konfrontiert mit dem unauflösbaren Dilemma einer anwaltlichen Vertretung der eigenen Patienten und dem Erfordernis, als freiberuflicher Leistungserbringer im betriebswirtschaftlichen Korsett aus Kosten und Erlösen dem eigenen Geschäft nachgehen zu müssen. 

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Die erneut amputierte Reform der Erwerbsminderungsrente und Erkenntnisse über den (Nicht-)Zugang zu dieser Leistung

Die Erwerbsminderungsrente ist eine überaus bedeutsame sozialstaatliche Leistung. Derzeit beziehen mehr als 1,8 Mio. Menschen diese Form der Rente, weil sie nicht mehr oder nur äußerst eingeschränkt in der Lage sind, über Erwerbsarbeit nicht nur den Lebensunterhalt zu decken, sondern auch Rentenanwartschaften zu erwirtschaften. Seit Jahren konstatiert die Mehrheit der Rentenexperten sozialpolitischen Handlungsbedarf in diesem Teilbereich der Alterssicherung, denn die Höhe der Leistung ist im Schnitt mit derzeit 716 Euro mehr als niedrig und die Betroffenen werden bis zu ihrem Tod auf diese Leistungen angewiesen sein. Da ist jede Verbesserung der Erwerbsminderungsrente ein wahrer Segen.

Nun hat die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode bereits zweimal – 2014 und dann 2017 – gesetzgeberische Verbesserungen vorgenommen, die zu höheren Erwerbsminderungsrenten führen. Und sie will auch in dieser Legislatur den eingeschlagenen Weg fortsetzen. So heißt es im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) zu den geplanten Verbesserungen: »Die Absicherung bei Erwerbsminderung wird deutlich verbessert. Die Zurechnungszeit wird für Rentenzugänge im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze weiter auf 67 Jahre verlängert.«

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Menschen ganz unten und solche, die dauerhaft in der Schattenwelt darüber leben müssen. Von polnischen Obdachlosen und dem Prekariat

Auch wenn die Vorstellung den meisten Menschen nach diesem Sommer mit langer Rekord-Hitze schwer fallen wird – der Winter wird kommen. Und mit ihm erneut wie jedes Jahr die Berichte über Obdachlose und deren Not und Elend. Einen ersten Vorgeschmack auf die Diskussionen darüber musste man aus der deutschen Hauptstadt der Obdachlosigkeit, also Berlin (vgl. dazu auch „Berlin ist ein Moloch der Obdachlosigkeit“), vor kurzem bereits zur Kenntnis nehmen: »Schlafende Obdachlose in U-Bahnhöfen – das könnte schon bald Vergangenheit sein. Die Berliner Verkehrsbetriebe wollen ihre jahrelange Praxis, bestimmte Bahnhöfe im Winter nachts für Obdachlose zu öffnen, überdenken«, konnte man diesem Artikel entnehmen: BVG überlegt U-Bahnhöfe für Obdachlose zu schließen. Der BVG werde die Verantwortung für diese Menschen übertragen, dafür seien die Mitarbeiter aber nicht ausgebildet und der Aufenthalt in den U-Bahnhöfen sei für die Obdachlosen vielleicht warm, aber gefährlich.

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Der Arbeitsschutz zwischen Staatsversagen und „Vision Zero“

Das sind harte Vorwürfe: Deutschland gehöre beim Arbeitsschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Das habe der Sachverständigen-Ausschuss des Europarates festgestellt, der in allen Ländern die Einhaltung der sozialen Standards überprüft: „2014 hat der Sachverständigen-Ausschuss zum ersten Mal festgestellt, dass Deutschland im Arbeitsschutz nicht mehr den vorgeschriebenen Standard erreicht. Und wir haben uns eingereiht bei Bulgarien und Ungarn. Und das ist allerdings in Deutschland wenig zur Kenntnis genommen worden.“ So ein O-Ton von Wolfhard Kohrte von der Universität Halle-Wittenberg. Er sieht darin ein Staatsversagen.

Es geht hier im wahrsten Sinne des Wortes um Leben oder Tod, denn der Arbeitsschutz hat auch die Aufgabe, tödliche Arbeitsunfälle zu vermeiden. Deutschlandweit kommen durchschnittlich an jedem Arbeitstag zwei Menschen bei Betriebsunfällen ums Leben. Ihre Zahl ist 2017 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. Und das muss auch vor diesem Hintergrund gesehen werden: In allen Bundesländern – die für den Arbeitsschutz zuständig sind – wurden bei den Arbeitsschutzbehörden massiv Stellen abgebaut. Folge: Von Jahr zu Jahr finden weniger Betriebskontrollen statt. Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl um zwei Drittel zurück, obwohl es immer mehr Betriebe und Vorschriften gibt.

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Ein symbolpolitischer Gipfel mit 60 Sekunden-Wortmeldungen zu einer (wiederauferstandenen) „neuen“ sozialen Frage: Wohnen in Zeiten des Wohnraummangels

Die Kanzlerin höchstpersönlich erweist einem der ganz großen und immer drängender vorgetragenen gesellschaftspolitischen Anliegen unserer Tage ihre Aufwartung: „Die Frage des Wohnens ist eine gesellschaftliche und eine der wichtigen sozialen Fragen, die uns alle angeht und die für den Zusammenhalt der Gesellschaft entscheidend ist“. Und eine frohe Botschaft erreicht uns mit Blick auf eine Antwort aus der Hauptstadt: „Wir – Bund, Länder und Kommunen – wollen eine große Kraftanstrengung unternehmen, um unsere Ziele für mehr Wohnungen zu erreichen.“ Der heutige Wohngipfel sei ein Start dafür. So beginnt die Bundesregierung ihre Eigenwerbung unter der Überschrift Gemeinsam für mehr Wohnungen. Und damit das Volk von den energischen Anstrengungen der Regierung erfährt, hat man wieder einmal einen Gipfel veranstaltet – den „Wohngipfel“ im Kanzleramt. Die Bundesregierung habe mit Ländern und Kommunen ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt. Und das wird dann für die Jünger der schnellen Botschaften in die Powerpoint-Folien-Sprache transformiert:

Offensichtlich tut sich jetzt endlich was. Die anschwellende Wohnungsmisere in vielen Regionen, vor allem in den (groß)städtischen Räumen wird nun der fokussierten Bearbeitung und Auflösung zugeführt. Nicht wirklich überraschend sind trotz oder wegen der bewusst geweckten hohen Erwartungen dann solche distanzierten Kommentare, wenn man sich die handfesten Ergebnisse anschaut: Verpasste Chance im Kampf gegen die Wohnungsnot ist ein Kommentar im Deutschlandfunk überschrieben. Schon vor dem Gipfel wurde mit Blick auf den formal für Bauen und Wohnen zuständigen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beklagt: Kopflos durch die Wohnungskrise. Oder Viel Bekanntes, frisch verpackt, so Barbara Dribbusch.

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