Sozialversicherungsdetektive: Die Mehrheit der Schweizer lässt sie laufen

Die Schweiz und ihre Volksabstimmungen. In Deutschland schauen die einen neidisch auf diese Institution, andere hingegen werden eher Zweifel bis Abneigung haben gegen den Ansatz, auch überaus komplexe Fragestellungen vom wahlberechtigten Volk mit Ja oder Nein beantworten zu lassen. Immer wieder tauchen auch sozialpolitisch hoch relevante Fragen als Gegenstand von Volksabstimmungen auf. So wurde beispielsweise am 5. Juni 2016 über die vorgeschlagene Einführung eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ abgestimmt – und auch wenn die große Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, gegen den Vorstoß votiert haben, es war durchaus ein Achtungserfolg für die Anhänger dieses radikalen Ansatzes und im Vorfeld wurde in der Öffentlichkeit (auch in Deutschland) intensiv berichtet und diskutiert. Vgl. dazu den Beitrag Mit dem Herz dafür, aber mit dem Kopf dagegen? Oder mit dem Verstand dafür, aber ohne Herz? Das „bedingungslose Grundeinkommen“ ist (nicht) krachend gescheitert vom 7. Juni 2016.

Nun gab es eine weitere sozialpolitisch hoch relevante Volksabstimmung in der Schweiz: Deutliches Ja zu den Sozialdetektiven, so kann man es am heutigen Abstimmungssonntag zur Kenntnis nehmen: »64,7 Prozent sind für die Überwachung von Versicherten. Die Gegner warnen nun vor Schlafzimmer-Spionen.«

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Streikerlaubnis auf dem Firmengelände. Also unter bestimmten Umständen, so das Bundesarbeitsgericht

Viele werden sich schon daran „gewöhnt“ haben – die regelmäßigen Streiks und Streikversuche der Gewerkschaft Verdi bei Amazon. Auch am heutigen Schnäppchentag Black Friday soll wieder zugeschlagen werden: »Verdi forderte die Mitarbeiter an den Standorten im hessischen Bad Hersfeld und im nordrhein-westfälischen Rheinberg für Freitag zum Ausstand auf. Die Gewerkschaft kämpft seit Jahren dafür, dass die Amazon-Beschäftigten einen Tarifvertrag bekommen und nach dem Tarif für den Einzel- und Versandhandel bezahlt werden. Amazon lehnt dies bislang ab«, so diese Meldung: Streik bei Amazon – und das am Black Friday. Was sagt das Unternehmen dazu? »Die Streiks am Schnäppchentag haben nach Angaben des Online-Händlers keinen Einfluss auf die Bestellungen. „Da die überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter weiterhin wie geplant arbeitet, sind Kundenbestellungen vom Streik nicht betroffen“, erklärte Amazon am Freitag.«

Auch wenn man das von außen schwer prüfen kann – wenn es zu Streikaktionen bei Amazon kommt, dann muss man schon festhalten, dass sich viele Beschäftigte nicht daran beteiligen. Die will die Gewerkschaft mit den Streikenden natürlich erreichen, vor allem dann, wenn sie zur Arbeit gehen. Man kennt die Streikwachen vor einem Unternehmen – bei Amazon gab es jetzt aber einen Konflikt, weil die Streikenden die anderen Mitarbeiter auf betriebseigenem Gelände angesprochen haben. Das wollte das Unternehmen untersagen. Mit diesem Ansinnen ist Amazon aber vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Streiks auf dem Betriebsgelände sind legal – so ist eine der vielen Meldungen zu der neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts überschrieben. Wie immer bei juristischen Entscheidungen muss man aber genau hinschauen, was wirklich geurteilt wurde. 

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Neuer Anlauf beim „Pflege-TÜV“: Jetzt wird aber wirklich alles besser. Oder doch nicht?

Wer erinnert sich nicht an die vielen kritischen Berichte über die „Pflegenoten“ für Pflegeheime. Denn die haben den Eindruck erweckt, dass Deutschland flächendeckend ein Land der Einser-Einrichtungen  sei. Dass selbst Heime, die wegen gravierender Pflegemängel in den Fokus der Berichterstattung und der Aufsichtsbehörden genommen wurden, auf dem Papier mit Bestnoten geglänzt haben. Bisher liegt die Durchschnittsnote für Deutschlands Heime bei 1,2. Und die massive Kritik an dem dahinter stehenden Bewertungssystem wurde über Jahre vorgetragen. »Der „Pflege-TÜV“ sollte Orientierung bei der Auswahl von Heimen bieten. Doch wer sich auf ihn verlässt, wird irregeführt«, so als ein Beispiel von vielen Rainer Woratschka im Jahr 2014 unter der Überschrift Noten für Heime sind irreführend. Die Absichten bei der Einführung des Systems waren die besten. Mit einem Benotungssystem für Pflegeheime sollten „schwarze Schafe“ kenntlich gemacht, der Wettbewerb gefördert und den „Kunden“ ein verlässlicher Qualitätsüberblick geboten werden. Doch fünf Jahre nach seiner Einführung geben Experten dem sogenannten Pflege-TÜV selber mieseste Noten. „Wenn ich ein Heim für meine Mutter suchen müsste, würde ich die Pflegenoten nicht zur Grundlage meiner Entscheidung machen“, wurde der damalige Pflegebeauftragte der Regierung, Karl-Josef Laumann, zitiert.

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Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Flüchtlingen und verwirft eine abgesenkte Sozialhilfe in Österreich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine immer wichtigere Rolle, nicht nur in strittigen Fragen der Sozialpolitik, die ja eigentlich ganz überwiegend in der Souveränität der Mitgliedsstaaten steht. Selbst die mehr als bockige polnische Regierung, so wird gemeldet, musste vor dem EuGH einknicken: Polen hebt Zwangsruhestand von Richtern auf: »Polens Regierung hebt die umstrittenen Zwangspensionierungen Oberster Richter wieder auf. Die Regierungspartei PiS legte im Warschauer Parlament einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der den rechtlichen Status zwangspensionierter Richter ändern und ihnen den Dienst wieder erlauben soll. Die betroffenen Juristen waren allerdings bereits nach einem Beschluss des Europäischen Gerichtshof im Oktober wieder zur Arbeit zurückgekehrt. Der EuGH hatte zuvor angeordnet, die umstrittenen Zwangspensionierungen sofort zu stoppen und rückgängig zu machen.« Die EU-Kommission sah durch die Entscheidungen der polnischen Regierung die Unabhängigkeit der Justiz bedroht und hatte gegen das Gesetz geklagt. Sie kritisiert seit 2016 den Umbau der polnischen Justiz und leitete 2017 ein Rechtsstaatsverfahren ein, was als schärfste Waffe gegen Regelverstöße von Mitgliedsstaaten gilt.

Und Deutschland hat bereits mehrfach Erfahrungen machen dürfen mit Entscheidungen des EuGH beispielsweise in Fragen der Sozialhilfe für EU-Ausländer oder hinsichtlich des besonderen, sehr eigenen Arbeitsrechts der Kirchen (vgl. dazu diese Beiträge). Und hier bei uns wird man sehr genau auf eine neue Entscheidung des höchsten europäischen Gerichts schauen, die sachverhaltsmäßig Österreich betrifft, aber für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist.

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Ein Lehrbuchbeispiel für das Verheddern der Bürokratie: Man will die Sozialgerichte entlasten und legt sie im Ergebnis lahm und weite Teile der Versorgung von Schlaganfallpatienten fallen dem Minutendiktat zum Opfer

Jedes Jahr erleiden bundesweit rund 200.000 Menschen eine Apoplexie, auch als Schlaganfall bekannt, ausgelöst durch eine Störung der Blutversorgung im Gehirn. Bei etwa einem Drittel der Patienten bleiben dauerhaft Schäden zurück, darunter Lähmungen, Koordinationsstörungen oder kognitive Einschränkungen. Wichtig ist deshalb in der Akutsituation schnell und richtig zu handeln. Das ist völlig unstrittig.

Erleidet ein Patient einen Schlaganfall, dann muss er innerhalb von 30 Minuten in eine Spezialklinik eingeliefert werden, so die entsprechende gesetzliche Regelung. Dafür bekommt das abgebende Krankenhaus eine entsprechende Vergütung von den Krankenkassen. Das hört sich eindeutiger an, als es offensichtlich ist. Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass in der Vorgabe „eine halbe Stunde“ eine Menge Konfliktstoff liegen kann, wenn nicht eindeutig klar ist, wann diese halbe Stunde beginnt und wann sie aufhört. Eine erst einmal unbestimmte Zeitvorgabe, die der Konkretisierung bedarf.

Bislang erhielten die beteiligten Krankenhäuser eine Vergütung, wenn die Zeit zwischen Beginn und Ende eines Rettungstransports 30 Minuten nicht überschritt. Aber im Juni 2018 hat das Bundessozialgericht (BSG) dieser Abgrenzung ein Ende bereitet. Dem BSG zufolge beginnt die Frist nunmehr mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie und endet mit der Übergabe an die Ärzte dieser Abteilung. Das hat enorme Folgen.

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