Erfolge und Schein-Erfolge beim Kampf gegen miese Arbeitsbedingungen: Ryanair mal wieder

In den vergangenen Jahren wurde hier immer wieder in zahlreichen Beiträgen ausführlich über den Billigflieger Ryanair berichtet – und wie dort mit den Beschäftigten umgegangen wird. Dazu nur als ein Beispiel bereits vom 28. Mai 2015: Billig hat einen hohen Preis. Die Piloten bei Ryanair. Aber ein Teil der bei diesem irischen Unternehmen Beschäftigten hat sich gewehrt und wehrt sich weiterhin – und so konnte man seit dem vergangenen Jahr den Eindruck bekommen, dass die ganz hart Nuss Ryanair am Ende dann doch noch für die Durchsetzung normaler Arbeitnehmerrechte geknackt werden konnte.

»Die Gewerkschaft Verdi hat mit dem Billigflieger Ryanair einen Tarifvertrag für die rund 1100 in Deutschland stationierten Flugbegleiter abgeschlossen. Vereinbart wurden unter anderem ein um 600 Euro im Monat höheres Grundgehalt, weitere Entgeltsteigerungen um bis zu 250 Euro und Sozialplanregeln bei Versetzungen«, konnte man im März dieses Jahres beispielsweise in diesem Artikel lesen: Tarifvertrag für Flugbegleiter bei Ryanair perfekt. Und in diesen Tagen wird der nach 18 Jahren an der Spitze der Gewerkschaft ver.di in den Ruhestand wechselnde Frank Bsirske mit diesen Worten zitiert: »Als „Mutmacher“ für die Gewerkschaften bewertete er den im vergangenen Jahr erreichten Tarifabschluss für die Flugbegleiterinnen bei Ryanair. „Wir haben es geschafft, einen guten Tarifvertrag durchzusetzen mit rund 1000 Euro mehr im Monat.“ Der irische Billigflieger sei „ein Menetekel für eine stark globalisierte Belegschaft zu unerhört prekären Arbeitsbedingungen mit einem Milliardär als Eigentümer, der Tarifverträge kategorisch ablehnte. In so einem Umfeld sich als durchsetzungsfähig zu beweisen – das ist schon ein Mutmacher“,« so seine Worte in dem Artikel Verdi-Chef sieht im Tarifabschluss mit Ryanair einen „Mutmacher“.

Foto: © Stefan Sell

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RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG? Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben

So hatte sich das der umtriebige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sicher nicht vorgestellt. Am vergangenen Wochenende wurden die Bürger von der Bundesregierung zum Tag der offenen Tür eingeladen und auch das Gesundheitsministerium erwartete viele interessierte und beeindruckbare Besucher, denen sich der Minister, der gleichsam im Akkord neue Gesetze und Vorschläge unter die Leute bringt, bei dieser medientauglichen Gelegenheit als tatkräftiger und zugleich sympathischer Macher präsentieren sollte.

Und da waren sicher auch viele dieser von den Gastgebern gewünschten Besucher anwesend – aber eben zugleich aufgewühlte, empörte Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit Behinderungen, die zum einen versucht haben, eine Bühne für ihren Protest zu bekommen, zum anderen wollten sie den Minister zur Rede stellen. Denn sie waren und sind aufgebracht aufgrund der neuesten gesetzgeberischen Aktivitäten des Herrn Spahn. Und dabei geht es nicht um belangloses Zeug, sondern um die „außerklinische Intensivpflege“, um Menschen, die beatmet werden (müssen), um schwerste Krankheiten und bedrückende Schicksale, zugleich um Menschen, die teilhaben wollen am Leben, die sich trotz und gerade wegen ihrer Lage engagieren für Selbstbestimmung. Warum aber haben die Aktivisten aus der Behindertenbewegung versucht, dem Minister einen so schönen Sonntag zu versauern? Ist das nicht traurig angesichts der Tatsache, dass das Haus des Herrn Spahn einen Referentenentwurf für ein Intensivpflegestärkungsgesetz vorgelegt hat, es also doch offensichtlich darum geht, dass etwas besser werden soll?

„Am … Tag der offenen Tür der Bundesregierung demonstrierten 200 Menschen mit Behinderungen im Bundesgesundheitsministerium. Sie besetzten die Bühne, stellten Fragen auf der Bundespressekonferenz … Wenige Minuten nachdem der Aktivist Raul Krauthausen sich Minister Spahn in den Weg stellte und ihm die Forderung der Protestierenden zum Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) mitteilte, twitterte das BMG ein Foto der Zwei. Jens Spahn habe sich mit Raul Krauthausen zu einem Gespräch getroffen, heißt es in diesem.« Dem hat Krauthausen – siehe Tweet – widersprochen. „Es war ein bezeichnendes Symbolbild für die Welten, die aufeinander prallten.“ (Quelle: Pressemitteilung nach Protest zum #RISG, 18.08.2019)

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Und jährlich grüßt das größer werdende Ausgaben-Tier: Sozialleistungen und die Sozialleistungsquote in der Abgrenzung des Sozialbudgets

Auf einige Dinge kann man sich jedes Jahr verlassen. Auf Ostern und Weihnachten – oder auf die Kritik an den steigenden Sozialausgaben: »Der Sozialstaat ist auch 2018 weiter gewachsen. Die Opposition kritisiert den Rekord aber als Beleg dafür, dass die GroKo nur ans Umverteilen denke«, so beginnt der Artikel Sozialausgaben sind auf fast eine Billion Euro gestiegen im Handelsblatt, der am 8. August 2019 veröffentlicht wurde. 996 Milliarden Euro seien es gewesen – und man bezieht sich bei dieser Zahl auf das „Sozialbudget“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Und ein Versuch der Einordnung wird uns auch präsentiert:

»Die Zahlen zeigten, dass Deutschland große Summen für Soziales ausgebe – auch in Zeiten sinkender Arbeitslosigkeit, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), dem Handelsblatt. „Das straft all jene Lügen, die von der Unterfinanzierung des Sozialstaats reden.“« Und die Kritiker stehen wie immer bereit: »Scharfe Kritik kam aus der Opposition. „Der neue Rekord bei den Sozialausgaben belegt, dass die Große Koalition nur ans Umverteilen denkt“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, dem Handelsblatt. „Sie gibt das Geld der Steuer- und Beitragszahler aus, als gäbe es kein morgen mehr.“« Und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird mit diesen Worten zitiert: »Es müsse Schluss damit sein, den Sozialstaat durch eine ständig steigende Belastung der Arbeitskosten zu finanzieren.«

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Die 2015 eingeführt Mietpreisbremse darf weiter bremsen, so das Bundesverfassungsgericht. Wenn sie denn bremst. Und die einen wollen überall die Bremse und den anderen ist sie ein Dorn im Auge

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 als Möglichkeit eingeführt. Bei Neuvermietungen darf der Vermieter nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Als die Mietpreisbremse gesetzgeberisch ermöglicht wurde, gab es kontroverse Debatten und eine Menge Widerstand auch innerhalb der Regierungskoalition, da sich die Union lange Zeit diesem Vorhaben widersetzt hat. Für die einen war das gleichsam ein Schlüsselprojekt in Zeiten stark steigender Mieten und um sich greifender Wohnungsnot vor allem in den Großstädten, für die anderen ein unzulässiger regulatorischer Eingriff in den Wohnungsmarkt und eine letztendlich investitionsfeindliche Gängelung der Vermieter.

Schon 2015 gab es differenzierte Stimmen zwischen den beiden Lagern derjenigen, die eine Menge Hoffnung in das Instrument projiziert haben (und das auch heute noch tun) und den anderen, die darin lediglich regulatorisches Teufelszeug erkennen wollen. Ein skeptischer Einwand damals ging so: Die Mietpreisbremse soll die Schwachen auf dem Wohnungsmarkt schützen. Doch es droht ein gegenteiliger Effekt: Die neue Regelung dürfte häufig gut betuchten Menschen zu günstigem Wohnraum verhelfen. Nicht nur Neubauten und grundlegend sanierte Wohnungen sind ausgenommen von der Deckelung der Mietpreissteigerungen. Auch auf laufende Mietverträge und deren Miethöhen hat die Mietpreisbremse keinen Einfluss. Vgl. dazu den Beitrag Jetzt wird es besser für die gebeutelten Wohnungssuchenden – die Mietpreisbremse kommt. Fragt sich nur, für wen was besser wird vom 25. Februar 2015.

»Der wichtigste Einwand bezieht sich darauf, dass die Mietpreisbremse zwar ein preisregulatorischer Eingriff ist, dieser bezieht sich aber „nur“ auf den Bestand, genauer: nur auf einen Teil des Bestandes und das bei einer gegebenen oder gar wachsenden Nachfrage: Die Wohnungsknappheit in gefragten Regionen wird durch die Preisbremse nicht beseitigt. Dort werden die Bewerber bei der Besichtigung weiterhin Schlange stehen. Und wenn der Vermieter wählen darf, dürfte klar sein: Er entscheidet sich für denjenigen Mieter, der ihm am solventesten erscheint. Bei Funktionsfähigkeit der Mietpreisbremse könnte das Doppelverdiener-Paar ohne Kinder nun günstiger an die Wohnung kommen als es ansonsten der Fall gewesen wäre. Man kann es drehen und wenden wie man will: So lange die Nachfrage das Angebot übersteigt, haben die Schwächeren, die mit geringem Einkommen und vielen Kindern, auf dem Mietmarkt immer das Nachsehen«, so die Ausführungen in diesem Beitrag vom 27. Januar 2019: Eine Bremse, die ein wenig bremst und an anderer Stelle beschleunigt. Zur Ökonomie der Mietpreisbremse.

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Vom menschlichen Pflege- und renditesuchenden Anlagenotstand. Die Altenpflege als Objekt für Private-Equity-Unternehmen und Immobilieninvestoren

„Im Grunde suchen alle nach dem gleichen Produkt: Neubauten mit 80 bis 120 Pflegeplätzen. Entsprechend hart wird der Markt umkämpft.“ (Marc-Philipp Martins Kuenzel)

»Der Immobilienkonzern verdient zwar weiterhin gut. Doch auch wegen des Mietendeckels sucht die Deutsche Wohnen nach neuen Erlösquellen – etwa Pflegeheime.« Das kann man dem Artikel Deutsche Wohnen will mit Pflegeheimen Geld verdienen entnehmen. Das ist eine der vielen Meldungen, nach denen sich der mittlerweile weit verbreitete Eindruck verfestigen muss, dass man mit Pflegeheimen irgendwie gute Geschäfte machen kann. Gleichzeitig kann man den zahlreichen Berichten über einen personellen (und menschlichen) Pflegenotstand sowie fehlende oder wenn vorhanden, dann zunehmend unbezahlbare Pflegeheimplätze nicht entkommen, wenn man halbwegs mit offenen Augen durch die Medienlandschaft oder bei sich vor Ort wandert.

Und das hier interessierende Thema – die Altenpflege als Objekt von Kapitalanlegern – wurde in den vergangenen Jahren in diesem Blog immer wieder behandelt, zuletzt am 29. April 2019 in dem Beitrag Die Altenpflege als expandierende Spielwiese für Private-Equity-Investoren. Darin findet man diese Hinweise: »Auf Platz 1 der 30 größten Pflegeheimbetreiber finden wir mit 242 Pflegeheimen in Deutschland die (französische) Korian-Gruppe mit der Curanum AG. Und bereits auf Platz 2 taucht Alloheim auf, mit derzeit 198 Heimen und 18.577 Pflegeplätzen kommt dieses Unternehmen auf einen Marktanteil von 2,12 Prozent. Und Alloheim ist in den vergangenen Jahren immer wieder in vielen Medienberichten aufgetaucht, wenn (angebliche oder tatsächliche) negative Auswirkungen des Agierens renditeorientierter Pflegeheimbetreiber an einem Beispielfall illustriert werden sollen. Und die Geschichte dieses Unternehmens liest sich wie ein exemplarischer Fall aus einem Lehrbuch, in dem behandelt wird, was passiert, wenn ein Pflegeheimbetreiber in die Hände von Investoren fällt, denen es nicht um die Sache an sich, sondern um eine möglichst hohe Rendite geht.«

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