Eigentlich könnt ihr zufrieden sein. Oder doch nicht? Eine Studie zur Intensivpflege. Ein Lehrstück zu unterschiedlichen Wahrnehmungen der Pflegewelt

53 Prozent der Kliniken haben Probleme Pflegestellen im Intensivbereich zu besetzen, so wird Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), anlässlich der Vorstellung des Gutachtens Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin, das die DKG beim Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) in Auftrag gegeben hat, in der Pressemitteilung Fachkräftemangel – eine Herausforderung für alle zitiert.

Ein Gutachten der Krankenhausträger? Müsste da nicht eigentlich eher Entwarnung signalisiert werden? Die können doch kein Interesse daran haben, die Kliniken in ein problematisches Licht zu rücken? Bevor die Schnappatmung bei dem einen oder anderen Krankenhausmanager einsetzt, wird denn auch sofort eine Klarstellung nachgeschoben:

»Wie die repräsentative Studie zeigt, ist die Versorgung der Patienten objektiv gut. Im Jahresdurchschnitt 2015 lag das Verhältnis von Intensivpatienten zu Pflegekräften bei 2,2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft (VK). Die Empfehlung der Fachgesellschaft Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) eines Pflegekraft-zu-Patienten-Verhältnisses von 2 Fällen pro Schicht und Pflegekraft wird im Mittel in etwa erreicht. Das DKI-Gutachten belegt außerdem, dass drei Viertel aller Krankenhäuser die Fachkraftquote in der Intensivpflege erfüllen. Diese liegt durchschnittlich bei 44 Prozent je Krankenhaus (zum Vergleich: Die DIVI empfiehlt mindestens 30 Prozent).«

Also doch alles gut. Oder doch nicht? Denn dann kommt dieser Hinweis von der DKG: »Bundesweit sind in der Intensivpflege derzeit 3.150 Stellen vakant und können nicht besetzt werden.« 

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Normaler Lohn, böser Mindestlohn? Der „Normenkontrollrat“ hadert (immer noch) mit dem gesetzlichen Mindestlohn und verheddert sich in eigenartigen Kostenbegriffen

Hand aufs Herz – wer kann was gegen Bürokratieabbau haben? Erst einmal werden alle sagen, dass das ein wichtiges und richtiges Anliegen sei. Und wenn es dann auch noch richtige Bürokraten trifft, dann macht das doppelt Sinn. Aber auch hier gilt: Theorie und Praxis liegen zuweilen weit auseinander. So ist es leicht, den Abbau von Bürokratie zu fordern, aber wenn dann beispielsweise Sicherheitsanforderungen abgebaut werden und es kommt zu Schäden, dann heißt es oftmals, wieso hat man da nicht genauer hingeschaut und warum hat man das nicht verhindert.

Aber zusätzlich problematisch wird es dadurch, dass der Begriff „Bürokratie“ offensichtlich sehr dehnungsfähig ist, um das mal nett auszudrücken. Man ahnt schon, wo der Schuh hier drückt: Was für die einen Bürokratie ist, mag für andere ganz normales Geschäft sein. Immer eine Frage der Perspektive.

Und besonders lautstark gegen Bürokratie wettert die Wirtschaft. Denn für die Unternehmen resultieren aus Bürokratie Kosten. Und Kosten sind betriebswirtschaftlich gesehen immer schlecht und wenn sie aus bürokratische Auflagen entspringen, dann kosten sie auch noch Nerven, vor allem, wenn es sich um unverständliche Obliegenheiten handelt, zu denen man vom Staat zwangsverpflichtet wird. Nur muss man eben immer genau hinschauen, was denn da als bürokratische Last definiert wird, die man am besten beseitigen sollte, um die Wirtschaft zu entlasten.

Aber mit der Forderung nach „Bürokratieabbau“ kann man viele Sympathien gewinnen. Nur ist die Umsetzung dann mit vielen Mühen der Ebene gespickt. Für die Politik bietet es sich hier förmlich an, den bekannten Weg der eher symbolischen Politik nach dem Motto „Seht her, wir tun was“ zu beschreiten. Diesen Ansatz hatte die vorletzte große Koalition, die in den Jahren 2005 bis 2009 das Land verwaltet hat, beschritten.

»Mit dem Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ legte die Bundesregierung im April 2006 ein konsistentes Gesamtkonzept für bessere Rechtsetzung vor. Ins Bundeskanzleramt wurde ein Beauftragter für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung berufen – als Koordinator der Bundesregierung. Als unabhängiges Gremium wurde der Nationale Normenkontrollrat (NKR) 2006 per Gesetz eingerichtet. Der NKR berät und kontrolliert die Bundesregierung in Fragen des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung.«

So liest sich die Selbstdarstellung des Normenkontrollrats. Hört sich tatkräftig an. Das zehnköpfige Expertengremium meldet sich nun regelmäßig mit Stellungnahmen zu Regelungsvorhaben der Bundesregierung vor. Zum Hintergrund:

»Die Bundesministerien sind verpflichtet, den sich aus ihren Regelungsentwürfen ergebenden Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten, für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung transparent darzustellen. Der Erfüllungsaufwand umfasst dabei den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgern, Wirtschaft sowie Verwaltung entstehen.

Der NKR überprüft den Erfüllungsaufwand und übersendet seine entsprechende Stellungnahme dem zuständigen Ministerium vertraulich.«

Der interessierte Leser wird am Begriff „Erfüllungsaufwand“ hängen bleiben. Was muss man sich darunter vorstellen? Wie fast alles in diesem Land gibt es dafür sogar eine gesetzliche Grundlage: Gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normen­kontrollrates (NKRG) schließt er „den gesamten messbaren Zeit­aufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundes­rechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen“ ein.

Und nach dieser Vorarbeit wird der eine oder andere schon ahnen, was das alles mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu tun haben könnte. Und ganz treue Leser dieses Blogs werden sich möglicherweise erinnern, dass in diesem Zusammenhang hier schon mal der Normenkontrollrat aufgetaucht ist. Zugegeben, das ist schon eine Weile her, genauer gesagt am 17. April 2014 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Der gesetzliche Mindestlohn wird in die Mangel genommen – jetzt gibt es sogar angeblich eine „Ohrfeige“ für die Bundesregierung. Zur Kritik des „Normenkontrollrats“ an dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn.

Damals, in der Konstruktionsphase des Mindestlohngesetzes, wurde seitens des Normenkontrollrats massive Kritik vorgetragen: Die Kosten und Folgen des zu diesem Zeitpunkt noch geplanten gesetzlichen Mindestlohnes seien von der Bundesregierung mangelhaft kalkuliert worden. Das Gremium hatte drei Kritikpunkte vorgetragen.

Einer der drei Punkte war damals – und auch aus heutiger Sicht – korrekt: »Das Gremium kritisiert … die unvollständige bzw. schlichtweg fehlende Kalkulation und Offenlegung der mit der Einführung des Mindestlohns anfallenden Kontrollkosten. Der Normenkontrollrat moniert, »dass die Regierung den Verwaltungsaufwand durch die geplanten Mindestlohn-Kontrollen nicht beziffert habe, sondern nur allgemein auf „höhere Personal- und Sachkosten“ bei der Zollverwaltung hinweist. Das zuständige Ressort – das Finanzministerium – sei aber verpflichtet, den damit einhergehenden Erfüllungsaufwand darzustellen.« Das wurde von mir dahingehend kommentiert, dass »hier … tatsächlich eine offensichtliche Leerstelle im bislang vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung adressiert (wird) – die unvollständige bzw. schlichtweg fehlende Kalkulation und Offenlegung der mit der Einführung des Mindestlohns anfallenden Kontrollkosten. Dies muss auch vor dem Hintergrund einer bereits seit längerem vorgetragenen Kritik an der fehlenden Konkretisierung des zusätzlich erforderlichen Personalbedarfs für die Kontrolle des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gesehen und bewertet werden.«

Die defizitäre Situation bei der Mindestlohnkontrolle wurde hier zuletzt in dem Beitrag Wie sieht es aus mit der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns? Aus der Welt der Mindestlohnvermeider vom 9. Juni 2017 thematisiert. Hilfreich sicher auch der Blick in diesen Beitrag vom 27. Februar 2016: Der gesetzliche Mindestlohn: Wie viel darf, soll oder muss es sein? Und wer schaut eigentlich genau hin, ob er überhaupt gezahlt wird?

Dann aber wurde es teilweise hanebüchen.

Kritikpunkt 2: Der Normenkontrollrat bemängelte eine „unvollständige“ Darstellung möglicher Alternativen zum vorliegenden Mindestlohngesetz. »So hätte die Bundesregierung zumindest erläutern müssen, warum das Anfangsniveau des Mindestlohns mit 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 gesetzlich festgelegt werden solle.« Der Rat vermisst den Hinweis auf die aus ihrer Sicht „relevante Alternative“, einen (zunächst geringeren) Mindestlohn auf Vorschlag einer unabhängigen Kommission festzulegen.

Dazu kann man dem damaligen Beitrag entnehmen, dass das grundsätzlich auch noch ein diskussionswürdiger Punkt ist, denn selbst von einigen Mindestlohnbefürwortern war eine „Kommissionslösung“ bei der Taxierung des festzulegenden Mindestlohns im Vorfeld der Debatte, die nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf geführt hat, ausdrücklich gefordert worden – vor allem von denjenigen, die der Bundesregierung ein Vorgehen nach dem Modell der in Großbritannien agierenden „Low Pay Commission“ empfohlen haben. Aber es gab auch eine kritische Einordnung:

»Allerdings erscheint doch die Art und Weise der Präsentation dieser Alternative seitens des Normenkontrollrats selbst mehr als einseitig, denn offensichtlich kann sich der Rat nur einen „zunächst geringeren“ Mindestlohn vorstellen – was jetzt irgendwie halbiert rüberkommt, denn möglicherweise wäre eine unabhängige Kommission ja auch zu einem anderen Ergebnis gekommen, was das Anfangsniveau angeht.«

Kritikpunkt 3 entblößte dann in voller Pracht die grundsätzliche Ablehnung des Mindestlohnes als solches (was aber den eigentlichen Auftrag des Gremiums in jeder Hinsicht überschreitet) und eine damit verbundene notwendigerweise völlig entrückte Umdefinition von „Erfüllungsaufwand“, der sich ja im engeren Sinne und dann auch richtig auf die Umsetzung einer Vorschrift und damit auf die Umsetzungskosten im engeren Sinne bezieht. Der Normenkontrollrat hat damals den Spieß einfach umgedreht und so argumentiert: »Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nur auf Bürokratiekosten im engen Sinne ein, die „für die Wirtschaft nur in geringem Maße“ anfallen würde. Der Normenkontrollrat weist darauf hin, dass der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde die Unternehmen nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten dürfte.«

Das nun war wirklich dreist. Meine damalige Einordnung und Bewertung:

»Zum einen ist von „Bürokratiekosten“ die Rede, die man – soweit vorhanden – auch für die Wirtschaft ausweisen müsste, zum anderen aber werden DIW-Zahlen zitiert, nach denen der Mindestlohn die Unternehmen »in der Anfangsphase mit etwa 16 Milliarden Euro belasten dürfte«. Das nun sind aber die Kosten durch die Lohnerhöhung, die da kalkuliert werden und auch nur – ohne das hier vertiefen zu wollen – die Bruttokosten, denen u.a. an anderer Stelle entsprechende Einsparungen gegenüberstehen können.«

Warum aber die Rezeption dieses älteren Artikels im Jahr 2017? Weil sie es wieder gemacht haben. In dem neuen Jahresbericht 2017 des Normenkontrollrats, der unter der Überschrift Bürokratieabbau.
Bessere Rechtsetzung. Digitalisierung. Erfolge ausbauen – Rückstand aufholen steht. Und wenn man sich anschaut, dann muss man sich die Augen reiben.

Die Argumentation des Normenkontrollrats geht so: Erfreulicherweise wäre der sogenannte Erfüllungsaufwand, also die Folgekosten von Gesetzen für Wirtschaft und Verwaltung, in dieser Legislaturperiode kaum angestiegen – hätte es den Mindestlohn nicht gegeben, heißt es in dem Bericht. Von den zusätzlichen jährlichen Kosten in Höhe von 6,7 Milliarden Euro entfielen demnach allein 6,3 Milliarden auf die Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze Anfang 2015 und ihre erstmalige Anpassung in diesem Jahr.

Zusätzliche Kosten von jährlich 6,3 Milliarden Euro durch den Mindestlohn? Erneut hat man die kalkulierte Lohnsumme als „Erfüllungsaufwand“ angesetzt. Das ist schon ein dreistes Spiel mit dem Kostenbegriff. Was für ein Unsinn – und offensichtlich ausschließlich der zielgerichteten Verunglimpfung des gesetzlichen Mindestlohnes geschuldet, die als eigentliche Absicht dem sich als Wiederholungstäter gerierenden Gremium nun nicht mehr nur unterstellt, sondern ins Stammbuch geschrieben werden muss.

Denn warum werden dann beispielsweise die Aufwendungen der vielen Unternehmen nicht in Rechnung gestellt, die ihren Beschäftigten branchenbezogene Mindestlöhne zahlen müssen? Davon sind Millionen Arbeitnehmer betroffen. Und die Unternehmen werden auch hier vom Gesetzgeber verpflichtet, dieses Salär auszuzahlen.

Vor diesem Hintergrund ist eine solche Reaktion mehr als verständlich: Andrea Nahles platzt der Kragen, so hat Frank Specht seinen Artikel überschrieben:

»Als der Bericht Nahles erreichte, platzte der Arbeitsministerin der Kragen: „Die Tatsache, dass der Normenkontrollrat zum wiederholten Male die Einführung des Mindestlohns als Erfüllungsaufwand und Bürokratielast für Arbeitgeber bezeichnet, zeigt, dass er seinen Auftrag entweder nicht verstanden hat oder einer klaren politischen Zielsetzung folgt“, kritisierte sie.«
Und weiter erfahren wir:

»Der Mindestlohn sei das Minimum, das ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern schuldet. Er sei kein Mehraufwand, sondern die Beendigung eines jahrelangen Minderaufwands der deutschen Wirtschaft, sagte Nahles.«

Tatsächlich haben die Arbeitgeber mit der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns inzwischen weitgehend ihren Frieden gemacht. In vielen Bereichen ist es gelungen, die dadurch entstandenen höheren Preise auf die Kunden abzuwälzen, so Specht in seinem Artikel.

In Wirklichkeit geht es in einigen Branchen – man denke hier an den Hotel- und Gaststättenbereich mit seinen spezifischen Problemen mit den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, deren Nicht-Einhaltung nun durch die Mindestlohnkontrollen transparent werden können oder die Unternehmen, die ein Teil ihres Geschäftsmodells auf unbezahlte Mehrarbeit der Beschäftigten aufgebaut haben –  um die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, die das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit sich gebracht haben.

Und um die zu schleifen, braucht man entsprechende Schützenhilfe wie die vom Normenkontrollrat, der sich dazu hergibt, die den Arbeitnehmern zustehende Lohnsumme als Bürokratiekosten zu verzerren.

Und zumindest die Perspektive, dass da noch mal gebohrt werden kann, besteht durchaus:

»CDU und CSU schreiben in ihrem Wahlprogramm, dass sich die Einführung des Mindestlohns zwar „grundsätzlich bewährt“ habe und man deshalb daran festhalten wolle. In der Praxis habe sich allerdings gezeigt, dass viele Regelungen zu bürokratisch und wenig alltagstauglich seien. „Unser erklärtes Ziel ist daher der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode“, verspricht die Union.«

Man sollte das aus Sicht der Arbeitnehmer als Drohung verstehen, die wieder einmal als Wolf im Schafspelz verkleidet – also als Bürokratieabbau, gegen den doch keiner was haben kann – daherkommt.

Die Banken als Ruhrgebiet der vor uns liegenden Jahre? Ein Blick auf die Beschäftigungs- und Ausbildungsentwicklung

In Deutschland schließen immer mehr Bankfilialen. Allein im vergangenen Jahr waren es etwas mehr als 2.000 Zweigstellen, die ihre Pforten für immer geschlossen haben. In den Jahren seit 2008 sind mehr als 7.500 Filialen abgewickelt worden – das entspricht einem Abbau von gut 20 Prozent der Zweigstellen, die es 2008 noch gegeben hat.

Die Deutsche Bundesbank hat über diese Entwicklung wie in jedem Jahr berichtet: Bankstellenentwicklung im Jahr 2016. Anzahl der Kreditinstitute sinkt deutlich, so ist die entsprechende Mittelung überschrieben.

Die Süddeutsche Zeitung hat das wie andere Medien auch aufgegriffen: In Deutschland sterben die Bankfilialen, so die etwas zuspitzende Überschrift des Artikels hierzu. Darin wird nicht nur darauf hingewiesen, dass die Ausdünnung des Filialnetzes für die Kunden oft weitere Wege bedeutet. Die Gemeinden fürchten zugleich den Leerstand, viele Immobilien können kaum weitervermietet werden.
Und offensichtlich gewinnt das Filialsterben an Tempo: »Das seit Jahren anhaltende Sterben der Bankfilialen hat sich im vergangenen Jahr immens beschleunigt: Mehr als 2.000 Zweigstellen machten 2016 nach Daten der Bundesbank dicht. Knapp die Hälfte davon waren Sparkassen, deutschlandweit schlossen sie innerhalb von nur zwölf Monaten mehr als 900 Filialen – fast jeden zwölften Standort. Die Genossenschaftsbanken dünnten ihr Netz zugleich um 666 Filialen aus, die Privatbanken um mehr als 280. Sie hatten allerdings schon früher damit begonnen, im großen Stil Standorte zu schließen.«

Insgesamt hat sich die Zahl der Bankfilialen in Deutschland seit den Neunzigerjahren zwar halbiert, erst langsam, dann immer schneller. Trotzdem gilt Deutschland unter Beobachtern im Vergleich zu anderen Ländern noch immer als „überversorgt“ mit Banken und Filialen – was aus dem dreigliedrigen Bankensystem bei uns resultiert: Neben den Privatbanken sind es vor allem die untereinander in starker Konkurrenz stehenden Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die gerade auf dem Land eine umfangreiche Filialstruktur aufgebaut haben, was in Zeiten hoher Zinsen auch kein Problem war hinsichtlich der damit verbundenen Kosten.

Aber die Zeiten haben sich geändert:

»Inzwischen aber treffen gleich zwei negative Trends die Finanzbranche mit voller Wucht: Einerseits machen die Institute in der anhaltenden Niedrigzins-Phase längst nicht mehr so viel Gewinn wie früher, zugleich erledigen viele Kunden ihre Bankgeschäfte inzwischen zunehmend digital. In der Filiale kommen sie dann oft nur noch zum Geldabheben vorbei – wenn überhaupt: Der Durchschnittskunde ist nur noch einmal im Jahr am Schalter, rechnen Bayerns Sparkassen vor. Aber er macht 108 Geschäfte online.«

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass das Filialsterben weitergehen muss – verbunden mit einer Konzentration in den verbleibenden Niederlassungen, die dann die durchaus aufwändige Beratungsarbeit übernehmen müssen, für die die Kunden dann auch längere Wege in Kauf nehmen, wenn sie entsprechende Qualität bekommen, was wiederum aufgrund der damit verbundenen Anforderungen an die Berater für einen weiteren Zentralisierungsschub sorgen wird.

Passend dazu Studie: Bankfilialen steht Massensterben erst noch bevor, so ist eine Artikel überschrieben, in dem über eine Umfrage der Managementberatung Investors Marketing berichtet wird: »In den kommenden zehn Jahren werden deutsche Banken und Sparkassen noch mehr Filialen schließen – und zwar in höherem Tempo … Demnach dürfte es bis zum Jahr 2025 nur noch rund 20.000 Bankfilialen in Deutschland geben.« Angesichts von derzeit noch 32.000 Bankfilialen wäre das in wenigen Jahren ein gewaltiger weiterer Aderlass.

Auch die in der Umfrage unter Führungskräften der Banken ermittelten Ursachen sind nicht wirklich überraschen: Insbesondere Regionalbanken müssen massiv Kosten sparen, um die stark rückläufigen Zinsüberschüsse auszugleichen und simultan digitale Vertreibskanäle auszubauen.

Das trifft vor allem die Banken in der Fläche – und damit die vielen dort beschäftigten Mitarbeiter. Von überall kommen mit Blick auf die Beschäftigung in der Branche skeptische Stimmen. So berichtet der Artikel Warum die Sparkassen sparen sollen über eine neu Studie, die auch die Genossenschaftsbanken betrifft:

»Einer Studie zufolge müssen viele der knapp 400 Sparkassen und fast 1.000 Volks- und Raiffeisenbanken noch sehr viel mehr tun als bisher: und zwar sparen, sparen, sparen. Das zumindest meinen die Experten der Unternehmensberatung Confidum. Die niedrigen Zinsen treffen die bodenständigen Sparkassen und Genossenschaftsbanken besonders … Confidum kommt zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken ihre Kosten im Schnitt um 25 bis 30 Prozent senken müssten, um längere Zeit mit den niedrigen Zinsen zurechtzukommen. Da das allein über Sachkosten nicht ginge, „bedeutet dies einen massiven Eingriff in die Personalkosten der Bank“, sind die Studienautoren Christof Grabher und Hans-Joachim Schettler überzeugt.«

Wobei an dieser Stelle nicht aus den Augen verloren sollte, dass es wir angesprochen „die“ Banken nicht gibt. Das verdeutlicht auch ein Bericht über eine Studie der Unternehmensberatung Bain:
Die Eigenkapitalrendite deutscher Banken lag 2015 nur bei 2,3 Prozent im Durchschnitt und damit deutlich niedriger als in anderen Ländern. Dabei verdeckt der Durchschnittswert wie so oft eine erhebliche Streuung:

»Hierzulande klaffen Welten zwischen den verschiedenen Institutsgruppen. Insbesondere Spezialisten wie Automobil- und Direktbanken erwirtschaften mit mehr als 6 Prozent überdurchschnittliche Eigenkapitalrenditen. Die mehr als 1.000 Volks- und Raiffeisenbanken kommen im Schnitt auf 2,9 Prozent, die 415 Sparkassen auf lediglich 1,7 Prozent. Zusammen mit den vier deutschen Großbanken und den Bausparkassen bilden sie das Schlusslicht des Bain-Rendite-Rankings.«

Die zitierte Bain-Studie gibt es hier im Original:

Walter Sinn und Wilhelm Schmundt (2016): Deutschlands Banken 2016: Die Stunde der Entscheider, München 2016.

Sinn und Schmundt identifizieren vier Gründe für die Dauermisere der deutschen Banken:

»1. Abhängigkeit vom Zinsgeschäft. Der Anteil des Zinsüberschusses an den Einnahmen liegt in Deutschland mit 73 Prozent so hoch wie in keinem anderen Land. Damit leiden die hiesigen Banken besonders stark unter den Niedrigzinsen.


2. Nachhaltig hohe Kostenbasis. Trotz aller Sparanstrengungen beläuft sich die Cost-Income-Ratio im Durchschnitt von 2012-2015 immer noch auf 69 Prozent und übersteigt damit das Niveau in den USA beispielsweise um sieben Prozentpunkte.


3. Langsame Anpassungsgeschwindigkeit. Jahr für Jahr bauen die Banken zwar Mitarbeiter ab und schließen Filialen. Doch unverändert kommen hierzulande auf 100.000 Einwohner 36 Filialen, in Großbritannien sind es 14 und in den USA noch 27 – Tendenz rückläufig.


4. Fragmentierte Bankenlandschaft. In Deutschland gibt es mit rund 1.700 Instituten fast viermal so viel Institute wie in Frankreich und mehr als zehnmal so viel wie im bevölkerungsreicheren Japan. Die Zersplitterung verhindert Skalenvorteile.«

Als wenn das nicht schon genug Probleme sind, kommen neuartige Herausforderungen auf die etablierten Banken zu – was oftmals verkürzt mit dem Begriff „Fintechs“ etikettiert wird:

»Wie in jedem der zurückliegenden Jahre, so wird auch 2017 kaum eine Woche vergehen, in der nicht irgendwo auf der Welt von irgendeinem Finanzexperten ein alter Spruch von Microsoft-Gründer Bill Gates zum Besten gegeben wird: „Banking is necessary, banks are not.“ Dass es keine Banken braucht, um Bankgeschäfte zu erledigen, war anno 1994 eine ebenso kühne wie provokative Aussage. Im Laufe der Jahre hat sich Gates’ Behauptung aber immer mehr zu einem realistisch erscheinenden Szenario entwickelt. Fast alles, was Banken leisten, macht heutzutage auch eine Vielzahl anderer Anbieter möglich.«

Der Druck auf die Banken und ihre traditionellen Geschäftsmodelle wird weiter steigen. Was bedeutet das nun für diejenigen, die in den Banken arbeiten oder eine Ausbildung in diesem Bereich erwägen?

Da wäre beispielsweise die Ausbildung zum Bankkaufmann bzw. Bankkauffrau. Anne Kunz hat ihren Artikel dazu so überschrieben: Von der Traum-Ausbildung zum Auslaufmodell. Am Anfang ihres Beitrags wirft sie einen Blick zurück auf Karrieren, die früher mit diesem Ausbildungsberuf möglich waren: Beispielsweise Klaus-Peter Müller, der mit 62 Jahren zum Honorarprofessor an der Frankfurt School of Finance & Management berufen wurde. »Als damaliger Chef der Commerzbank hatte er das Format dafür und in seinem Alter sind solche Titel ein gern gesehener Schmuck. Das Pikante daran: Müller selbst hat nie eine Universität oder Hochschule besucht.

Genauso wie der ehemalige Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper schaffte er es allein mit einem Ausbildungszeugnis bis an die Spitze eines großen Finanzhauses – was früher nicht ungewöhnlich war.« Die Banklehre galt als Königin der Ausbildungsberufe. Wer ein Einser-Abitur hatte, begann nicht zwangsläufig ein Studium. Er konnte stattdessen auch eine Ausbildung hinter dem Bankschalter absolvieren, so Anne Kunz.

Und heute? Nur Postbank-Chef Frank Strauß hat kein Studium vorzuweisen, »fast alle anderen Bank-Vorstände haben internationale Elite-Unis absolviert und nicht wenige machten ihre ersten Berufsschritte beim Beratungsunternehmen McKinsey.«

Im Vergleich zu 1997 ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge zum Bankkaufmann/-kauffrau um 40 Prozent zurückgegangen. Früher galt: »Mit einer Banklehre könne man nichts falsch machen, hieß es jahrzehntelang. Weil es entsprechend viele Bewerber gab, konnten sich die Institute die besten aussuchen.« Das hat sich geändert.

Die Digitalisierung macht die Arbeit (und die Arbeitsplätze) in den Bankfilialen zunehmend überflüssig. »Die meisten Menschen erledigen ihre Bankgeschäfte inzwischen vom PC oder Smartphone aus. Drei Viertel der Kunden nutzen Online-Banking, etwa ein Drittel erledigen ihre Bankgeschäfte via App.«

Auch die Zahl der Beschäftigten im deutschen Kreditwesen ist seit 2000 um knapp 16 Prozent gesunken, das sind fast 126.000 Vollzeitstellen weniger. »Institute wie die Münchner HypoVereinsbank (HVB) haben ihr Filialnetz beinahe halbiert. Die Deutsche Bank schließt jede vierte Filiale und will genauso wie die Commerzbank Tausende Stellen streichen. Auch die Sparkassen und Genossenschaften müssen sparen.«

Teilweise sinken die Bewerberzahlen stärker als die Zahl der Ausbildungsstellen: »Bei den Sparkassen ist die Not so groß, dass sie nicht für alle Ausbildungsplätze geeignete Kandidaten finden. Für das vergangene Jahr wurden bei der öffentlich-rechtlichen Gruppe von 5.500 geplanten Stellen nur 5.030 besetzt.«

Es ist mehr als offensichtlich, dass das Berufsbild des Bankkaufmanns dringend renoviert werden müsste. Aber: »Die Institute können sich nicht einigen, ob man die Ausbildung künftig stärker auf den Vertrieb ausrichten sollte, da alle übrigen Aufgaben zunehmend von Computern erledigt werden, oder ob die Azubis auch künftig alle Arbeitsschritte in einer Bank kennen lernen sollten.«

Mittlerweile verdichten sich die Befürchtungen, dass das Berufsbild des Bankkaufmanns/der Bankkaufrau – über eine betriebliche Ausbildung – ein Auslaufmodell darstellt. Dass die immer weniger bis gar nicht mehr gebraucht werden in Zukunft. Auch in Österreich gibt es diese Debatte. Der dortige Arbeitsmarktservice (AMS), also die Bundesagentur für Arbeit der Österreicher, hat sich vor kurzem mit einer Analyse der Beschäftigungsentwicklung im (österreichischen) Bankensektor zu Wort gemeldet:

Arbeitsmarktservice Österreich: Banken – ein interessanter Arbeitsmarkt in einem herausfordernden Umfeld, Oktober 2016

»Anfang der 2000er-Jahre hat der Strukturwandel der österreichischen Banken begonnen. Bereits in den Jahren vor der Krise (2008) kam es in Österreich zu Filialschließungen, die Beschäftigung blieb aber relativ konstant bzw. zeigte zwischen 2004 und 2008 deutliche Zuwächse. Seit der Finanzmarktkrise 2008/2009 hat sich der Personalstand im Bereich der Finanzdienstleistungen entgegen der allgemeinen Beschäftigungsentwicklung spürbar verringert. Im Bankensektor sind weitere Umstrukturierungen, Sparmaßnahmen und Personalabbau zu erwarten. Die fortschreitende Digitalisierung stellt das Bank-, Finanz- und Versicherungswesen vor Herausforderungen, bietet aber auch neue Chancen.« So heißt es in der Beschreibung des Textes.

Für Deutschland liegt beispielsweise diese Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) aus dem Jahr 2014 vor: Entwicklungen und Perspektiven von Qualifikation und Beschäftigung im Bankensektor. Darin heißt es:

»Rund 780.000 Erwerbstätige arbeiten in der Bankenbranche. Sie verfügen überwiegend über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bankkaufmann/-kauffrau und arbeiten überproportional häufig in Vollzeit … Die Einkommen liegen absolut und in den Veränderungsraten über dem Durchschnitt aller Berufe und die Arbeitslosigkeit ist gering … Jährlich beginnen über 13.000 junge Männer und Frauen eine Ausbildung zum/zur Bank­kaufmann/-kauffrau … der Anteil der Studienberechtigten im Beruf Bankkaufmann/-kauffrau liegt mit 72 % weit über dem Durchschnitt … die Zahl der Neuabschlüsse (hat sich) – aufgrund massiver Umstrukturierungsprozesse zu Beginn der 1990er-Jahre – im Vergleich zu 1992 fast halbiert … Bankkaufleute (weisen) hohe Abwande­rungstendenzen in andere berufliche Tätigkeiten außerhalb des Bankensektors auf … Da der zukünftige Bedarf an Erwerbstätigen im Bankensektor schneller sinkt als das Angebot, könnte die Arbeitslosigkeit bzw. Abwanderung in andere berufliche Tätigkeiten unter Bankkaufleuten zunehmen. Auch die Attraktivität des dualen Ausbildungsberufes könnte massiv darunter leiden.«

Die Beschäftigung von Bankkaufleuten ist auf dem Sinkflug und auch die Ausbildungszahlen gehen runter – wobei man sicher sagen kann, dass der Rückgang im Kontext dessen, was hier beschrieben wurde, erst in der Anfangsphase ist. Das wird in den vor uns liegenden Jahren noch erheblich an Dynamik gewinnen.

Zugleich kann man an diesem Beispiel ein grundlegendes Problem der Vorhersagen über die Arbeitsmarktentwicklung aufzeigen: Nur die Beschäftigungsentwicklung innerhalb einer etablierten Branche und mit Blick auf dort gewachsene Berufsbilder zu skizzieren, verwechselt Brutto- mit Nettoentwicklungen. Dann kommt es zu den plakativen Aussagen, „die“ Digitalisierung würde zahlreiche Jobs vernichten. Korrekt wäre natürlich eine methodisch sehr schwierige Gegenrechnung, welche und wie viele Jobs in anderen Bereichen anstelle der wegfallenden Arbeitsplätze bei den Banken entstehen. Ansonsten läuft man möglicherweise in die gleiche Problematik, die man auch hat, wenn man die Beschäftigung in der Industrie bilanziert und dort erhebliche Rückgänge konstatieren muss, die es gegeben hat, aber ein Teil davon ist nicht verschwunden, sondern schlichtweg umgelabelt worden in den Bereich der Dienstleistungen, beispielsweise durch Outsourcing der Beschäftigten in Dienstleistungsunternehmen. Es hat sich schlichtweg die Grundgesamtheit geändert – und für viele Beschäftigte auch die Arbeitsbedingungen, vor allem hinsichtlich einer geringeren Vergütung als in der alten Welt. 

Sie wächst und gedeiht, die Leiharbeit

Regelmäßig veröffentlich die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht über die Lage der Leiharbeitsbranche – bei der BA als „Zeitarbeit“ tituliert. Die neuste Ausgabe von Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit wurde nun im Juli 2017 publiziert. In der Zusammenfassung des neuen Berichts bilanziert die BA bekannte Strukturmerkmale:

»Im Jahr 2016 waren 991.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung liegt bei knapp 3 Prozent. Mehr als jeder zweite Leiharbeiter übt eine Helfertätigkeit aus (bei allen Beschäftigten: jeder Fünfte). Die Mehrzahl der Zeitarbeitnehmer ist männlich und jünger. Personen ohne Berufsabschluss sind anteilig deutlich häufiger vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt. Auch der Ausländeranteil ist in der Zeitarbeit höher. 15 Prozent der Zugänge in Arbeitslosigkeit aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt und 14 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen erfolgen aus bzw. in die Zeitarbeitsbranche. Die Bruttoarbeitsentgelte in der Zeitarbeit liegen deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgelten.« (BA 2017: 4).

Markus Krüsemann hat sich die Zahlen der BA genauer angeschaut und in diesem Beitrag verarbeitet: Auch 2016 hohe Wachstumsdynamik bei der Leiharbeit. Darin berichtet er:

»In den Betrieben und Unternehmen der Überlassungsbranche haben die Sektkorken sicher längst schon geknallt, denn das vergangene Jahr bescherte ihnen erneut traumhafte Wachstumsraten, und mit einem Personalpool auf Rekordhöhe lassen sich auch 2017 sicher wieder satte Gewinne einfahren. Hatten die Branchenführer noch im Mai 2016 nur „ein minimales Marktwachstum von 2,9 Prozent“ für 2016 erwartet, so mussten sie die im Januar 2017 veröffentlichten Zahlen aus der Bundesagentur für Arbeit für das erste Halbjahr 2016 schon optimistischer gestimmt haben. Mit einem dort ausgewiesenen Beschäftigungswachstum von 4,6 Prozent (gegenüber der ersten Jahreshälfte 2015) und einem Juni-Rekordwert von über eine Mio. LeiharbeiterInnen blieben die Anbieter klar auf dem seit Mitte 2013 eingeschlagenen Wachstumskurs …

Die gestern von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgelegten Zahlen zeugen von einem auch im zweiten Halbjahr 2016 anhaltenden Boom. So lag die Zahl der Leiharbeitsbeschäftigten Ende Dezember bei knapp 993.000, das sind gut 42.000 mehr Leihkräfte als im Vorjahresmonat. Das Plus von 4,4 Prozent reichte jedenfalls für den höchsten bislang gemessenen Dezemberwert.«

Krüsemann weist ausdrücklich darauf hin, dass man die Dynamik der Leiharbeitsbranche auch daran erkennen kann, dass sie in einem Umfeld wachsender regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stattfindet – und deren Wachstumsraten dennoch übersteigt:

»Die Verleiher konnten mit dem insgesamt anziehenden Wachstum der Beschäftigung nicht nur Schritt halten, sondern überdurchschnittliche Steigerungsraten erzielen. Während die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Teil- und Vollzeit) zwischen 2013 und 2016 um nie mehr als 2,5 Prozent zulegen konnte, wartet die Beschäftigung in der Leiharbeit mit beeindruckenden halbjährlichen Wachstumsraten zwischen 3,5 und 7,6 Prozent auf.«

Der neue BA-Bericht Aktuelle Entwicklungen der Zeitarbeit enthält noch viele weitere hilfreiche Informationen über diese Branche, nicht nur die Beschäftigtenzahlen, sondern auch Daten zu den Beschäftigungsdauern oder den Entgelten.

Interessant und mit dem Anspruch möglichst großer Ausgewogenheit in Richtung auf Kritiker und Fans der Leiharbeit sind die Schlussbemerkungen im BA-Bericht (S. 23):

»Zeitarbeit ist eine feste Größe auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Die flexible Beschäftigung von Arbeitnehmern ermöglicht es den Unternehmen, ihren Personalbedarf zügig an Auftragsschwankungen anzupassen. Daher ist die Leiharbeit im Vergleich zu anderen Branchen auch durch eine überdurchschnittlich hohe Dynamik und Fluktuation gekennzeichnet: Beschäftigungsverhältnisse werden häufiger geschlossen bzw. beendet, die durchschnittliche Beschäftigungsdauer ist deutlich kürzer.

Für die Leiharbeitnehmer geht die große Flexibilität der Arbeitnehmerüberlassung mit Risiken, wie einem erhöhten Risiko aus Beschäftigung heraus arbeitslos zu werden, einher. Andererseits bietet die Zeitarbeit Beschäftigungschancen für Menschen, die aufgrund einer vergleichsweise großen Arbeitsmarktferne – beispielsweise aufgrund niedriger formaler Qualifikationen oder Phasen von Nichterwerbstätigkeit – bei der Beschäftigungssuche Probleme haben.«

Die Befürworter der Leiharbeiter weisen immer wieder auf die auch von der BA angesprochene „Chancen-Dimension“ der Leiharbeit gerade für diejenigen Arbeitnehmer hin, die ansonsten Schwierigkeiten haben, auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt Fuß fassen zu können.

Das hat auch Auswirkungen da, wo arbeitslose Menschen aufschlagen: In den Arbeitsagenturen und Jobcentern. Beispiel: Jede dritte Vermittlung der Arbeitsagentur führt in Leiharbeit: »2016 führte jede dritte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. Zudem wurden 5 Prozent dieser Vermittlungen von der BA finanziell bezuschusst.« Die Zahlen basieren auf der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Entwicklung war in den letzten Jahren rückläufig und es werden anteilig etwas weniger Arbeitslose in Leiharbeit vermittelt, was natürlich auch und vor allem damit zu tun hat, dass aufgrund der Arbeitsmarktentwicklung der eine oder die andere jetzt Chancen auf eine „normale“ Anstellung hat, die früher gezwungen waren, in die Leiharbeit zu gehen.

Für die Arbeitslosen in den Agenturen und Jobcentern hat die Leiharbeit noch an einer anderen Stelle große Bedeutung – bei den Stellenangeboten der BA selbst: So entfallen immer noch fast ein Drittel der offenen Stellen bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern auf die Leiharbeitsbranche. Die regionalen Unterschiede sind dabei erheblich. In manchen Gegenden ist jedes zweite Stellenangebot ein Leiharbeitsverhältnis – diese Zahlen müssen vor dem Hintergrund gesehen werden, dass der Anteil der Leiharbeit an der Gesamtbeschäftigung bei gut 3 Prozent liegt.

Aus der aktuellen Berichterstattung dazu beispielsweise dieser Artikel von Jan-Dirk Franke: Ein Drittel der offenen Stellen in Sachsen kommt aus Leiharbeit: » Mehr als jede dritte bei den Arbeitsagenturen im Freistaat gemeldete offene Stelle (35 Prozent) kommt aus der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung. Der Anteil ist in den letzten Jahren gestiegen, im Jahr 2011 lag er noch bei 27 Prozent, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen.« Am Ende des Beitrags findet sich allerdings ein einschränkender Hinweis auf die Aussagekraft der Anteilswerte seitens der BA selbst: Öfters meldeten verschiedene Zeitarbeitsfirmen freie Stellen für ein und denselben Entleiher. Dadurch kann es zu Doppel- und Mehrfachmeldungen kommen. Man sollte an dieser Stelle die BA ergänzen: Oftmals melden die Leiharbeitsfirmen auch deutlich mehr offene Stellen, als sie haben. Zum einen wohl wissend, dass sie die sowieso nicht besetzt bekommen, zum anderen aber auch, weil sie vor allem an die Profile potenziell geeigneter Arbeitsloser kommen wollen.

Die enorme regionale Varianz bei den Anteilswerten verweist darauf, dass natürlich auch die Branchenentwicklung regional ganz erheblich divergieren kann. Gleichsam als Negativbeispiel kann man Bremen anführen, vgl. dazu beispielsweise den Deutschlandfunk-Beitrag Leben wie ein Tagelöhner – Bremen ist Hauptstadt der Leiharbeiter: »Der Anteil der Leih- beziehungsweise Zeitarbeiter ist nirgends so hoch wie in dem kleinen Stadtstaat Bremen. Vor fünf Jahren lag er bei ungefähr fünf Prozent. Tendenz steigend. Bislang ist es nicht gelungen, die Leiharbeit einzudämmen. Stattdessen nimmt die Zahl der prekären Jobs weiter zu.«

Die offensichtlich trotz der angeblich existenzbedrohenden Regulierung seitens der Politik florierende und expandierende Branche hat mittlerweile erhebliche Probleme, genügend Arbeitskräfte für die Aufträge zu rekrutieren. Da überrascht es nicht, dass sie Ausschau hält nach neuen Quellen für die Rekrutierung von Leiharbeitern. Dass man dabei ein Auge auf die Flüchtlinge geworfen hat, überrascht dann auch nicht mehr – vgl. dazu ausführlicher die Darstellung in dem Beitrag Bleiben sie länger fern oder kommen sie an? Flüchtlinge und der Arbeitsmarkt. Und die scheinbar besondere Rolle der Leiharbeit vom 21. Juli 2017.

Das wird dann in Teilen der Medienberichterstattung unterfüttert mit solchen Berichten: Vom Flüchtling zum Zeitarbeiter: »Die gescholtene Zeitarbeitsbranche wird für immer mehr Geflüchtete zum Tor in den Arbeitsmarkt. Einer von ihnen ist Maher Younes. Weil es mit dem Elektriker so gut läuft, stellt sein Arbeitgeber weitere Flüchtlinge ein«, so Harald Schumacher in seinem Artikel.

Die BA selbst schreibt in ihrem Bericht zum Thema Entgelte (S. 19): »Die erzielten Bruttoarbeitsentgelte von Leiharbeitnehmern sind unterdurchschnittlich … Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe erhielten im Jahr 2016 im Mittel (Median) ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von 3.133 €. Der mittlere Verdienst der Leiharbeitnehmer war mit 1.816 € um 42 Prozent niedriger. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sich die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung von der der Beschäftigten insgesamt merklich unterscheidet. So übt in der Zeitarbeit gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) eine Helfertätigkeit aus (54 Prozent; Beschäftigte insgesamt 12 Prozent), die generell mit einer niedrigeren Entlohnung verbunden ist. Die mit überdurchschnittlichen Verdiensten verbundenen Spezialisten- und Expertentätigkeiten kommen in der Arbeitnehmerüberlassung hingegen vergleichsweise selten vor.«

Aber auch, wenn man das berücksichtigt und einen Blick auf das gleiche Qualifikationsniveau wirft, zeigen sich erhebliche Verdienstunterschiede. So bekommen Leiharbeiter im wichtigen Helferbereich 28 Prozent weniger als Helfer, die nicht über Leiharbeit beschäftigt sind.

Ein „Gedenktag“ für den gebeutelten Steuerzahler? An sich unsinnig und dann auch noch kalendarisch aufgeblasen

»Steuern sind eine Last oder gar existenziell bedrohlich, sie bestrafen den Bürger, er wird gemolken oder gejagt, und wenn er kein Schlupfloch findet, all dem im eigenen Land zu entkommen, so muss er fliehen, in eine Oase oder ins Asyl – so oder ähnlich denken wir über Steuern. Zumindest spiegelt das unser Sprachgebrauch wider. Der Frame von Steuern als bedrohliche Einschränkung der individuellen Freiheit wird durch eine ganze Heerschar von Metaphern erweckt. Einige muten zunächst vielleicht unverfänglich an oder so überzogen, dass sie nicht ernst gemeint sein können. Und doch spiegeln alle eine Denkweise über Steuern wider, die uns zumindest nachdenklich werden lassen sollte.« So Elisabeth Wehling in ihrem Beitrag Von viel Leid und wenig Freud. Reden über Steuern. Zu diesen Erzählungen, dessen Wirkkraft man nicht unterschätzen sollte, zählt der „Steuerzahlergedenktag“, der schon von der Begrifflichkeit ein echtes Trauerspiel verspricht. So platzierte der Bund der Steuerzahler (BdSt) diese Meldung: Von 1 Euro bleiben nur 45,4 Cent: »Der Steuerzahlergedenktag 2017 ist am Mittwoch, den 19. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe ab 03:27 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2017 bei voraussichtlich 54,6 Prozent – diese Quote ist so hoch wie noch nie! Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 45,4 Cent zur freien Verfügung übrig.« Viele Medien haben das aufgegriffen und übernommen. Der gierige Staat nimmt den rechtschaffenen Bürgern das hart erarbeitete Geld weg und verschwendet es, so die naheliegenden Assoziationen, die vielen durch den Kopf gehen. Wenn es denn stimmen würde.

Aber Gott sei es gedankt gibt es Wissenschaftler, die noch rechnen können. Und die mal nachgerechnet haben, ob das eigentlich stimmt mit diesem „Steuerzahlerdenktag“. Zu dieser Kategorie gehört Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin. Sein Urteil in der kompakten Variante: »Wie jedes Jahr ruft der Bund der Steuerzahler auch jetzt seinen Gedenktag aus. Die Berechnung allerdings ist falsch und nichts anderes als vulgärökonomischer Populismus.« Das begründet er in seinem Beitrag Die Tea Party lässt grüßen.

Das Konzept des Steuerzahlergedenktags ist verkorkst und geht in weiten Teilen von falschen Annahmen aus, meint Stefan Bach. Der Gang seiner Argumentation:

»Um seinen Gedenktag zu ermitteln, berechnet der Bund der Steuerzahler eine sogenannte Einkommensbelastungsquote. Dazu werden die gesamten Steuern und Abgaben ins Verhältnis zum Volkseinkommen gesetzt – also die Summe aller Löhne, Gewinne und Vermögenseinkommen. Diese Belastungsquote liegt für das Jahr 2017 bei 54,6 Prozent – „die höchste Quote, die wir in der Bundesrepublik je gehabt haben“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel.«

Auf dieser Grundlage ist man auf den heutigen 19. Juli gekommen. Aber, so der erste Einwand:

»Das Volkseinkommen ist die falsche Bezugsgröße. Denn bei der Berechnung dieser Größe sind die indirekten Steuern schon abgezogen – also die Mehrwertsteuer, die Verbrauchsteuern und die Grundsteuern. In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Mehrwertsteuer und die Ökosteuern beträchtlich erhöht und im Gegenzug die Einkommensteuer und die Sozialbeiträge gesenkt. Auch wenn sich insoweit die gesamten Staatseinnahmen gar nicht erhöht haben, bedeutet das für die Berechnung des Steuerzahlerbundes: Das Volkseinkommen ist gesunken und die Belastungsquote somit gestiegen.«

Und nun geht es den Kalender rückwärts. Hätte der Steuerzahlerbund stattdessen das Nettonationaleinkommen genommen – da sind die indirekten Steuern noch nicht abgezogen -, dann »läge die Belastungsquote für das laufende Jahr nur noch bei 48,3 Prozent und der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 25. Juni gewesen.« Aber dabei bleibt Bach nicht hängen:

»Zweiter dicker Rechenfehler: Sozialabgaben sind keine Steuern. Zu großen Teilen sind sie Versicherungsbeiträge, die private Vorsorge ersetzen. Den Beiträgen heute stehen Leistungen in der Zukunft gegenüber, denn wer beispielsweise mehr in die Rentenkasse einzahlt, bekommt im Alter eine höhere Rente. Allerdings wird in den Sozialkassen auch viel umverteilt, siehe Mütterrente oder Rente mit 65, und bei der Kranken- und Pflegekasse zahlt man auf sein Bruttoeinkommen, obwohl jeder die gleichen Leistungen bekommt.

Nimmt man deshalb vereinfachend an, dass die Sozialbeiträge nur zur einen Hälfte Steuern sind und zur anderen Hälfte Versicherungsbeiträge, dann liegt die gesamtwirtschaftliche Belastungsquote bezogen auf das Nettonationaleinkommen nur noch bei 38,9 Prozent – der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 22. Mai gewesen.«

Aber auch hier ist noch nicht Schluss: »Der Staat zahlt auch Steuern an sich selbst – Mehrwertsteuer auf seine Einkäufe und Investitionen, Ökosteuer auf seinen Energieverbrauch, Kfz-Steuer für seine Fahrzeuge, Grundsteuer für seine Immobilien oder Unternehmen- und Einkommensteuern auf seine Kapitalerträge. Hier kommen schätzungsweise 50 Milliarden Euro im Jahr zusammen. Zieht man die vom Steueraufkommen ab, liegt die Steuerbelastungsquote nur noch bei 37,1 Prozent – der Steuerzahlergedenktag wäre schon am 15. Mai gewesen.«

Wie heißt es so schön im Volksmund – einer geht noch. Und einen weiteren Punkt hat Bach noch vorzutragen – er argumentiert volkswirtschaftlich, denn die Zahlung von Abgaben ist ja keine Einbahnstraße (was aber die Skandalisierungsversuche des Steuerzahlerbundes suggerieren – weggenommen und versenkt): »Steuern und Sozialbeiträge sind das Geld der Gesellschaft. Damit finanziert der Staat die öffentlichen Güter und Leistungen, die für das Funktionieren einer modernen Volkswirtschaft und den sozialen Ausgleich unabdingbar sind. Insoweit bekommen Bürger und Unternehmen das Geld wieder zurück.«

Stefan Bach verkennt nicht die unbestreitbare Tatsache, dass es viele Reibungsverluste und Ineffizienzen des staatlichen Handelns gibt (wie übrigens in der profitorientierten Privatwirtschaft auch). Vor diesem Hintergrund kalkuliert Bach so:

»Diese staatlichen Effizienzreserven zu messen ist methodisch schwierig – aber mehr als zehn Prozent der gesamtwirtschaftlichen Einkommen machen sie sicher nicht aus.«

Wenn man so rechnet, dann läßt sich mit Bach das folgende Fazit ziehen: »Der wirkliche Steuerzahlergedenktag liegt also spätestens Anfang Februar. Das ist noch vor Karneval und Fasching. Helau und alaaf!«

Und noch eine Anmerkung zum skandalisierenden und effektheischende Getöse, dass die Belastungsquote „so hoch wie noch nie“ sei. Ein Blick auf die Abgabenquoten seit 1960 relativiert das doch ganz erheblich. Was aber auch diese Gesamtdarstellung verwischt sind die erheblichen Streuungen, die wir auf der Ebene der einzelnen Haushalte und deren Belastungsprofile haben. Und da wäre ein genauerer Blick auf die Verschiebungen zwischen einzelnen Belastungsarten im komplexen System der Steuern und Sozialabgaben und deren Verteilungswirkungen relevant und übrigens weitaus aufschlussreicher als die Konstruktion eines imaginären deutschen Abgabenbelasteten, den es so gar nicht geben kann. Wenn man da genauer hinschaut, dann zeigen sich erhebliche Verwerfungen, die auch sozialpolitisch brisant sind. Dazu genauer beispielsweise mein Beitrag Der Mythos vom (stark) progressiven deutschen Steuersystem. Darin findet man diese Argumentation:

Die starken Schultern müssen eine höhere Last tragen als die ökonomisch schwachen Haushalte. Zu diesem Zweck gibt es die Progression in den Steuertarifen – und außerdem werden die unteren Einkommen entweder vollständig oder zumindest anteilig von der Besteuerung ausgenommen.
Auf den ersten Blick scheint dieses Prinzip in der deutschen Steuerpolitik auch tatsächlich zu greifen. Die Einkommens- und Unternehmenssteuern sind hierzulande stark progressiv: Geringverdiener müssen aufgrund von Freibeträgen nichts zahlen, in der Mitte der Verteilung beträgt die Belastung nur rund 5%, beim obersten Zehntel steigt sie auf 25% und beim Top-Prozent auf 35% der Bruttohaushaltseinkommen. Deshalb und wegen der großen Einkommensunterschiede kommt die ärmere Hälfte der Haushalte lediglich für knapp 4% der Einnahmen aus der Einkommensteuer auf, während auf das reichste Zehntel 59% und auf das reichste Hundertstel 26% entfallen. So weit, so gut.

Nur eine Anmerkung zu der ja immer wieder vorgetragenen Argumentation, dass die Reichen ganz besonders durch die Progression im System der direkten Steuern belastet werden: Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, „dass die vorliegenden Daten die Steuerprogression bei sehr Reichen überzeichnen“, wie es in der Studie weiter heißt. So würden viele größere Familienunternehmer oder Superreiche einen Großteil ihrer Jahreseinkommen in den Unternehmen stehen lassen oder in Holdinggesellschaften, Stiftungen oder „familiy offices“ thesaurieren. „Würde man diese einbehaltenen Gewinne berücksichtigen, auf die nur Unternehmenssteuern gezahlt werden, läge die effektive Einkommensteuerbelastung des reichsten Prozents der Steuerpflichtigen wohl deutlich niedriger“ (vgl. dazu die Studie Wer trägt die Steuerlast in Deutschland? Steuerbelastung nur schwach progressiv von Stefan Bach, Martin Beznoska und Viktor Steiner).

Bei genauerer Betrachtung ist das deutsche Steuersystem allerdings bei weitem nicht so progressiv, wie es zunächst scheint. Denn um die tatsächliche Belastung der Haushalte zu messen, darf man nicht nur die direkten Steuern wie etwa die Einkommenssteuer betrachten, sondern muss zusätzlich auch die sogenannten indirekten Steuern berücksichtigen, zu denen beispielsweise die Mehrwert-, die Kfz- oder die Tabaksteuer gehören. Diese indirekten Steuern machen knapp die Hälfte des gesamten Steueraufkommens in Deutschland aus.

Und es gibt noch einen weiteren Faktor, der bei der Ermittlung der Gesamtbelastung berücksichtigt werden muss: die Sozialbeiträge.

Man kann zeigen, dass in den unteren Einkommensschichten die Verteilungswirkung von direkten und indirekten Steuern sogar regressiv ist.

Dass das deutsche Steuersystem überhaupt etwas Progressives hat, ist den Sozialbeiträgen geschuldet: Die Abgaben für die Gesundheitsversorgung, Rentenbeiträge etc. fallen in den mittleren Einkommensschichten proportional höher aus als in den unteren und oberen Schichten der Einkommenspyramide.

Und die Studie von Bach/Beznoska/Steiner (2016) liefert einen interessanten Hinweis auf die realen Umverteilungen der zurückliegenden Jahre – und zwar von unten nach oben: So ist das ärmste Zehntel zwischen 1998 und 2015 um 5,4% des Bruttoeinkommens mehrbelastet worden, wogegen das reichste Zehntel um 2,3% entlastet wurde, das reichste Hundertstel sogar um 4,8%.
Fazit: In den letzten zwei Jahrzehnten haben Besserverdiener also von den Reformen bei der Einkommenssteuer profitiert, während weniger gut betuchte Haushalte von den Anhebungen der Mehrwertsteuer und der Energiesteuern eindeutig negativ betroffen waren. Die viel zitierten „starken Schultern“ durften sich also über eine politische Lockerungsmassage freuen – aus verteilungspolitischer Sicht ist das allerdings ein ernüchternder Befund.

So was allerdings will der Bund der Steuerzahler am konstruierten „Steuergedenktag“ 2017 dann lieber nicht hören.