Reale Tarifflucht im Einzelhandel, der Protest dagegen sowie ein Blick auf „unkonventionelle“ Arbeitgeberverbände und „gelbe“ Gewerkschaften

»Die Gewerkschaft Verdi will die Metro-Tochter Real bestreiken. Dies geht aus einem „Streikaufruf“ an die rund 34.000 Beschäftigten des Unternehmens hervor, der der WirtschaftsWoche vorliegt. Bereits an diesem Freitag und Samstag (13. und 14. Juli) seien „bundesweite Arbeitsniederlegungen in einer Vielzahl der 280 Filialen“ geplant«, konnte man diesem Artikel vom 11. Juli 2018 entnehmen: Verdi ruft zu Streiks bei Real auf. Und weiter: Die Gewerkschaft Verdi hat die rund 34.000 Real-Mitarbeiter aufgerufen, … zu streiken. Metro-Chef Olaf Koch hat dafür kein Verständnis. Er sieht das Lohnniveau als „absolut marktgerecht“. Und Matthias Schiermeyer ergänzte einen Tag später unter der Überschrift Streiks sollen den Flächentarif retten.  »Nach dem Ausscheren der Metro-Tochter Real aus dem Verdi-Flächentarifvertrag ruft die Gewerkschaft an diesem Freitag und Samstag zu bundesweiten Arbeitsniederlegungen auf. Ziel ist es auch, Nachahmer von einer Tarifflucht abzuschrecken.«

Da wird nicht nur der eine oder andere treue Leser dieses Blogs ein Déjà-vu-Gefühl bekommen. Im Sommer 2018 ist das eine Nachricht, die einem sehr bekannt vorkommt. So wurde am 1. Oktober 2015 hier unter der Überschrift Tarifflucht des Arbeitgebers und Zwangsteilzeit für die Beschäftigten. Das ist Real. Wieder einmal über eine Branche auf der Rutschbahn nach unten berichtet: Die Unternehmensleitung von Real ist aus der Tarifbindung ausgestiegen und will einen Haustarif mit geringerer Bezahlung verhandeln, so die Meldungen damals. »Aus der Gewerkschaft ver.di wird berichtet, der Konzern wolle die Wochenarbeitszeit erhöhen, das Stellenpensum der Belegschaft aber gleich belassen. Unbezahlte Mehrarbeit wäre die Folge für die Beschäftigten. Das treibt die Arbeitnehmer/innen verständlicherweise auf die Straße. Vor diesem Hintergrund haben mehrere Tausend Mitarbeiter der Supermarktkette Real haben am Mittwoch bundesweit gegen Lohnkürzungen demonstriert. Die zentrale Kundgebung fand in Düsseldorf vor der Zentrale des Real-Mutterkonzerns Metro statt. Dort tagte gleichzeitig der Aufsichtsrat. Rund 25.000 Unterschriften zum Erhalt des Tarifvertrags seien an Vertreter des Metro-Managements übergeben worden.« Das war 2015.

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Auch noch ein Streikrecht für Beamte? Nicht mit dem Bundesverfassungsgericht. Ein Blick hinter die Fassaden eines Stammtischaufreger-Themas

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mal wieder Klartext gesprochen: Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß, so kurz und eindeutig ist eine Pressmitteilung des höchsten Gerichtes unseres Landes überschrieben. Und das Streikverbot sei auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Bevor wir uns die Details der höchstrichterlichen Entscheidung anschauen – man kann sich die Reaktionen vieler Menschen auf diese Nachricht vorstellen: Jetzt wollen „die“ Beamten mit ihren betonsicheren Arbeitsplätzen, ihrer Sonderbehandlung mit Beihilfe und privater Krankenversicherung sowie im Fall der Erkrankung der garantierten Weiterzahlung der Bezüge, ihren gepamperten Pensionen, um nur einige der Vorzüge des Beamtendaseins in den Raum zu stellen, auch noch streiken dürfen. Geht’s noch? Da wird die Entscheidung des BVerfG mit großer Zustimmung zur Kenntnis genommen. Vor allem, wenn man auch noch erfährt, dass es vier Lehrer waren, die sich bis nach Karlsruhe vorgekämpft haben. Na klar, die Lehrer, das sind die mit dem vielen Urlaub. Da war doch  mal ein mittlerweile gewesener Bundeskanzler, der sich zu diesem Analyseergebnis über die Lehrer hat hinreißen lassen: „Ihr wißt doch ganz genau, was das für faule Säcke sind.“.

Nun haben die meisten von uns einige oder zuweilen auch überwiegend traumatische, zumindest aber frustrierende Erfahrungen mit dem Lehrkörper unserer Schulen machen müssen, so dass die zugespitzt vorgetragene Stammtisch-Position bei vielen auf einen entsprechenden Resonanzboden stoßen wird. Aber davon sollte man sich natürlich bei einer nüchternen Analyse nicht leiten lassen. Schon eher von dem für den einen oder anderen erstaunlichen Befund, dass die Hardcore-Vertreter des deutschen Berufsbeamtentums die Botschaft aus Karlsruhe gleichsam begeistert aufgenommen haben: „Mit seiner Entscheidung hat das oberste deutsche Gericht unsere Rechtsauffassung zum Beamtenstatus einhundertprozentig bestätigt“, so wird kein geringerer als der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (dbb), Ulrich Silberbach, von seiner eigenen Organisation zitiert.

Aber müssten die nicht eigentlich zerknirscht sein, denn der dbb verhandelt doch über die Besoldung der Beamten wie andere Gewerkschaften über die Löhne und Gehälter? Wäre da das Druckmittel eines Arbeitskampfes nicht eine anstrebenswerte Angelegenheit? 

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„Das System ist am Ende“: Pflegenotstand – und ein 24-Stunden-Streik der Pflegekräfte. Mit Unterstützung vieler Heimleiter. Nein, nicht in Deutschland

Derzeit überschlagen sich die Berichte in den deutschen Medien über die Situation der Altenpflege. Immer offensichtlicher wird auch für die außenstehenden Beobachter der Szenerie, was Pflegenotstand bedeutet. Und zunehmend skandalös wirkt die Kleinteiligkeit der angekündigten Maßnahmen der sich konstituierenden neuen Großen Koalition in diesem Bereich – dass man die Dramatik der Situation einfach noch nicht wirklich begriffen hat, mag als „nette“ Erklärung für die Handlungsschwäche serviert werden. Und schaut man in die sozialen Netzwerke, dann wird man mit immer aggressiver bzw. frustrierter daherkommenden Wortmeldungen seitens der betroffenen Pflegekräfte konfrontiert, die sich hinter Hashtags wie #pflexit über ihre Flucht aus dem Arbeitsfeld austauschen. Und immer wieder und fast schon beschwörend werden Beiträge auch mit #pflegestreik hinterlegt. Aber ein Streik, geschweige denn ein großer Pflegestreik, ist derzeit in Deutschland nicht in Sicht. 

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Und täglich grüßt das Murmeltier? Von erneuten Streiks bei Amazon über dessen „Uberisierung“ bis hin zu der tonnenschwere Frage nach den Arbeiterrechten im digitalen Kapitalismus

Seien wir ehrlich – viele werden das kaum noch zur Kenntnis nehmen, wenn sie solche Meldungen lesen: Wieder Streiks bei Amazon: »Seit Jahren verweigert Amazon der Gewerkschaft ver.di Verhandlungen über einen Tarifvertrag. Daran änderten bis heute auch zahlreiche Streiks nichts.« Seit fast vier Jahren geht das nun schon so. Die Gewerkschaft  fordert eine Bezahlung der Amazon-Beschäftigten nach den Tarifverträgen des Einzel- und Versandhandels, davon will das US.-amerikanische Unternehmen nichts wissen. Ver.di ruft zu Streiks bei Amazon auf: »Rund um die Aktionstage „Black Friday“ und „Cyber Monday“ will die Gewerkschaft Ver.di den Onlinehändler Amazon bestreiken. Der Konzern zeigte sich gelassen.« Und diesem Artikel kann man entnehmen: »Gestreikt wurde an den sechs großen Amazon-Standorten Bad Hersfeld (Hessen), Leipzig (Sachsen), Rheinberg (NRW), Werne (NRW), Graben (Bayern) und Koblenz (Rheinland-Pfalz). Nach Angaben der Gewerkschaft Verdi hatten sich 2.300 Amazon-Mitarbeiter an den Streiks beteiligt. Außer in Koblenz sollen die Arbeitskämpfe am Samstag fortgesetzt werden.« Zur Einordnung muss man wissen, dass Amazon bundesweit mehr als 12.000 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt. Aber das geht doch schon seit Jahren so, wird der eine oder andere einwerfen und die Sache als eine verlorene für die dort Beschäftigten abhaken. 

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Ein Streik unter dem Kreuz? Die einen sagen, das geht gar nicht, die anderen probieren es und viele reiben sich verwundert die Augen

Es ist schon ein Kreuz mit dem Kreuz, wenn der Arbeitgeber das als Etikett auf ein Unternehmen klebt, das ansonsten weitgehend so vor sich hinwerkelt wie ein anderes, das aber als „kommunal“ oder „privat“ geführt wird. Wohlgemerkt, es geht hier nicht um Kirchen oder Klöster, in denen die Brüder und Schwestern der jeweiligen Kirche ihr ganz eigenes Leben gestalten und das auch geschützt vor dem Staat machen sollen, sondern es geht um Wirtschafts- und Versorgungsunternehmen, die ausschließlich von Dritten finanziert werden, beispielsweise Krankenhäuser, die ihr Geld vom Beitrags- und Steuerzahler und von den Patienten bekommen und denen der normale Mensch – seien wir doch ehrlich – nicht ansieht, in welcher Trägerschaft sich denn nun die Klinik genau befindet. Er wird die Eingangshallen einer „katholischen“ Klinik ohne weiteres mit der einer in kommunaler Trägerschaft verwechseln können. Nicht einmal eine ordentliche Dosis Weihrauch macht hier den Unterschied, weil es die nicht gibt.

Aber für die Beschäftigten sieht das ganz anders aus. Ob sie die Klinik als Mitarbeiter irgendeines „normalen“ Unternehmens betreten – oder ob ihr Arbeitgeber ein „kirchlich gebundener“ Träger ist, das hat erhebliche Auswirkungen. Der „normale“ Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit der Kommune, dem Universitätsklinikum oder einem der privaten Träger von Krankenhäusern und alle damit verbundenen Pflichten, wie auch Rechte. Natürlich muss er den Weisungen seines Arbeitgebers Folge leisten, soweit sich die im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Aber jeder Arbeitnehmer wird sicher kopfschüttelnd bis empört eine Vorgabe seines Arbeitgebers, von einer Scheidung der eigenen Ehe abzusehen oder den Tatbestand der Homosexualität bitte nicht öffentlich zu bekennen und auszuleben, so behandeln, was es ist – ein völlig übergriffiges Verhalten des Arbeitgebers gegenüber seinem Beschäftigten, denn das geht ihn schlichtweg nichts an, was man in seiner Freizeit und dem Privatleben so treibt. 

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