Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Die neuen und erweiterten Untergrenzen für das Pflegepersonal in den Krankenhäusern im Jahr 2021

„Nur mit einer guten Pflegepersonalausstattung ist eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus möglich.“ Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf einer Seite, die den Titel Pflegepersonaluntergrenzen trägt. Der Aussage werden erst einmal alle sicher zustimmen können, wobei wie immer der Teufel im Detail sein Unwesen treibt. Wann ist denn die Personalausstattung in der Pflege eine „gute“? Wenn die Pflegekräfte entspannt arbeiten können? Oder wenn sie im Durchschnitt eine gute Arbeit abliefern könnten? Oder wenn es mindestens eine Mindestbesetzung gibt? Auf den letzteren Ansatz deutet die Überschrift mit den Untergrenzen hin, denn das ist offensichtlich etwas anderes als eine Pflegepersonaloptimalgrenze oder gar eine ideale Ausstattung mit Personal. Nicht ohne Grund erinnert eine Pflegepersonaluntergrenze an den Mindestlohn als Lohnuntergrenze oder an das Existenzminimum, dessen Sicherstellung durch eine Grundsicherung garantiert werden soll.

Eine Unterbesetzung von pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus kann fatale Folgen für Patientinnen und Patienten haben. Darum wurden bestimmte Krankenhausbereiche als „pflegesensitive Bereiche“ festgelegt, in denen Pflegepersonaluntergrenzen gelten, erläutert uns das Ministerium. Um welche Bereiche handelt es sich und wie sehen diese Untergrenzen konkret aus?

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Pflegereform 2021: Klappe, die nächste! Auf dem Weg zu einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger? Ein Auftragsgutachten gibt Schützenhilfe und ein anderes will den Steuerzahler beunruhigen

Anfang Oktober 2020 wurde berichtet, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plane eine Pflegereform, mit der die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen gezahlt werden müssen, wenn sie in einem Pflegeheim leben, begrenzt werden sollen, denn bislang steigen und steigen sie und immer öfter wird in der Berichterstattung deutlich herausgestellt, dass das so nicht weitergehen kann bzw. darf. Eine mögliche Lösung wurde vom Minister sogleich in den öffentlichen Raum gestellt: „Mein Vorschlag ist, dass Heimbewohner für die stationäre Pflege künftig für längstens 36 Monate maximal 700 Euro pro Monat zahlen“, sagte Spahn der „Bild am Sonntag“. Das hört sich vielversprechender an, als es nach einer genauen Prüfung ist bzw. sein könnte, darauf wurde hier schon am 6. Oktober 2020 in dem Beitrag Pflegereform, die nächste: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will „den“ Eigenanteil in der stationären Pflege auf 700 Euro im Monat begrenzen. Da muss man wieder einmal genauer hinschauen  hingewiesen – beispielsweise auf den Tatbestand, dass eben nicht „der“ Eigenanteil begrenzt werden soll, sondern einer der derzeit vorhandenen drei Eigenanteile, die in der Summe eine durchschnittliche Belastung der Pflegebedürftigen in Höhe von mehr als 2.000 Euro im Monat mit sich bringen.

Aber Spahn und sein Ministerium haben das knackig daherkommende „700-Euro-Modell“ mitsamt einiger Beigaben in ein „Eckpunktepapier“ gegossen und in den Ring geworfen:

➔ Bundesgesundheitsministerium (2020): Pflegeversicherung neu denken: Eckpunkte der Pflegereform 2021, Berlin, 04.11.2020

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Erneut wieder nur Pest oder Cholera? Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen in der zweiten Welle

Wir sind mittendrin in der zweiten Corona-Welle. Und erneut schlägt die Entwicklung voll durch auf die Pflegeheime. Auch in unserem Nachbarland Österreich: »In nur zwei Wochen haben sich die Corona-Infektionen in Alters- und Pflegeheimen mehr als verdoppelt. Österreichweit waren das am Mittwochmorgen 1.859 bestätigte aktuelle Fälle. Noch vor zwei Wochen lag diese Zahl bei 844. Auch beim Personal steigen die Fälle rapide an: von 400 Ende Oktober auf über 1.000 am Mittwoch,« wobei das Bundesgesundheitsministerium sogleich anmerkt, für die Vollständigkeit der Zahlen könne man nicht garantieren, denn das Zählen sei Bundesländersache, berichtet Gabriele Scherndl am 11. November 2020 in ihrem Artikel Zahl der Corona-Infektionen in Heimen steigt rapide an. Die hin und her geschobenen Zuständigkeiten und die damit verbundene Nicht-Verantwortung kommt uns im ebenfalls föderal aufgestellten Deutschland mehr als bekannt vor.

In den vergangenen Wochen konnte man den Eindruck bekommen, dass das Problem einer Überlastung und ein drohender Kollaps vor allem die Intensivstationen des Landes betrifft. Teilweise wie das Kaninchen vor den Schlange starrt man auf die Fallzahlentwicklung im intensivmedizinischen Bereich. Verständlich, sprechen wir hier doch zum einen über den (vorläufigen) Endpunkt einer außer Kontrolle geratenen Covid 19-Infektion der vielen Namenlosen („Fälle“), die es getroffen hat. Zum anderen geht es hier auch immer um die Speerspitze im Alpha-Kampf der modernen Medizin gegen das Sterben und den Tod.

Aber das Sterben und der Tod finden in der Pandemie ihren grausigen Höhepunkt in den Orten, wo die Verletzlichsten konzentriert sind. In den Pflegeheimen. Auch (wieder) bei uns in Deutschland.

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Neue Zahlen über den mittleren Verdienst eines Teils der Pflegekräfte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

»Der Pflegebranche fehlen akut Fachkräfte. In der aktuellen Corona-Krise könnte sich die Lage noch einmal deutlich verschärfen. Als eine Ursache für den Fachkräftemangel werden u. a. zu niedrige Gehälter angeführt. Seit dem Jahr 2012 sind die Entgelte in der Krankenpflege im Großen und Ganzen entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung gestiegen, in der Altenpflege waren die Steigerungen überdurchschnittlich.« Mit diesen Worten beginnt die zusammenfassende Darstellung einer neuen Auswertung der Lohneinkommen von Pflegekräften, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf der Grundlage der Beschäftigtenstatistik veröffentlicht wurde:

➔ Jeanette Carstensen, Holger Seibert und Doris Wiethölter (2020): Aktuelle Daten und Indikatoren: Entgelte von Pflegekräften, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 4. November 2020

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Ein Schlaglicht auf die Frustration: Probleme der Intensivstationen aus Sicht des Personals. Und in Niedersachsen tritt man den Pflegekräften in den Hintern

Beginnen wir mit Nachrichten aus Niedersachsen, die wie eine Faust auf das Auge (und zur Sicherheit auch noch unterhalb der Gürtellinie) der Pflegekräfte daherkommen: »Im Kampf gegen die zweite Welle der Coronakrise hat Niedersachsen die Höchstarbeitszeit für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen erneut auf bis zu 60 Stunden pro Woche erhöht. Die Maßnahme, die eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 12 Stunden vorsieht, gilt befristet bis Ende Mai kommenden Jahres, teilte das Sozial­ministerium in Hannover mit.« Und die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Nadya Klar­mann, wird mit den Worten zitiert: »Die Regierung sollte sich schämen, auf den Rücken der Menschen, die das System am Lau­fen halten, ihre eigenen jahrelangen Fehler in der Pflegepolitik auszubügeln.« Die Allgemeinverfügung des Sozialministeriums ist seit dem 1. November 2020 in Kraft. »Die Verfügung enthalte weder Regelungen zu Ausgleichstunden noch zu einer finanziellen Entschädigung für die Mehrarbeit. Lediglich ein Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen sei für die im Rahmen der Ausnahmebewilligung geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit zu gewähren«, so Nadine Millich in ihrem Artikel Nicht zulasten von Pflegenden entscheiden. Schon jetzt bedeuteten Acht-Stunden-Schichten in voller Schutzausrüstung eine extreme Belastung für Beschäftigte in der Pflege. Und wenn man schon dabei ist, dann legt man noch eine Schippe rauf: »Die Verfügung enthalte weder Regelungen zu Ausgleichstunden noch zu einer finanziellen Entschädigung für die Mehrarbeit. Lediglich ein Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraums von 8 Wochen sei für die im Rahmen der Ausnahmebewilligung geleistete Sonn- und Feiertagsarbeit zu gewähren.«

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