Erneut wieder nur Pest oder Cholera? Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen in der zweiten Welle

Wir sind mittendrin in der zweiten Corona-Welle. Und erneut schlägt die Entwicklung voll durch auf die Pflegeheime. Auch in unserem Nachbarland Österreich: »In nur zwei Wochen haben sich die Corona-Infektionen in Alters- und Pflegeheimen mehr als verdoppelt. Österreichweit waren das am Mittwochmorgen 1.859 bestätigte aktuelle Fälle. Noch vor zwei Wochen lag diese Zahl bei 844. Auch beim Personal steigen die Fälle rapide an: von 400 Ende Oktober auf über 1.000 am Mittwoch,« wobei das Bundesgesundheitsministerium sogleich anmerkt, für die Vollständigkeit der Zahlen könne man nicht garantieren, denn das Zählen sei Bundesländersache, berichtet Gabriele Scherndl am 11. November 2020 in ihrem Artikel Zahl der Corona-Infektionen in Heimen steigt rapide an. Die hin und her geschobenen Zuständigkeiten und die damit verbundene Nicht-Verantwortung kommt uns im ebenfalls föderal aufgestellten Deutschland mehr als bekannt vor.

In den vergangenen Wochen konnte man den Eindruck bekommen, dass das Problem einer Überlastung und ein drohender Kollaps vor allem die Intensivstationen des Landes betrifft. Teilweise wie das Kaninchen vor den Schlange starrt man auf die Fallzahlentwicklung im intensivmedizinischen Bereich. Verständlich, sprechen wir hier doch zum einen über den (vorläufigen) Endpunkt einer außer Kontrolle geratenen Covid 19-Infektion der vielen Namenlosen („Fälle“), die es getroffen hat. Zum anderen geht es hier auch immer um die Speerspitze im Alpha-Kampf der modernen Medizin gegen das Sterben und den Tod.

Aber das Sterben und der Tod finden in der Pandemie ihren grausigen Höhepunkt in den Orten, wo die Verletzlichsten konzentriert sind. In den Pflegeheimen. Auch (wieder) bei uns in Deutschland.

»Mehrere Pflegeeinrichtungen in Bayern melden Corona-Ausbrüche. In einem Heim in Berching sterben vier Senioren«, so dieser Artikel: Das Virus ist zurück in den Heimen. »Mit den steigenden Corona-Infektionszahlen in Niedersachsen nimmt nun auch die Zahl der Erkrankten in den Alten- und Pflegeheimen wieder deutlich zu,« so diese Meldung: Mehr als 80 Pflegeheime melden Corona-Infektionen. »Trotz ausgeklügelter Vorsichtsmaßnahmen verbreitet sich das Virus in Frankfurter und Bad Vilbeler Seniorenzentren«, berichtet Patrick Eickhoff unter der Überschrift Corona in Frankfurt und Bad Vilbel: Massiver Ausbruch in zwei Pflegeheimen. »Rund 700.000 Menschen, die älter als 70 sind, werden in deutschen Heimen betreut. Sie sind von Covid-19 besonders bedroht. Können sie besser geschützt werden als im Frühjahr?« fragen sich Hannes Heine und Sinan Reçber: Corona-Neuinfektionen unter Senioren steigen drastisch. »Nach einem Corona-Ausbruch in einem Pflegeheim im Landkreis Tübingen sind inzwischen sieben Bewohner gestorben … Auch 13 Angestellte des Heims waren positiv auf das Virus getestet worden. Davon seien mittlerweile vier wieder im Dienst, hieß es«, so diese Meldung: Corona-Infektion in Altenheim – mittlerweile sieben Todesfälle. Man könnte diese Liste bereits jetzt (wieder) mit zahlreichen weiteren Pressestimmen füttern.

Aber unweigerlich kommt sie angesichts der Entwicklungen wieder zurück auf die Tagesordnung: Die Frage nach der Abschottung der Einrichtungen, den Besuchsverboten und den Kontaktbeschränkungen. Das, was viele Menschen sowohl in wie auch außerhalb der Heime in der ersten Corona-Welle so bitterlich, oft auch traumatisch erleben mussten. Nicht mehr rein können und dürfen und hilflos darauf hoffen und vertrauen müssen, dass es den Angehörigen schon gut gehen wird, dass man sich soweit es geht um sie kümmern und sie umsorgen wird. Und das sei hier in aller Deutlichkeit angemerkt: Wir müssen extrem dankbar sein, dass sich so viele Menschen in der Pflege im wahrsten Sinne des Wortes aufopfern, in Gefahr bringen und ausharren, um die schwächsten Glieder in einer langen Lebenskette, die am Ende wieder wie am Anfang wird, zu schützen und zu versorgen.

Und bevor man vorschnell den Stab bricht, sollte jeder darüber nachdenken, was es in diesen Zeiten und vor dem Hintergrund der Fehlstellungen im bestehenden System, die schon lange vor Corona manifest waren, bedeuten würde, wenn er oder sie Verantwortung hätte für die Bewohner wie für die Beschäftigten in einer Senioreneinrichtung. Was soll man vor Ort machen, wenn ein massenhafter Corona-Ausbruch in einem Heim mit möglicherweise vielen Toten ein bedrohlich nah über einem schwebendes Damoklesschwert darstellt? Hinzu kommt das Problem, dass der schon lange vor Corona existente Pflegekräftemangel (nicht nur) durch Infektionen und krankheitsbedingte Ausfälle beim eigenen, auf dem Zahnfleisch gehenden Personal, enorme Lücken reißt oder reißen kann, sondern zugleich müssen im Gefolge der Auflagen im Kontext der Pandemie zahlreiche Zusatzaufgaben übernommen oder irgendwie mit lebendem Personal hinterlegt werden. Das gilt selbst und gerade für gut gemeinte oder als gut verkaufte „Hilfsmaßnahmen“ wie die Schnelltests für die Besucher einer Einrichtung.

➔ »Die Antigentest-Schnelltests sollen dazu beitragen, eine vollständige soziale Isolation von Bewohnern und Patienten möglichst zu vermeiden. Die Kosten müssen dabei die Betroffenen nicht selber zahlen, sondern werden vom Gesundheitsfonds finanziert. Bei einen Antigen-Schnelltest werden in der Abstrichprobe Viren-Proteine erkannt. So gelte die Methode zwar als weniger zuverlässig, als viele der bisher üblichen PCR-Tests auf Viren-Erbgut, doch Sie sind dafür oft schneller und günstiger. Ein Ergebnis ist bereits nach 15 Minuten da«, so bereits Mitte Oktober diese Meldung: Antigen-Schnelltests sollen Isolation von Heimbewohnern verhindern. Beifall kam beispielsweise von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Aber auch ein „aber“: »Entscheidend wird allerdings sein, wie der Beschluss in der Praxis umgesetzt wird. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass genügend qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, um die Tests durchzuführen … Die zuständigen Bundesländer müssen verhindern, dass einzelne Einrichtungen Besuchsmöglichkeiten unter Berufung auf fehlendes Personal einschränken oder gar aussetzen. Die Bewohnerinnen und Bewohner brauchen den regelmäßigen Kontakt zu ihren An- und Zugehörigen.« Und dann fast einen Monat später: »Personalmangel und teils lange Lieferzeiten erschweren die Umsetzung von Corona-Schnelltests zum Schutz von Bewohnern und Pflegepersonal im Alltag. Rund 1.000 Bewohner und ebensoviele Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen in NRW haben sich bereits mit dem Coronavirus infiziert.«, so der WDR unter der bezeichnenden Überschrift Zu wenig Personal für Corona-Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen. »Von Entlastung könne man nur träumen: Zunächst müsse jede Einrichtung aus rund 80 verschiedenen Tests eigenständig eine Auswahl treffen, bestellen und Schulungen des Fachpersonals in Kooperation mit Arztpraxen koordinieren, so Matthias Walbröl, Leiter DRK Seniorenzentrum Steinbach in Bonn. Bei ihm seien die Schnelltests zwar bereits am Samstag eingetroffen, das Personal werde aber erst kommende Woche geschult.« Nach den Informationen des Heimleiters «soll jede Testung mit 15 Euro bezuschusst werden, leider reiche das aber bei weitem nicht aus, um Arbeitszeit und Schutzmaterial für die Testung gänzlich abzudecken.« Und wenn wir schon drin sind in den Niederungen des Alltags: »Waldbröl hält es auch künftig für unrealistisch, die angeordneten 150 Tests pro Woche durchführen zu können: „Allein die Entwicklung der Tests braucht schon bis zu 20 Minuten, wir gehen davon aus, dass wir mit der Durchführung 30 Minuten für einen Test brauchen. Das Personal haben wir nicht, das was wir haben ist jetzt schon am Limit.“« Der Heimleiter »kann sich nicht vorstellen, dass in naher Zukunft auch Besucher getestet werden können: „… Wenn wir am Eingang außer unserem Empfangspersonal noch eine Pflegefachkraft aufstellen müssen, das geht überhaupt nicht. Das ist illusorisch, das hinzubekommen.“ Es sei ja aber grundsätzlich eine gute Idee gewesen.«

Also doch wieder Einschluss für die einen und Ausschluss für die anderen, der Not der Verhältnisse und des Möglichen folgend?

Man muss nur bei sich selbst in der Region schauen, wie viele Heime erneut die Zugbrücken hoch gezogen haben, so dass Angehörige wieder nicht zu Besuch kommen können oder wenn, dann nur in einem Setting, gegen das ein Vorbeischauen im Justizvollzugsanstalten als auflockernde Dehnungsübung erscheint. Aber das zumindest sollte doch eigentlich nach den bitteren Erfahrungen während der ersten Welle nicht noch einmal passieren.

Eine Übersicht über die aktuellen Regelungen zu Besuchseinschränkungen in Alten- und Pflegeheimen wegen Corona in den einzelnen Bundesländern zeigt bereits auf der Ebene der Länder erhebliche Unterschiede. »Die Besuchsregelungen unterscheiden sich bisher regional, … In Berlin dürfen BewohnerInnen täglich bis zu drei BesucherInnen empfangen, Masken müssen in geschlossenen Räumen getragen werden. In Baden-Württemberg gelten Maskenpflicht und Mindestabstand von 1,50 Metern für nahe Angehörige nicht. In Hamburg sind in den Innenräumen der Pflegeeinrichtungen pro Woche und Bewohner maximal drei Stunden Besuch für maximal zwei Personen gestattet, Körperkontakt von maximal 15 Minuten je Besuch ist erlaubt. Darüber hinaus pflegen die Heime noch spezielle Sonderregeln«, so Barbara Dribbusch in ihrem Artikel Bloß keine Besuchsverbote mehr. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, »will den Pflegeheimen demnächst einheitliche Coronaregeln an die Hand geben.« So dieser Bericht vom 22. Oktober 2020: Einheitliche Coronaregeln für Pflegeheime geplant. »„In wenigen Wochen, deutlich vor Weihnachten, werden wir – unterstützt von Gesund­heitsminister Jens Spahn und dem Robert-Koch-Institut – eine Handreichung vorlegen, um dem Flickenteppich mehr Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu geben“.« Na ja, wir haben ja auch noch nicht Weihnachten. Also müssen wir weiter warten.

»Steigende Infektionszahlen im Land führten aktuell wieder zu „teils unverhältnismäßigen Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen“, sagt David Kröll, Sprecher des Biva-Pflegeschutzbundes in Bonn«, berichtet Barbara Dribbusch in ihrem Artikel. »Der Biva-Pflegeschutzbund empfiehlt den Klageweg, falls man einen Konflikt um ein Besuchsverbot mit der Heimleitung oder Heimaufsichtsbehörde und in Kontakt mit dem Gesundheitsamt nicht lösen könne. Er verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden*, in dem die Richter die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage aufhoben und den Inhalt einer Coronaschutzverordnung infrage stellten.«

*) Verwaltungsgericht Minden: Erfolgreicher Eilantrag einer Pflegeheimbewohnerin gegen coronabedingte Isolationsanordnung, 14.10.2020

Die Einschränkung von Besuchen oder gar Ausgangsverbote sind nicht nur menschlich eine erhebliche Belastung, sie sind auch rechtlich immer heikel, so der Hinweis von Barbara Dribbusch: „Mit den Besuchs- und Ausgangsverboten im Frühjahr und Sommer bewegte man sich im juristischen Neuland. Wir sind in eine Situation katapultiert worden, wo es keine Ermächtigung gab und keine Qualifikation“, sagt Ulrike Kempchen, Juristin beim Biva. „Wir würden uns bundeseinheitliche Mindeststandards für die Besuchsregelungen in den Einrichtungen wünschen.“

Dabei hatte die Debatte über die Heime in den vergangenen Monaten eine Art Sinneswandel ausgelöst, wenn es um die Frage des Ausschlusses der Angehörigen und aller Besucher der Pflegebedürftigen im Heim geht.

„Wir dürfen Bewohner von Pflegeheimen nicht noch einmal wegsperren“, so Bernhard Schneider, der Geschäftsführer der Evangelischen Heimstiftung, mit 86 Pflegeheimen der größte Träger von stationären Pflege­einrichtungen in Baden-Württemberg. »Die Coronawelle hat uns alle im März und April tatsächlich überrollt, nicht nur in den Pflegeheimen, sondern überall. Wir wussten zu wenig über das Virus, es gab keine Masken, es gab zu wenig Tests. Mitarbeitende waren verunsichert, Angehörige besorgt und die Menschen überall hatten schlichtweg Angst. Dass in einer solchen Situation die Pflegeheime durch eine politische Verordnung geschlossen und Besuche verboten wurden, war zum Schutz der Menschen notwendig – das darf aber auf keinen Fall noch einmal passieren.« Und Schneider positioniert sich dann sehr deutlich: »Ich fürchte trotzdem, dass, wenn die Infektionszahlen weiter steigen, jemand auf die Idee kommen könnte, die Heime wieder zu schließen. Das werden wir nicht zulassen. Die Gesellschaft muss akzeptieren, dass auch alte Menschen ein Grundrecht auf Teilhabe, Selbstbestimmung und Freiheit haben. Das darf ihnen niemand nehmen, indem man sie auf ihre Schutzbedürftigkeit reduziert.«

Und nun auch noch das: Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen in weiten Teilen verfassungswidrig. Sagt zumindest ein Rechtsgutachten

Ein mehrfache Verfassungswidrigkeit von Besuchseinschränkungen bzw. -verboten behauptet zumindest Friedhelm Hufen, seines Zeichens Professor für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz. Der hat ein Rechtsgutachten für die BAGSO, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, verfasst:

➔ Friedhelm Hufen (2020): Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Rechtsgutachten, Bonn: BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, November 2020

Die BAGSO berichtet über das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten: »Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens … Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.«

Wenn man in dem Gutachten liest, dass die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen auf ein Minimum reduziert werden müssen, dann verweist das auf eine Perspektive, die hier bei aller Sympathie und bei allem Verständnis für die, die vor Ort Entscheidungen treffen müssen (und von denen sich viele ein oder auch zwei Beine ausreißen, um die ihnen anvertrauten Menschen auch in diesen Ausnahmezeiten so zu versorgen, wie es nach allen Kriterien der pflegerischen Ethik erforderlich ist), davon ausgeht, dass es keinen Zustand geben darf, in dem ein Heim (wieder) faktisch zur einer „black box“ wird.

Aber leider wurde der Sommer dieses Jahres nicht genutzt, um all die Dinge, die nun zum Ausbruch kommen, zu strukturieren und durch ein gemeinsam (auch von außen und nicht nur von innen) verantwortetes Handeln wenigstens zu ordentlichen Zwischen- oder Übergangslösungen zu kommen. Diese Kritik bezieht sich hier ausdrücklich nicht auf die vielen Beispiele guter Praxis vor Ort, in denen versucht wird, mit den zahlreichen Anforderungen der Ausnahmesituation umzugehen, sondern gemeint ist der Anspruch, dass man flächendeckend verbindliche Regelungen und Strukturen schafft, auf die sich die Menschen verlassen können.

Anders formuliert: Eine verbindliche Antwort auf das nie auflösbare Dilemma zwischen erforderlichem Schutz der Bewohner und des Personals sowie der Aufrechterhaltung dem Schutz durchaus auch widergelagerter Inanspruchnahme individueller Entscheidungs- und Freiheitsrechte kann und darf nicht auf die Ebene der einzelnen Einrichtung und an die dort arbeitenden Menschen entsorgt werden. Die – an sich zuständigen – staatlichen Stellen, also die Gesundheitsämter und die Heimaufsicht müssen in die Pflicht genommen werden, den Heimen verbindlich beizustehen beim Umgang mit dem angesprochenen Dilemma und sie müssen ansprechbar, erreichbar sein für die Angehörigen. In der Konsequenz bedeutet das aber auch, dass die Verantwortlichen außerhalb der Heime diejenigen in den Einrichtungen nicht im Stich lassen dürfen, wenn diese nicht in der Lage sind, die gestiegenen Anforderungen und Erwartungen (wie sie jetzt auch noch einmal durch das Rechtsgutachten von Hufen verstärkt werden) mit dem vorhandenen und möglicherweise selbst zusätzlich geschwächten Personal erfüllen zu können. Wo kann man die entlasten, wer springt wann ein? Auf welche Vorgaben, deren Erfüllung mit Personalaufwand verbunden sind, kann man in der Krisenbewältigung verzichten bzw. diese aussetzen? Aber auch: Wer garantiert, dass nachgeschaut wird, wie es den Menschen in den Heimen geht (und hier sind nicht die an sich schon diskussionsbedürftigen Prüfungen der Medizinischen Dienste gemeint), denn natürlich, machen wir uns nichts vor, gibt es auch schwarze Schafe in diesem so existenziellen Bereich.

Vor diesem Hintergrund kann man dann durchaus den letzten Absatz aus meinem Beitrag Ein albtraumhaftes Dilemma in Zeiten von Corona: Menschen in Pflegeheimen, der hier am 2. September 2020 veröffentlicht wurde, erneut aufrufen:

»Die Frage nach der Verantwortung und der Zuständigkeit stellen und dabei den staatlichen Schutzauftrag aus dem Nebel holen und klar definieren, was es für eine moderne und konsequent an den Schutzbedürftigen und ihren Angehörigen ausgerichtete Aufsicht und auch Kontrolle braucht, sonst geht das ganze Chaos beim nächsten Mal wieder von vorne los. Die staatlichen Ebenen dürfen nicht erneut aus der Verpflichtung entlassen werden, wenigstens ein Minimum an Kontrolle und Verantwortungsübernahme sicherstellen. Und zwar überall und nicht nur in einigen sicher vorhandenen kommunalen Leuchttürmen. Darauf haben die Menschen einen Anspruch, den es einzulösen gilt.«