Österreich: Der Verfassungsgerichtshof kassiert das Modell einer gedeckelten Mindestsicherung mit Wartezeit und die Bundesregierung will dennoch nicht davon lassen

Über Hartz IV wird bekanntlich in Deutschland hart und höchst emotional diskutiert – gerade in diesen Tagen kann man das Reiz-Reaktions-Schema erneut studieren im Umfeld der Debatte über die Essener Tafel (vgl. dazu den Beitrag Verteilungskrämpfe ganz unten in der zunehmend normalisierten Welt der Zusätzlichkeit. Diesseits und jenseits der Essener Tafel vom 25. Februar 2018) und ganz besonders an den Äußerungen des zukünftigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) und den Reaktionen aus der Opposition und vieler Sozialverbände über die Grundsicherung und die damit aus Spahn’s Sicht bekämpfte Armut (vgl. aus der Flut der Berichterstattung nur Hartz IV: Spahn erntet heftigen Widerspruch oder Empörung über Spahns Hartz-IV-Aussagen oder Spahn ist „weit weg von der Realität“).

Aber um Hartz IV soll es hier nicht gehen, sondern um das, was man in unserem Nachbarland Österreich „Mindestsicherung“ nennt. Ganz korrekt muss es heißen: Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS). Das ist eine Sozialleistung in Österreich, die am 1. September 2010 eingeführt wurde. Sie hat die bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelte Sozialhilfe ersetzt. Sie besteht aus einer Bargeldleistung und einer unentgeltlichen Krankenversicherung. Die Mindestsicherung beträgt mindestens 838 Euro für Alleinstehende 12-mal pro Jahr. Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag.

Aber die Inanspruchnahme dieser Grundsicherung ist an Bedingungen geknüpft und das Bundesland Niederösterreich hat sich hier besonders hervorgetan: »Niederösterreich, wo die konservative ÖVP mit einer absoluten Mehrheit ausgestattet ist, hatte im November 2016 beschlossen, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte bei 1500 Euro zu deckeln. Getroffen werden sollten vor allem Zuwandererfamilien und Asylberechtigte mit vielen Kindern. Deswegen wurde auch ein fünfjähriger Aufenthalt als Bedingung ins Gesetz geschrieben«, berichtet Ralf Leonhard in seinem Artikel Sozialgesetze in Österreich: Schlappe für die Konservativen. Beide Restriktionen sind jetzt vom österreichischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden. 

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Ein problematisches Mischwesen mit Titelmissbrauch: Die Sondierungs-„Grundrente“ in der Kritik

Über ein Vorhaben im Bereich der Alterssicherung – folgt man dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche für eine mögliche neue Große Koalition – wurde hier bereits in dem Überblicksbeitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente vom 14. Januar 2018 berichtet: »Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 % oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können. Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.« Die „Grundrente“ soll also mit einer GroKo neu kommen (jetzt aber wirklich, sie war als „solidarische Lebensleistungsrente“ bereits im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 enthalten und ist in der vergangenen Legislaturperiode schlichtweg nicht umgesetzt worden).

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Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente

Wie sieht es aus mit den Ergebnissen der Sondierung von Union und SPD vom 12.01.2018 zum großen Themenfeld der Alterssicherung, speziell der gesetzlichen Rente als der wichtigsten Form der Absicherung im Alter? Auch wenn es jetzt dem einen oder anderen weh tun mag – wir werden hier mit einem Fall der Rosstäuscherei konfrontiert, den man als solchen erkennen sollte. Als Rosstäuscherei bezeichnet man gemeinhin das Verhalten eines Händlers, der Kunden mit verschiedenen Tricks über den gesundheitlichen Zustand, Alter und Wert des Pferdes täuscht. Im Ergebnispapier der Sondierer findet man diese Verabredung: »Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 % bis zum Jahr 2025 gesetzlich absichern. Dafür werden wir in 2018 die Rentenformel ändern.« Da wird was angepackt, der vielbeschworene Sinkflug des Rentenniveaus wird endlich gestoppt. Eine gute Nachricht. Ein echter sozialpolitischer Hengst sozusagen. Schauen wir uns den Gaul mal etwas genauer an.

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