Frankreich: Da gab es schon eine einmalige Corona-Prämie für das medizinische Personal und jetzt soll es dauerhaft 183 Euro mehr geben. In Deutschland diskutiert man noch

Man möge einen Moment mal wieder an den März dieses Jahres denken: Die Bilder aus Bergamo, aber auch die viele sicher sehr überraschenden Katastrophenmeldungen aus den völlig überlasteten Krankenhäusern im benachbarten Elsass haben rückblickend sicher einen ganz wichtigen Beitrag geleistet, dass die Menschen in Deutschland das gesellschaftliche Herunterfahren akzeptiert und mitgemacht haben. Frankreich ist hart getroffen worden von der Corona-Pandemie und wie in anderen Ländern auch wurden die vor Corona produzierten Mängel des Gesundheitssystems schmerzhaft erfahrbar. Gerade in Frankreich gab es lange vor der aktuellen Corona-Krise eine intensive Debatte und auch zahlreiche Proteste gegen die Sparmaßnahmen und den Abbau von Kapazitäten beispielsweise in den Krankenhäusern.

»Nach acht Monaten Protest in öffentlichen Krankenhäusern in Frankreich reagiert die Regierung in Paris mit einem Notfallplan.« So beginnt der Artikel Notfallplan für die Notaufnahmen, der am 21. November 2019 veröffentlicht wurde, um nur ein Beispiel von vielen zu zitieren. »Das Pflegepersonal wehrt sich mit seinem Protest gegen zusehends verschlechterte Arbeitsbedingungen vor allem in Notaufnahmen.« Und zu Vergütung kann man dem Beitrag entnehmen: »Den Pflegefachleuten und HilfspflegerInnen in Paris und Umgebung versprach Philippe eine Prämie von jährlich 800 Euro zum Ausgleich ihrer relativ hohen Lebenskosten. Alle anderen sollen sich mit einem individuellen und ihrer Leistung angepassten Bonus von maximal 300 Euro begnügen. Dieser erfüllt aber nur sehr bedingt die Forderungen der Personals, das echte Lohnerhöhungen verlangt.« Schon damals ging es um Prämien, was wiederum den einen oder anderen hier an die mittlerweile zum Trauerspiel mutierte Diskussion über eine einmalige Prämie für bestimmte, nicht alle Pflegekräfte in Deutschland erinnern könnte. Zumindest da ist Frankreich schon weiter.

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Die „starke“ und für manche Arbeitgeber „bedrohliche“ IG Metall zeigt (mal wieder) eine betriebliche und gesamtwirtschaftliche Verantwortung. Anmerkungen zur Tarifrunde 2020

Die IG Metall hat (immer noch) den Nimbus einer starken, erfolgreichen und bei so manchem Arbeitgeber den Angstschweiß auf die Stirn produzierende Gewerkschaft. Und es ist sicherlich nicht übertrieben, wenn man behauptet, dass der Begriff „IG Metall-Löhne“ bei Arbeitnehmern in anderen, vor allem in Dienstleistungs-Branchen, Respekt und auch Neid hervorruft. Deren Löhne würden sich viele auch wünschen.

Erst einmal verständlicherweise kann man sich vorstellen, dass viele Arbeitgeber das mit den Tarifwerken der IG Metall verbundene Kostenniveau beklagen. Und immer wieder gibt es aus diesem Lager den Vorwurf, dass man unter einer mangelnden bzw. nicht vorhandenen Flexibilität leiden müsse, die besonders schmerzhaft sei, wenn ein tarifgebundenes Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate. Das sei dann auch mit ein Grund für die von der Gewerkschaft immer wieder beklagte Tarifflucht eines Teils der tarifgebundenen Unternehmen.

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Viele machen es. Für wenig Geld. Die Systemgastronomie und die gewerkschaftliche Forderung nach mindestens 12 Euro für eine Stunde. Neues aus dem Niedriglohnsektor

Es sind schon beeindruckende Zahlen, wenn sie denn stimmen. Über 30 Prozent der Menschen ab 14 Jahre besuchen mindestens einmal im Monat eine der McDonald’s-Filialen. Offensichtlich funktioniert das Konzept der standardisierten Erwartbarkeit. Es sind nicht nur McDonald’s und mit einigem Abstand Burger King, sondern auch Starbucks, Kentucky Fried Chicken, Pizza Hut, Café del Sol oder Vapiano. Dem Markt geht es gut. Für de deutsche Systemgastronomie wird ein Nettoumsatz von fast 14 Mrd. Euro ausgewiesen. In diesem Teil der Gastronomie sind rund 120.000 Menschen beschäftigt.

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Wenn die Neue wahrscheinlich zu klein ist, die Alte wahrscheinlich auch, aber die ist schon da und hat viele andere Mitglieder: Die Nicht-Anerkennung der „Neue Assekuranz Gewerkschaft“, der „Gemischtwarenladen“ Verdi und die Frage der Tariffähigkeit einer Gewerkschaft

„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Art 9 Abs. 3 Grundgesetz)

Im Art. 9 Abs. 3 GG, nicht umsonst ganz vorne in unserer Verfassung platziert, findet man die Verankerung der sogenannten Koalitionsfreiheit, mit der im Grunde das Existenzrecht von Gewerkschaften verfassungsrechtlich abgesichert wird. Dabei ist zwischen einer individuellen und einer kollektiven Koalitionsfreiheit zu unterscheiden: »Die individuelle Koalitionsfreiheit garantiert das Recht des Einzelnen, Koalitionen zu gründen. Daher können Arbeitnehmer durch freiwilligen Zusammenschluss Gewerkschaften und Arbeitgeber Arbeitgeberverbände gründen. Arbeitnehmer haben ferner das Recht, sowohl einer bestehenden Koalition beizutreten und sich in ihr zu betätigen (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht, sich keiner Koalition anzuschließen oder aus einer Koalition auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Durch das Koalitionsrecht ist die gewerkschaftliche Betätigung von Arbeitnehmern geschützt. Sie dürfen wegen ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit nicht benachteiligt werden. Daher ist die an Stellenbewerber oder Arbeitnehmer gerichtete Frage des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit grundsätzlich unzulässig.«

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Die Unsichtbaren in Büros und Werkhallen kommen für einen Moment in das Lichtfeld der Berichterstattung: Die Gebäudereiniger, ein Tarifabschluss und was das Bundesarbeitsgericht damit zu tun hat

Sie kommen, wenn die meisten Arbeitnehmer in den Feierabend gegangen sind. Oder bevor sie mit der Arbeit in Büros und Werkhallen anfangen. Die Rede ist von der Schattenarmee der Gebäudereiniger. Überwiegend sind es Frauen, oft mit einem Migrationshintergrund. Und sie halten in einer beeindruckenden Größenordnung den Laden überall am Laufen, denn die Zahl der Beschäftigten umfasst eine ganze Großstadt, mehr als 650.000 Arbeitnehmer sind es derzeit, die hier ihren Lebensunterhalt (oder zumindest einen Teil davon) verdienen.

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