(Sozialdemokratische) Familienpolitik an der Spitze des DGB? Die SPD-Politikerin Yasmin Fahimi soll neue Bundesvorsitzende des DGB werden

Auch wenn der eine oder andere in diesen Tagen zuweilen die Frage stellen möchte, wer denn eigentlich dieser neue Bundeskanzler ist und wo er sich derzeit versteckt – in Personalangelegenheiten war er bzw. sein Umfeld mehr als aktiv. Und offensichtlich auch erfolgreich, wenn man solche Artikel heranzieht: Olafs rote Kämpferinnen, so hat Daniel Goffart seinen Beitrag überschrieben: »Die Ex-SPD-Vorsitzende Andrea Nahles rückt an die Spitze der Bundesagentur für Arbeit und die frühere SPD-Generalsekretärin und Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi, wird neue DGB-Chefin. Besser hätte es für Bundeskanzler Olaf Scholz und seine sozialdemokratischen Strategen nicht laufen können.«

Vor allem die Berufung von Ex-SPD-Chefin Andrea Nahles zur Nachfolgerin des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hat nicht nur bei vielen außenstehenden Beobachtern für Überraschung gesorgt, sondern sie hat auch ihren Preis, denn die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der BA hatten Widerstand geleistet und sich die Zustimmung dann abkaufen lassen, da die im Verwaltungsrat vertretenden Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politiker für die Spitze der BA einen einvernehmlichen Vorschlag machen müssen. Bundeskanzler Scholz und Bundesarbeitsminister Heil haben sich mit Frau Nahles durchgesetzt – als Gegenleistung dürfen die Arbeitgeber nun zwei neue Vorstandsmitglieder vorschlagen. Das ist zum einen Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesarbeitsministerium sowie zum anderen die Personalmanagerin Katrin Krömer, Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn. Gleichsam als „Quoten-Mann“ bleibt dem ansonsten zukünftig also von Frauen dominierten BA-Vorstand Daniel Terzenbach erhalten. So ändern sich die Zeiten.

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Soll der deutsche Spargel jetzt zu Fischstäbchen verarbeitet werden? Was die Änderung des Seefischereigesetzes damit zu tun hat, günstige Erntehelfer noch günstiger importieren zu können

Am 23. Februar 2021 wurde hier in dem Beitrag Bald werden sie wieder kommen sollen. Die Saisonarbeiter. Und erneut will man sie möglichst billig haben berichtet: »Die Grünen im Bundestag stemmen sich gegen Pläne von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die sozialversicherungsfreie Beschäftigung für Saisonarbeiter wie im vergangenen Jahr wieder auf 115 Tage auszuweiten. „Wir kritisieren scharf, dass die Bundesregierung erneut versucht, die Sozialversicherungen auf Kosten der systemrelevanten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft zu umgehen“, so der agrarpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Friedrich Ostendorff. Das wurde dann in diesem Beitrag am 13. März 2021 aufgegriffen: Go East – auch mit Hilfe einer Nicht-Sozialversicherung hier. Die Erntehelfer aus dem Osten und was das mit einer Modernisierung der Betriebsräte (nicht) zu tun hat. Dort konnte dann als „Erfolg“ vermeldet werden: Es werden nicht 115 Tage, sondern „nur“ 102 Tage. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung konnte unter der Überschrift Bundeslandwirtschaftsministerin erreicht Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung den Landwirten die Erfolgsmeldung kabeln: »Von März bis Ende Oktober 2021 können landwirtschaftliche Betriebe ihre ausländischen Saisonarbeitskräfte 102 statt 70 Tage (bzw. vier statt drei Monate) sozialversicherungsfrei beschäftigen.« 

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Neuigkeiten aus dem Land der Kurzarbeit: Über einen „hart errungenen Kompromiss der Koalition“ – und mindestens ein großes Fragezeichen

„Angesichts des massiven Widerstands der Union und der Arbeitgeber sind die Ergebnisse zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes (KUG) ein Erfolg, für den sich die Gewerkschaften in den letzten Wochen stark gemacht haben“. Mit diesen Worten lässt sich der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann in einer kurz gehaltenen Pressemitteilung seiner Organisation zitieren, die unter diese bezeichnende Überschrift gestellt wurde: DGB begrüßt den hart errungenen Kompromiss der Koalition zur Kurzarbeit. Und ebenso bezeichnend ist der letzte Satz, der uns mit auf den rechten Weg gegeben wird: „Respekt gebührt auch der SPD, die diesen Kompromiss ermöglicht hat“, so der DGB-Chef.

Das hört sich doch mit Blick auf die vielen derzeit von Kurzarbeit betroffenen Menschen mehr als erfreulich an. Aber bevor man nun im Überschwang der warmen Worte aus der Gewerkschaftszentrale eine Flasche Sekt köpft, schauen wir doch erst einmal genauer hin, was die Bundesregierung in diesen überaus turbulenten Tagen tatsächlich beschlossen hat.

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„Kinderarmut ist und bleibt ein nicht hinnehmbarer Skandal“ – sagt (nicht nur) der DGB. Und belegt das mit Zahlen, die groß daherkommen und doch noch zu klein sind

»Der Gewerkschaftsbund fordert ein Aktionsbündnis gegen Kinderarmut – weil die Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder und Jugendlichen seit Jahren kaum gesunken ist«, so diese Meldung: Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Kinder sinkt nur leicht. Und die Zahl wird dann auch in vielen anderen Meldungen konkretisiert: Mehr als 1,5 Millionen Kinder sind auf Hartz IV angewiesen. Oder: »Im September 2019 lag deren Zahl bei rund 1,51 Millionen, wie aus einer Auswertung des Deutsche Gewerkschaftsbundes (DGB) von Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht«, so dieser Bericht: Rund 1,5 Millionen Kinder auf Hartz IV angewiesen. Alle beziehen sich auf diese Veröffentlichung des DGB-Bundesvorstandes:

➔ DGB (2020): Weiterhin 1,5 Millionen Kinder im Hartz-IV-Bezug, Berlin, 23.01.2020

Der DGB erläutert: »Nach wie vor leben 1,5 Millionen Kinder in Deutschland von Hartz IV, kaum weniger als vor drei Jahren. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des DGB. Danach sind Haushalte mit Kindern von der ansonsten relativ günstigen Entwicklung bei der Anzahl der Hartz-IV-Bezieher weitgehend abgekoppelt: Die wirtschaftlich gute Lage und die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt haben nicht dazu geführt, dass sich die Zahl von Kindern im Hartz-IV-Bezug spürbar reduziert hat.« Wie immer muss man hier einmal genauer hinschauen.

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Die Leiharbeit trotzt der angeblich existenzbedrohenden Regulierung und die Gewerkschaften wollen mehr, sind aber auch Teil des Systems

Als die letzte GroKo im Jahr 2016 Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), der gesetzlichen Grundlage für die Leiharbeit, vorgenommen hat, da war die Wehklage aus der Branche groß – und manche der Leiharbeit geneigten Medien fabulierten von einem „Erdrosselungseffekt“ für diese angeblich so wichtige Branche für den Arbeitsmarkt. Damit würde man eine bedeutsame Brücke, über die (ebenfalls angeblich) viele Arbeitslose in eine ordentliche Beschäftigung wandern, weiter destabilisieren.

Im September dieses Jahres konnte man dann solche Meldungen zur Kenntnis nehmen: Anteil der Leiharbeiter auf Rekordhoch: »In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Zahl der Menschen in Zeitarbeit um gut 40 Prozent erhöht. Ein Übergang in einen regulären Job gelingt eher selten.« Der Anteil der Leiharbeiter an der Gesamtbeschäftigung lag 2017 bei 2,8 Prozent. In der Metallbearbeitung und im Lager- und Postbereich ist er mit 14,9 beziehungsweise 12 Prozent deutlich höher gewesen. Es wurde berichtet, dass Leiharbeit nur bedingt reguläre Beschäftigung ermöglicht. Demnach hatten rund 40 Prozent der Menschen, die im zweiten Halbjahr 2017 ein Beschäftigungsverhältnis in Leiharbeit beendeten, 90 Tage danach noch keinen neuen Job. Rund 60 Prozent hätten in diesem Zeitraum eine neue Beschäftigung gefunden – etwa 40 Prozent von ihnen jedoch ein weiteres Mal in Leiharbeit. 

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