Unsichtbar + illegal und dann das deutsche System organisierter Nicht-Zuständigkeit. Eine neue Folge zur Ausbeutung ausländischer Lkw-Fahrer

In den vergangenen Jahren wurde hier immer wieder über die teilweise unerträgliche Situation vor allem ausländischer Lkw-Fahrer berichtet, die auf unseren Straßen im wahrsten Sinne des Wortes die Dinge am Laufen halten. Viele werden sich noch an die auf einmal sichtbar gewordene Spitze des Ausbeutungseisbergs erinnern, als die deutsche Autobahnraststätte Gräfenhausen zweimal zu einem Symbol des (übrigens nach deutschen Normen „wild“) streikenden Aufbäumens der ansonsten in der Unsichtbarkeit schuftenden Lkw-Fahrer aus fernen Ländern wurde.

Trotz ihrer Streikaktionen im Jahr 2023 hat sich wenig an der Lage vieler ausländischer Lkw-fahrer geändert, so beispielsweise dieser Artikel mit der schnörkellosen Überschrift Ausbeutung auf der Autobahn aus dem April 2024: »Sie leben im Lkw, sind oft monatelang für Hungerlöhne auf Tour und ihren Chefs meistens hilflos ausgeliefert: Lkw-Fahrer, vor allem aus Nicht-EU-Ländern.«

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Dumpinglöhne, extrem lange Arbeitszeiten und sogar Hunger? Das alles für den Zugang zum Highspeed-Internet via Glasfaser in Deutschland?

Der eine oder andere wird es in den vergangenen Monaten im eigenen Haushalt erlebt haben: endlich gibt es einen Glasfaser-Anschluss und damit die Zugangsmöglichkeit zum stabilen schnellen Internet. Und man wird sich an die dafür notwendigen Bauarbeiten erinnern. Und die haben so manchem, anders als das sprichwörtliche Bohren beim Zahnarzt, doch sehr weh getan.

»Seit fast vier Jahren geht das so, alles aufgerissen, nur schlecht zugeschüttet, alles Murks. Wir finden noch nicht mal Ansprechpartner bei den Firmen, weil ständig die Bauleiter wechseln.« Mit diesen Worten wird Rüdiger Germeroth, Bürgermeister im nordhessischen Zierenberg, zitiert. In dem Artikel „Alles aufgerissen, alles Murks“ wird das nicht als bedauerliche Erfahrung einer Kommune beschrieben, sondern behauptet: »Kein Einzelfall: Was hier passiert, darüber klagen viele Kommunen.«

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Eine seit Jahren beklagte Mega-Schweinerei – die Arbeitsausbeutung in der Fleischindustrie – wurde beendet. Sagt der Bundesarbeitsminister. Und ist Deutschland jetzt sogar Vorbild für andere EU-Staaten?

Seit vielen Jahren wurde immer wieder über katastrophale Arbeitsbedingungen in den deutschen Schlachtbetrieben berichtet. Unzählige Artikel und viele Fernseh-Reportagen sind dazu veröffentlicht worden. In denen über die unsäglichen Bedingungen der Armee osteuropäischer Schattenarbeiter ausführlich berichtet wurde (vgl. als nur ein Beispiel dafür, dass auch hier frühzeitig das Thema aufgerufen wurde: Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist, veröffentlicht am 15. November 2014).

Und dann gab es – der eine oder andere wird sich noch daran erinnern – im ersten Corona-Pandemie-Jahr 2020 eine Flut von kritischen Berichten, ausgelöst durch Infektionsfälle in den unvorstellbar großen Schlachtbetrieben des Landes. Der Name des Unternehmens, der mit über 30 Prozent den größten Marktanteil unter den Schweineschlachtbetrieben hatte (und hat), wird vielen in Erinnerung geblieben sein: Tönnies. Und das – nicht nur rechtswissenschaftlich relevante – „Lex Tönnies“. Wir haben es hier mit einem hoch konzentrierten Markt zu tun:

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung schreibt dazu in ihrem im Mai 2023 veröffentlichten Bericht zur Markt- und Versorgungslage mit Fleisch 2023, S. 6: »In Deutschland wird die Schlachtbrache im Schweinebereich durch die zehn größten Betriebe geprägt. So konnten 2021 die Top 10 der deutschen Schweineschlachtbetriebe einen Marktanteil von 81,1 % erlangen. Die drei größten Unternehmen (Tönnies 15,99 Mio. Schlachtungen, Westfleisch 7,26 Mio. Schlachtungen und Vion 7,00 Mio. Schlachtungen) alleine erreichten einen Marktanteil von 58,3 %« Quelle der Daten für 2022 in der Abbildung: ISN.

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Mobil und flexibel: Beschäftigte in der ambulanten Pflege. Und distanziertes Caregiving in der häuslichen Pflege

Auch wenn überwiegend über die stationäre Langzeitpflege berichtet wird – die größte Säule des deutschen Pflegesystems ist die häusliche Pflege und Betreuung durch Angehörige, was auf mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen zutrifft. Neben Angehörigen, die das alleine stemmen oder sich Hilfe holen aus der Schattenwelt der osteuropäischen Betreuungskräfte, wird in vielen Fällen auch auf ambulante Pflegedienste zurückgegriffen, die ein-, manchmal auch mehrmals am Tag zu den Pflegebedürftigen nach Hause kommen.

Über die Arbeitssituation von Beschäftigten in der ambulanten Altenpflege hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Ergebnisse einer Befragung veröffentlicht: »In einer Online-Befragung wurden die Anforderungen an berufsbedingte Mobilität und zeitliche Flexibilität von Beschäftigten in der Pflege untersucht. Es zeigt sich, dass direkt Pflegende häufiger von Schichtdienst, geteilten Diensten oder Dienstplanänderungen betroffen sind, wohingegen Leitungskräfte seltener im Schichtdienst oder an Wochenend- und Feiertagen arbeiten, jedoch häufiger in der Freizeit kontaktiert werden.«

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Kommt sie oder kommt sie nicht? Über eine mögliche Umwälzung des deutschen Arbeitszeitrechts

Wer erinnert sich noch an den Mai 2019? Damals erschienen Artikel mit solchen Überschriften: Kommt die Stechuhr für alle? Dort ging es um das Plädoyer von Giovanni Pitruzzella, Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), in einem Verfahren, in dem die Frage nach der Dokumentation von Arbeitszeiten im Mittelpunkt stand: »Was Pitruzzella in Bezug auf einen Streit zwischen einer spanischen Gewerkschaft und der Deutschen Bank SAE vorlegt, wird in Expertenkreisen schon als „arbeitszeitrechtliches Manifest“ tituliert. Es könnte der Anfang vom Ende der Entgrenzung der Arbeit sein.«

Nun mag der eine oder andere vielleicht einwenden, was denn wir mit dem spanischen Arbeitszeitrecht zu tun haben. Neben der Tatsache, dass das spanische Recht der Arbeitszeiterfassung große Ähnlichkeiten mit dem deutschen aufweist (so muss bis auf wenige Ausnahmen die Arbeitszeit nur dann festgehalten werden, wenn sie über acht Stunden täglich hinausgeht), war es vor allem das dann vom EuGH verkündete Urteil: EU-Staaten müssen Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung verpflichten, so das Urteil des EuGH vom 14. Mai 2019 (C-55/18). Und zwar alle Mitgliedstaaten der EU. Vgl. dazu auch den Beitrag Wieder einmal ein Paukenschlag aus dem EuGH: Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann, der am 14.05.2019 in diesem Blog veröffentlicht wurde.

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