Das große Ausscheiden ist sicher. Fast jede dritte Erwerbsperson erreicht in den nächsten 15 Jahren das Rentenalter

„Die“ demografische Entwicklung wird schon seit langem nicht nur thematisiert, sondern gerade hinsichtlich der Ausgestaltung der Sozialpolitik auch gerne instrumentalisiert. Aktuell muss man das wieder einmal zur Kenntnis nehmen, wenn erneut ein gesetzliches Renteneintrittsalter von nunmehr 70 Jahren gefordert wird, weil „wir“ ja alle älter und die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte weniger werden.

➔ Vgl. dazu beispielsweise diese Meldung: „Wir werden länger und mehr arbeiten müssen“: »Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, Stefan Wolf, hat sich für ein späteres Renteneintrittsalter bei gleichzeitig steigender Wochenarbeitszeit ausgesprochen. „Schaut man sich die demografische Entwicklung und die Belastungen der Sozial- und Rentenkassen an, dann sind die Reserven aufgebraucht“, sagte Wolf den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir werden länger und mehr arbeiten müssen.“ Wolf zufolge sollte das Renteneintrittsalter stufenweise auf 70 Jahre angehoben werden, „weil das Lebensalter immer weiter steigt“. Ansonsten werde „das System mittelfristig nicht mehr finanzierbar sein“, sagte der Präsident des Arbeitgeberverbandes der Metall- und Elektroindustrie.« Damit geht er noch weiter als ein Kollege aus dem Arbeitgeber-Lager: »Der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Siegfried Russwurm, hatte sich für eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden ausgesprochen. Sie sei leichter umzusetzen als eine allgemeine Einführung der Rente mit 70. Der ehemalige SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel unterstützte den Vorschlag der 42-Stunden-Woche. Damit stieß er auf Kritik.«

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Vom Jobkiller zur Produktivitätspeitsche? Der gesetzliche Mindestlohn von 2015 und seine Evaluierung

Viele werden sich noch daran erinnern, wie im Vorfeld der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von vielen interessierten Seiten massiv gegen diese Lohnuntergrenze geschossen wurde – immer wieder kolportierten die Medien die Erwartung von nicht wenigen wortgewaltigen Ökonomen, dass sich der Mindestlohn als „Jobkiller“ erweisen werde, die Rede war von hunderttausenden Jobs, die wegfallen werden, weil die Unternehmen die Lohnkostensteigerung nicht werden tragen können.

Das ist Schnee von gestern, werden im Jahr 2022 viele denken, denn das damalige an die Wand gemalte Horrorszenario ist ausgeblieben, stattdessen haben wir in Deutschland ein Rekord beim Beschäftigungsniveau nach dem anderen erlebt und selbst der Beschäftigungseinbruch in den ersten beiden Corona-Jahren ist mittlerweile nicht nur wieder aufgeholt worden, sondern gemessen an den Erwerbstätigen haben wir nunmehr mehr Beschäftigte als kurz vor Beginn der krisenhaften Entwicklung im Gefolge der im Frühjahr 2020 ausgebrochenen Corona-Pandemie.

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Die Leiharbeit erneut vor dem EuGH. Diesmal geht es um die Frage, was genau ein erforderlicher „Gesamtschutz“ der Leiharbeiter bedeutet. Am Ende doch (nicht) „Equal Pay“?

Die Leiharbeit ist seit langem immer wieder Thema höchst kontroverser Debatten, in denen von einer Hervorhebung ihrer angeblichen Brückenfunktion in „normale“ Beschäftigung oder ihrer (Arbeitgeber-)Funktionalität für die Herstellung „atmender“ Belegschaften bis hin zu einer Kritik als Instrument des Lohndumping und der Verteufelung als eine Ausprägung von modernen Menschenhandel reichen. Hin und wieder geraten dann aber auch die gängigen Typisierungen von „gut“ und „böse“ und die traditionellen Lager durcheinander, wenn man beispielsweise wie in der Pflege feststellen muss, dass Leiharbeiter mehr verdienen können und bessere Arbeitsbedingungen haben und Arbeitgeber auf einmal vehement ein Verbot der Leiharbeit in diesem Bereich von der Politik fordern(vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Aus der mal nicht eindeutigen Welt der Leiharbeit. In der Pflege. Oder: Wenn ausnahmsweise Arbeitgeber vor Leiharbeitern geschützt werden sollen vom 23. Januar 2020).

Nun ist die Leiharbeit in den vergangenen Jahren immer wieder (Re-)Regulierungen unterworfen worden, die dazu geführt haben, dass der Einsatz dieses Instruments für die Entleihunternehmen teilweise deutlich teurer geworden ist (was in der Vergangenheit dann sofort Ausweich- und Umgehungsstrategien hervorgerufen hat, wie beispielsweise die Ausbreitung der Werkverträge, um Kostenvorteile an den Belegschaftsrändern realisieren zu können). Und zu den Regulierungsaspekten mit Blick auf die Leiharbeit gehört auch, dass sie immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung war und ist. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste sich mehrfach mit dieser Beschäftigungsform befassen, insbesondere mit der Auslegung von „unbestimmten Rechtsbegriffen“.

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Die Zahl der Erwerbstätigen ist wieder raus aus dem Pandemieloch – aber nicht nur die Medien suchen nach Antworten auf die eine Frage: Wo sind die alle geblieben?

In den vergangenen Wochen reihte sich ein Bericht an den anderen mit der erstaunten Frage: Wo sind denn die ganzen Arbeitskräfte hin? Warum finden die Gastronomiebetriebe und die Flughäfen keine neuen Beschäftigten, wo doch die Nachfrage nach deren Dienstleistungen nach oben geht, warum wird in immer mehr Branchen ein Klagelied über massenhaft fehlendes Personal angestimmt, was von Menschen mit einem guten Riecher für Themen, die „laufen“, sofort begrifflich aufgegriffen und in ein folgerichtig ebenfalls gut absetzbares Buch gepresst wird? Gemeint ist hier Die große Arbeiterlosigkeit von Sebastian Dettmers, CEO der Online-Jobplattform StepStone, versehen mit der Drohungsverstärkung und zugleich dem Aufzeigen eines rettenden Strohhalms: »Warum eine schrumpfende Bevölkerung unseren Wohlstand bedroht und was wir dagegen tun können«, so lautet der Untertitel. Vgl. dazu auch seinen Beitrag Bevölkerungsrückgang: Statt Arbeitslosigkeit droht uns nun die Arbeiterlosigkeit, der im Handelsblatt veröffentlicht wurde.

In der aktuellen Debatte über die Personalprobleme mancher Unternehmen und bestimmter Branchen wurde zuweilen der durch die selektive Berichterstattung geförderte Eindruck erweckt, als ob es immer weniger Beschäftigte geben würde. Dem ist aber nicht so, selbst die erheblichen Beschäftigungsverluste in der ersten Phase der Corona-Pandemie sind mittlerweile wieder ausgeglichen, also zahlenmäßig. Die an der Zahl der Erwerbstätigen gemessene Beschäftigung hat das Niveau unmittelbar vor der Krise überschritten.

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Was ist schon eine Forderung von acht Prozent mehr gegen eine Erhöhung von über 20 Prozent? Zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022

In den vergangenen Wochen wurde im Kontext der stark gestiegenen Inflation immer wieder das Noch-Gespenst einer „Lohn-Preis-Spirale“ an die Wand gemalt. In der bisherigen Entwicklung der Löhne kann man einen Inflationsturbo nicht wirklich erkennen, ganz im Gegenteil sehen wir flächendeckend Reallohnverluste bei den Beschäftigten. Abgelenkt wird zudem von der Tatsache, dass wir es wenn, dann mit einer „Preis-Lohn“-Spirale zu tun bekommen könnten. Das ist nicht nur ein semantischer Unterschied. Dennoch ist es gelungen, durch das mediale Dauerfeuer eine Sensibilisierung für die angeblich drohende Gefahr von „zu großen“ Lohnsteigerungen herzustellen – und alle scheinbaren Belege für diese These werden aufgegriffen und verbreitet. So beispielsweise das hier: Tarifverhandlungen mit Volkswagen: IG Metall fordert acht Prozent höhere Löhne: »Die IG Metall will in den anstehenden Tarifverhandlungen für die rund 125.000 Beschäftigten bei Volkswagen in Westdeutschland acht Prozent höhere Löhne durchsetzen. Die große Tarifkommission der bei dem Autobauer besonders stark vertretenen Industriegewerkschaft begründete die Forderung am Mittwoch mit der gestiegenen Inflation und hohen Gewinnen von Volkswagen. Der neue Tarifvertrag soll zwölf Monate laufen.« Die Forderung für den Haustarifvertrag mit VW entspricht von der Größenordnung acht Prozent der Zielvorgabe der IG Metall für die bundesweit 3,9 Millionen Beschäftigten der Metall- und Elektroindustriefür. Aber da ist schon der wichtige und einschränkende Hinweis: Es handelt sich um die Forderung der Gewerkschaft. Und eine Forderung ist noch lange kein Abschluss und man kann gesichert davon ausgehen, dass wie immer der tatsächliche Lohnabschluss geringer, möglicherweise sogar deutlich niedriger ausfallen wird.

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