Wenn private Pflege-Unternehmen die Altenpflege frei von einem allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag halten wollen und vor Gericht ziehen, dann gibt es auch ein Urteil. In diesem Fall für die Gewerkschaft

Man muss sie erneut in Erinnerung rufen – die schmerzhafte Erfahrung, dass es nichts wird mit einem allgemeinverbindlich erklärten flächendeckenden Tarifvertrag für die Altenpflege. Dabei war über längere Zeit alles vorbereitet worden, um das Problem, dass eine „normale“ Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags aufgrund des Widerstands der Arbeitgeber-Seite in der Altenpflege nicht darstellbar war, mit einem „Umgehungstrick“ lösen zu können. Der angedachten Trick war die Allgemeinverbindlichkeit nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Eine Rechtsverordnung auf Basis des Entsendegesetzes wäre in der Tat eine Alternative zum Weg über das Tarifvertragsgesetz. Der Vorteil aus Sicht der Gewerkschaft: Das Arbeitsministerium könnte die Allgemeinverbindlicherklärung auch gegen den Willen der Arbeitgeber durchsetzen.

So hatte man sich das gedacht. Der Rückgriff auf das AEntG wäre mit einigen juristischen Verrenkungen vielleicht möglich (gewesen). Aber spätestens dann stellt sich die im Fall der Altenpflege eben nicht triviale Frage: Welcher Tarifvertrag denn? Es gibt schlichtweg keinen halbwegs relevanten Tarifvertrag in diesem tariffreien Gelände (und zugleich aufgrund des „dritten Weges“: In den kirchlich gebundenen Einrichtungen und Diensten gibt es zwar Arbeitvertragsrichtlinien, aber eben keine klassischen Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt werden).

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Frauen (aus Afghanistan) + Altenpflege (in Deutschland) = besser als Dienerinnen unter den Taliban

Zuweilen gibt es Fundstücke aus der großen weiten Welt des Online-Journalismus, die selbst „abgehärtete“ Beobachter dessen, was in unserem Land als „Pflegenotstand“ seit vielen Jahren diskutiert wird, sprachlos zurücklassen. Die zugleich in einer unbedingt zu dokumentierenden schonungslosen Art und Weise einen ganz eigenen Blick auf Frauen und Pflege offenbaren.

In diesen Tagen stehen alle Menschen, die noch einen letzten Rest an Menschlichkeit in sich tragen, fassungslos vor dem großen Desaster, das vor unseren Augen in Afghanistan abläuft. Wir sehen nur sehr wenige, höchst selektive Bilder vom Flughafen in Kabul und keine aus den Gegenden, wo die Taliban bereits die Macht übernommen haben. Und man kann von den sicheren Zonen in unserem Land aus nur in Spurenelementen eine Vorstellung aufbauen, was vielen Menschen, darunter vielen Frauen und Mädchen, jetzt widerfährt bzw. droht. Einige wenige werden möglicherweise über die Luftbrücke der Panik gerettet werden oder sich durch Flucht einem Martyrium entziehen können, vielen anderen wird das nicht gelingen.

Was aber hat diese zivilisatorische Katastrophe nun mit der Altenpflege und Frauen in Deutschland zu tun, wird sich der eine oder andere denken mit Blick auf die Überschrift dieses Beitrags?

Es gibt Menschen, die offensichtlich in der Lage sind, in nur wenigen Sätzen eine solche Verbindung herzustellen und dabei en passant einen Abgrund offenlegen.

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Ambulante Pflegedienste zwischen expandierender Nachfrage, Kapitulation vor Ort und einer Spitzenplatzierung im „Betrugs-Ranking“ der Kassen

Wenn über „die“ Alten- bzw. Langzeitpflege in Deutschland gesprochen wird, dann bewegt man sich wohl oder übel innerhalb des historisch gewachsenen, „versäulten“ Pflegesystems. Hier die häusliche Pflege, teilweise unterstützt von den mehr als 14.700 ambulanten Pflegediensten (und von Hunderttausenden osteuropäischen Betreuungskräften, die im Schatten der regulären Strukturen agieren), dort die stationäre Pflege in den Pflegeheimen. Und wenn man die mediale Berichterstattung und auch den Fokus der öffentlichen Debatte bilanzieren muss, so wird man zu dem Befund kommen, dass in weiten Teilen die Pflegeheime im Zentrum stehen, zugleich mit einem klaren Schwerpunkt auf eine skandalisierende und auch viele tatsächliche Missstände anprangernde Darstellung der Verhältnisse in vielen Heimen. Und auch der berechtigte Hinweis auf Missstände bei der Personalausstattung und der Arbeitsbedingungen, einschließlich der Vergütung der Pflegekräfte, wird oftmals an den Heimen diskutiert. Aber die Zahlen von oben betrachtet und die Realität der Versorgung von unten sprechen eine andere Sprache, denn „nur“ 20 Prozent der mehr als 4,1 Mio. Pflegebedürftigen wird im stationären Setting versorgt, die große Mehrheit von 80 Prozent hingegen im häuslichen Umfeld. Und da spielen die ambulanten Pflegedienste eine ganz zentrale Rolle.

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Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in Heimen steigen – und warum eine (angebliche) gesetzliche Bremse ganz schnell heiß laufen wird

Seit Jahren wird über beständig steigende Eigenanteile der Pflegebedürftigen bei stationärer Unterbringung umfassend berichtet und eine Reform als überfällig angemahnt. Aber noch sind wir weit weg von dem, was schon seit Jahren immer wieder vorgeschlagen und angemahnt wird, stattdessen ist eines sicher: der Anstieg der Eigenanteile, die sich mittlerweile in Größenordnungen gefressen haben, die für viele Menschen eine völlige Überforderung darstellen.

Jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres wird vom Verband der Ersatzkassen (vdek) erhoben und veröffentlicht, wie sich die Eigenanteile in den einzelnen Bundesländern und in Abhängigkeit von den Pflegegraden darstellen.

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„24-Stunden-Betreuung“: Von einer unlösbaren Gleichung aus den Untiefen der deutschen Pflegepolitik bis hin zu einer scheinbaren Lösung aus Österreich

Die Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Betreuungskräften aus Osteuropa (vgl. dazu ausführlicher die Besprechung der Entscheidung in dem Beitrag Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen vom 24. Juni 2021) streuen zwischen Panik bis hin zu einer Fortsetzung der bisher dominanten Form der Nicht-Auseinandersetzung nach dem Modell der drei Affen (nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen). Die angesprochene Panik wird dann auch in der Begriffswahl deutlich erkennbar, so beispielsweise in dem Statement des Sozialverbands VdK Deutschland, deren Präsidentin Vera Bentele mit diesen Worten zitiert wird: „Es droht das Armageddon der häuslichen Pflege“. Darin findet man diese Aussage, die man einfach mal sacken lassen muss: »Rund-um-die-Uhr Pflege ist nur noch mit Mindestlohn legal. Für die allermeisten wird sie damit unbezahlbar.« Auch sehr aufschlussreich ist ein Interview mit dem Pflegeexperten Claus Fussek, der bekannt dafür ist, dass er auf Missstände in der Pflege skandalisierend hinzuweisen versucht: »Das ist ein Schock für viele, die Angehörige zu Hause pflegen«, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Das insofern eine besondere Authentizität bekommt, als dass er sich selbst als Nutzer dieser zuweilen als „3. Säule“ des deutschen Pflegesystems bezeichneten Betreuungsform geoutet hat.

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