Die Leiharbeit wird gerne als „Brücke in den Arbeitsmarkt“ angepriesen. Zwar wird jeder dritte Arbeitslose in diese Branche vermittelt. Doch nach einem Jahr steht die Hälfte wieder auf der Straße, berichtet Stefan Borsten in seinem Artikel Von Hartz IV in die Leiharbeit und wieder zurück. Er zieht seine Erkenntnisse aus einer Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer. »Mehr als 30 Prozent aller Arbeitslosen, die von Arbeitsagenturen und Jobcentern vermittelt werden, landen in der Zeitarbeit. Viele von ihnen stehen nach einem halben Jahr wieder auf der Straße«, so Borstel mit Bezug auf die Antwort des Bundesarbeitsministeriums. Man muss die genannten 30 Prozent in Relation setzen zu 2,5 Prozent. Das ist der Anteilswert der Leiharbeiter an allen abhängig Beschäftigten. Pothmer spricht der Leiharbeit die behauptete Brückenfunktion in dauerhafte Beschäftigung ab, sondern spricht von einer „Drehtür“ zwischen Leiharbeit und Arbeitslosigkeit. Für Arbeitsagenturen (und Jobcenter) gibt es einen systematischen Anreiz, Vermittlungen in Leiharbeitsverhältnisse zu betreiben: »Da der Erfolg einer Arbeitsagentur über die Zahl der „Integrationen“ in den Arbeitsmarkt gemessen wird, bemühen sich die Jobvermittler, einem Arbeitslosen so schnell wie möglich irgendeinen Job zu verschaffen, ohne auf die Dauer der vermittelten Beschäftigung zu achten. Dabei zählt die Zeitarbeit genauso wie jede reguläre Stelle.« Hinzuzufügen wäre an dieser Stelle, dass die „Integrationen“ über Leiharbeitsfirmen mit einem deutlich niedrigeren Aufwand für die Agenturen und Jobcenter als „normale“ Vermittlungen verbunden sind, denn die Leiharbeitsfirmen nehmen ihnen die Arbeitsuchenden ab und das häufig in großer Zahl.
Dieser Zusammenhang wurde aktuell erneut in den Medien thematisiert, so in dem Beitrag Arbeitsagenturen fördern Zeitarbeit des Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ (ARD): »Die Bundesagentur für Arbeit schlägt Arbeitssuchenden oft Stellen in der Zeitarbeit vor. Dafür arbeitet die Behörde eng mit den Leihfirmen zusammen – und leistet damit einer ganzen Branche kostenlos Schützenhilfe.« Man kann von einem – für beide Seiten, also für die Agenturen/Jobcenter und den Leiharbeitsfirmen durchaus plausiblen – „Geschäftsmodell“ sprechen, das eine „win-win“-Situation schafft: »Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter profitieren einerseits angesichts der vielen Stellenangebote von den Leiharbeitsfirmen, auch und gerade vor dem Hintergrund, dass sie aus anderen Branchen kaum oder nur sehr wenige Stellenangebote bekommen. Und jede „Übergabe“ in Erwerbsarbeit ist eine Integration. Wenn man daran gemessen wird, macht es „Sinn“, mit der Leiharbeit zu kooperieren, denn hier stehen Aufwand und Ertrag in einem sehr günstigen Verhältnis, man kann das also durchaus entsprechend pushen. Auf der Seite gibt es einen weiteren wichtigen Vorteil, diesmal für die Leiharbeitsunternehmen: Durch die vielen Stellenangebote, die oftmals auch quantitativ aufgeblasen werden, kommt man kostengünstig, soll heißen: umsonst, an die Stellenprofile von Arbeitsuchenden, die dann besonders wertvoll sind, wenn man wieder neuen und unvorhersehbaren Arbeitskräftebedarf hat.« So habe ich das bereits im April 2014 in dem Blog-Beitrag Ausprobieren, hängen bleiben und alles wird gut? Es gibt einen „Klebeeffekt“ der Leiharbeit – in der Leiharbeit. Sonst kaum formuliert.
Der Anteil der Vermittlungen in Leiharbeit ist leicht auf 31 Prozent gesunken, stagniert jedoch seit 2013 auf hohem Niveau. 2010 lag dieser Anteil noch bei 36 Prozent, 2011 bei 37 Prozent. Das muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass Frank-Jürgen Weise, der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), »bereits Anfang 2013 von einer „Fehlentwicklung“ gesprochen und Besserung gelobt. Es müsse mehr auf Qualität und Nachhaltigkeit der Vermittlung geachtet werden, hatten auch die Gewerkschafter im Verwaltungsrat gemahnt, nachdem der Anteil der Vermittlungen in die Zeitarbeit sprunghaft angestiegen war. In einigen Arbeitsagenturen gingen zwischen 60 und 69 Prozent der Besetzungserfolge auf das Konto der Zeitarbeit«, so Borstel.
Über die Bedeutung der Leiharbeit für die „Vermittlung“ von Arbeitslosen im SGB III und gerade auch im SGB II wurde auf der Website O-Ton Arbeitsmarkt immer wieder berichtet. So beispielsweise am 21.10.2014 in dem Beitrag Bundesagentur für Arbeit: Mehr als jede dritte offene Stelle in der Leiharbeit: Im September 2014 wurden der Bundesagentur für Arbeit 518.000 offene Stellen gemeldet. Rund 176.500 dieser Stellen – 34 Prozent – entfielen dabei auf die Arbeitnehmerüberlassung. Damit ist mehr als jeder dritte über die BA zu besetzende Arbeitsplatz ein Leiharbeitsverhältnis – bei einer erheblichen Streuung. In einigen Regionen liegt ihr Anteil an allen gemeldeten Stellen deutlich unter 20 Prozent. In anderen Regionen hingegen machen die Stellenangebote in der Leiharbeit etwa die Hälfte des gesamten Angebots an Arbeitsstellen aus. Und bereits im Januar 2013 wurde in dem Artikel 75 Prozent Niedriglöhner in der Zeitarbeit darauf hingewiesen, dass bei drei Viertel aller vollzeitbeschäftigten Zeitarbeiter das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle lag. Bei 9,6 Prozent aller sozialversicherungspflichtig beschäftigten Leiharbeiter war das Einkommen so gering, dass sie zusätzlich Hartz IV-Leistungen erhalten – Tendenz steigend. Das alles hängt natürlich auch zusammen mit der gewaltigen Deregulierung der Leiharbeit im Gefolge der „Hartz-Gesetze“ – in der Abbildung sieht man den enormen Anstieg der Zahl der Leiharbeiter nach der „Reform“, die zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist.
Aber gibt es nicht Aussicht auf Verbesserungen? Stefan Borstel schreibt dazu in seinem Artikel: »Die große Koalition hat sich vorgenommen, die Liberalisierung ein Stück weit zurückzudrehen. Die Verleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden, nach neun Monaten Einsatz sollen Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.« Das hört sich gut an – und auch die Bundesregierung hat im August dieses Jahres in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken – Entwicklungen in der Leiharbeit – darauf hingewiesen.
Nun habe ich bereits in einem Interview mit Spiegel Online im November 2013 Skepsis angemeldet, was die Wirksamkeit bzw. Relevanz dieser Maßnahmen angeht (vgl. hierzu „Karussell für Leiharbeiter“): »Die 18-Monats-Begrenzung betrifft nur die wenigsten Leiharbeiter. 50 Prozent der Entleihungen dauern nicht länger als drei Monate. Schon seit 2011 heißt es im Gesetzestext, dass Entleihungen „vorübergehend“ sein sollen. Die 18 Monate sind jetzt eine Konkretisierung dieser Klausel … Übrigens sind bei der 18-Monats-Begrenzung auch die weiteren Ausführungen im Koalitionsvertrag interessant: Durch einen Tarifvertrag in der Entleihbranche oder einer Betriebsvereinbarung auf Unternehmensebene kann von der 18-Monats-Grenze abgewichen werden. Über die Hintertür käme man dann wieder zum alten Modell.«
Und auch die Perspektive, dass nach neun Monaten in demselben Betrieb die Leiharbeiter das gleiche Gehalt bekommen sollen wie die Stammbelegschaft, habe ich damals skeptisch kommentiert: »Auch davon werden nicht viele profitieren. Wie schon gesagt: Die meisten Entleihungen sind kürzer. Außerdem haben wir das zum Beispiel in der Metallindustrie schon, mit den stufenweise ansteigenden Branchenzuschlägen.«
Wenige Monate später wurden diese Einschätzungen dann von anderer Seite untermauert: Neue Regeln für Leiharbeit betreffen wenige Beschäftigte. Nur jeder vierte Leiharbeiter dürfte von den Plänen der Großen Koalition für eine Reform der Zeitarbeit profitieren, so eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit. So sei nur jeder vierte Leiharbeiter länger als neun Monate im selben Unternehmen beschäftigt. Im Durchschnitt dauert der Einsatz eines Leiharbeiters drei Monate. Von der Begrenzung der Zeitarbeit auf 18 Monate würde sogar nur jeder siebte Leiharbeiter profitieren.
Nun könnte man – bei allen mit dem Drehtüreffekt für die Betroffenen verbundenen negativen Auswirkungen (vgl. hierzu nur beispielhaft aus dem Artikel Ein Leben von und mit Hartz IV von Tiemo Rink die Darstellung des Leiharbeiters Matthias Gräber, 53, der seit 15 Jahren in der Leiharbeit hängen geblieben ist und seit vier Jahren, seit seine Frau dazu gekommen ist, aufstocken muss, trotz Vollzeitbeschäftigung) – auf einer aggregierten Ebene argumentieren, dass das losgelöst von bitteren Einzelschicksalen aber kein erhebliches Problem sei, denn der Anteil der Leiharbeiter an allen abhängig Beschäftigten liegt sich „nur“ bei 2,5%. Dies übersieht nicht nur die Tatsache, dass das der Wert für die Gesamtwirtschaft ist, die Anteilswerte in bestimmten Branchen und noch mehr in bestimmten Unternehmen liegen teilweise erheblich darüber.
Aber das soll hier gar nicht der Punkt sein. Bereits seit einigen Jahren ist ein „Verlagerungstrend“ weg von der „klassischen“ Leiharbeit zu beobachten, wobei sich dieser Trend mit der zunehmenden Re-Regulierung der Leiharbeit verstärkt. Die Stichworte „Werkverträge“ bzw. „Dienstverträge“ mögen hier andeuten, in welche Richtung die Argumentation zielt. Weil die Leiharbeit in manchen Branchen mit Branchenzuschlägen (derzeit sind es neun Branchen, darunter die Metall- und Elektroindustrie) den Auftraggebern schlicht „zu teuer“ geworden ist, wandern sie seit geraumer Zeit weiter zu alternativen, aber billigeren Modellen, wie eben der Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern. Nicht nur, aber auch ein Reflex auf die Re-Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Und je mehr das um sich greift, um so lauter werden die Rufe nach einer Regulierung der Werk- und Dienstvertragslandschaft. Auch da soll was passieren, glaubt man an den Koalitionsvertrag. Aber diesen Bereich zu regulieren ist weitaus komplexer und unsicher hinsichtlich des Wann und Wie, denn hier gibt es neben den „Schein-Werkverträgen“ auch viele echte und in einer arbeitsteiligen Wirtschaft auch sinnvolle Fallkonstellationen, bei denen man zu diesem Instrument greifen muss. Ein „Vorteil“ (aus Sicht betroffener Unternehmen) hat die Werkvertragslandschaft allerdings: Wir wissen hier empirisch nicht annäherungsweise das, was wir über die Leiharbeit und die dort arbeitenden Menschen wissen. Es gibt keine verlässlichen Zahlen über den Umfang der Werkvertragsarbeitnehmer, geschweige denn eine regionale, branchen- oder gar betriebsbezogene Aufschlüsselung, so dass man entweder im Dunkeln stolpern muss oder aber in der anekdotischen Evidenz verbleibt. Das macht die Arbeit für den Gesetzgeber naturgemäß nicht einfacher.
Abschließend wieder zurück zur Leiharbeit. Was könnte man denn tun, wenn man nicht jede Form der Arbeitnehmerüberlassung grundsätzlich verbieten will (oder kann), sondern durchaus anerkennt, dass es in eng und genau umrissenen Handlungsfeldern eine Nachfrage nach den spezifischen Vorteilen von Leiharbeitsbeschäftigten gibt und weiter geben wird, also beispielsweise für die Vertretung oder aber auch die Abarbeitung einer Auftragsspitze. Dazu aus dem Interview mit mir aus dem Oktober 2013: »Eigentlich ist Leiharbeit doch dafür da, dass Firmen kurzzeitige Auftragsspitzen schnell und unbürokratisch auffangen können. Seit die Schröder-Regierung diesen Bereich dereguliert hat, wird er auch zur Lohndrückerei missbraucht. Ein erster Schritt dagegen wäre eine wirklich kurze Begrenzung. In den siebziger Jahren etwa betrug sie drei Monate, bis 2002 waren es zwölf. Am wirkungsvollsten wäre aber equal pay, also die gleiche Bezahlung wie bei der Stammbelegschaft ab dem ersten Arbeitstag.«