Bekanntlich haben viele Menschen zu wenig Geld und darunter ist eine große Gruppe, die jeden zusätzlichen Euro mehr als gebrauchen könnte. Diese Menschen hantieren tagtäglich mit Euro-Beträgen, die wie ein Atömchen im Ozean dessen wirken, was an verzweifelt nach irgendwelchen renditetragenden Anlagemöglichkeiten suchenden Kapitals um den Globus schwappt. Und den Investoren dieser enormen Geldbeträge ist es schnurzpiep egal, ob man in Weizen, Handfeuerwaffen oder alten Menschen investiert, wenn denn da was zu holen ist. Und ganz offensichtlich – und für viele Beobachter angesichts der seit Jahren andauernden Klage über die unterfinanzierte Altenpflege sicher mehr als irritierend – kann man auch mit der Pflege alter Menschen Renditen realisieren, die im zweistelligen Prozentbereich liegen (müssen), um die Erwartungen der Investoren zu erfüllen. Und dass das so ist, kann man an harten Zahlen festmachen: »Pflegeheime sind gefragte Anlageobjekte. Mit etwa drei Milliarden Euro übertraf das Gesamtinvestment 2016 die Ergebnisse des Vorjahres um beachtliche 255 Prozent. Große Portfoliokäufe von ausländischen Investoren, vorrangig aus Frankreich und Belgien, sorgten für diesen Rekordwert. Bemerkenswert dabei ist, dass Immobilien-Investoren wie etwa die Deutsche Wohnen ihr Geld nicht nur in die Gebäude, sondern zunehmend auch in das Betreibergeschäft stecken.« Schreibt Steffen Uhlmann in seinem Artikel Vom Alter profitieren.
Stefan Sell
Hartz IV-Empfänger und ihre Kinder zwischen Pfennigfuchserei und den wahren Kosten der Schulbücher. Aber nicht nur die
Es ist mehr als aufschlussreich für eine Bewertung der Verfasstheit des deutschen Grundsicherungssystems, wenn man sich die Fälle und die Entscheidungen der Sozialgerichte in diesem Land anschaut. Dann wird man regelmäßig Zeuge, um welche – scheinbaren – Kleinigkeiten dort teilweise erbittert gestritten wird. Dahin der stecken aber nicht selten fundamentale Probleme, die weit über einen konkreten Geldbetrag hinausreichen. Und zur fundamentalen Kritik am bestehenden Hartz IV-System gehört die seit langem vorgetragene Klage, dass gerade den Kindern und Jugendlichen keine ausreichende Leistungen gewährt werden. Das betrifft vor allem die Regelleistungen, die von denen der Erwachsenen abgeleitet werden sowie die zwischenzeitlich entstandene Landschaft an begrenzten Sonderleistungen. Dazu gehört das höchst fragwürdige „Bildungs- und Teilhabepaket“, aus dem dann beispielsweise Zuschüsse für Sportvereine oder den Musikunterricht gezahlt werden können (die berühmten 10 Euro pro Monat), wenn auch in sehr überschaubarer Größenordnung und verbunden mit einem abenteuerlichen Verwaltungsaufwand. Und ein Teil der „Bedarfe für Bildung und Teilhabe“ nach § 28 SGB II ist die sogenannte Schulbedarfspauschale (§ 28 Abs. 3 SGB II).
Schaut man sich den entsprechenden Gesetzestext an, dann stößt man auf diese Formulierung:
»Für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern 70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden Jahres berücksichtigt. Abweichend von Satz 1 werden bei Schülerinnen und Schülern, die im jeweiligen Schuljahr nach den in Satz 1 genannten Stichtagen erstmalig oder aufgrund einer Unterbrechung ihres Schulbesuches erneut in eine Schule aufgenommen werden, für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, 70 Euro berücksichtigt, wenn dieser Tag in den Zeitraum von August bis Januar des Schuljahres fällt, oder 100 Euro berücksichtigt, wenn dieser Tag in den Zeitraum von Februar bis Juli des Schuljahres fällt.«
Es geht also um 100 Euro pro Schuljahr. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hatte dazu 2013 in der Stellungnahme Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche nach SGB II: eine Strukturkritik ausgeführt:
»Ebenfalls keine neue Leistung ist die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach Abs. 3 dieser Vorschrift. Sie wurde als Einmalleistung bereits im Jahr 2008 eingeführt (§ 24a SGB II aF). Hierzu werden für die Schüler/innen 70 EUR zum 1. August und 30 EUR zum 1. Februar eines jeden Jahres finanziell berücksichtigt. Die Pauschale für Kosten für den persönlichen Schulbedarf wird zusammen mit dem Regelsatz an die Berechtigten überwiesen (§ 29 Abs. 1 S. 2 SGB II). Das Verfahren ist im Verhältnis zu den anderen Leistungen des § 28 SGB II als unbürokratisch zu loben; Überschneidungen mit anderen Systemen bestehen nicht. Kritisiert wird allerdings, dass die Höhe des Betrags nicht empirisch ermittelt ist und dass diese Pauschale in ihrer Höhe nicht an steigende Lebenshaltungskosten angepasst wird.«
Beide Kritikpunkte sind zutreffend. So ist die Leistung heute, am Ende des Jahres 2017, immer noch auf die zitierten Beträge begrenzt und die 100 Euro erscheinen nicht nur willkürlich, sie sind es auch. Diese Pauschale steht neben anderen Leistungen nach § 28 SGB II, wie die Erstattung der tatsächlichen Kosten für Schulausflüge und Klassenfahrten, die Schülerbeförderung, Leistungen zur „angemessenen“ Lernförderung sowie die Mittagsverpflegung.
Nun hat das niedersächsische Landessozialgericht in Celle eine wichtige Entscheidung getroffen: Schulmaterial-Kosten: Teilerfolg für Kläger, so ist ein Bericht des NDR dazu überschrieben:
»Jobcenter müssen für Familien, die Hartz IV beziehen, die Kosten für Schulbücher übernehmen. Das hat das Landessozialgericht in Celle am Montag entschieden. Es sei eine Pionierentscheidung, so ein Gerichtssprecher. Das Gericht habe festgestellt, dass die Kosten für Schulbücher nicht durch die sogenannte Schulbedarfs-Pauschale erfasst seien. Betroffene müssten jahrelang sparen, um sich die Schulbücher für ein Schuljahr leisten zu können. Sie seien daher als separate Leistung von Jobcenter zu tragen. Damit haben drei Oberstufen-Schülerinnen und ihre Eltern aus den Landkreisen Lüneburg, Nienburg und Hildesheim einen Teilerfolg erzielt.«
Warum Teilerfolg? »Die Schülerinnen hatten außerdem geklagt, weil die Jobcenter die Kosten für grafiktaugliche Taschenrechner nicht tragen. In diesen Fällen urteilte das Landessozialgericht aber anders: Die Taschenrechner müssten nicht jedes Jahr neu gekauft werden. Die Ausgaben dafür decke die Pauschale deshalb ab.«
Hintergrund der Klage war, dass die Schülerinnen für Materialien insgesamt bis zu 330 Euro hatten ausgeben müssen. Aus dem Schulbedarfspaket stehen Familien aber lediglich 100 Euro pro Schuljahr und Kind zu.
Marco Carini hat seinen Artikel zu dieser neuen Entscheidung so überschrieben: Hartz IV auf dem Prüfstand: Gericht muss tricksen. Denn das Urteil, das die Jobcenter dazu verpflichtet, die Kosten für Schulbücher zu übernehmen, steht auf tönernen Füßen. Es gäbe eine „Rechtslücke“, möglicherweise seien die entsprechenden Passagen des Sozialgesetzbuches (SGB) II, die die Ansprüche von Hartz-IV-Empfängern regeln, nicht verfassungskonform. Das LSG in Celle spricht von einer „offenkundigen Unterdeckung“ der Hartz-IV- und Schulpaketleistungen. „Schulbücher sind aus dem Regelsatz nicht zu bestreiten“, bringt es Gerichtssprecher Carsten Kreschel auf den Punkt. Die Teile des SGB II, die diesen Missstand zementieren, sind nach Auffassung der Celler Richter nicht verfassungsgemäß.
»Um eine verfassungsgemäße Auslegung möglicherweise verfassungswidriger Gesetzesvorschriften zu erreichen, musste das Gericht tricksen, die Schulbücher als „Mehrbedarf“ anerkennen, obwohl der Mehrbedarfs-Paragraf des SGB II juristisch auf den zu entscheidenden Fall nicht passt. Diese „Gesetzeslücke“ veranlasste die Richter dazu, den Beklagten dringend zu empfehlen, Revision vor dem Bundessozialgericht in Kassel einzulegen, um eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen – ein Urteil, das dann möglicherweise Gesetzesänderungen nach sich zieht. Eventuell sei sogar eine Vorlage vor dem Bundesverfassungsgericht notwendig.«
Bei den angesprochenen Mehrbedarfs-Paragraf handelt es sich um den § 21 SGB II. Es wird spannend sein zu verfolgen, ob das bis ganz nach oben getrieben wird, wie sich das die Richter offensichtlich wünschen.
Hinsichtlich der festgestellten Unterdeckung durch die Schulbedarfspauschale können sich die Richter auf eine Studie aus dem Sozialwissenschaftlichen Institut der Evangelischen Kirche Deutschlands (SI) berufen (vgl. dazu Andreas Mayert: Schulbedarfskosten in Niedersachsen. Eine Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD, Hannover 2016). Dort wurde bilanziert:
»Schlussfolgerung der Berechnungen ist …, dass die Leistung zur Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 € in Niedersachsen nicht annähernd bedarfsdeckend ist. Die durchschnittliche Deckungslücke des Schulbedarfspakets beträgt pro Schuljahr unter Einbezug aller Schulformen 53 €. In Schuljahren mit besonderen Belastungen (Einschulung, Jahrgangsstufe 5) übersteigt sie 150 €.«
Man könnte jetzt auf die im System naheliegende Schlussfolgerung kommen, dass die Pauschalbeträge angepasst werden müssen – zur Not über den Zwang höchstrichterlicher Rechtsprechung. Die Diakonie Niedersachsen plant eine Musterklage gegen die bisherige Pauschale. Vier Familien hätten schon ihre Bereitschaft signalisiert.
Sofort aber stellen sich Folgefragen: Was ist denn mit den Eltern, die mit ihrem Einkommen knapp oberhalb der Hartz IV-Schwelle liegen? Warum müssen die alleine sehen, wie sie klar kommen? In diese Richtung wird dann auch der Landeseltenrat Niedersachsen zitiert, denn »nicht nur für Familien, die Sozialleistungen beziehen, wird es finanziell oft eng, wenn es darum geht, Schulmaterialien zu beschaffen. Auch Normal- und Geringverdiener könnten bei den mittlerweile anfallenden Kosten überfordert werden, warnt der Landeselternrat. Er geht davon aus, dass Eltern in manchen Schuljahren inzwischen mehr als 700 Euro etwa für Klassenfahrten, Taschenrechner und Theaterbesuche zahlen.«
Schulbildung ist eben doch nur relativ kostenlos.
Reiches altersarmes Bayern
Wenigstens in Bayern muss die Welt doch noch in Ordnung sein, mag der eine oder andere denken, wenn über soziale Probleme berichtet wird. Und wird verwundert den Kopf schütteln, wenn einem die „Süddeutsche Zeitung“ mit so einer Überschrift konfrontiert: Nach dem Arbeitsleben kommt die Armut. In Bayern? Da muss man genauer hinschauen. Dietrich Mittler und Ulrike Schuster beginnen mit diesen Worten ihren Beitrag über das Thema Altersarmut: 63,5 Prozent aller Rentner in Bayern liegen mit ihrer Rente unterhalb der Armutsgrenze. Und besonders hoch ist die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab einem Alter von 65 Jahren. Nun wird der eine oder andere durchaus berechtigt sogleich den Hinweis geben, dass eine Rente unterhalb der Armutsschwelle keineswegs automatisch bedeutet, dass die davon betroffenen Menschen auch tatsächlich in altersarmen Verhältnissen leben müssen, denn dafür muss man immer den ganzen Haushaltskontext betrachten und da gibt es oftmals noch weitere Einkommensquellen als „nur“ die gesetzliche Rentenleistung. Und wenn beispielsweise eine Frau mit einer dieser westdeutschen Mickerrenten, die ihre Erwerbsbiografie aus langen Familienarbeitszeiten und wenn, dann nur Teilzeiterwerbsarbeit, spiegelt, mit einem Ehemann zusammenlebt, der sein Leben lang gearbeitet und halbwegs ordentlich verdient hat, dann kommen die auf einen Betrag, der sie als Haushalt über die Armutsgefährdungsschwelle hebt, wie das die Statistiker so nennen. Und vielleicht hat der Mann auch noch eine Betriebsrente und wenn es gut gelaufen ist, hat man Eigentum erwerben können während der erwerbsaktiven Zeit.
Dietrich Mittler und Ulrike Schuster liefern in ihrem Artikel einen Beispielfall aus dem bayerischen Leben:
»Christine Lechner aus Coburg hat ihr Leben lang gearbeitet. Mit 14 begann ihre Lehre in einem Frisiersalon, später arbeitete sie sich in einem Versandbetrieb hoch zur Teamleiterin. Jetzt ist Lechner (alle Namen geändert) 67 Jahre alt, geht wieder arbeiten, weil ihre Rente in Höhe von monatlich 1100 Euro nicht reicht. Jeden Sonntag packt sie von 21 Uhr bis sechs Uhr morgens beim früheren Arbeitgeber Pakete. Für 450 Euro im Monat mehr im Portemonnaie. In der Vorweihnachtszeit tritt sie zudem Samstags von 5.30 Uhr morgens bis mittags zwölf Uhr an. Aber dennoch gibt es Situationen, in denen sie „am liebsten im Boden versinken würde“. Neulich musste sie ihrem Zahnarzt eingestehen: „Diese Rechnung in Höhe von 2500 Euro kann ich nicht zahlen – das geht nur in Raten.“«
Christine Lechner liegt mit ihrer Rente knapp über der Armutsschwelle – diese lag 2016 in Bayern bei 1.039 Euro im Monat für einen Einpersonenhaushalt, wobei sich die Autoren auf 60 Prozent des Landesmedians bei den Haushaltseinkommen in Bayern beziehen, bundesweit lag der Wert 2016 bei 969 Euro pro Monat.
„Im Rentenbestand für Altersrentner liegen 63,5 Prozent aller bayerischen Rentnerinnen und Rentner unter einer Rente von 1000 Euro monatlich, also unterhalb der Armutsschwelle“, wird Ulrike Mascher, die dem Sozialverband VdK sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene vorsteht zitiert. Vgl. dazu auch die Pressemitteilung des VdK Bayern: Arm im Alter: ganz normal? VdK Bayern fordert Trendwende für Rentner.
Auch bei dieser an sich nicht falschen Formulierung muss man aufpassen, dass nicht der falsche Eindruck erweckt wird – denn tatsächlich fallen nicht 63,5 Prozent der Rentnerinnen und Rentner in Bayern unter die Armutsschwelle. Um deren Größenordnung abzubilden, kann und muss man sich der Werte für die „Armutsgefährdungsquoten“ aus der Amtlichen Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter bedienen, was in den Abbildungen in diesem Beitrag umgesetzt wurde.
Lag die so gemessene Armutsquote in Bayern bei 12,1 Prozent für die gesamte Bevölkerung, waren es 2016 bei den 65 Jahre und älteren Menschen deutlich mehr: 17,6 Prozent, wenn man die Armutsschwelle des Bundesmedians zugrunde legt und sogar 21,9 Prozent, wenn man den Landesmedian heranzieht.
Darauf beziehen sich auch Mittler und Schuster in ihrem Artikel: »Besonders hoch sei in Bayern die Armutsgefährdungsquote von Frauen im Altern von 65 Jahren und älter. Diese lag 2016 bei 24,5 Prozent. Mittlerweile ist knapp jede vierte Frau dieser Altersgruppe somit armutsgefährdet – Tendenz steigend.« Und erneut illustrieren sie das an einem Beispiel:
»Eine dieser Frauen ist Eleonore Listmann. Sie bekommt – ebenfalls nach einem ausgefüllten Berufsleben, unter anderem als Industriekauffrau – lediglich eine Brutto-Rente 1.118,11 Euro im Monat.
Mit 60 Jahren musste sie aufgrund einer lebensbedrohlichen Krankheit eine Erwerbsminderungsrente beantragen – das heißt: 10,8 Prozent weniger Rente bis zu ihrem Lebensende … Listmann zahlt allein für ihre Wohnung im Kreis Dachau 680 Euro Miete, Nebenkosten 160 Euro – hinzu kommen die Rechnungen für Strom, Rundfunk, Telefon, Versicherungen. Listmann musste zwei Jahre lang für eine neue Brille sparen. Trotz Augenbeschwerden trug sie solange die alte. „Ich habe viele Ehrenämter angenommen, damit ich nicht so viel zum Nachdenken komme“, sagt sie. Doch es fällt ihr schwer, nicht nachzudenken. Wenn ihr Untermieter, wie bereits angekündigt, nun tatsächlich auszieht, ist Listmann finanziell am Ende.«
Und schaut man sich die Werte der von Einkommensarmut betroffenen Älteren in Bayern im Vergleich zu den Werten für alle Ältere in Deutschland an, dann wird erkennbar, dass diese Personengruppe im Bayern überdurchschnittlich hohe Anteilswerte ausweisen. Armes an sich reiches Bayern, kann man bilanzieren.
Und nach allem, was auch in diesem Blog immer wieder ausgeführt wurde, ist das erst der Anfang einer unheilvollen Entwicklung hin zu einem weiteren Anstieg der Einkommensarmut im Alter, denn für die kommenden Jahre sind viele Neuzugänge zu erwarten, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografien im Zusammenspiel mit rentenpolitischen Weichenstellungen Renten befürchten müssen, die vorne und hinten nicht reichen werden und die zugleich über nur wenige bis gar keine zusätzlichen Einkommensquellen nennenswerten Ausmaßes verfügen. Und die zugleich zumindest in vielen Teilen Bayerns in einem Umfeld leben müssen, in dem beispielsweise die Mietkosten erheblich angestiegen sind und weiter ansteigen werden aufgrund der Konkurrenz mit anderen wohnungssuchenden Gruppen.
Der offensichtlich und seit langem angemahnte rentenpolitische Handlungsbedarf lässt sich dann auch an solchen Meldungen ablesen: Rürup – Wir brauchen Mindestrente oberhalb der Grundsicherung, so ist ein Artikel im Versicherungsbote überschrieben: »So rutschen 50 Berufsgruppen mit einem Median-Einkommen von unter 1.854 Euro monatlich mit ihrer Rente unter das Grundsicherungs-Niveau – selbst nach 45 Beitragsjahren zur Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das zeigt der kürzlich veröffentlichte ARD-Rentenreport … Wer weniger als ein mittleres Einkommen von 2.387 Euro brutto im Monat verdiene, würde selbst dann nur eine gesetzliche Rente von weniger als 950 Euro erhalten, wenn er 45 Jahre in die Rente eingezahlt habe … Dies markiert ziemlich genau die relative Armutsgefährdungsschwelle, die bei 60 Prozent des Medianeinkommens der Bevölkerung angesetzt wird.«
Selbst ein deutlich höheres Rentenniveau würde keinen ausreichenden Schutz gegen Altersarmut bieten, so Bert Rürup. Die eigentliche Risikogruppe »würde sich … aus Langzeitarbeitslosen, langjährigen Geringverdienern, Menschen mit schlechter Ausbildung oder etwa Erwerbsgeminderten zusammensetzen.« Und weiter: »Zudem kritisierte Rürup, dass die Renten von deutschen Geringverdienern genauso festgesetzt werden wie etwa von Normal- oder Besserverdienern. Hier sollte sich Deutschland an den Regelungen in anderen OECD-Ländern orientieren und separate Rentenberechnungen für Geringverdienern finden.«
Aber wir werden wohl weiterhin Geduld haben müssen, bis es zu diesen Herausforderungen irgendwelche Signale aus Berlin geben wird. Und wenn, dann besteht zu befürchten, dass man eine Kommission beauftragen wird, sich Gedanken zu machen für die Zeit nach 2030. Denn bis dahin sei – so Merkel – alles noch in Ordnung. Nicht nur ein Teil der Bayern wird sich bedanken für solche Wahrnehmungen der Nicht-Realität.



