Endlich kommt sie – die Qualitätsoffensive bei Gutachten zum Sorge- und Umgangsrecht vor Familiengerichten. Aber was genau kommt da (nicht)?

Es kommt offensichtlich Bewegung in ein Themenfeld, über das seit Jahren immer wieder und dabei oft auch sehr kritisch berichtet wurde: »Familiengerichte müssen viele Entscheidungen von großer lebenspraktischer Bedeutung treffen. Kann ein Kind in der Familie bleiben, wenn die Eltern Probleme mit der Erziehung haben? Soll ein Kind aus der Pflegefamilie zurück zu den leiblichen Eltern? Welches Umgangsrecht hat nach einer Trennung jener Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt?«, so Christian Rath in seinem Artikel Qualitätsoffensive für Familiengutachter. Diese Fragen werden in nicht wenigen Fällen vom Gericht an einen Gutachter weitergereicht. Bis zu 10.000 solcher Gutachten werden jährlich erstellt. Aber mit diesen Gutachten bzw. den sie verfassenden Gutachtern gibt es immer wieder Probleme:

»Die Qualität der Gutachten ist allerdings schon lange in der Kritik. Als wichtigster Beleg hierfür gilt eine Untersuchung der Psychologie-Professoren Christel Salewski und Stefan Stürmer aus dem Jahr 2014. Die Professoren prüften 116 familiengerichtliche Gutachten aus Nordrhein-Westfalen und kamen zum Schluss, dass mindestens ein Drittel nicht wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Die Gutachter hätten, so Salewski und Stürner, methodisch problematische Verfahren wie „unsystematische Gespräche“ und „ungeplante Beobachtungen“ angewandt. Viele der Testverfahren, etwas das Malen der Familie als Tiere, seien wissenschaftlich umstritten und erlaubten nur „spekulative“ Ergebnisse.«

Rath bezieht sich hier auf die Studie Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung von Christel Salewski und Stefan Stürmer. Das Ergebnis der Studie ist ernüchternd: In 56 Prozent der Gutachten fehlen  fachpsychologische Arbeitshypothesen, in 85,5 Prozent der Fälle werden die eingesetzten Verfahren gar nicht dargelegt und bei 35 Prozent der Arbeiten wurden Verfahren eingesetzt, die in der Wissenschaft als problematisch gelten.

Eine mediale Aufarbeitung der Thematik hat der WDR im vergangenen Jahr in der Dokumentation Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören ausgestrahlt. »Gutachter an Familiengerichten können über die Zukunft ganzer Familien entscheiden – über die Frage, ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss. Der Film … erzählt von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören … die Gutachter haben vor Gericht viel Macht. Doch ob sie überhaupt für diese wichtige Aufgabe qualifiziert sind, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Auch kontrolliert werden die Gutachter von niemandem.  Der Film geht dramatischen Fällen nach, erzählt die Leidensgeschichten betroffener Eltern und Kinder und zeigen, dass unser Justizsystem hier dringenden Reformbedarf hat.«

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Besonders markant ein Fall aus dem vergangenen Jahr. Ein besonders krasser Fall wurde im November 2014 durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bekannt. Dazu Christian Rath:

»Dabei ging es um das Sorgerecht eines ghanaischen Asylbewerbers für sein Kind. Eine Gutachterin hatte dem Mann unterstellt, er bevorzuge „afrikanische Erziehungsmethoden“, die auf die Unterwerfung des Kindes zielten. Die Verfassungsrichter fanden jedoch keine Belege dafür. Die „Sachverständige“ war eine Heilpraktikerin mit esoterischer Ausrichtung.«

Über diese Entscheidung des BVerfG wurde am 29.11.2014 auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ berichtet. Das Gericht selbst hat seine Pressemitteilung zu der Entscheidung (Beschluss vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14) unter die Überschrift Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus gestellt. Bei dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss man zwei in sich höchst problematische konfigurierte Ebenen unterscheiden.

Zuerst die Ebene der Begutachtung – hier findet das Gericht klare Worte:

»Im Sachverständigengutachten wird die verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt. Stattdessen prüft es die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einer Weise, die nicht geeignet ist, das rechtliche Merkmal der Kindeswohlgefahr in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären. Als Kriterien zieht es unter anderem heran, ob die Eltern dem Kind vermittelten und vorlebten, dass es „sinnvoll und erstrebenswert ist, zunächst Leistung und Arbeit in einer Zeiteinheit zu verbringen, sich dabei mit anderen messen zu können und durch die Erbringung einer persönlichen Bestleistung ein Verhältnis zu sich selbst und damit ein Selbstwertgefühl aufbauen zu können“, ob die Eltern der „geistigen Entwicklung ihres Kindes größtmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen lassen, damit die Kinder hier nach ihrem geistigen Vermögen auf eine persönliche Bestleistung hin gefördert werden und diese erbringen können“ und ob die Eltern den Kindern ein „adäquates Verhältnis zu Dauerpartnerschaft und Liebe vorleben“.

Mit diesen Fragestellungen wird die Erziehungsfähigkeit des Beschwerdeführers an einem Leitbild gemessen, das die von Art. 6 Abs. 2 und Abs. 3 GG geschützte primäre Erziehungszuständigkeit der Eltern verfehlt. Eltern müssen ihre Erziehungsfähigkeit nicht positiv „unter Beweis stellen“; vielmehr setzt eine Trennung von Eltern und Kind umgekehrt voraus, dass ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht. Außerdem folgt aus der primären Erziehungszuständigkeit der Eltern in der Sache, dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung grundsätzlich nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen darf. Daher kann es keine Kindeswohlgefährdung begründen, wenn die Haltung oder Lebensführung der Eltern von einem von Dritten für sinnvoll gehaltenen Lebensmodell abweicht und nicht die aus Sicht des Staates bestmögliche Entwicklung des Kindes unterstützt.«

Aber die zweite Ebene, die das Kind bzw. den Jugendlichen selbst betrifft, ist höchst ambivalent hinsichtlich der Hürden, die damit aufgebaut werden für die Jugendämter, einzugreifen. Zugleich hat das Gericht in diesem Zusammenhang einen mehr als denkwürdigen Satz in die Welt gesetzt, der hier aus dem Urteil selbst zitiert werden soll (Beschluss vom 19. November 2014 – 1 BvR 1178/14, Randziffer 38):

»Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.«

Das muss man erst einmal sacken lassen. Und sie schieben hinterher:

»Zwar bedarf es danach etwa bei einer unzureichenden Grundversorgung der Kinder keiner ausführlichen Darlegung, dass Kinder derartige Lebensbedingungen nicht ertragen müssen. Stützen die Gerichte eine Trennung des Kindes von den Eltern jedoch – wie hier – auf Erziehungsdefizite und ungünstige Entwicklungsbedingungen, müssen sie besonders sorgfältig prüfen und begründen, weshalb die daraus resultierenden Risiken für die geistige und seelische Entwicklung des Kindes die Grenze des Hinnehmbaren überschreiten. Dies ist hier nicht geschehen.«

Besonders die bereits zitierte Grenzziehung, dass Voraussetzung für eine Trennung von Eltern und Kind sei, »dass ein das Kind gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit feststeht«, wird dazu führen, dass man sehr lange abwarten muss, bevor man zu entziehenden Maßnahmen greifen darf. Vielleicht und wahrscheinlich in dem einen oder anderen Fall so lang, bis das Kind leider „in den Brunnen“ gefallen ist.

Aber hier interessiert besonders der Umgang mit den Gutachten und den Gutachtern. Christian Geyer-Hindemith hat das in seinem Artikel mit der Überschrift Warum ohne seine Tochter? anlässlich der bereits dargestellten Entscheidung des BVerfG so eingeordnet:

»Mehr als ein halbes Dutzend Mal haben die Karlsruher Richter in diesem Jahr Jugendämter und Gerichte gerügt, weil sie Eltern ohne tragfähige Begründung das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen haben. Dabei geht es selbstverständlich nicht um jene vergleichsweise wenigen, aber stark beachteten Fälle von schlimmer Verwahrlosung, bei denen das Jugendamt zu Recht und mitunter bedauerlicherweise auch zu spät einschreitet. Nein, stattdessen geht es um die vielen Fälle alltäglicher Denormalisierung, in denen der Staat unbotmäßig in private Lebensverhältnisse eingreift.  Im Detail werden hier die Ansichten einer Sachverständigen dekonstruiert, welche maßgeblich dafür verantwortlich war, dass einem um Asyl ersuchenden Afrikaner zu Unrecht das Sorgerecht für seine Tochter aberkannt wurde. Zumal die beiden Fachgerichte werden gerügt, die ohne Wenn und Aber das fragliche Gutachten zur Grundlage ihrer nun aufgehobenen Entscheidung gemacht haben.«

Aber nun soll es besser werden. Denn der Bundesjustizminister hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem ein Fall wie der, der in Karlsruhe gelandet ist, wo also eine Heilpraktikerin das Gutachten verfasst hat, nicht mehr möglich wäre, denn: Laut Gesetzentwurf des Justizministeriums „soll das Gutachten durch einen Sachverständigen mit einer geeigneten psychologischen, psychotherapeutischen, psychiatrischen, medizinischen, pädagogischen oder sozialpädagogischen Berufsqualifikation erstattet werden“.

Also endlich (nur noch) Profis ans Werk, wenn denn der »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit«, wie die wortmäandernde Bezeichnung offiziell heißt, Gesetzeskraft erlangen wird.

So einfach ist es dann am Ende aber auch wieder nicht. Denn mit Blick auf die Ergebnisse der Studie zu den Gutachten: Mehr als 90 Prozent der von Salewski/Stürner geprüften Gutachten stammen von studierten Psychologen. Der Studienabschluss allein scheint also nicht zu genügen.
Rath weist in seinem Artikel darauf hin, dass es sehr wohl eine an einer bestimmten Qualifikation gebundene Verbesserung des Gutachtenwesens geben kann: „Nachweislich höher“, so Salewski/Stürner, war die Qualität der Gutachten nur, wenn sie von zertifizierten „Rechtspsychologen“ erstellt wurden. Das sind Psychologen, die speziell für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren ausgebildet sind.

Und denen einen oder anderen wird es jetzt nicht wirklich überraschen:

Im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers tauchen die „Rechtspsychologen“ überhaupt nicht auf.

Eine Billion Euro unter die Leute bringen. Da muss man nochmal nachdenken. Das bedingungslose Grundeinkommen wird an die Basis zurück gegeben

Die Billion für alle wurde vertagt. Unter dieser Überschrift hat die taz darüber berichtet, dass auf dem Parteitag der Linken in Bielefeld nicht nur der Rückzug des wortgewaltigen Gregor Gysi behandelt wurde, sondern auch eine fundamentale Frage der Sozialpolitik stand im Raum – und wurde vertagt. Weil sich bei dieser Frage auch bei den Linken zwei Lager gegenüberstehen. Gemeint ist die Forderung nach Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Ein grundlegender Systemwechsel wäre so etwas. Und der hat eine bunte Schar an Anhängern, die sich aus ganz unterschiedlichen politischen Lagern speisen. Man kann sagen von ganz links bis hinein in die neoliberale Ecke sind unterschiedlichste Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens unterwegs.

Bei einem Teil der Linken gibt es nicht nur die allgemeine Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen, sondern sie wird mit einem konkreten Euro-Betrag in Höhe von 1.080 Euro pro Monat unabhängig von Arbeit, Einkommen und Vermögen konkretisiert. Und diese Idee ist keineswegs ein nur sektiererischer Vorstoß. Das Modell hat mit der Parteivorsitzenden Katja Kipping eine prominente Befürworterin. Aber sie ist ja nicht alleine im Vorstand, sondern ihr männliches Pendant,  Bernd Riexinger, ist in dieser Frage zugleich ihr entschiedener Gegner. Auf dem Parteitag in Bielefeld diskutierten sie erstmals über ihre Meinungsverschiedenheit in dieser Grundsatzfrage.

Bei dem Streit geht es zum einen sicher um grundlegende Fragen der Philosophie, gar der Anthropologie bzw. den Vorstellungen, die man sich so vom Menschen macht. Für die einen ein Freiheitsversprechen,  für die anderen eher die Idealisierung des menschlichen Handelns angesichts der tatsächlichen Triebkraft der Faulheit bzw. der Vermeidung unnötiger Arbeit auf Kosten anderer. Nicht wirklich überraschend ist die Tatsache, dass vor allem der gewerkschaftlich ausgerichtete Teil der Partei mit großem Widerwillen auf den ganzen Ansatz reagiert. Hier hat Arbeit einen ganz eigenen Stellenwert. Im Artikel wird das schnoddrig so formuliert: »Wer gezwungen sei, für seinen Lebensunterhalten zu schuften, sei fremdbestimmt. Das Grundeinkommen sorge dagegen für Freiheit. Sinngemäß übersetzt: Arbeit ist scheiße. Das sehen aber nicht alle in der Partei so. Schon gar nicht diejenigen, die aus den Gewerkschaften stammen und von Haus aus ein liebevolleres Verhältnis zur Arbeit pflegen.«

Zum anderen aber geht es natürlich und letztendlich entscheidend um die Frage der Finanzierung eines solchen Systemwechsels. Denn dass jeder einzelne einen Betrag von 1080 € pro Monat bekommen soll, müsste natürlich in der Addition gesehen werden. Und die Größenordnung eines solchen Modells wäre wahrhaft gigantisch: »Knapp eine Billion Euro pro Jahr soll der Staat gleichmäßig an die Bevölkerung verteilen.«

Nur mal so zur Orientierung: Das gesamte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland, also die volkswirtschaftliche Wertschöpfung insgesamt, bewegt sich in der Größenordnung von 2,9 Billionen Euro. Wo soll das Geld herkommen? Genau, das wird den einen oder anderen jetzt nicht wirklich überraschen:

»Um das Geld zusammenzubekommen, wollen die Befürworter die Steuern vor allem für Reiche erhöhen.«

Aber mal ehrlich – so viele Reiche können gar nicht erwischt werden. Auch wenn es weh tut – die Quellen für die Umverteilung müssten schon auch unten und in der Mitte angezapft werden. So wird der ehemalige DM-Chef Götz Werner, der als wandernde Plakatwand seit Jahren für ein bedingungsloses Grundeinkommen landauf landab wirbt, gerne zitiert. Aber weniger gerne seine Finanzierungsvorschläge, darunter eine beispiellos hohe Konsumbesteuerung.

Der Gegner des ganzen Ansatzes innerhalb der Linkspartei auf Vorstandsebene, Bernd Riexinger, wird mit diesen Worten zitiert:

„1.080 Euro pro Person sind nicht viel. Dafür eine Billion Euro umzuwälzen ergibt ökonomisch keinen Sinn und dürfte auch nicht durchsetzbar sein.“

Wobei der letzte Punkt wahrscheinlich der entscheidende ist. Und das ist nicht nur auf die Gesellschaft insgesamt gerichtet, sondern auch auf die Partei Die Linke selbst. Und da man gar nicht einschätzen konnte, wie eine Abstimmung über einen Antrag, ein solches Grundeinkommen einzuführen, ausgehen würde, hat man parteipolitisch professionell reagiert in leichter Abwandlung des Mottos, dass man einen Arbeitskreis gründen soll, wenn man nicht mehr weiter weiß. Selbst die Befürworter des Modells wollen die Delegierten gar nicht erst über ihr Modell abstimmen lassen, sicher auch aus Unsicherheit, überhaupt eine Mehrheit zu finden und Personen auf der Leitungsebene der Partei sollen ja auch nicht beschädigt werden. Folglich: »Bis runter in die Ortsverbände sollen die Mitglieder weiter über das Thema reden. Und zwar so lange, bis irgendwann die Basis per Mitgliederbefragung ihr Urteil fällt. Entscheidung erfolgreich vertagt.«

Kontra gegen das Modell eines bedingungslosen Grundeinkommens gab es im Vorfeld des Parteitags auch von einem bekannten und ansonsten gerne auch radikal daherkommenden Politikwissenschaftler – von Christoph Butterwegge. Seine ablehnende Haltung kann man in diesem Beitrag von ihm nachlesen: Argumente gegen das „emanzipatorische Grundeinkommen“ der LINKEN-BAG. Darin finden sich zahlreiche Einwände Butterwegges gegen den Ansatz eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Apropos – der namentlich nicht genannte Verfasser des Artikels hat gleich am Ort des Geschehens einen embryonalen Ansatz von empirischer Sozialforschung betrieben:
»Hätte sich Katja Kipping bereits durchgesetzt, auf dem Parteitag der Linken gäbe es wohl keinen Kaffee. Beziehungsweise niemanden, der ihn verkauft. Im Foyer der Bielefelder Stadthalle hat eine Cateringfirma einen Tresen mit Getränken und Kuchen aufgebaut. Die junge Frau dahinter muss nicht lange überlegen: Würde sie fürs Nichtstun bezahlt, sie stünde an diesem sonnigen Wochenende nicht hier. „1.080 Euro reichen zum Leben. Da müsste ich nicht unbedingt dazuverdienen.“«

Tja, die Menschen. Allerdings fehlt natürlich – wissenschaftlich gesehen – die repräsentative Grundlage, um das jetzt zu verallgemeinern. Aber genau darüber kann die Basis ja jetzt miteinander diskutieren.

Der K(r)ampf mit der Schule. Impressionen aus der „Bildungsrepublik“ Deutschland

Über „die“ Schule zu schreiben, das ist eine heikle Angelegenheit. Es handelt sich um ein hoch emotionales Thema, bei dem jeder mitreden kann und meint zu müssen, alleine schon vor dem Hintergrund, dass wir alle durch dieses „System“ mit mehr oder weniger Beschädigungen gegangen sind. Auf der anderen Seite – und das ist nicht selten ein Grund für die höchst politische Aufladung des Themas Schule – ist gerade in Deutschland die so genannte Schullaufbahn oftmals entscheidend für den weiteren Lebensweg. Und leben wir nicht in einer so genannten Wissensgesellschaft? Werden hier nicht die Grundlagen gelegt für unsere Zukunft? In Sonntagsreden ist das alles unumstritten. Aber in kaum einem anderen Feld klaffen Theorie und Praxis oftmals so weit auseinander. In den aktuellen bildungspolitischen Diskussionen, wenn man die überhaupt so nennen darf, finden sich erneut Belege für diese These. Einige wenige Beispiele sollen das verdeutlichen.

Deutsche Bildungsministerin will neues Schulfach „Alltagswissen“, so berichtet es die österreichische Zeitung Der Standard. Folgt man den Ausführungen in diesem Artikel, müssen einem erhebliche Zweifel am Stand der bildungspolitischen Diskussion kommen:

»Die deutsche Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) will an den Schulen ein Unterrichtsfach zur Vorbereitung auf die Herausforderungen des Alltags einführen. „Das Fach ‚Alltagswissen‘ fände ich gut. Dort könnten die Schüler Dinge lernen, die für ihr praktisches Leben wichtig sind“, sagte Wanka der Zeitung „Bild am Sonntag.“
Sie denke etwa an Fallen in Handyverträgen, handwerkliche Fähigkeiten, aber auch an Grundkenntnisse in richtiger Ernährung und Kochen. „Viele Jugendliche schauen mit Begeisterung Kochsendungen, können aber ohne Mikrowelle keine Lebensmittel mehr zubereiten.“«

Immerhin: »Die Einführung des Fachs „Benehmen“, für die sich in einer Umfrage 75 Prozent der Deutschen ausgesprochen haben, hält Wanka nicht für nötig«. Da atmet man ja schon fast auf. Aber damit nicht genug, sie hat, wenn sie schon mal dabei ist, auch noch andere brennend heiße Themen der Schuldiskussion in unserem Land eingeordnet, wie die Bild-Zeitung in ihrer Meldung Bildungsministerin Wanka spricht sich gegen Schuluniformen aus berichtet:

»Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) hat sich gegen Schuluniformen ausgesprochen. Wanka sagte BILD am SONNTAG: „Kleidung ist ein Ausdruck von Individualität. In der DDR waren zum Beispiel Niethosen, also Jeans, und sogenannte NatoPlanen, gelbe Regenjacken, verboten. Sie galten als Symbol des Imperialismus. Wer sie anhatte, musste nach Hause gehen und sich umziehen. Abgesehen davon stehen Schuluniformen auch nicht jedem.“«

Das Thema Schuluniformen bewegt Deutschland, muss man den Eindruck bekommen.  Das tut es natürlich nicht, auch wenn – um den Ansatz nicht völlig abzuwerten – hinter der Kulisse ein reales Problem steht, zumindestens für die Eltern, die nicht über die finanziellen Ressourcen verfügen, um ihre Kinder so auszustatten, wie es die eine oder andere Modewelle unter den jungen Menschen heute erfordert.

Tatsächlich sind wir im Schulbereich mit ganz anderen Herausforderungen konfrontiert, für die es (noch) viel zu wenige Antworten gibt.

Nehmen wir als Beispiel die große Stadt Berlin. Nutzlose Hochleistungsserver statt funktionierender Toiletten, so hat Susanne Vieth-Entus ihren Artikel überschrieben. Zugleich ein Lehrstück über die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis in der „Bildungsrepublik“ Deutschland:

»Der Begriff klang irgendwie gut: „eGovernment@school“ sollte Berlins Schulen und die Schulverwaltung in das 21. Jahrhundert hineinführen. So wollte es die Bildungsverwaltung …  „Zentrale Schülerdatei“ und „elektronisches Klassenbuch“ lauteten die neuen Zauberwörter. Sechs Jahre ist das her. Inzwischen ist der Begriff verbrannt. Er steht für verlorene Millioneninvestitionen und für überflüssige Hochleistungsserver in Schulen, die sich ansonsten nicht einmal saubere Toiletten leisten können. Er steht für sechs verlorene Jahre, in denen auf eine längst veraltete technische Lösung gesetzt wurde. Er steht für einen weiteren Vertrauensverlust in die Zurechnungsfähigkeit der Verwaltung.«

Vor acht Jahren geplant, vor sechs Jahren beschlossen und nun einkassiert: Das IT-Konzept für Berlins Schulen landet auf dem Müll. So kann man das zusammenfassen, wie in dem Artikel Supergau@school. »Seit Mitte 2015 steht hingegen fest: Das Konzept steht wieder am Anfang. Über 38 Millionen Euro sind bereits verbraucht. Mindestens.«

Der seit Jahren betriebene Einbau von Serverräumen an den Schulen und die damit zusammenhängende Verkabelung war ebenso überflüssig wie der Einkauf der großen teuren Server, die zum Großteil schon an die Schulen ausgeliefert wurden. Susanne Vieth-Entus berichtet, dass »viele Schulleiter mit dem Thema abgeschlossen (haben). Die verwaisten Serverräume werden inzwischen ignoriert bestenfalls nur noch mit Schulterzucken quittiert. Angesichts der baulichen Mängel und der allseits fehlenden Gelder ärgern sich die Schulen aber massiv darüber, dass für rund 10 000 Euro die anspruchsvollen Server angeschafft wurden, die bereits veraltet waren, bevor sie ans Netz gingen.«

Die möglicherweise folgenreichste Hypothek deutet Susanne Vieth-Entus in diesem Kommentar an:

»Auch andere Behörden wurschteln vor sich hin, als hätte es die technischen Fortschritte der vergangenen 20 Jahre nicht gegeben. Den Schulbereich allerdings trifft es besonders hart. Immerhin geht es hier um 400 000 Schüler und 30 000 Lehrkräfte, für die die Verwaltung zuständig ist: Jeder weitere Tag in der technologischen Steinzeit bedeutet hier einen ungeheuren Verlust. Die veralteten Strukturen stehlen den Pädagogen die Zeit, die sich eigentlich für ihre Schüler brauchen.«

 Schaut man sich in den meisten Schulen um, dann kann man nur resignierend den Kopf schütteln. Die Kinderzimmer von drei Vierteln der Schüler/innen sind heute moderner und besser ausgestattet als die Schulen. Wie soll dieser Investitionsstau aufgehoben werden? Aber soll er das überhaupt?

Eine ganz andere, noch weitaus größere Baustelle ist das Thema Inklusion. »Ein kleiner Junge mit Downsyndrom löste vergangenes Jahr einen heftigen Streit über die Inklusion aus. Henri wurde zur Symbolfigur für den Umgang mit behinderten Kindern im deutschen Schulsystem, zum Gradmesser für den Fortschritt bei der Inklusion. Sperren wir Behinderte aus? Sind sie ein Tabu?« Ein aufschlussreiches Interview mit seiner Mutter, Kirsten Ehrhardt, gibt es unter der Überschrift „Werden tausend Schüler dümmer, weil Henri da sitzt?“.

Auf der anderen Seite werden zahlreiche Widerstände, aber auch Frustrationen aus den Schulen berichtet. Überforderungen, Ängste, Ressourcenknappheit. Beispielhaft dafür der Bericht Lehrer fühlen sich laut Studie mit der Inklusion überfordert: »Immer mehr Lehrer in NRW fühlen sich durch die überstürzte Einführung des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht behinderten Schülern überfordert. Nach einer Forsa-Umfrage kritisieren Pädagogen vor allem zu große Klassen, fehlende Sonderpädagogen und eine mangelnde Fortbildung … 98 Prozent sprachen sich für eine Doppelbesetzung aus Lehrer und Sonderpädagoge im Unterricht aus. Selbst an der inklusiven Grundschule nimmt der Sonderpädagoge aber im Schnitt nur an drei bis vier Wochenstunden am Unterricht teil … Aufgrund der schlechten Vorbereitung fordern 58 Prozent der Lehrer den Erhalt der Förderschulen.«

Versuchen wir es anders: Was sind die zentralen Herausforderungen des Schulsystems?  Diese bewegen sich in einem Spannungsdreieck von Inhalten, Zeit und Personen.

Zu den Inhalten soll an dieser Stelle nur angemerkt werden: Vielleicht gilt gerade hier die Lebensweisheit: weniger ist mehr. Auch wenn das nicht besonders modern herüberkommt: Um die Grundfertigkeiten sollte es gehen. Lesen, schreiben und rechnen, kritisch mit den Sachverhalten der Welt umgehen können. Dann wäre schon viel gewonnen. Hinzu kommen müsste ein ordentlicher Schuss widergelagerter Funktionalität  durch Fächer wie Sport, Musik, Kunst, die sich der scheinbaren Rationalität unserer verwertungsorientierter Erwartungen an das, was Schule zu leisten hat, entziehen bzw. diese stören.

Zur Zeit: Man muss doch wirklich keine Studien machen, sondern einfach mit den Eltern sprechen, die Kinder in unserem Schulsystem bzw. korrekter in unserem Schulsystemen haben.  Auf der einen Seite sind die Eltern konfrontiert mit der Tatsache, dass das Schuljahr permanent unterbrochen wird nicht nur von Ferien, sondern auch von Feiertagen, die kombiniert werden mit beweglichen Ausfalltagen oder so genannten Studientagen der Lehrer. Wenn man ehrlich ist, dann muss man konstatieren, dass die Schüler und Schülerinnen konfrontiert werden mit einer Anhebung der Erwartungen an das, was in der Schule zu passieren hat, bei einer parallelen Konzentration, einer unglaublichen Verdichtung der dafür zur Verfügung stehenden wirklichen Zeit. Dies führt zu einer gesellschaftspolitisch höchst brisanten Konstellation: Die aus der Zeitverknappung resultierenden Probleme zahlreicher Schüler können nur dann gelöst bzw. abgemildert werden, wenn die Eltern bzw. im Regelfall die Mütter, sich als unbezahlte Nachhilfelehrer ihrer Kinder annehmen. Tun sie das nicht oder können sie das nicht tun, weil sie nicht über die kognitiven Voraussetzungen verfügen, dann fallen die Kinder in der Schule ab. Hier liegt eine der größten Quellen für die beobachtbare soziale Selektivität unseres Schulsystems.

Auch die vielbeschworene Ganztägigkeit würde hier nur wirklich dann weiterhelfen, wenn sie nicht nur entsprechend mit den dafür notwendigen Ressourcen unterlegt, sondern auch für alle Schüler verbindlich wäre. Und auch dann nur, wenn sich ein weiterer zentraler Faktor in den Schulen darauf einstellen würde – gemeint sind hier die Lehrer. Beziehungsweise, um mit Blick auf die Zukunft genauer zu sein, das Kollegium an unterschiedlichen Fachkräften, die in einer Schule arbeiten sollten. Also eben nicht nur Lehrer. Das Aufbrechen der Homogenität der Lehrer in den Schulen wäre eine der wichtigsten Schlussfolgerungen, die man aus vielen Untersuchungen über die Defizite in den bestehenden Schulsystemen ziehen kann. Natürlich ist es so, dass die Haltung der Lehrpersonen an den Schulen ganz maßgeblich darüber mitbestimmt, was den jungen Menschen auf den Weg mitgegeben wird. Man betrachte in diesem Zusammenhang nur einmal den Umgang mit ausfallenden Unterrichtsstunden in vielen Schulen. Was für Vorbilder werden da den jungen Menschen mit auf den Weg gegeben?

Für die Gesellschaft insgesamt ist es ein oftmals völlig unterschätztes Problem, das auch derjenige, der sich mit der Materie beschäftigt, kaum noch einen Überblick über die unterschiedlichen Schulformen und die Schulstrukturen in ihren Verästelungen hat. Ein einfaches und für jeden normalen Bürger verständliches Schulsystem wäre eine absolut notwendige und hilfreiche Voraussetzung. Wenn man sich an dieser Stelle einfach einmal vorstellen würde, wir hätten in allen Bundesländern die gleiche Struktur nach der Grundschule (übrigens der einzigen echten Gemeinschaftsschule in Deutschland), also ein klassisches Gymnasium und eine wie dann auch immer genannte zweite Säule neben dem Gymnasium, in der man allerdings auch, wenn man dafür die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, die Hochschulreife erwerben kann, dann würde das eine Menge erleichtern. Gleichzeitig sollte eine der gesellschaftspolitischen Hauptbotschaften sein: Wenn nicht heute, dann kannst du morgen sehr wohl einen höheren Schulabschluss erreichen. Wenn du dich anstrengst und dazu bereit bist. Weil die Gesellschaft dir entsprechende Wiedereinstiegspunkte anbietet. Das wäre eine Botschaft.

Und auch wenn du einen anderen Weg gehst, mit einem Schulabschluss das Schulsystem verlässt, der nicht der Hochschulreife entspricht, dann hält man dir dennoch immer wieder die Möglichkeit offen, aus dem Ausbildungsberuf, der sich nach der Schule ergeben hat, auszubrechen bzw. aufzusteigen, ein Studium aufzunehmen, wenn man das denn wirklich will. Das hat die Gesellschaft zu organisieren. Das wäre Durchlässigkeit im wahrsten Sinne des Wortes. Aber an diesem Punkt sind wir noch lange nicht. Wie man insgesamt den Eindruck gewinnen kann und muss, dass kaum ein Thema so emotional und derart aufgeladen diskutiert wird wie die Bildungspolitik, vor allem mit Blick auf die Schule, ohne dass sich hier wirklich fundamentale Veränderung in der vergangenen Zeit ergeben haben.

Es ist ein wirklich schwieriges, klebriges und mit vielen Meinungen versetztes Thema.

Übrigens: Wir sind nicht allein mit dieser schwierigen Debatte: Man vergleiche dazu nur die aktuelle Diskussion in Frankreich über eine Reform des Schulsystems dort und die empörten Reaktionen auf die Ansätze der Regierung. Vgl. dazu beispielhaft das launische Interview mit mit dem Philosophen Alain Finkielkraut: „Welche Unverschämtheit!“ Die geplante Schulreform in Frankreich bedroht die republikanische Bildungstradition des Landes: Ein Gespräch mit dem Philosophen Alain Finkielkraut.

Vom „Bildungstransitland“ Deutschland bis hin zu einem Wiederbelebungsversuch – „selbstverständlich“ sozialverträglicher – Studiengebühren

Ein – allerdings nicht nur unter Experten reichlich umstrittenes – Megathema der Arbeitsmarkt- und Bildungsdiskussion ist „der“ Fachkräftemangel. Ein echtes Minenfeld, wenn man nicht genau und differenziert genug hinschaut. Aber immer noch reicht schon die Erwähnung des – angeblich – vorhandenen, im Entstehen begriffenen oder möglicherweise mittel- oder langfristig sich herausbildenden Fachkräftemangels, um Sorgenfalten auf die Stirn der Wirtschaft zu zeichnen und Politiker in Bewegung zu setzen. Zugleich bringt es die Debatte mit sich, dass man die komplexen Prozesse, die hier eine Rolle spielen, von der frühkindlichen Bildung über die Schulen und die Ausbildung bis hin zu Zuwanderung und Abwanderung, oftmals arg verkürzt oder gar ausblendet. Nicht zu vermeiden, aber gerade deshalb mit größter Sorgfalt zu behandeln ist die nationale Verengung auf den Nutzeraspekt „für uns“. Man kann das beispielhaft zeigen an der sehr doppelmoralig daherkommenden Debatte über Zuwanderer aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien. Das ist die eine Seite dieser Zuwanderung, die der Armen, die im Mittelpunkt der Berichterstattung und damit auch der öffentlichen Wahrnehmung steht, sie ist in der Regel angst- und abwehrbesetzt. Über die vielen Ärzte aus diesen Ländern, die in den deutschen Krankenhäusern das Versorgungssystem gerade in vielen ländlichen Regionen Deutschlands aufrechterhalten, verliert man so gut wie kein Wort. Auch nicht über die Lücken, die diese Mediziner in ihren Heimatländern, die sie ausgebildet haben, hinterlassen. Die einen nutzen uns, die anderen belasten uns möglicherweise – letztendlich werden wir hier Zeuge einer krämerhaft wirkenden Kosten-Nutzen-Analyse von Menschen, die zum uns kommen.

Ein aktuelles Beispiel gefällig? »Wird das ganze Geld umsonst ausgegeben? Mehr als 300.000 Ausländer studieren derzeit an deutschen Unis. Doch dem deutschen Arbeitsmarkt nutzt dies am Ende herzlich wenig.« Überschrieben ist der Artikel, aus dem diese Sätze stammen, so: Ausländer gehen Arbeitsmarkt verloren. Da läuft doch was schief, werden viele mehr oder weniger bewusst denken, wenn sie das hören oder lesen. Aber schauen wir mal genauer hin.

Es geht um Ausländer, die zu uns nach Deutschland kommen, um hier zu studieren. »Zu viele brechen das Studium ab oder kehren nach erfolgreichem Abschluss in die Heimat zurück und gehen somit dem deutschen Arbeitsmarkt als Fachkräfte verloren.« Man bezieht sich dabei auf eine neue Ausgabe des vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft gemeinsam mit der Unternehmensberatung McKinsey herausgegebenen Hochschul-Bildungs-Reports 2020, der jährlich seit 2013 mit einem Vertiefungsthema erscheint. Diesmal war „Internationale Bildung“ dran. Da findet man beispielsweise diesen Hinweis: »Laut einer Umfrage von McKinsey und dem Stifterverband für den Hochschul-Bildungs-Report 2020 sind 50 Prozent der Unternehmen zur Deckung ihres Fachkräftebedarfs schon heute auf ausländische Absolventen angewiesen. 66 Prozent glauben, dass dies in Zukunft noch häufiger der Fall sein wird.« Die erwähnte Umfrage basiert auf einer Befragung von 230 Unternehmen in Deutschland. Gestützt wurde diese Befragung durch gut ein Dutzend Experteninterviews mit Personalverantwortlichen in MDAX- und DAX-Unternehmen. Jedes zweite Unternehmen? Na ja, vielleicht hat man da doch einen sehr engen Blick auf „die“ Unternehmen. Was für große Konzerne gilt, wird sich in den vielen anderen „normalen“ Unternehmen sicher anders darstellen. Aber diese Zweifel sollen hier gar nicht vertieft werden – sondern der kritische Blick ist auf die folgende Argumentation zu richten:

»In einen ausländischen Berufseinsteiger muss Deutschland deutlich mehr investieren als in einen inländischen Berufseinsteiger. Der Grund: Ausländische Studierende brechen deutlich häufiger ihr Studium ab als ihre deutschen Kommilitonen (41 Prozent versus 28 Prozent). Zudem kehren 54 Prozent der ausländischen Studierenden Deutschland nach ihrem Studium den Rücken – trotz des guten Arbeitsmarkts. Für einen deutschen Berufseinsteiger muss der Staat deshalb rund 45.500 Euro für die Hochschulausbildung aufwenden, für einen ausländischen Berufseinsteiger rund drei Mal so viel, nämlich 134.200 Euro. Der Fokus von Politik und Hochschulen sollte deshalb in den kommenden Jahren auf einer Senkung des Studienabbruchs, auf einer höheren Verbleibquote in Deutschland und auf einer langfristigen Finanzierung des Studiums von ausländischen Studierenden liegen.«

Nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl der ausländischen Studierenden im Wintersemester 2014/15 bei fast 320.000 – das ist mehr als eine Verdoppelung seit 1996. Den Statistikern zufolge gab es 2014 gut 107.000 ausländische Studienanfänger an deutschen Hochschulen, so viele wie nie zuvor. „Deutschland ist ein Bildungstransitland. Wir investieren viel Geld in ausländische Studierende, tun aber zu wenig, um diese erfolgreich zum Studienabschluss zu führen und sie zum Verbleib in Deutschland zu motivieren“, so wird der stellvertretende Generalsekretär des Stifterverbandes, Volker Meyer-Guckel, zitiert.

„Bildungstransitland“ – das ruft bei den älteren Semestern sicher Assoziationen hervor, beispielsweise der Transitverkehr durch die DDR, mit den böse blickenden Einreise-, Durchreise- und Ausreisebeamten des untergegangenen Arbeiter- und Bauernstaates, wenn man sich auf dem Landweg „durch die Zone“ nach Westberlin befand.

Aber wieder zurück zu den ausländischen Studierenden und den Kernaussagen des Hochschlug-Bildungs-Reports: Was ist an den zitierten Daten eigentlich so schlimm bzw. problematisch?

Die den Ausführungen mitlaufende Bewertung geht doch so: Da kommen (potenzielle) Fachkräfte, die das Arbeitsangebot hier bei uns erhöhen könnten, zum Studium nach Deutschland und dann müssen wir doch im Sinne einer bestechend einfachen Effizienzlogik, wenn wir schon Geld dafür aufwenden, so viel wie möglich „für uns“ aus dem Investment herausholen. Deshalb runter mit der Abbrecherquote und rauf mit der „Dableibe-Quote“, so die plausibel erscheinende Schlussfolgerung.

Hierzu nur zwei Anmerkungen:

1.) Wieso eigentlich runter mit der „Abbrecherquote“? Anders formuliert: Wenn man die Perspektive wechselt und davon ausgeht, dass der Maßstab nicht die den Industriestandards entsprechende, möglichst in Richtung 100 Prozent strebende, mithin hoch effiziente Ausnutzung des „Humankapitals“ ist, sondern die Anforderungen und Standards, die man einem Studium zuschreibt, die es zu erfüllen gilt, dann kann eine Verringerung der Abbrecherquote dann gerechtfertigt und sinnvoll sein, wenn sie auf einer schlechten Qualität der Lehre basiert und eine Verbesserung hier Menschen zum Abschluss führt, die eigentlich können, aber aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen nicht das schaffen, was sie schaffen könnten. Das mag einen Teil der Studierenden betreffen – aber es gibt eben auch einen je nach Studiengang nicht unerheblichen Teil an Studierenden, die schlichtweg den Anforderungen nicht gewachsen sind, was das Studium angeht, bei denen, wie die Ökonomen sagen würden, eine „Fehlallokation“ der Ausbildungsentscheidung vorliegt. Hier testiert der Abbruch lediglich ein Scheitern an den spezifischen Anforderungen des gewählten Studienprogramms. Würde man hier durch subtilen Druck oder explizite Anreize beispielsweise über Finanzierungsregelungen die Abbrecherquoten nach unten fahren, obgleich „eigentlich“ die Studierenden durchgefallen wären, dann hat das vor allem einen Effekt: Die Qualität des gesamten Systems würde sukzessive nach unten gefahren werden. Genau dieser (mögliche) Effekt wird doch generell in der Bildungsdiskussion immer wieder postuliert und heftig debattiert. Beispiel Schule: Wenn die Vorgabe lautet, dass die Schulen die Quote derjenigen, die ohne einen Schulabschluss die Schule verlassen, in den kommenden Jahren zu halbieren haben im Sinne der „Bildungsgerechtigkeit“, dann wird man sehen, dass diese Vorgabe statistisch auch realisiert wird. Das sagt aber erst einmal gar nichts darüber aus, wie man das erreicht hat. Nicht unplausibel und von den Beteiligten auch immer wieder bestätigt: Man senkt die zu überspringenden Hürden so weit ab, dass jeder rüber kommt.

  • Die hier angesprochene grundsätzliche Problematik liegt letztendlich auch der folgenden Meldung aus dem Schulsystem zugrunde: So ungerecht sind Abiturnoten in Deutschland. Da erfahren wir: »So schlossen 2013 in Thüringen 38 Prozent aller Prüflinge mit einer Eins vor dem Komma ab; im angrenzenden Niedersachsen gelang das nicht mal halb so vielen Schülern, nämlich 16 Prozent. Auch die Durchfallerquoten unterscheiden sich stark: In Rheinland-Pfalz scheiterten nur 1,3 Prozent der Kandidaten, in Mecklenburg-Vorpommern fünfmal so viele … In Berlin lag der Anteil der Einserabiture 2013 sogar fast doppelt so hoch wie sieben Jahre zuvor.« Sind die jungen Menschen so unterschiedlich zwischen den Bundesländern? Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Manfred Prenzel, wird mit diesen Worten zitiert: Bei der Benotung gebe es „Subkulturen“ in einzelnen Schulen und in den Bundesländern. „Die ostdeutschen Bundesländer haben eine ausgeprägte Tradition, Spitzenleistungen zu fördern und zu honorieren“, sagt Prenzel, „andere Länder neigen eher dazu, Abiturienten gleichzumachen, vielleicht aus politischen Gründen.“ Das Problem mit Blick auf den Zugang zu einem Studium: „Wenn die Schulnoten das alleinige Kriterium bei der Vergabe sind, kann dies dazu führen, dass die Schüler aus dem einen Bundesland bessere Karten haben als die aus dem anderen“, so Prenzel. Genau – und zwar möglicherweise unbeschadet der tatsächlichen Leistungsfähigkeit oder der kognitiven Stärke. Zugespitzt formuliert: Pech gehabt, wenn das Kind auf einer anspruchsvollen und strengen Schule war.

2.) Und wie ist es mit der Erhöhung der „Verbleibquote“? Das scheint doch vernünftig vor dem Hintergrund der Investition, die man in die ausländischen Studierenden getätigt hat. Dieser Ansatz folgt einer nationalen Binnenlogik, die aber nur die eine Seite der Medaille darstellt. Und es ist bezeichnend, dass selbst in einem Hochschlug-Report, an dem eine international aufgestellte Unternehmensberatung federführend beteiligt ist, eine Sichtweise vorangetrieben wird, die anscheinend immer noch von einer nationalökonomischen Verengung dergestalt gekennzeichnet ist, dass sie eine vordergründig verständliche Frage stellt: Nützen uns die was direkt? Also hier bei uns, in unseren Unternehmen? Letztendlich steht dahinter ein Modell, das man auch in nachfolgenden Verpflichtungen findet, wenn jemanden die Ausbildung teil- oder vollfinanziert wird und derjenigen sich verpflichten muss, dann x Jahre mindestens in dem Unternehmen zu arbeiten. Kauf dir eine ausländische Fachkraft in spe und du bekommst eine Rendite auf das eingesetzte Kapital.
Aber was ist denn wirklich so schlimm daran, wenn die, die hier studiert und gelebt haben, wieder zurück gehen in ihre Heimatländer? Eine kurze Illustration, warum das – möglicherweise – weitaus „gewinnbringender“ sein kann als die ausländischen Absolventen nach ihrem Studium hier in irgendein deutsches Unternehmen zu platzieren. An vielen Universitäten mit ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen wurden in den 70er, 80er und 90er Jahren bis heute ausländische Studierende „auf unsere Kosten“ ausgebildet, die dann in ihre Heimatländer zurück gegangen sind. Aber wenn man sich anschaut, wie viele dieser ehemaligen Studierenden, die ein paar Jahre in Deutschland gelebt und in der Regel auch sehr persönliche Erfahrungen hier haben machen können, heute in entscheidenden Positionen sitzen am anderen Ende der Welt, dann braucht man nicht viel Phantasie und kaum eine Studie, um nachzuvollziehen, dass nicht wenige Aufträge für deutsche Unternehmen aus dieser personalen Beziehung zu Deutschland generiert worden sind und tagtäglich entstehen. Das wäre eine volkswirtschaftliche Perspektive.

Man kann und muss diesen Gedankengang erweitern – beispielsweise auf die aktuelle Debatte über den Umgang mit den vielen Flüchtlingen, die zu uns kommen und unter denen auch viele sind, die eigentlich kein Asyl bekommen werden (können), die zurück müssten und irgendwann auch zurück gehen werden. Die aber oftmals jahrelang in der Duldungsschleife hängen. Nun kann man restriktiv verfahren wie bislang und die, die nicht aufrücken in den Status eines anerkannten Flüchtlings mit einem Bleiberecht, vom Arbeitsmarkt- und Ausbildungszugang fernzuhalten versuchen, denn da „lohnt“ sich eine Investition doch nicht und darüber hinaus würden hier möglicherweise Anreize gesetzt, dass noch mehr „verlorene“ Fälle kommen. Man könnte aber auch anders an die Sache herangehen und den Ansatz verfolgen, so schnell wie möglich auch in die zu investieren, die nicht auf Dauer hier bleiben werden. Zugang zu Arbeit und gerade bei den jüngeren Flüchtlingen zu einer Ausbildung so schnell wie möglich.

Aber es bleibt natürlich wie immer die Frage nach der Finanzierung. Denn die Attraktivitätszunahme eines Studiums in Deutschland, die sich in den ansteigenden Zahlen der ausländischen Studierenden niederschlägt, hat natürlich auch damit zu tun, dass anders als in so gut wie allen anderen Ländern in Deutschland keine Studiengebühren (mehr) erhoben werden. Nach dem Ausflug der meisten Bundesländer in die Welt der Studiengebühren wurde mittlerweile überall der mehr oder weniger geordnete Rückzug angetreten. Insofern müssen die Hochschulen jetzt wieder vollständig aus Steuermitteln finanziert werden. Hier gibt es jetzt einen Link zu dem Thema ausländische Studierende. Denn die Befürworter von Studiengebühren haben den Ausstieg auf der Erhebung von Studiengebühren nicht verwunden und benutzen die Berichte über die steigende Zahl an ausländischen Studierenden in Deutschland für einen Reanimationsversuch die Gebührenerhebung betreffend. So beispielsweise Katja M. Fels, Christoph M. Schmidt und Mathias G. Sinning in einem Gastbeitrag in der FAZ: Für sozialverträgliche Studiengebühren: Sogar aus Amerika kommen mittlerweile gerne Studenten nach Deutschland – weil das Studium hier kostenlos ist. Doch an deutschen Hochschulen fehlt das Geld. Deshalb gehört das Thema Studiengebühren wieder auf den Tisch. Sie plädieren dafür, »über ein sozialverträglich ausgestaltetes Gebührenmodell zu diskutieren und von anderen Ländern zu lernen« angesichts des erheblichen Mittelbedarfs der Hochschulen und politischer Rahmenbedingungen wie der Schuldenbremse, die dem Hauptfinanzier der Hochschulen, also die Bundesländer, die letzten Spielräume nehmen wird und den Zustand der gravierenden Unterfinanzierung der Hochschulen perpetuieren und vertiefen wird.

Aber sie nennen nicht nur die Finanznot der Hochschulen, sondern beziehen sich – sozialpolitisch hoch relevant – auf ein zweites Hauptargument für ein kostenpflichtiges Studium: Aspekte der „sozialen Gerechtigkeit“ würden dafür sprechen. Das irritiert erst einmal den einen oder anderen. Ihre Argumentation ist eine Zusammenfassung grundlegender Aussagen aus der Bildungsökonomie, also nichts Neues und sie geht so:

»Die Bildungsfinanzierung in Deutschland steht praktisch auf dem Kopf: Der private Kostenanteil bei frühkindlicher Bildung ist höher als die Kostenbeteiligung im Tertiärbereich. Anders ausgedrückt: Eltern müssen pro Jahr für einen Kita-Platz anteilig mehr aus der eigenen Tasche bezahlen als für das spätere Bachelorstudium ihres Nachwuchses … Diese Gewichtung öffentlicher und privater Investitionen im deutschen Bildungssystem steht den gesellschaftlichen Erträgen aus den jeweiligen Bildungsstufen diametral gegenüber. Während die durch internationale Studien belegten positiven gesellschaftlichen Folgen einer frühkindlichen Bildung besonders hoch sind, nicht zuletzt, weil der Zeithorizont, über den diese Bildungsinvestitionen Erträge abwerfen können, noch lang ist, weisen die deutlichen Einkommensunterschiede zwischen Akademikern und Nichtakademikern auf hohe private Erträge von tertiärer Bildung hin. Studierende profitieren also später selbst in hohem Maße von einem abgeschlossenen Studium – die zusätzlichen Gewinne für die Gesellschaft fallen im Vergleich zu denen früherer Ausbildungsphasen hingegen geringer aus.«

Aber die Autoren wissen um die verlorene erste Schlacht um Studiengebühren und postulieren deshalb: Ohne ein Modell, das Studiengebühren und Sozialverträglichkeit erfolgreich kombiniert, wird es keine (neue) Bewegung in dieser Frage geben.

Für die Entwicklung eines sozialverträglich ausgestalteten Studiengebührenmodells in Deutschland sehen die Autoren ein besonders relevantes Vorbild: Australien, denn diesem Land sei ein solches mit nachgelagerten Studiengebühren und dem „Higher Education Contribution Scheme“ (HECS) gelungen. Entwickelt wurde HECS von Bruce Chapman, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Australian National University in Canberra. Dieses Beitragsmodell sieht vor, dass Studiengebühren mittels eines staatlichen Kredits vorfinanziert werden und die Rückzahlung erst nach Eintritt ins Berufsleben beginnt.

Das soziale Element von HECS besteht aus drei Komponenten:

  • Erstens wird dieser Kredit zinslos gewährt, 
  • zweitens greift die Verpflichtung zur Rückerstattung der Studiengebühren erst dann, wenn die Einkünfte des Schuldners eine festgelegte Schwelle überschreiten, 
  • und drittens erfolgt die Rückzahlung in einkommensabhängigen Raten; diese drei Komponenten unterscheiden HECS etwa vom amerikanischen oder britischen Gebührenmodell. 

Eine sofortige und komplette Entrichtung der Studiengebühren vor Beginn des jeweiligen Studienjahres wird mit einem Nachlass von 20 % honoriert. »Die jährlichen Verwaltungskosten des Systems sind mit weniger als 3 Prozent der Einnahmen sehr gering, da die Rückforderung des Darlehens über das australische Finanzamt erfolgt. Dieses berechnet zusätzlich zur Einkommensteuer die Kredittilgungsraten und zieht sie direkt vom Steuerzahler ein. Ein verwaltungstechnisch aufwendiger und somit teurer Umweg über eine staatliche Förderbank, wie er bei der Einführung von Studiengebühren in Deutschland beschritten wurde, ist daher offensichtlich nicht notwendig«, so Fels/Schmidt/Sinning in ihrem Gastbeitrag für die FAZ.

Das alles klingt sympathisch – das australische Studienfinanzierungsmodell macht die Studienfinanzierung elternunabhängig und koppelt sie ans zukünftige Einkommen. Nur wer einen finanziellen Vorteil aus seinem Studium zieht, muss am Ende auch zahlen.

Aber das Wasser für den Wein ist nicht weit – das ist eine alte Diskussion, denn über das australische Modell wurde auch in Deutschland schon vor Jahren intensiv diskutiert, bevor die erste Welle der deutschen Studiengebühren über viele Bundesländer kam. Vgl. dazu nur als ein Beispiel den 2004 veröffentlichten Artikel Erst lernen, dann zahlen von Jan-Martin Wiarda. Bereits in diesem Artikel wird der Urheber des australischen Modells mit einer kritischen Bewertung zitiert:  „Es ist wahr, die eingenommenen Studiengebühren sind nicht direkt an die Universitäten geflossen. Die Regierung hat sie genutzt, um ihren eigenen Beitrag zu verringern.“ Und Wiarda erläutert:

»Und der Rückzug der Politik war drastisch: Anfangs deckten die Studiengebühren in Australien gerade 10 Prozent der Universitätsbudgets; inzwischen hat die Regierung den Gebührenanteil auf fast 40 Prozent hochgeschraubt und ihre Zuschüsse zurückgefahren. Zwar ist die Zahl der australischen Studenten seit den Achtzigern tatsächlich auf mehr als das Doppelte gestiegen, wie die Regierung anführt, doch hat sich das Zahlenverhältnis zwischen Studenten und Lehrenden verschlechtert, und die Ausgaben pro Student sind real gesunken.«

Wohlgemerkt, 2004.

Und außerdem: Die Zunahme der ausländischen Studierenden kann man – jedenfalls aus Sicht Australiens – nicht als Argument für die Finanzierung über Studiengebühren nach dem durchaus in seinen Grundelementen sozialverträglichen Modell heranziehen: Das Modell kann als Inländer-Modell funktionieren, eignet sich aber nicht als Modell für die Behandlung von ausländischen Studierenden. Und selbst die inländischen Studierenden, die dann nach ihrem Studium ins Ausland gehen, erweisen sich  im australischen System als Problem, denn die große Zahl von Australiern, die ihrem Heimatland nach Abschluss des Studiums den Rücken kehren, um in den USA oder in Großbritannien zu arbeiten, sind von der Rückzahlungspflicht ausgenommen.

Was bleibt ist die Frage, wie wir auf Dauer und nachhaltig die offensichtlich als Ausbildungsstätten immer wichtiger werdenden Hochschulen in Deutschland vernünftig finanzieren können. Und vernünftig meint hier etwas Doppeltes: Zum einen quantitativ ausreichend und zum anderen aber auch unter Berücksichtigung von Verteilungs- und damit immer auch Gerechtigkeitsfragen. Denn die derzeitige Finanzierung über Steuermittel kann vor dem Hintergrund der gegebenen Steuerstruktur in Deutschland durchaus als verteilungspolitisch sehr problematisch angesehen werden.

Arbeitslose und Niedriglöhner als Spielball der „Unterhaltungsindustrie“. Aus den Latrinen-Etagen der Fernsehwelt

Wir sollten uns wahrlich nicht über die Geschichte erheben und darauf bestehen, dass unsere Gesellschaften durchgängig auf einem viel höheren Entwicklungsniveau angekommen sind. Beispielsweise wird man als ein Beleg für das Wirken des zivilisatorischen Prozesses anmerken, dass heutzutage Gott sei Danke keine Gladiatorenkämpfe ausgefochten werden, in denen Menschen zu Tode kommen. Daumen runter. Nein, das Stadium haben wir verlassen, wir sind jetzt auf einer ganz anderen, höheren Umlaufbahn.

Das mag für viele Bereiche unseres Daseins der Fall sein, nicht aber für einen Teil der Medien, möchte man ausrufen, wenn man diese Nachricht aus den Latrinen-Etagen der modernen „Unterhaltungsindustrie“ zur Kenntnis nehmen muss: BBC plant „Hunger Games“ für Arbeitslose und Arme. »In Großbritannien soll demnächst eine Show starten, in der ausschließlich Arbeitslose und Geringverdiener gegeneinander antreten. Kritiker sprechen von „Hungerspielen“, um die Massen zu unterhalten«, berichtet Katja Mitic-Pigorsch in ihrem Artikel.

„Poverty Porn“ nennen es die Kritiker in Großbritannien, wenn finanzielle Not im Fernsehen zur Schau gestellt wird, um die Einschaltquote in die Höhe zu treiben. Doch genau solch einen „Armutsporno“ soll nun ausgerechnet die BBC planen. Der Sender will eine fünfteilige Reality-Doku mit dem Titel „Britain’s Hardest Grafter“ zeigen, übersetzt etwa der „härteste Malocher“ oder das „beste Arbeitstier“.

Gegeneinander im Wettstreit antreten dürfen dabei nur Arbeitslose und Geringverdiener, um am Ende 15.000 Pfund (etwa 20.000 Euro) Siegprämie zu erhalten – allerdings nur der Sieger, alle anderen bekommen gar nichts, sie gehen leer aus.

Bekanntlich kann man jeden Müll irgendwie in einem Legitimationsgeschwafel verpacken: Die »BBC verteidigt das Konzept als „seriöses soziales Experiment“, um die Auswirkungen von Arbeit auf das Leben eines Menschen darzustellen und den Niedriglohnsektor in den Fokus der Berichterstattung zu rücken.« Dazu auch der Artikel BBC defends reality show involving poor, dubbed ‚Hunger Games‘.

Zurzeit werden aber 25 Teilnehmer über 18 Jahren gesucht, die im Jahr weniger als 15.500 britische Pfund (umgerechnet etwa 21.000 Euro) zum Leben zur Verfügung haben. Kandidaten also, die trotz Schulabschluss oder Ausbildung entweder einen Job haben, in dem sie höchstens den Mindestlohn verdienen, oder Menschen, die gerade aktiv auf der Suche nach einer Stelle und/oder abhängig von Sozialhilfe sind.

Übrigens – die potenzielle Grundgesamtheit für Kandidaten ist riesig: »2014 sollen laut Schätzungen mindestens 13 Millionen Einwohner an der Armutsgrenze gelebt haben. Während früher vor allem Arbeitslose betroffen waren, sorgen steigende Lebenshaltungskosten, Mieten und Lohndumping dafür, dass immer mehr Menschen trotz ihres Jobs nicht mehr genug verdienen, damit es zum Leben reicht. Viele sind auf Essenspenden der Kirchen angewiesen.« Dazu beispielsweise Hungernd in London. In Großbritannien steigt die Nachfrage nach kostenlosen Lebensmitteln enorm aus dem Dezember 2014.

Das ist alles in Großbritannien keine neue Entwicklung:

«Erstmals heftig diskutiert wurde das Konzept „Poverty Porn“ …, als Channel 4 im Jahr 2014 die Reality-Doku „Benefits Street“, zu deutsch also die „Straße der Sozialleistungen“, zeigte. Darin wurden Familien der Unterschicht aus 13 Nationen ein Jahr lang ungefiltert in ihrem Alltag mit der Kamera begleitet.
Die erste Folge der Sendung erreichte eine sagenhafte Quote von 4,3 Millionen Zuschauern, später sogar noch mehr. Allerdings gingen daraufhin auch Dutzende Beschwerden ein. In der Kritik standen nicht nur der Sender wegen der Stigmatisierung der Sozialhilfeempfänger, sondern auch die Bewohner selbst, denen Faulheit und Ausbeutung des Sozialstaates auf Kosten der Steuerzahler vorgeworfen wurde. Für den Sender war die hitzige Debatte natürlich eine gelungene PR.«

Ach so, zurück zu den armen Gladiatoren aus den vergessenen Schichten unserer so brutalen Vorgänger-Welt: Auch durch moderne Medien bedingt assoziieren wir alle mit Gladiatoren Sklaven und Kriegsgefangene, die keine Alternative hatten zu dem Joch, das ihnen da auferlegt wurde. Und anders als die Gladiatoren kommen die Niedriglöhner und Arbeitslosen im britischen Fernsehen doch nicht zu Tode. Aber wie immer sah und sieht die Welt differenzierter aus:

Bereits im 1. Jahrhundert v. Chr. verpflichteten sich auch freie Bürger als Gladiator. Obwohl Gladiatoren gesellschaftlich noch niedriger als Sklaven standen, war das Interesse, Gladiator zu werden, zeitweilig so hoch, dass der Senat dies durch ein Gesetz einzuschränken versuchte. So sollen gegen Ende der Republik fast die Hälfte der Gladiatoren ehemals freie Bürger gewesen sein, die mit dem Eintritt in den Berufsstand der Gladiatoren ihre Freiheit aufgaben.

Wie das? Freiwillig? Ein Erklärungsansatz zeigt wieder mal auf: Sozialpolitik war und ist überall: Ein Gladiator hatte nur ein- bis dreimal pro Jahr zu kämpfen und wurde in der restlichen Zeit gut versorgt. Die medizinische Versorgung der Gladiatoren galt als beispielhaft in der damaligen Zeit.
Zumindest das mit der beispielhaften medizinischen Versorgung würden sich (nicht nur) viele Briten bestimmt auch heute wünschen.