In der Diskussion über „die“ Rente werden immer wieder von ganz unterschiedlichen Seiten Zerrbilder aus den vorliegenden Statistiken produziert, um das eigene Anliegen darüber transportieren zu können. Da werden dann Beträge zitiert, wie hoch das „durchschnittliche“ Einkommen von Ruheständler sein soll – und die Höhe der Beträge verwirrt viele Menschen, die nicht annähernd an diese Größenordnungen heran kommen. Schaut man in das Kleingedruckte, dann entdeckt man, dass bei solchen Zahlen das „arithmetische Mittel“ verwendet wird, also die normale Durchschnittsbildung, die allerdings sehr empfindlich ist gegenüber Ausreißerwerte nach oben, was bedeutet, dass der Durchschnittswert von einigen wenigen sehr hohen Einkommen für alle nach oben gezogen wird.1
Stefan Sell
Wie hoch oder niedrig sind „die“ Löhne? Und wie haben die sich entwickelt? Einfach gestellte Fragen, gar nicht so einfach zu beantworten. Mit dem IAB-Lohnmonitor wird eine weitere Datenquelle zur Verfügung gestellt
Die Löhne spielen individuell und volkswirtschaftlich eine bedeutsame Rolle. So eine Aussage muss man kaum ergänzend begründen, sondern sie erschließt sich aus dem Charakter der Löhne als der Haupteinkommensquelle für Millionen Menschen und ihrer Bedeutung für den privaten Konsum, der in Deutschland allein zu über 50 Prozent zu der am BIP gemessenen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung beiträgt.
Und nicht nur die Kaufkraft der privaten Haushalte (und daraus abgleitet der Absatz von Unternehmen) hängt an den Löhnen und ihrer Entwicklung, sondern man denke an dieser Stelle auch an den Tatbestand, dass die großen Sozialversicherungssysteme wie die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund ihrer vor allem lohnbezogenen Beitragsfinanzierung im Umlageverfahren (und die dann auch noch gedeckelt durch Beitragsbemessungsgrenzen) ganz wesentlich abhängig sind von dem (sozialversicherungspflichtigen) Lohnvolumen und seiner Entwicklung.
Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug
Schon seit vielen Jahren wird sowohl von den Praktikern in den Jobcentern wie auch seitens der Arbeitsmarktforschung immer wieder über die sogenannten Langzeitleistungsbezieher im SGB II-System diskutiert. Es geht dabei um Menschen, die sich über viele Jahre im Grundsicherungssystem befinden und die dann unter Schlagworten wie „Verfestigung“ und „Verhärtung“ der Hilfebedürftigkeit verhandelt werden. Da geht es um die Suche und Bearbeitung möglicher Ursachen einer jahrelangen Transferleistungsabhängigkeit, es geht aber auch immer wieder um den Vorwurf, dass sich an den Dauerbeziehern zeigen lasse, dass sich Menschen eingerichtet haben im Leistungsbezug und die ihre Bedürftigkeit – die ja Voraussetzung für die Leistung ist – gar nicht beenden wollen.
Was für ein Durcheinander. Aufgezeigt an nur einigen wenigen Splittern aus der aktuellen Berichterstattung über sozialpolitische Themen
Das Sommerloch ist doch eigentlich schon vorbei, aber in den Medien werden weiter zahlreiche sprichwörtliche Sauen durchs politische Dorf getrieben, bei denen Vorschläge gemacht werden, über deren Substanzlosigkeit und zuweilen rechtliche, geschweige denn menschenbezogene Bodenlosigkeit man nur den Kopf schütteln kann.
Dazu muss man nur einen flüchtigen Blick auf die sozialpolitisch relevante Berichterstattung an einem zufällig ausgewählten Tag heranziehen. Konkret soll es hier um Meldungen gehen, die am 29. September 2025 veröffentlicht worden sind.
Von Österreich lernen!? Die (Teil-)Integration der Beamten in die Rentenversicherung
Es ist keine neue Erfahrung, dass bei Diskussionen über „die“ Rente in Deutschland immer wieder die Forderung nach einer Integration der Selbstständigen und der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breite Zustimmung stößt. Vor allem die Absonderung der Beamten in einem eigenständigen Alterssicherungssystem wird oftmals als ein Gerechtigkeitsverstoß wahrgenommen (in der Regel geht das dann einher mit einem Vergleich der teilweise erheblich unterschiedlichen Höhen der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit den Pensionen der Beamten).