Betreuungsrecht: Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von demenziell erkrankten und geistig behinderten Menschen. Angehörige dürfen nicht (einfach) übergangen werden

Die rechtliche Betreuung ist eine höchst komplizierte, zugleich elementare Angelegenheit und viele Betroffene erfahren erst dann von dessen Untiefen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Und auch der Gesetzgeber hatte schon länger zugestehen müssen, dass die rechtlichen Grundlagen einer Modernisierung bedürfen. »Das Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896. Es enthält detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds, die allerdings weithin die Verhältnisse um das Jahr 1900 abbilden, und nur wenige Regelungen zur Personensorge. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist das Vormundschaftsrecht unübersichtlich geworden und bildet die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Hinzu kommt, dass das im Jahr 1992 eingeführte Betreuungsrecht vor allem zur Vermögenssorge und zur gerichtlichen Aufsicht auf die Regelungen für den Vormund verweist. Dies führt zur Unübersichtlichkeit und birgt für die Rechtsanwender etliche Probleme«, so die Aufführungen des Bundesjustizministerium zu einem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Das Vormundschaftsrecht gilt seit mehr als 100 Jahren, das Betreuungsrecht seit 30. »Auch das Betreuungsrecht bedarf einer grundlegenden Modernisierung.« Die Ergebnisse von zwei Studien aus den Jahren 2015 bis 2017 »haben gezeigt, dass das Gebot größtmöglicher Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen … im Vorfeld und innerhalb der rechtlichen Betreuung nicht durchgängig zufriedenstellend verwirklicht ist und es zudem Qualitätsmängel bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gibt.«

Das hört sich alles technokratisch an, dahinter stehen basale Lebensfragen und viele Betroffene: Selbst bestimmen, wie das eigene Leben aussehen soll – das steht jedem zu. In Deutschland haben 1,3 Millionen Menschen einen rechtlichen Betreuer, der sie zum Beispiel bei den Finanzen oder Anträgen unterstützt. Man ahnt, wie wichtig da die Auswahl derjenigen ist, die Betreuungsaufgaben übernehmen (dürfen). Die Wünsche des Betreuten müssen „im Regelfall Vorrang haben“, so steht es im Gesetzestext. Wie immer wird der lebenserfahrene Skeptiker an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Papier geduldig ist.

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Ambivalente Zeiten: Gute Kurzarbeit, niedriges Kurzarbeitergeld. Und was man schon vor einem Jahr hätte tun müssen, aber nicht gemacht hat

In diesen Zeiten freut man sich über jede positive Nachricht: »Die Corona-Pandemie erschüttert die Menschheit auf vielfache Weise. Die deutsche Wirtschaft brach 2020 so stark ein wie seit dem Zweiten Weltkrieg nur einmal zuvor. In einer Bilanz lässt sich allerdings erkennen, wie die Regierung Schlimmeres verhinderte. So rettete die Kurzarbeit nach einer neuen Studie mehr als zwei Millionen Jobs«, berichtet Alexander Hagelüken in einem Artikel mit dieser Überschrift: Kurzarbeit rettet mindestens zwei Millionen Jobs. Wie immer hat eine Medaille zwei Seiten und die andere Seite dieser Botschaft wird auch sofort nachgeschoben: »Trotzdem gibt es Reformbedarf: Bei vielen Kurzarbeitern wurde es finanziell eng. Beschäftigte in Kultur und Gastronomie verloren im Schnitt 30 Prozent ihres Einkommens.«

Bleiben wir aber erst einmal bei der guten Nachricht, die noch deutlicher als solche erkennbar wird, wenn man einen Vergleich mit früheren Krisen zieht: »Wie gut die Politik auf Corona reagiert hat, zeigt am ehesten der Vergleich mit vorhergehenden Krisen. In vielen früheren Rezessionen der Bundesrepublik stieg die Arbeitslosigkeit dramatisch an. Erst in der Finanzkrise 2008/2009 durchbrach die Regierung dieses fatale Muster. In der Pandemie leistet sie durch hohe Ausgaben für Kurzarbeit noch weitaus mehr … Gemessen an den gekürzten Arbeitsstunden rettete die Regierung auf dem Höhepunkt der Krise 2,2 Millionen Jobs, so die Studie, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Damit habe sie sechsmal so viele Arbeitsplätze gesichert wie in der Finanzkrise.«

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Einiges soll, nichts muss. Der EU-Sozialgipfel von Porto 2021, die „Europäische Säule sozialer Rechte“ und die fundamentalen Probleme der Europäischen Union

»Zwischen Göteborg und Porto liegen 2500 Kilometer – oder dreieinhalb Jahre. Im November 2017 hatte sich die EU in Schweden erstmals auf grundlegende gemeinsame soziale Standards geeinigt: angemessene Mindestlöhne, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, das Recht auf lebenslange Weiterbildung, eine gute Gesundheitsversorgung«, so Jakob Mayr in seinem wenigstens mit einem Fragezeichen im Titel versehenen Bericht Wie sozial darf’s denn sein? »In Göteborg vereinbarten die Staats- und Regierungschefs eine „europäische Säule sozialer Rechte“. In der portugiesischen Küstenstadt Porto diskutieren sie jetzt, ob diese Säule wirklich trägt – mit Blick auf die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie, die die Sozialsysteme einiger EU-Mitgliedsstaaten überfordert hat.«

Und offensichtlich scheint es nicht nur bei Diskussionen geblieben zu sein, folgt man solchen Meldungen: EU-Staaten verpflichten sich auf konkrete Sozialziele: »Eine hohe Beschäftigungsquote, Fortbildungsgarantie und der gezielte Kampf gegen die Armut: Die EU will die soziale Lage in Europa bis 2030 spürbar verbessern.« Das sind bedeutsame Ziele. Was genau hat man denn nun vereinbart? »In einer Erklärung verpflichteten sich die Teilnehmenden des Sozialgipfels auf konkrete Ziele, um die soziale Lage bis 2030 spürbar zu verbessern. So soll bis zum Ende des Jahrzehnts eine Beschäftigungsquote von mindestens 78 Prozent in der EU erreicht werden. Mindestens 60 Prozent der Erwachsenen sollen jährlich Fortbildungskurse belegen und die Zahl der Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, soll um mindestens 15 Millionen reduziert werden.« Zur Einordnung der letzten Zahl: Aktuell sind nach Angaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat rund 91 Millionen Menschen in den 27 EU-Ländern von Armut oder sozialem Ausschluss bedroht.

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Das Corona-Virus als „Ungleichheitsvirus“ und dessen Fortpflanzung in die ebenfalls ungleiche Welt der Impfungen

Bereits im Herbst des vergangenen ersten Corona-Jahres gab es zahlreiche Berichte über die Tatsache, dass das Corona-Virus eben kein großer Gleichmacher ist, sondern dass sich zahlreiche vor Corona ausgeprägte soziale Ungleichheiten auch in Form einer unterschiedlichen Betroffenheit durch das Virus hinsichtlich der Infektions-, Erkrankungs- und Sterberisiken (wie aber auch mit Blick auf sehr ungleiche Verteilung der negativen ökonomischen und sozialen Folgen der Pandemiebekämpfungspolitik) nicht nur gespiegelt, sondern teilweise potenziert haben. Dazu aus diesem Blog ausführlicher der Beitrag Das Corona-Virus und die Ungleichheit: Vom anfänglichen „großen Gleichmacher“ zu einem in Umrissen immer deutlicher erkennbaren „Ungleichheitsvirus“, der am 6. März 2021 veröffentlicht wurde. Und am 21. März 2021 wurde dann dieser Beitrag veröffentlicht: Das Corona-Virus als „Ungleichheitsvirus“: Die Umrisse werden deutlicher erkennbar. Und „Menschen mit Migrationshintergrund“ diesseits und jenseits der Statistik. Die empirischen Hinweise auf eine sehr ungleiche Verteilung der Risiken und der tatsächlichen Betroffenheit durch das Virus lagen schon seit Monaten vor – und auch die immer wieder vorgetragenen Schlussfolgerungen, dass man (eigentlich) gezielt angesichts der teilweise extremen Ungleichheiten bei der so bedeutsamen Impfung eine risikobezogene Differenzierung hätte vornehmen müssen bzw. sollen.

Erst in den vergangenen Tagen sind dann auch erste praktische Umsetzungen in Form einer von der üblichen Priorisierung abweichenden sozialräumlichen Ausgestaltung der Impfungen in einigen Großstädten bekannt geworden.

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Am Gelde hängt, zum Gelde drängt doch alles. Strategische „Umbuchungen“ und Doppelabrechnung von Pflegepersonalkosten im Krankenhaus?

Man muss einführend an die historische Entwicklung der Krankenhausfinanzierung erinnern: »Bis zum Jahr 2003 wurden allgemeine Krankenhausleistungen über krankenhausindividuelle Pflegesätze vergütet, die je Tag des Krankenhausaufenthaltes zu zahlen waren. Diese tagesbezogenen Pflegesätze wurden unabhängig davon berechnet, wie hoch der Behandlungsaufwand für einzelne Patientinnen und Patienten tatsächlich war. Die Krankenversicherung zahlte damit bei gleicher Behandlungsdauer für leicht erkrankte Patientinnen und Patienten genauso viel wie für schwer kranke Patientinnen und Patienten, die in der gleichen Fachabteilung eines Krankenhauses behandelt wurden. Die Vergütung erfolgte somit tagesbezogen und nicht leistungsorientiert. Die stationäre Verweildauer war im internationalen Vergleich sehr hoch«, erläutert das Bundesgesundheitsministerium unter der Überschrift Krankenhausfinanzierung. Und das wollte und hat man geändert: »Der Gesetzgeber hat deshalb beschlossen, diese Vergütungsform durch ein „durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem“ … zu ersetzen.« Dieses Fallpauschalensystem ist seit Jahren immer wieder Gegenstand umfangreicher Kritik, vor allem hinsichtlich der Folgen für die Versorgung wie auch für die Arbeitsbedingungen des Personals in den Kliniken. Hinsichtlich der Pflege und der Pflegekräfte wurde in den zurückliegenden Jahren vor allem darauf hingewiesen, dass die fallpauschalierende Systematik des Finanzierungssystems einen enormen Personalabbau-Druck ausgeübt hat, was dann immer als „Effizienzsteigerung“ verkauft wird, eine Begrifflichkeit, die irgendwie netter daherkommt als zu sagen, was ist: Mit weniger Personal mehr Fälle in immer schnellerer Zeit umzusetzen.

Aber es ist nicht so, dass man in der Politik nun gar nicht auf diese beklagenswerte Entwicklung des Missbrauchs des Pflegepersonals als Steinbruch für Kostensenkungsstrategien reagiert hat: Über die Jahre haben sich die negativen Effekte gerade in der Pflege kumuliert und irgendwann war der Punkt erreicht, dass man gegensteuern musste angesichts der verheerenden Auswirkungen in einem Bereich, der zunehmend von massiven Fachkräftemangel charakterisiert ist. Also hat der Gesetzgeber gleichsam die Notbremse gezogen und versucht, die Pflegekosten aus dem „durchgängig pauschalierenden Vergütungssystem“ wieder herauszunehmen.

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