Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten

„Ich schätze, dass allein im Mai 50 bis 60 Millionen Bürgertests abgerechnet werden, also Kosten von rund einer Milliarde Euro entstehen … Am Ende wird man auf die Tests schauen wie auf die Masken: Die Politik brauchte ganz dringend große Mengen, es war Wildwest, viele Glücksritter und Betrüger drängten in den Markt und es gab keine vernünftige Kontrolle.“ (Aussage eines hochrangigen Funktionärs einer Kassenärztlichen Vereinigung)

Es gibt sie in Apotheken, Hotels, Kneipen, Wettbüros und Zelten. Corona-Testzentren entwickeln sich in diesen Tagen zu einem ertragsreichen Geschäftsmodell. »Wer kostenlose Bürgertests anbieten will, braucht meist kaum Voraussetzungen: Ein Online-Kurs über die Abstrich-Entnahme reicht vielerorts aus und schon kann man beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums stellen – was dann meist ohne Schwierigkeiten auch genehmigt wird. So verzeichnete allein Nordrhein-Westfalen Mitte März noch 1.862 Teststellen, Mitte April waren es dann 5.776 und Mitte Mai bereits 8.735, wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) auf Anfrage mitteilt.« Das berichten Markus Grill, Arnd Henze, Elena Riedlinger und Palina Milling in ihrem Beitrag mit der bezeichnenden Überschrift Schnelltests außer Kontrolle. Diese enorme Ausweitung des Angebots an Testmöglichkeiten ist auf der einen Seite ein gewünschter Effekt angesichts der Bedeutung, die das Schnelltesten hat für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und als Schutzkomponenten inmitten der Corona-Pandemie.

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Frauenhäuser: Jetzt aber kraftvoll aus dem seit langem beklagten Mangel. In der nächsten Legislaturperiode

Blicken wir zurück in das Jahr 2018, die Große Koalition hatte damals nach längeren Geburtswehen die Regierungsarbeit aufgenommen. Der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag unter der Überschrift „Umstände der Abweisung von Frauen an Frauenhäusern“ (Bundestags-Drucksache 19/1624 vom 12.04.2018) konnte man das hier entnehmen:

»Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD die Einberufung eines Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen.
Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den Ländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen.«

Eine Einordnung dieser Ausführungen der Bundesregierung konnte man dem Beitrag Frauenhäuser. Ein weiteres Beispiel aus dem Mangel-Land Deutschland, der hier am 17. Juni 2018 veröffentlicht wurde, entnehmen: »Soll oder muss man das übersetzen? In dieser Legislaturperiode wird sich (wieder) nichts tun, denn das dauert so seine Zeit mit Modellprojekten und Runden Tischen. Dann kann man einer Verbesserung der Situation der Frauenhäuser und damit der betroffenen Frauen in die nächsten Wahlprogramme aufnehmen. Erneut werden wir Zeugen des leider sehr bekannten Mechanismus des „am ausgestreckten Arm verhungern“ lassen.«

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Erst Niedersachsen, jetzt Schleswig-Holstein. Vom kurzen Leben der Pflegekammern und der Frage, ob und wer denn die Lücke füllen kann

Am 28. April 2021 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Umsetzung der Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen verabschiedet. Nur die Grünen sprachen sich gegen die Auflösung aus. Mit Inkrafttreten des Gesetzes konzentriert sich die Pflegekammer Niedersachsen auf die Abwicklung, die u.a. die Erstattung der Mitgliedsbeiträge für die Beitragsjahre 2018 und 2019 umfasst. Damit wurde das endgültige Aus für die erst 2017 gegründete Niedersächsische Pflegekammer besiegelt. Der Auflösung ging im vergangenen Jahr eine hoch emotionale Debatte voraus. Vor allem die Zwangsmitgliedschaft der 78.000 Pflegenden im Land und die Kammerbeiträge waren umstritten, so dieser Artikel: Niedersächsische Pflegekammer wird aufgelöst. In einer Umfrage hat sich ein Großteil der Mitglieder gegen den Fortbestand der Kammer ausgesprochen. 15.100 von rund 78.000 befragten Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen hatten an einer Online-Abstimmung über die Zukunft der Kammer teilgenommen. Von denen, die sich an dieser Abstimmung beteiligt hatten, stimmten 70,6 Prozent gegen den Fortbestand der Kammer. Wobei man natürlich auch sagen kann, dass lediglich etwa 13,7 Prozent aller Befragten die Pflegekammer abgelehnt haben und diese – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – daraufhin aufgelöst wurde.

Und nun folgt Schleswig-Holstein dieser Entwicklung. Am 21. Mai 2021 hat der Landtag in Schleswig-Holstein das Gesetz zur Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein verabschiedet.

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Von der „Stärkung“ zur „Modernisierung“ der Betriebsräte. Eine der letzten Operationen der schwarz-roten Bundesregierung. Und was wird aus dem Patienten?

Eigentlich ist die Frage nach Betriebsräten im maßgeblichen Betriebsverfassungsgesetz eindeutig ausformuliert, denn im  § 1 Abs. 1 BetrVG heißt es unmissverständlich: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“ Sie werden gebildet, da steht nicht, sie man könnte sie möglicherweise und unter bestimmten Umständen bilden. Allerdings entspricht die forsch daherkommende Ansage nicht der Wirklichkeit in sehr vielen Betrieben. Nur in 8% der betriebsratsfähigen Betriebe* (in Ostdeutschland sind es 9%) haben überhaupt einen Betriebsrat, hinsichtlich der Beschäftigten sah es im vergangenen Jahr so aus, dass 40% (in Ostdeutschland sogar nur 36%) der Beschäftigten in einem Betrieb gearbeitet haben, in dem es auch einen Betriebsrat gegeben hat.

* Hier werden ausschließlich Betriebe mit fünf und mehr Beschäftigten berücksichtigt: Die Betrachtung der Betriebe ab fünf Beschäftigte ergibt sich aufgrund der Gesetzeslage, die erst ab dieser Betriebsgröße die Wahl eines Betriebsrats zulässt. Damit sind immerhin rund 37% der privatwirtschaftlichen Betriebe im Westen und 42 % im Osten per se ohne eine gesetzlich legitimierte Interessenvertretung. Allerdings stellt sich die Situation weniger dramatisch dar, wenn man von der Betriebs- zur Beschäftigtenperspektive wechselt. Da in der großen Anzahl Kleinstbetriebe nur ein relativ kleiner Teil der Gesamtbeschäftigten arbeitet, ergibt sich ein Anteil an Arbeitnehmern, die qua Gesetz ohne einen Betriebsrat bleiben, von 6% im Westen und 8% im Osten.
➞ Das IAB-Betriebspanel ist eine repräsentative Arbeitgeberbefragung. Jährlich werden von Ende Juni bis Oktober bundesweit rund 15.500 Betriebe aller Wirtschaftszweige und Größenklassen befragt. Die Befragung wird in persönlich-mündlichen Interviews durchgeführt. Mittlerweile existiert das IAB-Betriebspanel als umfassender Längsschnittdatensatz in Westdeutschland seit 1993 und in Ostdeutschland seit 1996

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Fortgeschriebene Schwindsucht: Die Tarifbindung in Deutschland nimmt weiter ab und die Kernzone des dualen Systems mit Betriebsrat und Tarifvertrag schrumpft

„Der rückläufige Trend in der Branchentarifbindung setzt sich damit fort“, so bringt Susanne Kohaut vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit die neuesten Zahlen – Tarifbindung nimmt in Deutschland weiter ab – auf den Punkt: »Im Jahr 2020 arbeiteten 43 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Die Tarifbindung ist dabei im Westen deutlich höher als im Osten. Rund 45 Prozent der westdeutschen und 32 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten arbeiteten in einem Betrieb, in dem ein Branchentarifvertrag galt. 2019 galt das noch für 46, beziehungsweise 34 Prozent. Das zeigen Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).«

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