Wenn unter der Untergrenze noch eine Kelleretage ist. Die an sich fragwürdigen Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern und ihre Nicht-Einhaltung

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die sogenannten Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte „pflegesensitive“ Bereiche in den Krankenhäusern – die von diesen „Untergrenzen“ betroffenen Bereiche wurden seitdem in mehren Schritten erweitert. Man muss sich klar machen, um was es hier geht: Um Mindestpersonalschlüssel, die ein (von vielen kritisiertes) Minimum abbilden sollen, aber nicht etwa die Personalanforderungen für eine fachlich fundierte Pflege. Es ist eine Schutzgrenze nach unten, bei deren Unterschreiten die Patienten in Gefahr geraten (können). Anders formuliert: Wir reden hier nicht darüber, wie die Personalausstattung im Normalfall sein sollte oder gar über eine quantitativ hochwertige Besetzung der Schichten, sondern um das Mindeste, unter dem nichts mehr kommen darf.

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Same procedure as 2020? Der geplante Bonus für Intensivpflegekräfte wird erst einmal verschoben

Man kann derzeit den vielen Berichten in den Medien über die Lage auf vielen Intensivstationen wirklich nicht entkommen. Land unter, Verzweiflung inmitten der vierten Corona-Welle und das in dem Krankenhausbereich, wo es um (Über)Leben oder Tod geht. Auch in den Reihen derjenigen, die den neuen Koalitionsvertrag ausgehandelt haben, wurde das aufgenommen und man hat darauf reagiert: »Es klang gut, was Olaf Scholz versprach: „Für die besonders geforderten Pflegekräfte in den Krankenhäusern und in den Pflegeheimen werden wir eine Bonuszahlung veranlassen.“ Eine Milliarde Euro stehe dafür bereit, so der designierte Kanzler bei der Vorstellung des Koalitionsvertrages Ende November.« Und nicht nur die Neuen wollen das: »Auch Angela Merkel und die Ministerpräsidenten hatten die Prämie zuvor bereits in Aussicht gestellt – speziell für die Intensivpflege, als Anerkennung ihrer Leistung in der vierten Welle. Der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn hatte „5.000 Euro plus x“ gefordert.« Die tun was.

Oder doch erst einmal nicht? Denn das Zitat stammt aus diesem Artikel von Christiane Hübscher, der so überschrieben ist: Vorerst keine Prämie für Intensivpfleger. Bitte? »Der geplante Bonus für Intensivpflegekräfte wird verschoben. Das Geld ist da, doch die neue Ampel-Regierung kann sich nicht auf die Formalitäten einigen.«

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Bis 2040 fehlen in Deutschland angeblich hunderttausende Pflegeheimplätze. Wirklich?

Britta Beeger kommt in der FAZ gleich nach der Überschrift – Deutschland fehlen hunderttausende Pflegeheimplätze bis 2040 – zum eigentlichen Anliegen, das transportiert werden soll: »In Deutschland fehlen nicht nur Pflegekräfte, sondern auch Heimplätze. Ohne privates Kapital geht es nicht, sagen Forscher – sie plädieren für eine weniger strikte Regulierung.« Sie bezieht sich auf den neuen Pflegeheim-Rating-Report, der alle zwei Jahre erstellt wird. Darin wird damit gerechnet, »dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von aktuell rund 4,1 Millionen auf 4,9 Millionen im Jahr 2030 und sogar 5,6 Millionen im Jahr 2040 steigen wird. Dementsprechend würden bis 2040 weitere 322.000 stationäre Pflegeplätze benötigt, schreiben sie. Heute leben rund 820.000 Menschen in einer solchen Einrichtung.«

Die erforderlichen Investitionen beziffern die Autoren auf bis zu 125 Milliarden Euro. Öffentliches oder freigemeinnütziges Kapital allein werde dafür nicht ausreichen und im Pflegeheim-Rating-Report wird dafür plädiert, »den streng regulierten Markt für private Investoren attraktiver zu machen.« „Ohne privates Kapital wird es kaum möglich sein, ein ausreichend großes Angebot zu schaffen“, wird Ingo Kolodziej vom RWI zitiert. Es werde jedoch nur bereitgestellt, wenn es „risikogerecht verzinst“ werde, sprich: wenn sich die Investition lohnt.

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Der Pflegenotstand in Deutschland wird nach neuen Hochrechnungen brisanter als bislang angenommen

Bis zum Jahr 2030 sollen bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch weil es mit dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der BARMER hervor – der sich auf die Alten- bzw. Langzeitpflege bezieht. Die Pflege in den Krankenhäusern ist hier nicht berücksichtigt.

Heinz Rothgang und Rolf Müller (2021): BARMER Pflegereport 2021. Wirkungen der Pflegereformen und Zukunftstrends. Schriftenreihe zur Gesundheitsanalyse Band 32, Berlin: BARMER, 2021

Wie aus dem BARMER-Pflegereport weiter hervorgeht, werden in weniger als zehn Jahren knapp drei Millionen Pflegebedürftige ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt und damit rund 630.000 mehr als im Jahr 2020. Zudem wird es insgesamt eine Million Menschen vollstationär und 1,17 Millionen durch ambulante Pflegedienste versorgte Menschen geben. Dies entspricht einem Anstieg um gut 200.000 Betroffene (+26 Prozent) in Pflegeheimen und 165.000 Personen, die ambulant versorgt werden (+16 Prozent). 

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Jenseits der verfassungsrechtlich akzeptierten „Bundesnotbremse“: Ein „unverzichtbarer Mindeststandard schulischer Bildungsleistungen“ als (neues) Grundrecht

Viele haben auf diese Entscheidung aus Karlsruhe gewartet: „Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos“, so ist die Pressemitteilung zu BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 überschrieben. Das hohe Gericht hat »Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten.« Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Obgleich damit in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen wurde, kommt das BVerfG zu dem Prüfergebnis: Diese Maßnahmen waren »in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig.«

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