Das lukrative Milliarden-Geschäft mit der Altenpflege, die Private Equity-Investoren, die Frage nach der Qualität und einige Hinweise aus dem Ausland

In diesem Blog wurde immer wieder ein ganz bestimmter Ausschnitt der Anbieter von Pflegeleistungen angesprochen und kritisch beleuchtet: Die Private Equity-Gesellschaften, die große Summen im Gesundheitswesen anlegen (beispielsweise in Medizinische Versorgungszentren) und vor allem in Pflegeeinrichtungen. Und auch an anderer Stelle wird das regelmäßig aufgerufen, so beispielsweise in diesem Beitrag unter der Überschrift Altenpflege ist längst ein Milliardengeschäft von Florian Staeck: »Die Altenpflege ist von Private-Equity-Investoren als lukratives Karussell von Kaufen und Verkaufen entdeckt worden. Die Politik schaut zu, Studien zur Versorgungsforschung fehlen.« Darin findet man dann solche passenden Formulierungen: Vor allem Pflegeimmobilien sind von Finanzinvestoren entdeckt worden. Sie gelten – in der Sprache des Beratungsunternehmens pwc – als „krisenstabile und konjunkturresistente Nutzungsklasse mit zumeist langfristig angelegten Miet- bzw. Pachtverhältnissen“. Und ergänzend der Hinweis auf die zuverlässigen Zahlungsströme: »Pflegerische Dienstleistungen werden aus Mitteln der Sozialen Pflegeversicherung, aus dem Vermögen der Pflegebedürftigen und bedarfsweise auch aus Mitteln der Kommunen bezahlt – eine sichere und berechenbare Anlagechance also.«

Wenn man diese Logik konsequent weiter denkt, dann werden auch die Bewohner solcher Einrichtungen eine ganz eigene „Nutzungsklasse“ darstellen, die man „bewirtschaften“ muss. Natürlich kann und muss man an dieser Stelle die Frage aufwerfen, ob das nicht negative Auswirkungen für die Menschen – also für die Bewohner wie auch für die, die unter diesen Bedingungen arbeiten – haben muss.

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Der Mindestlohn-Sprung auf 12 Euro und die bange Frage, ob sich die Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze als Inflationstreiber erweisen wird

Der starke Anstieg der am Verbraucherpreisindex (VPI) gemessenen Inflationsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 bewegt verständlicherweise viele Menschen, vor allem mit niedrigen oder mittleren Einkommen. In den Medien wird heftig diskutiert, ob sich die Preissteigerungsrate auf einem hohen Niveau verfestigen wird und die Europäische Zentralbank nicht längst eine zinspolitische Wende hätte einleiten müssen.

Immer noch stehen sich auch bei den Volkswirten zwei Lager gegenüber, die zu sehr unterschiedlichen Vorhersagen hinsichtlich der Inflationsentwicklung im nunmehr begonnenen Jahr 2022 und dann 2023 kommen. Die eine Seite hebt die Sonderfaktoren hervor, die zu dem kräftigen Anstieg der Preissteigerungsrate in der zweiten Jahreshälfte 2021 geführt hat (wie die von Juli bis Dezember 2020 befristete Absenkung der Umsatzsteuer in Deutschland und die entsprechende Rückkehr zum höheren Ausgangsniveau im Januar 2021), die anderen verweisen darauf, dass ja auch in anderen Ländern ohne diese Maßnahme eine hohe Inflationsrate zu verzeichnen ist und dass die Preissprünge vor allem im Energiebereich preistreibend gewirkt haben und auch entsprechend weiter wirken werden.

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(Sozialdemokratische) Familienpolitik an der Spitze des DGB? Die SPD-Politikerin Yasmin Fahimi soll neue Bundesvorsitzende des DGB werden

Auch wenn der eine oder andere in diesen Tagen zuweilen die Frage stellen möchte, wer denn eigentlich dieser neue Bundeskanzler ist und wo er sich derzeit versteckt – in Personalangelegenheiten war er bzw. sein Umfeld mehr als aktiv. Und offensichtlich auch erfolgreich, wenn man solche Artikel heranzieht: Olafs rote Kämpferinnen, so hat Daniel Goffart seinen Beitrag überschrieben: »Die Ex-SPD-Vorsitzende Andrea Nahles rückt an die Spitze der Bundesagentur für Arbeit und die frühere SPD-Generalsekretärin und Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi, wird neue DGB-Chefin. Besser hätte es für Bundeskanzler Olaf Scholz und seine sozialdemokratischen Strategen nicht laufen können.«

Vor allem die Berufung von Ex-SPD-Chefin Andrea Nahles zur Nachfolgerin des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hat nicht nur bei vielen außenstehenden Beobachtern für Überraschung gesorgt, sondern sie hat auch ihren Preis, denn die Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der BA hatten Widerstand geleistet und sich die Zustimmung dann abkaufen lassen, da die im Verwaltungsrat vertretenden Arbeitgeber, Gewerkschaften und Politiker für die Spitze der BA einen einvernehmlichen Vorschlag machen müssen. Bundeskanzler Scholz und Bundesarbeitsminister Heil haben sich mit Frau Nahles durchgesetzt – als Gegenleistung dürfen die Arbeitgeber nun zwei neue Vorstandsmitglieder vorschlagen. Das ist zum einen Vanessa Ahuja, Abteilungsleiterin im Bundesarbeitsministerium sowie zum anderen die Personalmanagerin Katrin Krömer, Leiterin der Personal- und Führungskräfteentwicklung bei der Deutschen Bahn. Gleichsam als „Quoten-Mann“ bleibt dem ansonsten zukünftig also von Frauen dominierten BA-Vorstand Daniel Terzenbach erhalten. So ändern sich die Zeiten.

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Hartz IV: Wie hoch müssten sie denn sein? Eine alternative Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung mit Vorschlägen in Euro pro Monat

Mit dem Start des neuen Jahres sollen sich die Bezieher von Grundsicherungsleistungen freuen, denn sie bekommen jetzt mehr Geld. Machen wir das mal konkret: Eine alleinstehende Person hat in der Grundsicherung im vergangenen Jahr 446 Euro pro Monat für den Regelbedarf bekommen (hinzu kommen die Kosten einer angemessenen Unterkunft sowie Leistungen für die Kranken- und Pflegeversicherung). Die Bundesregierung hat nun zum 1. Januar 2022 diesen Betrag angehoben – um drei Euro auf 449 Euro. Die – nun ja: überschaubare – Anhebung in der Größenordnung von 0,7 Prozent hat für Irritationen bis hin zu zynischen Kommentierungen geführt und allein angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen Monaten kann es nicht verwundern, dass man bei einem Aufschlag von nur 0,7 Prozent berechtigt eine zeitnahe Anpassung der Regelbedarfe einfordert (vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag vom 23. November 2021). Für eine solche Forderung kann man auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts heranziehen:

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Ein Teil der unmöglichen „24-Stunden-Betreuung“ ist nun auch in der Schweiz höchstrichterlich gegen die Wand gefahren

Blicken wir kurz zurück in den Sommer des nunmehr vergangenen Jahres 2021. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat damals für einen dieser so typischen kurzen Momente der öffentlichen Aufmerksamkeit hohe Wellen geschlagen. Unter der trockenen Überschrift Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten wurde uns vom Bundesarbeitsgericht (BAG) am 24.06.2021 mitgeteilt: »Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.« Das BAG hat nicht nur die grundsätzliche Mindestlohnfrage geklärt, sondern auch noch die offene Wunde der mindestlohnrelevanten Arbeitszeit-Frage aufgeworfen. In diesem Punkt formuliert das höchste Arbeitsgericht die Anforderung, den tatsächlichen Umfang der geleisteten Arbeitszeit jenseits der in einem Vertrag festgehaltenen angeblichen Arbeitszeit zu erheben. Zu dem Urteil aus dem vergangenen Jahr vgl. ausführliche die Besprechung in dem Beitrag Aus der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Die un-mögliche „24-Stunden-Betreuung“ als Geschäftsmodell ist beim Bundesarbeitsgericht aufgelaufen vom 24. Juni 2021.

Unmittelbar nach dem Urteil rauschte es durch das mediale Universum – die Reaktionen auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu den Betreuungskräften aus Osteuropa bewegten sich zwischen Panik bis hin zu einer Fortsetzung der bisher dominanten Form der Nicht-Auseinandersetzung nach dem Modell der drei Affen (nichts sehen, nichts hören und vor allem nichts sagen). Da war mit Blick auf die Panikattacken von „Schock für viele, die Angehörige zu Hause pflegen“ bis hin zu einem sozialverbandsoffiziellen „Armageddon der häuslichen Pflege“ die Rede. Dabei musste und muss man immer wieder darauf hinweisen, dass die große Mehrzahl der hier adressierten Betreuungskräfte gar nicht unter das Urteil fallen, da sie sowieso im illegalen Bereich arbeiten.

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