Ende Februar 2022, also kurz nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) etwa 155.000 Staatsangehörige aus der Ukraine in Deutschland. Das hat sich massiv verändert in den Monaten nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Im Mai 2022 waren bereits fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer im AZR erfasst. Bis Ende Dezember 2022 wurden rund 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland gezählt – wobei man berücksichtigen muss, dass die Zahlen weitaus weniger fest sind als sie vorgetragen werden. Denn für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wurde in der EU erstmals die Richtlinie 2001/55/EG aktiviert – die sogenannte „Massenzustromrichtlinie“ (vgl. dazu den Beitrag Millionen Menschen auf der Flucht, die Aktivierung der „Massenzustromrichtlinie“ und die zahlreichen Folgefragen mit Blick auf die in Deutschland ankommenden Opfer der russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine vom 5. März 2022). Diese Richtlinie stammt bereits vom 20. Juli 2001. Sie wurde als Folge des Jugoslawien-Krieges erarbeitet – und niemals angewendet. Nun aber gewährt man den Menschen aus der Ukraine ein Aufenthaltsrecht bis zu drei Jahren, ohne dass sie das herkömmliche Asylverfahren durchlaufen müssen, mit Anspruch auf Sozialleistungen, seit dem Sommer 2022 sind sie in Deutschland in das Grundsicherungssystem (SGB II) integriert, also in das mittlerweile in „Bürgergeld“ umetikettierte Hartz IV-System (die Regelungen gelten zunächst bis März 2024). Von besonderer Bedeutung ist auch die für Flüchtlinge aus der Ukraine anders als für „normale“ Flüchtlinge geltende „Niederlassungsfreiheit“, was natürlich dazu geführt hat, dass zum einen die Verteilung regional sehr unterschiedlich ausfällt und zum anderen die Kommunen „auf Sicht“ fahren müssen, was insbesondere angesichts der Tatsache, dass es aufgrund der Struktur der Geflüchteten einen enormen Bedarf Kinderbetreuung und Schulunterricht gibt.

Quelle der Abbildung: Kerstin Bruckmeyer et al. (2023): Ukrainerinnen und Ukrainer in der Grundsicherung: Über ein Drittel der Erwerbsfähigen ist alleinerziehend, in: IAB-Forum, 22.02.2023